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							               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Fahrzeughersteller                     : AUDI, DAIMLER (D), DB, MERCEDES-BENZ
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                Kennzeichnung              Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                                Rad                        Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
               WS3X Achse 1     WS3X                       ohne                       66,6                     900      2460    05/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: EW9080 KBA: 54852 Lochkreis: 5x112 ET: 42 oder
               Radtyp: EW9080 KBA: 54852 Lochkreis: 5x112 ET: 50 oder
               Radtyp: EW9080 KBA: 54852 Lochkreis: 5x112 ET: 30
§22 54850*00




               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCQH, KCQI, KCQJ




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                    Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.07.2023
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: EW9080 KBA: 54852 Lochkreis: 5x112 ET: 30


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCQH
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : B450L27517R14


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen               Auflagen
               4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 235/45R18 94     5HI; 52J; KCQH                   A6; nicht A6 allroad
                                                          235/45R18 94     57E; 67G; KCQH                   quattro; Kombi;
                                                100 - 245 225/50R18 95Y                                     Stufenheck;
                                                          235/45R18 98     52J; KCQH                        Allradantrieb;
                                                          235/45R18 98     57E; 67G; KCQH                   Frontantrieb;
                                                          235/50R18 97W    KCQH                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/45R18 96Y                                     12A; 51A; 573; 71K;
§22 54850*00




                                                          255/45R18 99     68H                              721; 73C; 74A; 76A;
                                                                                                            76O; 77E; DEÄ

               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
               4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94     5HI; 52J; KCQH       A6; nicht A6 allroad
                                                         235/45R18 94     57E; 67G; KCQH       quattro; Kombi;
                                               100 - 245 225/50R18 95Y                         Stufenheck;
                                                         235/45R18 98     52J; KCQH            Allradantrieb;
                                                         235/45R18 98     57E; 67G; KCQH       Frontantrieb;
                                                         235/50R18 97W    KCQH                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/45R18 96Y                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                         255/45R18 99     68H                  721; 73C; 74A; 76A;
                                                                                               76O; 77E; DEÄ


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DB


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: EW9080 KBA: 54852 Lochkreis: 5x112 ET: 42 oder
               Radtyp: EW9080 KBA: 54852 Lochkreis: 5x112 ET: 50 oder
               Radtyp: EW9080 KBA: 54852 Lochkreis: 5x112 ET: 30


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCQH, KCQI, KCQJ
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : B450L27517R14



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                    Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R1ES         e1*2007/46*1560*..  110 - 190 235/45R18 98              YAR; 12O; 5JA;          Baureihe W213; nicht
                                                                                    KCQH                    All Terrain; nicht
                                                      110 - 270 235/45R18 98        YAR; 12O; 5JA; 57E;     E300de; nicht E300e;
                                                                                    KCQH                    Allradantrieb;
                                                                245/45R18 100Y      GA9; 12I; KCQH;         Heckantrieb;
                                                                                    KCQI; KCQJ              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                            74A; 76A; 76O; 83A
               R1ES           e1*2007/46*1560*..      143 - 155 245/45R18 100       GA9; 57E; KCQH;         Baureihe W213;
                                                                                    KCQI; KCQJ              E300de;
                                                                                                            E300 e;
                                                                                                            Kombilimousine;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 76A; 83A


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
§22 54850*00




               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: EW9080 KBA: 54852 Lochkreis: 5x112 ET: 42 oder
               Radtyp: EW9080 KBA: 54852 Lochkreis: 5x112 ET: 50 oder
               Radtyp: EW9080 KBA: 54852 Lochkreis: 5x112 ET: 30


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCQH, KCQI, KCQJ
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 221; R2CS; R2CW; 212; 220; R1EC; 212; 215
               Zubehör                                    : B450L27517R14


