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							               Gutachten 20-00082-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53042
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: LP9522
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.01.2026
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               Fahrzeughersteller                     : AUDI, PORSCHE, VOLKSWAGEN
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 22 H2            Einpreßtiefe (mm)       : 55
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                Kennzeichnung             Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                Rad                       Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               KY3              KY3                       ohne                        71,6                   1000      2400    03/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 53042*03




               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse      zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: LZ1522 KBA: 53025 Lochkreis: 5x130 ET:               61 oder
               Radtyp: LZ1522 KBA: 53025 Lochkreis: 5x130 ET:               52 oder
               Radtyp: LZ1522 KBA: 53025 Lochkreis: 5x130 ET:               69


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAN3, KAOQ, KAPM




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00082-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53042
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: LP9522
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.01.2026
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: LZ1522 KBA: 53025 Lochkreis: 5x130 ET: 52 oder
               Radtyp: LZ1522 KBA: 53025 Lochkreis: 5x130 ET: 61


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAN3, KAOQ
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : FW
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                            Typ : 4L; 4L1
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
§22 53042*03




               4L           e1*2001/116*0350*.., 150 - 171 265/35R22     AFK; 5LA                           bis
                                                           102W
                            e13*2007/46*1081*.. 150 - 257 265/35R22 102Y AFK; 5LA                           e1*2001/116*0350*19;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Schraubenfederung;
                                                                                                            Luftfederung;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                            745

               Verkaufsbezeichnung:     e-tron GT, RS e-tron GT, S e-tron GT, RS e-tron GT performance
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
               FW           e1*2018/858*00005*.. 140 - 142 255/35R22 99   CFX; YAO; 57E; KAN3; Allradantrieb;
                                                                          KAOQ                  Elektro;
                                                           265/30R22 97   CFY; GCD; 54G; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          KAN3                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                                97V; PDJ




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00082-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53042
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: LP9522
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.01.2026
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               Verkaufsbezeichnung:     Q7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               4L1          e13*2007/46*1081*.. 150 - 171 265/35R22      AFK; 5LA                           bis
                                                          102W
                                                150 - 257 265/35R22 102Y AFK; 5LA                           e13*2007/46*1081*05;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Schraubenfederung;
                                                                                                            Luftfederung;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                            745


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PORSCHE


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: LZ1522 KBA: 53025 Lochkreis: 5x130 ET: 69 oder
               Radtyp: LZ1522 KBA: 53025 Lochkreis: 5x130 ET: 61


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAN3, KAPM
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm,
§22 53042*03




                                                            für Typ : 970
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : Y1A
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 92AH; 92AHN; 92AN; 92A
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34,3 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 971
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 37 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 9PA
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : 92A; 92AH; 92AHN; 92AN
                                                            160 Nm für Typ : Y1A; 9PA; 970; 971




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00082-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53042
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: LP9522
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               92A          e13*2007/46*1085*.. 155 - 309 275/30R22 99        5JK                       inkl. Facelift 2014;
               92AN         e13*2007/46*1106*.. 155 - 405 265/35R22 102                                 Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 74E; 744; 76T

               Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S, CAYENNE TURBO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen            Auflagen
               9PA          e13*2001/116*0089*.. 176 - 298 265/35R22 102Y                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 176 - 331 265/35R22      53S                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                        PDA

               Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S HYBRID
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               92AH         e13*2007/46*1107*.. 155 - 309 275/30R22 99        5JK                       inkl. Facelift 2014;
               92AHN        e13*2007/46*1108*.. 155 - 405 265/35R22 102                                 Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 74E; 744; 76T
§22 53042*03




               Verkaufsbezeichnung:     Panamera (-4S, -Turbo, -4S Diesel, -GTS, -Turbo S E-Hybrid,-4 E-Hybrid, -4)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
               971          e13*2007/46*0971*.. 243 - 463 275/30R22 99   YC4; 11A; 24C; 26J;    Allradantrieb;
                                                                         26P; 57E; KAN3;        Heckantrieb; inkl.
                                                                         KAPM                   Hybrid;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                                97H

