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							               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Fahrzeughersteller                     : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER
                                                        (D), MERCEDES-BENZ, PORSCHE
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 8 J X 19 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 20
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                Kennzeichnung              Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                                Rad                        Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
               WSX Achse 1      WSX                        ohne                       66,6                     900      2460    05/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: EW9090 KBA: 54851 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
               Radtyp: EW9090 KBA: 54851 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
§22 54854*00




               Radtyp: EW9090 KBA: 54851 Lochkreis: 5x112 ET: 50


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP5, KCP6, KCP7




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2023
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: EW9090 KBA: 54851 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
               Radtyp: EW9090 KBA: 54851 Lochkreis: 5x112 ET: 20


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP5, KCP7
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : B450L27517R14


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 225/40R19 92Y             YBB; YBC; KCP5;         A5 Coupé (B9) ab
                                                                                    KCP7                    MJ2016; A5 Sportback
                                                      100 - 260 245/35R19 93Y       YBC; 11A; 248; 27P      (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                            Sportback (B9) ab
                                                                                                            MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                            (B9) ab MJ2016; S5
§22 54854*00




                                                                                                            Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 76A; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/40R19 92Y  YBB; YBC; KCP5;                    A5 Coupé (B9) ab
                                                                         KCP7                               MJ2016; A5 Sportback
                                                100 - 260 245/35R19 93Y  YBC; 11A; 248; 27P                 (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                            Sportback (B9) ab
                                                                                                            MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                            (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                            Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                            S5 Coupé (B9) ab
                                                                                                            MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 76A; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen               Auflagen
               4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 245/40R19 94     11A; 24J; 248; 26B;              A6; nicht A6 allroad
                                                                           260; 271; 5HI; KCP5              quattro; S6; Kombi;
                                                100 - 245 235/40R19 92Y    11A; 245; 26P; 5GM;              Stufenheck;
                                                                           57E; 67H; KCP5;                  Allradantrieb;
                                                                           KCP7                             Frontantrieb;
                                                          235/45R19 95     11A; 245; 26P; 57E;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           67K; KCP5; KCP7                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                          245/40R19 98     11A; 24J; 248; 26B;              721; 73C; 74A; 76A;
                                                                           260; 271; KCP5                   77E
                                                100 - 331 235/40R19 M+S    11A; 245; 248; 26P;
                                                                           271; 52J; KCP5;
                                                                           KCP7
                                                          235/45R19 M+S    11A; 245; 248; 26P;
                                                                           271; 52J; KCP5;
                                                                           KCP7
                                                309 - 331 245/40R19 M+S    11A; 24J; 248; 26B;
                                                                           260; 271; 52J

               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
               4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94     11A; 24J; 248; 26B; A6; nicht A6 allroad
                                                                          260; 271; 5HI; KCP5 quattro; S6; Kombi;
§22 54854*00




                                               100 - 245 235/40R19 92Y    11A; 245; 26P; 5GM; Stufenheck;
                                                                          57E; 67H; KCP5;      Allradantrieb;
                                                                          KCP7                 Frontantrieb;
                                                         235/45R19 95     11A; 245; 26P; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          67K; KCP5; KCP7      12A; 51A; 573; 71K;
                                                         245/40R19 98     11A; 24J; 248; 26B; 721; 73C; 74A; 76A;
                                                                          260; 271; KCP5       77E
                                               100 - 331 235/40R19 M+S    11A; 245; 248; 26P;
                                                                          271; 52J; KCP5;
                                                                          KCP7
                                                         235/45R19 M+S    11A; 245; 248; 26P;
                                                                          271; 52J; KCP5;
                                                                          KCP7
                                               309 - 331 245/40R19 M+S    11A; 24J; 248; 26B;
                                                                          260; 271; 52J


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: EW9090 KBA: 54851 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
               Radtyp: EW9090 KBA: 54851 Lochkreis: 5x112 ET: 20


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP5, KCP7
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : B425L29517R14




