Gutachten 23-00175-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54850 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 24 Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER (D), DB, MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum WS3X Achse 1 WS3X ohne 66,6 900 2460 05/23 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: EW9080 KBA: 54852 Lochkreis: 5x112 ET: 42 oder Radtyp: EW9080 KBA: 54852 Lochkreis: 5x112 ET: 50 oder Radtyp: EW9080 KBA: 54852 Lochkreis: 5x112 ET: 30 §22 54850*00 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCQH, KCQI, KCQJ Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00175-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54850 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 24 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: EW9080 KBA: 54852 Lochkreis: 5x112 ET: 30 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCQH Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : B450L27517R14 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 235/45R18 94 5HI; 52J; KCQH A6; nicht A6 allroad 235/45R18 94 57E; 67G; KCQH quattro; Kombi; 100 - 245 225/50R18 95Y Stufenheck; 235/45R18 98 52J; KCQH Allradantrieb; 235/45R18 98 57E; 67G; KCQH Frontantrieb; 235/50R18 97W KCQH 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96Y 12A; 51A; 573; 71K; §22 54850*00 255/45R18 99 68H 721; 73C; 74A; 76A; 76O; 77E; DEÄ Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 5HI; 52J; KCQH A6; nicht A6 allroad 235/45R18 94 57E; 67G; KCQH quattro; Kombi; 100 - 245 225/50R18 95Y Stufenheck; 235/45R18 98 52J; KCQH Allradantrieb; 235/45R18 98 57E; 67G; KCQH Frontantrieb; 235/50R18 97W KCQH 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96Y 12A; 51A; 573; 71K; 255/45R18 99 68H 721; 73C; 74A; 76A; 76O; 77E; DEÄ Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: EW9080 KBA: 54852 Lochkreis: 5x112 ET: 42 oder Radtyp: EW9080 KBA: 54852 Lochkreis: 5x112 ET: 50 oder Radtyp: EW9080 KBA: 54852 Lochkreis: 5x112 ET: 30 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCQH, KCQI, KCQJ Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : B450L27517R14 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00175-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54850 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 24 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 235/45R18 98 YAR; 12O; 5JA; Baureihe W213; nicht KCQH All Terrain; nicht 110 - 270 235/45R18 98 YAR; 12O; 5JA; 57E; E300de; nicht E300e; KCQH Allradantrieb; 245/45R18 100Y GA9; 12I; KCQH; Heckantrieb; KCQI; KCQJ 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; 76O; 83A R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 245/45R18 100 GA9; 57E; KCQH; Baureihe W213; KCQI; KCQJ E300de; E300 e; Kombilimousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; 83A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ §22 54850*00 Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: EW9080 KBA: 54852 Lochkreis: 5x112 ET: 42 oder Radtyp: EW9080 KBA: 54852 Lochkreis: 5x112 ET: 50 oder Radtyp: EW9080 KBA: 54852 Lochkreis: 5x112 ET: 30 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCQH, KCQI, KCQJ Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 221; R2CS; R2CW; 212; 220; R1EC; 212; 215 Zubehör : B450L27517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 204; R2CS; R2CW Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 212 (Baureihe W212) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : R2CW; 211; 204; 211K; R2CS; 207; 172; 212K; 204 K Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00175-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54850 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 24 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212K 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 150 Nm für Typ : R1EC; R2CS; R2CW; 212; 215; 220; 221 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 225/45R18 95 GB5; 11A; 26P; 57E; nicht All-Terrain; 58W; KCQH; KCQI; nicht C 300 e; nicht KCQJ C 300 de; nicht C 300 235/40R18 95 11A; 26P; 57E; 689; de 4MATIC; KCQH; KCQI; KCQJ Kombilimousine; Allradantrieb; 235/45R18 94 YAR; YDA; 11A; 26P; Heckantrieb; 57E; KCQH; KCQI; 10B; 11B; 11G; 11H; KCQJ 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R18 93 11A; 24J; 26N; 26P; 73C; 74D; 76A; 76O 57E; 688; KCQH; KCQI; KCQJ R2CS e1*2018/858*00017*.. 145 - 150 225/45R18 95 GA3; 11A; 26P; 57E; C 300 e; C 300 de; C 58W; KCQI; KCQJ 300 de 4MATIC; 235/45R18 94 YAR; YDA; 11A; 26P; Kombilimousine; 57E; KCQI; KCQJ Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; §22 54850*00 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; 76O; 97G R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 225/45R18 95 11A; 26P; 5HR; nicht All-Terrain; KCQH; KCQI; KCQJ nicht C 300 e; nicht C 300 de; nicht C 300 235/45R18 97 11A; 26P; KCQH; de 4MATIC; KCQI; KCQJ Kombilimousine; 245/40R18 97 11A; 24J; 248; 26N; Allradantrieb; 26P; KCQH; KCQI; Heckantrieb; KCQJ 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76A; 76O R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 225/45R18 95 GB5; 11A; 26P; 57E; nicht C 300 e; nicht 58W; KCQH; KCQI; C 300 e 4MATIC; nicht KCQJ C 400 e 4MATIC; nicht 235/40R18 95 11A; 26P; 57E; 689; C 300 de; nicht C 300 KCQH; KCQI; KCQJ de 4MATIC; Limousine; Allradantrieb; 235/45R18 94 YAR; YDA; 11A; 26P; Heckantrieb; 57E; KCQH; KCQI; 10B; 11B; 11G; 11H; KCQJ 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R18 93 11A; 24J; 26N; 26P; 73C; 74D; 76A; 76O 57E; 688; KCQH; KCQI; KCQJ Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00175-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54850 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 24 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 225/45R18 95 11A; 26P; 5HR; nicht C 300 e; nicht KCQH; KCQI; KCQJ C 300 e 4MATIC; nicht C 400 e 4MATIC; nicht 235/45R18 97 11A; 26P; KCQH; C 300 de; nicht C 300 KCQI; KCQJ de 4MATIC; Limousine; 245/40R18 97 11A; 24J; 248; 26N; Allradantrieb; 26P; KCQH; KCQI; Heckantrieb; KCQJ 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76A; 76O R2CW e1*2018/858*00016*.. 