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 204; R2CS; R2CW
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 212 (Baureihe W212)
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : R2CW; 211; 204; 211K; R2CS; 207; 172; 212K; 204 K
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 24
               Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 130 Nm   für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212K
                                                        130 Nm   ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                                        150 Nm   für Typ : R1EC; R2CS; R2CW; 212; 215; 220; 221
                                                        150 Nm   ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R2CS         e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 225/45R18 95         GB5; 11A; 26P; 57E; nicht All-Terrain;
                                                                                58W; KCQH; KCQI;    nicht C 300 e; nicht
                                                                                KCQJ                C 300 de; nicht C 300
                                                            235/40R18 95        11A; 26P; 57E; 689; de 4MATIC;
                                                                                KCQH; KCQI; KCQJ    Kombilimousine;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                            235/45R18 94        YAR; YDA; 11A; 26P; Heckantrieb;
                                                                                57E; KCQH; KCQI;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KCQJ                12A; 51A; 71K; 721;
                                                            245/40R18 93        11A; 24J; 26N; 26P; 73C; 74D; 76A; 76O
                                                                                57E; 688; KCQH;
                                                                                KCQI; KCQJ
               R2CS          e1*2018/858*00017*.. 145 - 150 225/45R18 95        GA3; 11A; 26P; 57E; C 300 e; C 300 de; C
                                                                                58W; KCQI; KCQJ     300 de 4MATIC;
                                                            235/45R18 94        YAR; YDA; 11A; 26P; Kombilimousine;
                                                                                57E; KCQI; KCQJ     Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb; Hybrid;
§22 54850*00




                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76A; 76O;
                                                                                                    97G
               R2CS          e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 225/45R18 95        11A; 26P; 5HR;      nicht All-Terrain;
                                                                                KCQH; KCQI; KCQJ nicht C 300 e; nicht
                                                                                                    C 300 de; nicht C 300
                                                            235/45R18 97        11A; 26P; KCQH;     de 4MATIC;
                                                                                KCQI; KCQJ          Kombilimousine;
                                                            245/40R18 97        11A; 24J; 248; 26N; Allradantrieb;
                                                                                26P; KCQH; KCQI;    Heckantrieb;
                                                                                KCQJ                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74D; 76A; 76O
               R2CW          e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 225/45R18 95        GB5; 11A; 26P; 57E; nicht C 300 e; nicht
                                                                                58W; KCQH; KCQI; C 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                KCQJ                C 400 e 4MATIC; nicht
                                                            235/40R18 95        11A; 26P; 57E; 689; C 300 de; nicht C 300
                                                                                KCQH; KCQI; KCQJ de 4MATIC; Limousine;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                            235/45R18 94        YAR; YDA; 11A; 26P; Heckantrieb;
                                                                                57E; KCQH; KCQI;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KCQJ                12A; 51A; 71K; 721;
                                                            245/40R18 93        11A; 24J; 26N; 26P; 73C; 74D; 76A; 76O
                                                                                57E; 688; KCQH;
                                                                                KCQI; KCQJ




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 24
               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R2CW         e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 225/45R18 95         11A; 26P; 5HR;      nicht C 300 e; nicht
                                                                                KCQH; KCQI; KCQJ C 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                                    C 400 e 4MATIC; nicht
                                                            235/45R18 97        11A; 26P; KCQH;     C 300 de; nicht C 300
                                                                                KCQI; KCQJ          de 4MATIC; Limousine;
                                                            245/40R18 97        11A; 24J; 248; 26N; Allradantrieb;
                                                                                26P; KCQH; KCQI;    Heckantrieb;
                                                                                KCQJ                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74D; 76A; 76O
               R2CW          e1*2018/858*00016*.. 145 - 185 225/45R18 95        GA3; 11A; 26P; 57E; C 300 e; C 300 e
                                                                                58W; KCQI; KCQJ     4MATIC; C 400 e
                                                            235/45R18 94        YAR; YDA; 11A; 26P; 4MATIC; C 300 de; C
                                                                                57E; KCQI; KCQJ     300 de 4MATIC;
                                                                                                    Limousine;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76A; 76O;
                                                                                                    97G
               204           e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92         GAX; GA2; 11A; 24J; Nur Baureihe 204; Nur
§22 54850*00




                                                                                24M; KCQH; KCQI; 4-MATIC; Limousine;
                                                                                KCQJ                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/40R18 91        11A; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                                            245/35R18           GA2; 11A; 24M; 51G; 729; 73C; 74D; 76A;
                                                                                57F                 854; DEL
               204           e1*2001/116*0431*.. 88 - 225   225/40R18 91Y       11A; 24J; 24M; 68B; Nur Baureihe 204;
                                                                                68T; KCQH; KCQI;    Limousine;
                                                                                KCQJ                Heckantrieb;
                                                            235/40R18 95        11A; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/35R18 92Y       11A; 24M; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74D; 76A; 854;
                                                                                                    DEL
               204           e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 225/45R18 M+S        GDV; 52J; 57F       Nur Baureihe 205; nur
                                                                                                    Fzg.-Breite 1839mm;
                                                                                                    Allradantrieb; nicht
                                                                                                    Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74D; 76B; 76O;
                                                                                                    854; DEL; FKA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 24
               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90          11A; 24J; 26B; 26N;     bis
                                                                                27I                     e1*2001/116*0431*36;
                                                  115 - 225 225/40R18 92        GA2; 11A; 24J; 26P;     Coupe; Heckantrieb;
                                                                                68B; KCQH; KCQI;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KCQJ                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                            235/35R18 90Y       11A; 24J; 26B; 26N;     729; 73C; 74D; 76A;
                                                                                27I                     854; DEL
                                                            235/40R18 91        11A; 24J; 26B; 26N;
                                                                                27I
                                                            245/35R18 92        GA2; 11A; 27H; 27I;
                                                                                57F
               204           e1*2001/116*0431*.. 85 - 245   225/45R18 95Y       11A; 26N; 26P; 67O; Nur Baureihe 205;
               204 K         e1*2001/116*0457*..                                KCQH; KCQI; KCQJ    Cabrio;
                                                                                                    Kombilimousine; Coupe;
                                                            235/40R18 95Y       11A; 24J; 248; 26B; Limousine;
                                                                                26N; 6B2; KCQH;     Allradantrieb;
                                                                                KCQI; KCQJ          Heckantrieb; nicht
                                                            235/45R18 94Y       YAR; 11A; 24J; 248; Hybrid;
                                                                                26B; 26N; 6B3;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KCQH; KCQI; KCQJ 12A; 51A; 71K; 721;
                                                            245/40R18 97        11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74D; 76A; 76O;
                                                                                26N; 6B4; 688;      854; DEL
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                                                                                KCQH; KCQI; KCQJ
               204           e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/45R18 95Y        YBG; 11A; 26N; 26P; Nur Baureihe 205;
               204 K         e1*2001/116*0457*..                                5HR; KCQH; KCQI; Cabrio;
                                                                                KCQJ                Kombilimousine; Coupe;
                                                            235/40R18 95Y       11A; 24J; 248; 26B; Limousine;
                                                                                26N; 5HR; 6B2; 67B; Allradantrieb;
                                                                                KCQH; KCQI; KCQJ Heckantrieb; nur
                                                                                                    Hybrid;
                                                            235/45R18 98        YAR; 11A; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                26B; 26N; 6B3;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                KCQH; KCQI; KCQJ 73C; 74D; 76A; 76O;
                                                            245/40R18 97Y       11A; 24J; 248; 26B; 854; DEL
                                                                                26N; 5IM; 6B4;
                                                                                KCQH; KCQI; KCQJ
               204 K         e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 95V        GAX; GA2; 11A; 21P; Nur 4-MATIC; bis
                                                                                24J; 24M; KCQH;     e1*2001/116*0457*24;
                                                                                KCQI; KCQJ          Kombi;
                                                            235/40R18 95V       11A; 21P; 22I; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                  150 - 170 245/35ZR18 92Y      GA2; 11A; 22I; 22M; 729; 73C; 74D; 76A;
                                                                                24M; 5GM; 57F       854
               204 K         e1*2001/116*0457*.. 88 - 225   225/40R18 91Y       11A; 21P; 24J; 24M; bis
                                                                                KCQH; KCQI          e1*2001/116*0457*24;
                                                            235/40R18 91Y       11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb;
                                                                                24J; 24M; KCQH;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KCQI                12A; 51A; 71K; 721;
                                                            245/35R18 92Y       11A; 22I; 22M; 24M; 73C; 74D; 76A; 854
                                                                                57F; 68T




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 24
               Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen  Auflagen
               215          e1*98/14*0113*..  368            245/45R18          10N; 51G; KCQH      10B; 11B;     11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A;     71K; 721;
                                                                                                    729; 73C;     74A; 76A
               215           e1*98/14*0113*..     220 - 326 245/45R18           10N; 51G; KCQH      10B; 11B;     11G; 11H;
                                                            255/45R18-99        11A; 21B; 21N; 21Q; 12A; 51A;     71K; 721;
                                                                                22M; 24J; 24M       729; 73C;     74A; 76A

               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R1EC         e1*2007/46*1666*..  120 - 270 235/45R18 94W         YAR; 12O; KCQH          Coupé; Cabrio;
                                                          245/45R18 96W         GA9; 12I; KCQH;         Allradantrieb;
                                                                                KCQI; KCQJ              Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                        74A; 76A; 76O; 83A
               211           e1*2001/116*0183*.., 75 - 135   225/45R18   91W    KCQH                    Heckantrieb;
                             e1*98/14*0183*..                235/40R18   91W    KCQH                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  75 - 170   245/40R18   93W    KCQH                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                  75 - 200   225/45R18   91Y    KCQH                    729; 73C; 74D; 76A
                                                             235/40R18   91Y    KCQH
                                                 75 - 225    235/40R18   91Y    57E; 689; KCQH
§22 54850*00