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 41


               Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen   Auflagen
               G2C          e1*2018/858*00123*.. 115 - 180 245/35R19 93         YBC; 11A; 24M; 27H; Allradantrieb;
                                                                                57F                  Heckantrieb; inkl.
                                                                                                     Hybrid;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                     73C; 74A; 76B; 765;
                                                                                                     97K
               G2C           e1*2018/858*00123*.. 115 - 180 225/40R19 93        11A; 248; KCP5;      Allradantrieb;
                                                                                KCP7                 Heckantrieb; inkl.
                                                             235/35R19 91       11A; 248; 26P; 27H; Hybrid;
                                                                                5GG; KCP5; KCP7      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             245/35R19 93       11A; 24M; 246; 26P; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                27H; KCP5; KCP7      73C; 74A; 76A; 765
                                                  115 - 275 225/40R19 M+S       11A; 248; 52J; KCP5;
                                                                                KCP7
                                                             235/35R19 M+S      11A; 248; 26P; 27H;
                                                                                52J; KCP5; KCP7
                                                             245/35R19 M+S      11A; 24M; 246; 26P;
                                                                                27H; 52J; KCP5;
§22 54854*00




                                                                                KCP7
               G2C           e1*2018/858*00123*.. 115 - 180 245/35R19 93        YAZ; 11A; 246; 26P; Allradantrieb;
                                                                                57E; 572; KCP5;      Heckantrieb; inkl.
                                                                                KCP7                 Hybrid;
                                                  115 - 275 225/40R19 93        GA4; YBC; YFS; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KCP5; KCP7           12A; 51A; 71K; 721;
                                                             235/35R19 91       AFN; 11A; 26P; 57E; 73C; 74A; 76A; 765;
                                                                                676; KCP5; KCP7      97K
                                                             235/40R19 92       11A; 26P; 57E; 67H;
                                                                                KCP5; KCP7
                                                  275        245/35R19 93       YAZ; 11A; 246; 26P;
                                                                                57E; 572; 6AG;
                                                                                KCP5; KCP7

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G3K          e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 225/40R19 93            XFC; 57E; 672;          Allradantrieb;
                                                                                KCP5; KCP7              Heckantrieb;
                                                             235/40R19 96       BA0; 57E; KCP7          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             245/35R19 93       GAQ; 11A; 246; 57E;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                KCP5; KCP7              73C; 74A; 76A
               G3K           e1*2007/46*2017*..   85 - 275 225/40R19 93Y        11A; 248; 5HA;          Allradantrieb;
                                                                                KCP5; KCP7              Heckantrieb;
                                                             235/40R19 96       11A; 248; 5IE           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             245/35R19 95       11A; 244; 246; 5HR;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                KCP5; KCP7              73C; 74A; 76A




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 41
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G3L          e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/40R19 93            11A; 248; 5HA;          Allradantrieb;
                                                                                KCP5; KCP7              Heckantrieb;
                                                             235/40R19 96       11A; 248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             245/35R19 95       11A; 244; 246; KCP5;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                KCP7                    73C; 74A; 76A
               G3L           e1*2007/46*1947*..   85 - 275 225/40R19 93         XFC; YBC; 57E; 672;     Allradantrieb;
                                                                                KCP5; KCP7              Heckantrieb;
                                                             245/35R19 93       GAQ; 11A; 246; 57E;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KCP5; KCP7              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76A

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
               G3C          e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 225/40R19 93           11A; 248; 5HA;      Cabrio; Coupe; inkl.
                                                                                KCP5; KCP7          Hybrid;
                                                             235/40R19 96       11A; 244; 5IE; KCP5;10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KCP7                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76A
               G3C           e1*2007/46*2126*..   120 - 275 225/40R19 93        GA4; 57E; 58X;      Cabrio; Coupe; inkl.
                                                                                KCP5; KCP7          Hybrid;
                                                             235/40R19 96       GAR; 57E; KCP5;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KCP7                12A; 51A; 71K; 721;
§22 54854*00