145 - 185 225/45R18 95 GA3; 11A; 26P; 57E; C 300 e; C 300 e 58W; KCQI; KCQJ 4MATIC; C 400 e 235/45R18 94 YAR; YDA; 11A; 26P; 4MATIC; C 300 de; C 57E; KCQI; KCQJ 300 de 4MATIC; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; 76O; 97G 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 GAX; GA2; 11A; 24J; Nur Baureihe 204; Nur §22 54850*00 24M; KCQH; KCQI; 4-MATIC; Limousine; KCQJ 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 245/35R18 GA2; 11A; 24M; 51G; 729; 73C; 74D; 76A; 57F 854; DEL 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 24J; 24M; 68B; Nur Baureihe 204; 68T; KCQH; KCQI; Limousine; KCQJ Heckantrieb; 235/40R18 95 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92Y 11A; 24M; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76A; 854; DEL 204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 225/45R18 M+S GDV; 52J; 57F Nur Baureihe 205; nur Fzg.-Breite 1839mm; Allradantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76B; 76O; 854; DEL; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00175-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54850 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 24 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 24J; 26B; 26N; bis 27I e1*2001/116*0431*36; 115 - 225 225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 26P; Coupe; Heckantrieb; 68B; KCQH; KCQI; 10B; 11B; 11G; 11H; KCQJ 12A; 51A; 71K; 721; 235/35R18 90Y 11A; 24J; 26B; 26N; 729; 73C; 74D; 76A; 27I 854; DEL 235/40R18 91 11A; 24J; 26B; 26N; 27I 245/35R18 92 GA2; 11A; 27H; 27I; 57F 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 26N; 26P; 67O; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. KCQH; KCQI; KCQJ Cabrio; Kombilimousine; Coupe; 235/40R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; 26N; 6B2; KCQH; Allradantrieb; KCQI; KCQJ Heckantrieb; nicht 235/45R18 94Y YAR; 11A; 24J; 248; Hybrid; 26B; 26N; 6B3; 10B; 11B; 11G; 11H; KCQH; KCQI; KCQJ 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R18 97 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74D; 76A; 76O; 26N; 6B4; 688; 854; DEL §22 54850*00 KCQH; KCQI; KCQJ 204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/45R18 95Y YBG; 11A; 26N; 26P; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 5HR; KCQH; KCQI; Cabrio; KCQJ Kombilimousine; Coupe; 235/40R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; 26N; 5HR; 6B2; 67B; Allradantrieb; KCQH; KCQI; KCQJ Heckantrieb; nur Hybrid; 235/45R18 98 YAR; 11A; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 6B3; 12A; 51A; 71K; 721; KCQH; KCQI; KCQJ 73C; 74D; 76A; 76O; 245/40R18 97Y 11A; 24J; 248; 26B; 854; DEL 26N; 5IM; 6B4; KCQH; KCQI; KCQJ 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 95V GAX; GA2; 11A; 21P; Nur 4-MATIC; bis 24J; 24M; KCQH; e1*2001/116*0457*24; KCQI; KCQJ Kombi; 235/40R18 95V 11A; 21P; 22I; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 150 - 170 245/35ZR18 92Y GA2; 11A; 22I; 22M; 729; 73C; 74D; 76A; 24M; 5GM; 57F 854 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 24J; 24M; bis KCQH; KCQI e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb; 24J; 24M; KCQH; 10B; 11B; 11G; 11H; KCQI 12A; 51A; 71K; 721; 245/35R18 92Y 11A; 22I; 22M; 24M; 73C; 74D; 76A; 854 57F; 68T Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00175-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54850 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 24 Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 368 245/45R18 10N; 51G; KCQH 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76A 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18 10N; 51G; KCQH 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18-99 11A; 21B; 21N; 21Q; 12A; 51A; 71K; 721; 22M; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 76A Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 94W YAR; 12O; KCQH Coupé; Cabrio; 245/45R18 96W GA9; 12I; KCQH; Allradantrieb; KCQI; KCQJ Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; 76O; 83A 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W KCQH Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 235/40R18 91W KCQH 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 170 245/40R18 93W KCQH 12A; 51A; 71K; 721; 75 - 200 225/45R18 91Y KCQH 729; 73C; 74D; 76A 235/40R18 91Y KCQH 75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689; KCQH §22 54850*00 75 - 285 245/40R18 93Y KCQH 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689; KCQH Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 95 51J; KCQH 12A; 51A; 71K; 721; 100 - 285 245/40R18 93W 57E; 688; KCQH 729; 73C; 74D; 76A 245/40R18 97 KCQH 212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 245/45R18 100 11A; 26P; 57E; 58P; Baureihe W213; KCQH; KCQI; KCQJ E300de; E300e; nur Limousine Heckantrieb; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; 83A; 843; 854 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 12O; KCQH Baureihe W213; nicht 245/45R18 100 GA9; 12I; KCQH; E300e/E350e; nicht KCQI E300de; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; 