               Verkaufsbezeichnung:     PORSCHE PANAMERA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               970          e13*2007/46*0970*.. 155 - 294 245/30R22 92Y       56G; 57E; 99U; KAN3       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                            255/30R22 95Y     11A; 26P; 57E; 99T;       721; 725; 729; 73C;
                                                                              KAN3                      74D; 74E; 744; 76A;
                                                                                                        97G

               Verkaufsbezeichnung:     Taycan-,-4S,-4/4S Cross Turismo,-Turbo/S Cross Turismo,-GTS,-Turbo GT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen   Auflagen
               Y1A          e13*2007/46*0919*.. 113 - 142 265/30R22 97  GCD; YCS; 54G; 57E; 4/4S; Turbo/Turbo S;
                                                                        KAN3                 Cross Turismo; Taycan;
                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74D; 76A




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00082-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53042
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: LP9522
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.01.2026
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               7L           e1*2001/116*0203*.. 155 - 228 265/35R22                                         Nicht
                                                          102W
                                                155 - 331 265/35R22 102Y                                    Schlechtwegefahrwerk;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D; 74E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
§22 53042*03




                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                    Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                    wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00082-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53042
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: LP9522
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 22.01.2026
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               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kot flügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                    erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 53042*03




               54G) Befindet sich die Abrollumfangdifferenz Vorder- zu Hinterachse nicht innerhalb jener Abweichung und
                    deren Toleranzen der Serienbereifung kann eine Angleichung der elektronischen Regelsysteme (ABS,
                    ESP, ASR,...) erforderlich sein.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00082-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53042
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: LP9522
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.01.2026
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               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad k ann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
                    verwendet werden.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht untersc hritten wird.
               97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                    Hinterachse.
§22 53042*03




               97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               97V) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässi g.Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß 2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. Die
                    Einpreßtiefendifferenz des Sonderrades an der Hinterachse zur Vorderachse muß der
                    Serieneinpreßtiefendifferenz entsprechen.
               99T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/30R22
                                   Hinterachse:                          305/25R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein.
               99U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/30R22
                                   Hinterachse:                        295/25R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00082-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53042
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: LP9522
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.01.2026
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                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               AFK) Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Lenkeinschlagsbegrenzung bereits eingebaut ist.
                    In diesem Fall sind die Reifengrößen in 19" bzw. 20" in den Fahrzeugpapieren eingetragen oder vom
                    Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) freigegeben.
               CFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R22
                                   Hinterachse:                          305/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Di fferenz im
                     Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                     Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CFY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          265/30R22
                                   Hinterachse:                          315/25R22
§22 53042*03




                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                     Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                     Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               GCD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          265/30R22
                                   Hinterachse:                          305/25R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KAN3) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse LZ1522 KBA: 53025 Lochkreis 5x130 ET: 61
               KAOQ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse LZ1522 KBA: 53025 Lochkreis 5x130 ET: 52
               KAPM) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse LZ1522 KBA: 53025 Lochkreis 5x130 ET: 69
               PDA) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben an der Hinterachse müssen vor dem Anbau
                    der Sonderräder entfernt werden.
               PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben!



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00082-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53042
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: LP9522
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 22.01.2026
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               YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R22
                                   Hinterachse:                          295/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                     des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                     der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YC4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         275/30R22
                                   Hinterachse:                         315/25R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
§22 53042*03




                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCS) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        265/30R22
                                  Hinterachse:                        315/25R22
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00082-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53042
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: LP9522
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 11


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      PORSCHE
                      Fahrzeugtyp:     970
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*0970*..
                      Handelsbez.:     PORSCHE PANAMERA

                      Variante(n):     ---

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 270              y = 360                  VA
                            26P                     x = 220              y = 310                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 53042*03




                            26J                  x = 270        y = 360            16                VA
                            26N                  x = 270        y = 360             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00082-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53042
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: LP9522
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 11

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      PORSCHE
                      Fahrzeugtyp:     971
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*0971*..
                      Handelsbez.:     Panamera (-4S, -Turbo, -4S Diesel, -GTS, -Turbo S E-Hybrid,-4 E-Hybrid, -4)

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 330              y = 270                  VA
                            26P                     x = 280              y = 220                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 330        y = 270            10                VA
§22 53042*03




                            26J                  x = 330        y = 270            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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