                                                 75 - 285    245/40R18   93Y    KCQH
               211K          e1*2001/116*0213*.. 100 - 200   235/40R18   91W    51J; 57E; 689; KCQH Heckantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/40R18     95     51J; KCQH           12A; 51A; 71K; 721;
                                                 100 - 285 245/40R18     93W    57E; 688; KCQH      729; 73C; 74D; 76A
                                                           245/40R18     97     KCQH
               212           e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 245/45R18     100    11A; 26P; 57E; 58P; Baureihe W213;
                                                                                KCQH; KCQI; KCQJ E300de;
                                                                                                    E300e; nur Limousine
                                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76A; 83A;
                                                                                                    843; 854
               212           e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97         YAR; 12O; KCQH      Baureihe W213; nicht
                                                             245/45R18 100      GA9; 12I; KCQH;     E300e/E350e; nicht
                                                                                KCQI                E300de; Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                    74A; 76A; 76O; 83A;
                                                                                                    843; 854
               212           e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W        51J; KCQH; KCQI;    Baureihe W212; nicht
                                                                                KCQJ                AMG-Paket;
                                                                                                    Stufenheck;
                                                  100 - 245 235/40R18 91Y       57E; 689; KCQH;     Heckantrieb;
                                                                                KCQI; KCQJ          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             245/40R18 97       11A; 21P; KCQH;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                KCQI; KCQJ          729; 73C; 74D; 76A;
                                                                                                    76T; 83A; 843; 854


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse COUPE, CABRIO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 95          GCO; KCQH; KCQI         Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/40R18    93Y                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                           245/40R18    97                              729; 73C; 74D; 76A
               207           e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 245/40R18    97                              Coupe; Heckantrieb;
                                                 125 - 215 225/40R18    92Y     5GM; 51J; KCQH;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KCQI                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                            245/40R18 93Y       5HA                     729; 73C; 74D; 76A
                                                  225       235/40R18 95        GCO; KCQH; KCQI

               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse (212) KOMBI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen Auflagen
               212K         e1*2007/46*0200*..  100 - 245 235/40R18 95          57E; 67B; 689;     Kombi; Heckantrieb;
                                                                                KCQH; KCQI; KCQJ 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                            245/40R18 97Y       KCQH; KCQI; KCQJ 729; 73C; 74D; 76A;
                                                                                                   76T

               Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                            e1*97/27*0099*..
§22 54850*00




               220                              145 - 165 245/45R18             10N; 11A; 21P; 22I;     Nicht für Fz. m.
                                                                                51G; KCQH               Länge 6158 mm;
                                                            255/45R18-99        11A; 21B; 22B; 24J;     Heckantrieb;
                                                                                24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 76A;
                                                                                                        MBN
               220           e1*97/27*0099*..     145 - 326 245/45R18           10N; 11A; 21P; 22I;     Nicht für Fz. m.
                                                                                51G; KCQH; KCQI         Länge 6158 mm; nicht
                                                            255/45R18-99        11A; 21B; 22B; 24J;     für gepanzerte Fz;
                                                                                24M                     Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 76A
               221           e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/50R18            GCT; 51G; 57E;          ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                                KCQH; KCQI              217); Cabrio; Coupe;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76A; 76O;
                                                                                                        83A; DEL

               Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 225/40R18 88          GA2; KCQH; KCQI         Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/35R18 90        11A; 26P                12A; 51A; 71K; 721;
                                                            235/40R18 91        11A; 26P; KCQH;         729; 73C; 74D; 76A
                                                                                KCQI
                                                            245/35R18 88        GA2; 57F


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 13.07.2023
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                    Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Reifenfabrikate verwendet werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
§22 54850*00




                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesam te
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 13.07.2023
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               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
                    Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
§22 54850*00




               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 13.07.2023
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               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
§22 54850*00




                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/45R18
                                    Hinterachse:                        275/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           225/45R18



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 24
                                    Hinterachse:                         285/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müs sen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1460kg.
               5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 54850*00




                    Achslast von 1500kg.
               67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R18
                                    Hinterachse:                          275/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/45R18
                                    Hinterachse:                        265/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        225/45R18
                                    Hinterachse:                        245/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 24
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/40R18
                                   Hinterachse:                          275/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/40R18
                                   Hinterachse:                          265/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§22 54850*00




                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/40R18
                                   Hinterachse:                          255/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/50R18
                                   Hinterachse:                          255/45R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
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                                   Vorderachse:                          225/40R18
                                   Hinterachse:                          245/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/40R18
                                   Hinterachse:                          255/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderl ich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 54850*00




                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/45R18
                                   Hinterachse:                          255/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/40R18
                                   Hinterachse:                         265/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
§22 54850*00




                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                    Hinterachse.
               DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                    390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
               DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R18
                    Hinterachse: 245/35R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 16 von 24
               GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/45R18
                    Hinterachse: 255/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/45R18
                    Hinterachse: 275/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAX) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R18
                    Hinterachse: 255/35R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§22 54850*00




                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GB5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/45R18
                    Hinterachse: 245/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GCO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          235/40R18
                                  Hinterachse:                          255/35R18
                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               GCT) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/50R18
                    Hinterachse: 275/45R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GDV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           225/45R18
                                  Hinterachse:                           225/45R18



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 17 von 24
                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KCQH) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse EW9080 KBA: 54852 Lochkreis 5x112 ET: 30
               KCQI) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                       Hinterachse EW9080 KBA: 54852 Lochkreis 5x112 ET: 42
               KCQJ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse EW9080 KBA: 54852 Lochkreis 5x112 ET: 50
               MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
                    mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
               YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/45R18
                                   Hinterachse:                          265/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§22 54850*00




                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/45R18
                                   Hinterachse:                          245/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YDA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         235/45R18
                                   Hinterachse:                         295/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204 K
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0457*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 350                  HA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA
                            26P                     x = 240              y = 285                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54850*00




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 350            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 350            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 350             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 19 von 24

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     212
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0501*..
                      Handelsbez.:     E-Klasse

                      Variante(n):     Baureihe W213

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27P                     x = 280              y = 400                  HA
                            26B                     x = 350              y = 300                  VA
                            26P                     x = 300              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54850*00




                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 400            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 20 von 24

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 340              y = 260                  HA
                            27I                     x = 290              y = 210                  HA
                            26B                     x = 245              y = 350                  VA
                            26P                     x = 195              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54850*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 245        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 245        y = 350            17                VA
                            27H                  x = 340        y = 260             8                HA
                            27F                  x = 340        y = 260            28                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 21 von 24

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 350                  HA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA
                            26P                     x = 240              y = 285                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54850*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 350            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 350            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 350             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 22 von 24

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CW
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00016*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 285              y = 360                  HA
                            27I                     x = 235              y = 310                  HA
                            26B                     x = 305              y = 255                  VA
                            26P                     x = 255              y = 205                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54850*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 305        y = 255            30                VA
                            26N                  x = 305        y = 255             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 360            30                HA
                            27H                  x = 285        y = 360             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CS
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00017*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 285              y = 360                  HA
                            27I                     x = 235              y = 310                  HA
                            26B                     x = 305              y = 255                  VA
                            26P                     x = 255              y = 205                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54850*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 305        y = 255            30                VA
                            26N                  x = 305        y = 255             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 360            30                HA
                            27H                  x = 285        y = 360             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 24 von 24

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     172
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0548*..
                      Handelsbez.:     SLK / SLC

                      Variante(n):     Cabrio, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
§22 54850*00




                            26J                  x = 300        y = 300            18                VA
                            27H                  x = 280        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 300            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54850*00




                                        special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2


               Genehmigungsnummer: 54850*00
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     EW8080
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54850*00
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 54850*00




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     13.07.2023

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     23-00175-CX-GBM-00
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54850*00
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1-6

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 54850*00




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erteilt
                     Approval is granted
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 54850*00
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Entfällt
                     Not applicable

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       25.07.2023
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 54850*00




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54850*00
               Approval No.


               Ausgabedatum:        25.07.2023                 letztes Änderungsdatum: --
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                     Test report(s) No.:                                                Date
                     23-00175-CX-GBM-00                                                 13.07.2023

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                     Information document No.:                                          Date
                     EW8080                                                             03.05.2023
§22 54850*00




                     Liste der Änderungen:                                              Datum:
                     List of modifications:                                             Date
                     Entfällt
                     Not applicable
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54850*00

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 54850

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54850*00




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54850*00

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 54850*00




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.