76O; 83A; 843; 854 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 51J; KCQH; KCQI; Baureihe W212; nicht KCQJ AMG-Paket; Stufenheck; 100 - 245 235/40R18 91Y 57E; 689; KCQH; Heckantrieb; KCQI; KCQJ 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 97 11A; 21P; KCQH; 12A; 51A; 71K; 721; KCQI; KCQJ 729; 73C; 74D; 76A; 76T; 83A; 843; 854 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00175-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54850 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 24 Verkaufsbezeichnung: E-Klasse COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 95 GCO; KCQH; KCQI Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93Y 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R18 97 729; 73C; 74D; 76A 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 245/40R18 97 Coupe; Heckantrieb; 125 - 215 225/40R18 92Y 5GM; 51J; KCQH; 10B; 11B; 11G; 11H; KCQI 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R18 93Y 5HA 729; 73C; 74D; 76A 225 235/40R18 95 GCO; KCQH; KCQI Verkaufsbezeichnung: E-Klasse (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 57E; 67B; 689; Kombi; Heckantrieb; KCQH; KCQI; KCQJ 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R18 97Y KCQH; KCQI; KCQJ 729; 73C; 74D; 76A; 76T Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen e1*97/27*0099*.. §22 54850*00 220 145 - 165 245/45R18 10N; 11A; 21P; 22I; Nicht für Fz. m. 51G; KCQH Länge 6158 mm; 255/45R18-99 11A; 21B; 22B; 24J; Heckantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76A; MBN 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 11A; 21P; 22I; Nicht für Fz. m. 51G; KCQH; KCQI Länge 6158 mm; nicht 255/45R18-99 11A; 21B; 22B; 24J; für gepanzerte Fz; 24M Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76A 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/50R18 GCT; 51G; 57E; ab Mj.2014 (Baureihe KCQH; KCQI 217); Cabrio; Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; 76O; 83A; DEL Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 GA2; KCQH; KCQI Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R18 90 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R18 91 11A; 26P; KCQH; 729; 73C; 74D; 76A KCQI 245/35R18 88 GA2; 57F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00175-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54850 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 24 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit §22 54850*00 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesam te Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00175-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54850 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 24 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. §22 54850*00 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00175-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54850 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 24 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den §22 54850*00 Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00175-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54850 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 24 Hinterachse: 285/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müs sen vom gleichen Reifentyp sein. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen §22 54850*00 Achslast von 1500kg. 67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00175-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54850 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 24 eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung §22 54850*00 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R18 Hinterachse: 255/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00175-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54850 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 24 Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderl ich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: §22 54850*00 Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00175-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54850 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 24 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der §22 54850*00 Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der Vorderachse nicht zulässig. 843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm an der Vorderachse nicht zulässig. 854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm an der Vorderachse nicht zulässig. 97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse. DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 390mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm an der Vorderachse nicht zulässig. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00175-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54850 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 24 GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAX) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. §22 54850*00 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GB5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GCO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GCT) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/50R18 Hinterachse: 275/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GDV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 225/45R18 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00175-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54850 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 24 