                                                                                                    73C; 74A; 76A
               G4C           e1*2018/858*00122*.. 125        245/40R19 94       CEK; CEL; CEM;      BMW i4 M50; Ohne
                                                                                YEB; 11A; 245; 57E; Radhausverbreiter.
                                                                                580; KCP5; KCP7     Serie; Allradantrieb;
                                                                                                    Elektro;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76A; 97D
               G4C           e1*2018/858*00122*.. 120 - 275 245/40R19 98        XFX; YEB; 11A; 24J; nicht BMW i4; nicht
                                                                                26P; 57E; KCP5;     BMW i4 M50;
                                                                                KCP7                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76A
               G4C           e1*2018/858*00122*.. 120 - 180 235/40R19 96        11A; 24M; 5IE       nicht BMW i4; nicht
                                                  120 - 275 245/40R19 98        11A; 24J; 24M; 26P; BMW i4 M50;
                                                                                KCP5; KCP7          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76A
               G4C           e1*2018/858*00122*.. 80 - 105   245/40R19 98       CEK; CEL; CEM;      BMW i4; Heckantrieb;
                                                                                YEB; 11A; 24J; 57E; Elektro;
                                                                                580; KCP5; KCP7     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76A
               G4C           e1*2018/858*00122*.. 125        245/40R19 94       CEK; CEL; CEM;      BMW i4 M50; Mit
                                                                                YEB; 11A; 245; 57E; Radhausverbreiterung
                                                                                580; KCP5; KCP7     Serie; Allradantrieb;
                                                                                                    Elektro;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76A; 97D



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 41

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G5K          e1*2007/46*1750*.. 100 - 265 235/40R19 96Y          11A; 248; 26P; 5IE;     nicht 530e/530e
                                                                                67H; KCP7               xDrive;
                                                  100 - 294 235/45R19 99W       11A; 248; 26P; 58I;     Kombilimousine;
                                                                                KCP7                    Allradantrieb;
                                                            245/40R19 98W       GAA; 11A; 245; 248;     Heckantrieb;
                                                                                26B; 26N; KCP5;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KCP7                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76A
               G5K           e1*2007/46*1750*..   120 - 135 245/40R19 101       11A; 245; 248; 26B;     nur 530e/530e xDrive;
                                                                                26N; 5KK                Kombilimousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76A
               G5L           e1*2007/46*1688*..   100 - 340 235/40R19 98W       11A; 248; 26P; 67H;     Limousine;
                                                                                KCP7                    Allradantrieb;
                                                            235/45R19 99W       11A; 248; 26P; 58I;     Heckantrieb;
                                                                                KCP7                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/40R19 98W       GAA; 11A; 245; 248;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                26B; 26N; KCP5;         73C; 74A; 76A
§22 54854*00




                                                                                KCP7
                                                  100 - 390 245/40R19 98        GAA; 11A; 245; 248;
                                                            M+S                 26B; 26N; KCP5;
                                                                                KCP7
                                                  390       245/40R19 98W       GAA; 11A; 245; 26B;
                                                                                26N; 57E; KCP5;
                                                                                KCP7

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 6ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G6GT         e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 245/45R19 102          GAE; KCP7               Allradantrieb;
                                                         255/45R19 100          YA7                     Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76A; 98D

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 8ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
               G8C          e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 245/40R19 M+S          11A; 248; 26P; 52J; Gran Coupe; Cabrio;
                                                                                KCP5; KCP7          Coupe;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76A; 765;
                                                                                                    77E
               G8C           e1*2007/46*1906*..   235 - 250 245/40R19 94        GAA; 11A; 26P; 52J; Gran Coupe; Cabrio;
                                                                                57E; KCP5; KCP7     Coupe;
                                                  235 - 390 245/40R19 M+S       GAA; 11A; 26P; 52J; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                57E; KCP5; KCP7     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76A; 765;
                                                                                                    77E; 97G



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2023
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: EW9090 KBA: 54851 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
               Radtyp: EW9090 KBA: 54851 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
               Radtyp: EW9090 KBA: 54851 Lochkreis: 5x112 ET: 50


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP5, KCP6, KCP7
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 209; 209; 171
               Zubehör                                    : B250L24517R14


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 204 X; R2CGLC; 212; R1ECLS; 204 X
               Zubehör                                    : B450L27517R14


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
§22 54854*00




                                                            für Typ : 204; R2CW; R2CS; 212; 172
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm   für Typ : 171; 209
                                                            130 Nm   für Typ : 172; 204
                                                            150 Nm   für Typ : R1ECLS; R2CGLC; R2CS; R2CW; 204 X; 212
                                                            150 Nm   ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R2CS         e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 225/40R19 93             GA4; 11A; 24C; 26B;     nicht All-Terrain;
                                                                                    26J; 57E; 58X; KCP5;    nicht C 300 e; nicht
                                                                                    KCP6; KCP7              C 300 de; nicht C 300
                                                                235/40R19 96        YDB; 11A; 24C; 26B;     de 4MATIC;
                                                                                    26J; 57E; 67H;          Kombilimousine;
                                                                                    KCP5; KCP6; KCP7        Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74D; 76A




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R2CW         e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 225/40R19 93         GA4; 11A; 24C; 26B;     nicht C 300 e; nicht
                                                                                26J; 57E; 58X; KCP5;    C 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                KCP6; KCP7              C 400 e 4MATIC; nicht
                                                            235/40R19 96        YDB; 11A; 24C; 26B;     C 300 de; nicht C 300
                                                                                26J; 57E; 67H;          de 4MATIC; Limousine;
                                                                                KCP5; KCP6; KCP7        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 76A
               204           e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 225/40R19 93Y        11A; 24C; 26B; 26J;     Nur Baureihe 205; nur
                                                                                57E; 672; KCP5;         Fzg.-Breite 1839mm;
                                                                                KCP6                    Allradantrieb; nicht
                                                            235/40R19 96        11A; 24C; 26B; 26J;     Hybrid;
                                                                                57E; 67H; KCP5;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KCP6                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                            245/35R19 93Y       11A; 24C; 26B; 26J;     73C; 74D; 76A
                                                                                57E; 68R; KCP5;
                                                                                KCP6

               Verkaufsbezeichnung:     CLK-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
§22 54854*00




               209          e1*98/14*0184*..   225 - 270 235/35R19 87Y          11A; 21B; 21L; 24J; Nur CLK 500; Nur CLK
                                                                                5ET; 57E; 68X; KCP7 55 AMG; Cabrio;
                                                                                                    Coupe;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    729; 73C; 74A; 76A
               209           e1*98/14*0184*..     100 - 200 225/35R19 88Y       11A; 21L; 24J; 5FE; Cabrio; Coupe;
                                                                                KCP5; KCP7          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/35R19 87Y       11A; 21B; 21L; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                5ET; KCP7           729; 73C; 74A; 76A
                                                            235/35R19 91        11A; 21B; 21L; 24J;
                                                                                KCP7

               Verkaufsbezeichnung:     CLS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R1ECLS       e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/40R19 94           GAA; 11A; 26N; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                57E; KCP5           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76A

               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               212          e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 245/40R19 98          GAA; 11A; 24J; 26B;     Baureihe W213;
                                                                                26J; 57E; KCP5;         E300de;
                                                                                KCP6; KCP7              E300e; nur Limousine
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76A




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 41
               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98          GAA; XFX; 11A; 22Q;     Baureihe W213; nicht
                                                                                241; 244; 246; 247;     E300de; Allradantrieb;
                                                                                26B; 26J; 27H;          Heckantrieb;
                                                                                KCP5; KCP6; KCP7        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 76A
               212           e1*2001/116*0501*.. 295 - 320 245/40R19 98         GAA; GCC; 57E;          AMG E 53; AMG E43;
                                                                                KCP5; KCP6              Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76A; 97T

               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 235/55R19 101        YCU; YC0; 57E;          GLC 300 e 4MATIC;
                                                                                KCP5; KCP7              GLC
                                                                                                        300 de 4MATIC; GLC
                                                            255/50R19 107       YBM; 11A; 24J; 26P;     400 e 4MATIC; nicht
                                                                                57E; KCP5; KCP7         Coupe; mit
                                                            265/50R19 106       GCG; 11A; 241; 246;     Radhausverbreiterung
                                                                                26B; 26N; 57E           (Flap) Serie;
§22 54854*00




                                                                                                        Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76A; 765;
                                                                                                        97G
               R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 235/55R19 101       YCU; YC0; 57E;          nicht GLC 300 e
                                                                                KCP5; KCP7              4MATIC; nicht GLC 300
                                                            255/50R19 103       YBM; 11A; 24J; 26P;     de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                57E; KCP5; KCP7         350 e 4MATIC; nicht
                                                            265/50R19 106       GCG; 11A; 241; 246;     GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                26B; 26N; 57E           nicht Coupe; mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76A; 765




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 41
               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
               204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 235/55R19 101 YBJ; 11A; 24J; KCP7 GLC Coupé;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                          245/50R19 101 YBL; 11A; 24J; KCP7 Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/55R19 103 YBK; 11A; 24J; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
                                                          255/50R19 103 YBJ; YBM; 11A; 241; 73C; 74A; 76A
                                                                        246; 26P; KCP5;
                                                                        KCP7
                                                          265/50R19 106 YBK; 11A; 24C; 26B;
                                                                        26N
               204 X        e1*2001/116*0480*.. 145       255/50R19 103 YBJ; 11A; 24M; 57F EQC-Klasse;
                                                          265/50R19 106 YBK; 11A; 24M; 57F Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 76B; FKA
               204 X        e1*2001/116*0480*.. 145       235/55R19 101 YBJ; YC0; 11A; 24J; EQC-Klasse;
                                                                        57E; KCP5; KCP7     Allradantrieb;
                                                          245/50R19 101 YBL; 11A; 242; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        26P; 57E; KCP5;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                        KCP7                73C; 74A; 76A; FKA
                                                          245/55R19 103 YBK; 11A; 242; 245;
                                                                        26P; 57E; KCP5;
§22 54854*00




                                                                        KCP7
                                                          255/50R19 103 YBM; 11A; 24C; 26N;
                                                                        26P; 57E; KCP5;
                                                                        KCP7

               Verkaufsbezeichnung:     SLK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               171          e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/35R19 88          11A; 21B; 22H; 22M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24J; 24N; 54A;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                KCP5; KCP7              73C; 74A; 76A
                                                            235/35R19 91        11A; 21B; 22H; 22L;
                                                                                24C; 24N; 54A; 6C3;
                                                                                KCP5; KCP7

               Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 225/35R19 88          11A; 22M; 24J; 26B;     Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                261; 270; KCP5;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KCP7                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                            235/35R19 91        11A; 22L; 242; 245;     729; 73C; 74D; 76A
                                                                                26B; 261; 271; 6C3;
                                                                                KCP5; KCP7


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : PORSCHE

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: EW9090 KBA: 54851 Lochkreis: 5x112 ET: 20




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 11 von 41

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP7
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO,               MACAN S DIESEL, MACAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
               95BN         e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 235/55R19         101  YBJ; 57E; KCP7             ab
                                                          245/50R19         105  57E; 6AL; KCP7             e13*2007/46*1164*02;
                                                          245/55R19         103  52J; 57E; 6AM; KCP7        Kombilimousine;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                255/50R19 103       57E; 6AN; KCP7          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                                            721; 73C; 74D; 76A;
                                                                                                            PDG

               Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO,             MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
               95B          e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 235/55R19       101  YBJ; 57E; KCP7      ab
                                                          245/50R19       105  57E; 6AL; KCP7      e13*2007/46*1165*02;
§22 54854*00




                                                          245/55R19       103  52J; 57E; 6AM; KCP7 Kombilimousine;
                                                                                                   Allradantrieb;
                                                                255/50R19 103  57E; 6AN; KCP7      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                                   721; 73C; 74D; 76A;
                                                                                                   PDG


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 41
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
§22 54854*00




               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an di e
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten B ereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
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                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 54854*00




                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung aus reichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                    Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                    30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
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               260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigk eit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 54854*00




               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                    Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofil e Fahrzeug"
                    am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 15 von 41
                                    Vorderachse:                        245/35R19
                                    Hinterachse:                        285/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               580) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         245/40R19
§22 54854*00




                                    Hinterachse:                         275/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengröß en im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         235/45R19
                                    Hinterachse:                         265/40R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        225/45R19
                                    Hinterachse:                        285/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
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                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
§22 54854*00




               5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1420kg.
               5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1650kg.
               672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R19
                                    Hinterachse:                          255/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/35R19
                                    Hinterachse:                          275/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% i st. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/40R19
                                   Hinterachse:                          265/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/45R19
                                   Hinterachse:                        265/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/35R19
§22 54854*00




                                   Hinterachse:                         275/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         235/35R19
                                   Hinterachse:                         265/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                    deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                    Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                    einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                 Vorderachse:                           245/35R19
                                 Hinterachse:                           255/35R19


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 18 von 41
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/50R19
                                   Hinterachse:                        275/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so is t die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/55R19
                                   Hinterachse:                        265/50R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/50R19
§22 54854*00




                                   Hinterachse:                        285/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/35R19
                                   Hinterachse:                        235/35R19.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es s ind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
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               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               97D) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                    Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des
                    Sonderrades der Hinterachse sein muß.
               97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                    Hinterachse.
               97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer s ein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
§22 54854*00




               97T) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 bis 1½ Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse. Die Einpreßtiefendifferenz des Sonderrades an der Hinterachse zur Vorderachse muß
                    mindestens der der Serieneinpreßtiefendifferenz entsprechen.
               98D) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 19" -Bremsanlage ausgerüstet
                    sind, nicht zulässig.
               AFN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/35R19
                                   Hinterachse:                          265/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
                     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
               BA0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/40R19
                                   Hinterachse:                           255/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
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                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Die
                     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               CEK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/40R19
                                   Hinterachse:                         285/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CEL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/40R19
                                   Hinterachse:                         295/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§22 54854*00




                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CEM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/40R19
                                   Hinterachse:                         315/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R19
                    Hinterachse: 255/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 21 von 41
               GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/40R19
                    Hinterachse: 275/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/45R19
                    Hinterachse: 275/40R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/35R19
                    Hinterachse: 275/30R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§22 54854*00




                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 235/40R19
                    Hinterachse: 265/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GCC) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        245/40R19
                                  Hinterachse:                        245/40R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GCG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                  Vorderachse:                         265/50R19
                                  Hinterachse:                         295/45R19
                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KCP5) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse EW9090 KBA: 54851 Lochkreis 5x112 ET: 30
               KCP6) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse EW9090 KBA: 54851 Lochkreis 5x112 ET: 50



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               KCP7) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse EW9090 KBA: 54851 Lochkreis 5x112 ET: 20
               PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
               XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/40R19
                                   Hinterachse:                          265/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/40R19
                                   Hinterachse:                          285/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§22 54854*00




                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         255/45R19
                                   Hinterachse:                         285/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YAZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                    Reifengröße:
                    Vorderachse:245/35R19
                    Hinterachse:275/30R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        225/40R19
                                   Hinterachse:                        255/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
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                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tats ächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/40R19
                                   Hinterachse:                          245/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/55R19
                                   Hinterachse:                        255/50R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54854*00




               YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/55R19
                                   Hinterachse:                          265/50R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müss en vom gleichen Reifentyp sein.
               YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/50R19
                                   Hinterachse:                          275/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/50R19
                                   Hinterachse:                          285/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tats ächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 24 von 41
               YC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/55R19
                                   Hinterachse:                          285/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        235/55R19
                                  Hinterachse:                        255/50R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               YDB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         235/40R19
                                   Hinterachse:                         305/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§22 54854*00




                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YEB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/40R19
                                   Hinterachse:                         255/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YFS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         225/40R19
                                   Hinterachse:                         285/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54854*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 26 von 41


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4G
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                      Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

                      Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 400              y = 200                  VA
                            26P                     x = 350              y = 150                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54854*00




                            26J                  x = 400        y = 200            22                VA
                            26N                  x = 400        y = 200             8                VA
                            27F                  x = 270        y = 400            30                HA
                            27H                  x = 270        y = 400             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 27 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     G2C
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00123*..
                      Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 270              y = 250                  VA
                            26P                     x = 220              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 270        y = 250            25                VA
§22 54854*00




                            26N                  x = 270        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 300            30                HA
                            27H                  x = 285        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 28 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     G4C
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00122*..
                      Handelsbez.:     BMW 4ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 275              y = 275                  VA
                            26P                     x = 225              y = 225                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 275        y = 275            15                VA
§22 54854*00




                            26N                  x = 275        y = 275             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 300            30                HA
                            27H                  x = 285        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 29 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     G8C
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1906*..
                      Handelsbez.:     BMW 8ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 250                  VA
                            26B                     x = 200              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 200        y = 300             8                VA
§22 54854*00




                            26J                  x = 200        y = 300            20                VA
                            27H                  x = 250        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 350            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     G5K
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1750*..
                      Handelsbez.:     BMW 5ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 230              y = 300                  HA
                            27I                     x = 180              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54854*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                            27F                   x230          y = 300            30                HA
                            27H                  x = 230        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     G5L
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1688*..
                      Handelsbez.:     BMW 5ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 230              y = 300                  HA
                            27I                     x = 180              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54854*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                            27F                   x230          y = 300            30                HA
                            27H                  x = 230        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204 X
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0480*..
                      Handelsbez.:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse

                      Variante(n):     GLC Coupé

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 280              y = 280                  VA
                            26P                     x = 230              y = 230                  VA
                            27B                     x = 360              y = 350                  HA
                            27I                     x = 310              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54854*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 280        y = 280             3                VA
                            26J                  x = 280        y = 280             6                VA
                            27H                  x = 360        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 360        y = 350            11                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     212
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0501*..
                      Handelsbez.:     E-Klasse

                      Variante(n):     Baureihe W213

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 300                  VA
                            26P                     x = 300              y = 250                  VA
                            27P                     x = 280              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54854*00




                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 400            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     212
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0501*..
                      Handelsbez.:     E-Klasse

                      Variante(n):     Baureihe W213

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 300                  VA
                            26P                     x = 300              y = 250                  VA
                            27P                     x = 280              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54854*00




                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 400            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA
                            26P                     x = 240              y = 285                  VA
                            27B                     x = 300              y = 350                  HA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54854*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 350            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 350            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 350             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204 X
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0480*..
                      Handelsbez.:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 260                  VA
                            26B                     x = 250              y = 310                  VA
                            27I                     x = 285              y = 300                  HA
                            27B                     x = 335              y = 350                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54854*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 310             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 310            10                VA
                            27H                  x = 335        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 335        y = 350            10                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     R1ECLS
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1818*..
                      Handelsbez.:     CLS-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 230                  VA
                            26B                     x = 250              y = 280                  VA
                            27I                     x = 230              y = 250                  HA
                            27B                     x = 280              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54854*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 280             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 280            20                VA
                            27H                  x = 280        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 300            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     172
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0548*..
                      Handelsbez.:     SLK / SLC

                      Variante(n):     Cabrio, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
§22 54854*00




                            26J                  x = 300        y = 300            18                VA
                            27H                  x = 280        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 300            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CGLC
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00186*..
                      Handelsbez.:     GLC-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 310              y = 270                  VA
                            26P                     x = 260              y = 220                  VA
                            27B                     x = 275              y = 295                  HA
                            27I                     x = 225              y = 245                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54854*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 310        y = 270            20                VA
                            26N                  x = 310        y = 270             8                VA
                            27F                  x = 275        y = 295            30                HA
                            27H                  x = 275        y = 295             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CW
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00016*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 305              y = 255                  VA
                            26P                     x = 255              y = 205                  VA
                            27B                     x = 285              y = 360                  HA
                            27I                     x = 235              y = 310                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54854*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 305        y = 255            30                VA
                            26N                  x = 305        y = 255             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 360            30                HA
                            27H                  x = 285        y = 360             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 41 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CS
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00017*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 305              y = 255                  VA
                            26P                     x = 255              y = 205                  VA
                            27B                     x = 285              y = 360                  HA
                            27I                     x = 235              y = 310                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54854*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 305        y = 255            30                VA
                            26N                  x = 305        y = 255             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 360            30                HA
                            27H                  x = 285        y = 360             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 8 J x 19 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54854*00




                                        special wheels for passenger cars 8 J x 19 H2


               Genehmigungsnummer: 54854*00
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     EW8090
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54854*00
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 54854*00




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     21.07.2023

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     23-00176-CX-GBM-00
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54854*00
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 10

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 54854*00




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erteilt
                     Approval is granted
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 54854*00
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Entfällt
                     Not applicable

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       28.07.2023
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 54854*00




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54854*00
               Approval No.


               Ausgabedatum:        28.07.2023                 letztes Änderungsdatum: --
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                     Test report(s) No.:                                                Date
                     23-00176-CX-GBM-00                                                 21.07.2023

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                     Information document No.:                                          Date
                     EW8090                                                             03.05.2023
§22 54854*00




                     Liste der Änderungen:                                              Datum:
                     List of modifications:                                             Date
                     Entfällt
                     Not applicable
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54854*00

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 54854

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54854*00




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54854*00

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 54854*00




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.