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. KCQH) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse EW9080 KBA: 54852 Lochkreis 5x112 ET: 30 KCQI) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse EW9080 KBA: 54852 Lochkreis 5x112 ET: 42 KCQJ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse EW9080 KBA: 54852 Lochkreis 5x112 ET: 50 MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314 mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig. YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird §22 54850*00 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 295/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00175-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54850 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 54850*00 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00175-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54850 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 280 y = 400 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 54850*00 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00175-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54850 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54850*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00175-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54850 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54850*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00175-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54850 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 285 y = 360 HA 27I x = 235 y = 310 HA 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54850*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 30 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 360 30 HA 27H x = 285 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00175-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54850 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CS Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 285 y = 360 HA 27I x = 235 y = 310 HA 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54850*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 30 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 360 30 HA 27H x = 285 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00175-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54850 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA §22 54850*00 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object §22 54850*00 special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2 Genehmigungsnummer: 54850*00 Approval number: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: EW8080 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 54850*00 Approval number: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification §22 54850*00 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: An der Innen- bzw. Außenseite des Rades On the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV SÜD Auto Service GmbH DE-80686 München 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 13.07.2023 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 23-00175-CX-GBM-00 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 54850*00 Approval number: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1-6 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. §22 54850*00 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: Siehe Prüfbericht See test report 12. Die Genehmigung wird erteilt Approval is granted Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 54850*00 Approval number: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Entfällt Not applicable 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 25.07.2023 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: §22 54850*00 Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package Nummer der Genehmigung: 54850*00 Approval No. Ausgabedatum: 25.07.2023 letztes Änderungsdatum: -- Date of issue: last date of amendment: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal Prüfbericht(e) Nr.: Datum: Test report(s) No.: Date 23-00175-CX-GBM-00 13.07.2023 Beschreibungsbogen Nr.: Datum: Information document No.: Date EW8080 03.05.2023 §22 54850*00 Liste der Änderungen: Datum: List of modifications: Date Entfällt Not applicable Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 54850*00 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vorschrift zu kennzeichnen. Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt: KBA 54850 Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs- unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. §22 54850*00 Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Approval No.: 54850*00 - Attachment - Collateral clauses and instruction on right to appeal Collateral clauses All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the applied regulation. The approval identification is as follows: - see German version - The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of the Kraftfahrt-Bundesamt. Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt. Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally prosecuted. §22 54850*00 The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not comply with the requirements of traffic safety or environmental protection. The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhindered access to the production and storage facilities. The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade mark rights of third parties are not affected with this approval. Instruction on right to appeal This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg.