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							               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 1 von 38

               Fahrzeughersteller                     : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER
                                                        (D), DB, MERCEDES-BENZ
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 8 J X 19 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 33
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                Kennzeichnung              Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                                Rad                        Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
               WS1X Achse 1     WS1X                       ohne                       66,6                     900      2460    05/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: EW9090 KBA: 54851 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
               Radtyp: EW9090 KBA: 54851 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
§22 54854*00




               Radtyp: EW9090 KBA: 54851 Lochkreis: 5x112 ET: 50


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP5, KCP6, KCP7




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                    Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2023
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: EW9090 KBA: 54851 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
               Radtyp: EW9090 KBA: 54851 Lochkreis: 5x112 ET: 20


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP5, KCP7
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : B450L27517R14


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen  Auflagen
               B81          e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 235/35R19 91               11A; 21P; 22I; 51J  AUDI A4 bis MJ2015;
                                                         245/35R19 93               YDE; 11A; 21P; 22B; Kombi; Frontantrieb;
                                                                                    24J; 24M; 51J; KCP5 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 76A;
                                                                                                        76T; 77E
§22 54854*00




               B81            e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/40R19 93            52J; 54F            AUDI A5 Sportback bis
                                                                235/35R19 91        52J                 MJ2016; 4-türig;
                                                      100 - 245 245/35R19 93        YDE; KCP5; KCP7     Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        76A; 765; 77E
               B81            e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 235/35R19 91            11A; 21P; 22I; 5GG; AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                    51J                 Nicht A4 Allroad
                                                      100 - 245 245/35R19 93        YDE; 11A; 21P; 22B; Quattro; AUDI S4 bis
                                                                                    24J; 24M; 51J; KCP5 MJ2016; Kombi;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        76A; 76T; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91    11A; 21P; 22I; 51J                 AUDI A4 bis MJ2015;
                                                         245/35R19 93    YDE; 11A; 21P; 22B;                Kombi; Frontantrieb;
                                                                         24J; 24M; 51J; KCP5                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            729; 73C; 74A; 76A;
                                                                                                            76T; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91   11A; 21P; 22I; 5GG;            AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                         51J                            Nicht A4 Allroad
                                                100 - 245 245/35R19 93   YDE; 11A; 21P; 22B;            Quattro; AUDI S4 bis
                                                                         24J; 24M; 51J; KCP5            MJ2016; Kombi;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        76A; 76T; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91         11A; 21P; 22I; 51J      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                  100 - 245 245/35R19 93        YDE; 11A; 21P; 22B;     AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                                24J; 24M; 51J; KCP5     Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        76A; 76T; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 88 - 195   235/35R19 91        11A; 21P; 22I; 51J      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                            245/35R19 93        YDE; 11A; 21P; 22B;     Limousine;
                                                                                24J; 24M; 51J; KCP5     Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
§22 54854*00




                                                                                                        729; 73C; 74A; 76A;
                                                                                                        76T; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/40R19 93         52J; 54F                AUDI A5 Sportback bis
                                                            235/35R19 91        52J                     MJ2016; 4-türig;
                                                  100 - 245 245/35R19 93        YDE; KCP5; KCP7         Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        76A; 765; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/40R19 93         52J; 54F                AUDI A5 Coupe (8T)
                                                            235/35R19 91        52J                     bis MJ2016;
                                                            245/35R19 93        YDE; KCP5; KCP7         Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 76A;
                                                                                                        765; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/40R19 93         52J; 54F                AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                            235/35R19 91Y       5GG; 52J                bis MJ2016;
                                                  105 - 245 245/35R19 93        YDE; KCP7               Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        76A; 765; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                    Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 38
               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen  Auflagen
               4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 245/40R19 94     11A; 270; 5HI; KCP5 A6; nicht A6 allroad
                                                                                               quattro; S6; Kombi;
                                                100 - 245 235/40R19 92Y    5GM; 57E; 67H;      Stufenheck;
                                                                           KCP5; KCP7          Allradantrieb;
                                                          235/45R19 95     57E; 67K; KCP5;     Frontantrieb;
                                                                           KCP7                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/40R19 98     11A; 270; KCP5      12A; 51A; 573; 71K;
                                                100 - 331 235/40R19 M+S    52J; KCP5; KCP7     721; 73C; 74A; 76A;
                                                                                               77E
                                                          235/45R19 M+S    52J; KCP5; KCP7
                                                309 - 331 245/40R19 M+S    11A; 270; 52J

               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
               4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94     11A; 270; 5HI; KCP5 A6; nicht A6 allroad
                                                                                               quattro; S6; Kombi;
                                               100 - 245 235/40R19 92Y    5GM; 57E; 67H;       Stufenheck;
                                                                          KCP5; KCP7           Allradantrieb;
                                                         235/45R19 95     57E; 67K; KCP5;      Frontantrieb;
                                                                          KCP7                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/40R19 98     11A; 270; KCP5       12A; 51A; 573; 71K;
§22 54854*00




                                               100 - 331 235/40R19 M+S    52J; KCP5; KCP7      721; 73C; 74A; 76A;
                                                                                               77E
                                                         235/45R19 M+S    52J; KCP5; KCP7
                                               309 - 331 245/40R19 M+S    11A; 270; 52J


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: EW9090 KBA: 54851 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
               Radtyp: EW9090 KBA: 54851 Lochkreis: 5x112 ET: 20


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP5, KCP7
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : B425L29517R14


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G2C          e1*2018/858*00123*.. 115 - 180 245/35R19 93             YBC; 12I; 57F           Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                            74A; 76B; 765; 97K




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 38
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G3K          e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 225/40R19 93Y           5HA; KCP5; KCP7         Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                             235/40R19 96       5IE                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             245/35R19 95       11A; 248; 5HR;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                KCP5; KCP7              73C; 74A; 76A
               G3L           e1*2007/46*1947*..   85 - 275 225/40R19 93         5HA; KCP5; KCP7         Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                             235/40R19 96                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             245/35R19 95       11A; 248; KCP5;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                KCP7                    73C; 74A; 76A

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G4C          e1*2018/858*00122*.. 125  245/40R19 94              CEK; CEL; CEM;          BMW i4 M50; Ohne
                                                                                YEB; 57E; 580;          Radhausverbreiter.
                                                                                KCP5; KCP7              Serie; Allradantrieb;
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76A; 97D
               G4C           e1*2018/858*00122*.. 125        245/40R19 94       CEK; CEL; CEM;          BMW i4 M50; Mit
                                                                                YEB; 57E; 580;          Radhausverbreiterung
§22 54854*00




                                                                                KCP5; KCP7              Serie; Allradantrieb;
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76A; 97D
               G4C           e1*2018/858*00122*.. 120 - 275 245/40R19 98        XFX; YEB; 57E;          nicht BMW i4; nicht
                                                                                KCP5; KCP7              BMW i4 M50;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76A
               G4C           e1*2018/858*00122*.. 80 - 105   245/40R19 98       CEK; CEL; CEM;          BMW i4; Heckantrieb;
                                                                                YEB; 57E; 580;          Elektro;
                                                                                KCP5; KCP7              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76A

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G5K          e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 245/40R19 98W          GAA; 12R; KCP5;         nicht 530e/530e
                                                                                KCP7                    xDrive;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                        74A; 76A




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                    Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 6 von 38
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G5L          e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 245/40R19 98W              GAA; 12R; KCP5;         Limousine;
                                                                                    KCP7                    Allradantrieb;
                                                      100 - 390 245/40R19 98        GAA; 12R; KCP5;         Heckantrieb;
                                                                M+S                 KCP7                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      390       245/40R19 94W       GAA; 12R; 57E;          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                    KCP5; KCP7              74A; 76A


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DB


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: EW9090 KBA: 54851 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
               Radtyp: EW9090 KBA: 54851 Lochkreis: 5x112 ET: 50


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP5, KCP6, KCP7
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : B450L27517R14
§22 54854*00




               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R1ES         e1*2007/46*1560*..  143 - 155 245/40R19 98              GAA; 11A; 26P; 57E; Baureihe W213;
                                                                                    KCP5; KCP6          E300de;
                                                                                                        E300 e;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76A
               R1ES           e1*2007/46*1560*..      143 - 270 245/45R19 98Y       11A; 26P; 6BL; KCP5 All Terrain; Kombi;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                 255/45R19 100      11A; 245; 26P; 6BM 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76A
               R1ES           e1*2007/46*1560*..      110 - 270 245/40R19 98Y       GAA; XFB; XFX; 11A; Baureihe W213; nicht
                                                                                    26B; 26N; 5JA;      All Terrain; nicht
                                                                                    KCP5; KCP6          E300de; nicht E300e;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76A


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: EW9090 KBA: 54851 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                    Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 7 von 38
               Radtyp:   EW9090       KBA: 54851      Lochkreis: 5x112     ET: 30 oder
               Radtyp:   EW9090       KBA: 54851      Lochkreis: 5x112     ET: 50


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP5, KCP6, KCP7
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 210 K; 210
               Zubehör                                    : B250L24517R14


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 204 X; 212; R2CS; 204 X; R1ECLS; R2CGLC; 212; R2CW;
                                                            220; 204 X; 215; R2CGLC; R1EC; R1ECLS; 212
               Zubehör                                    : B450L27517R14


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 211K; R2CW; 204; R2CS; 212K
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
§22 54854*00




                                                            für Typ : 212 (Baureihe W212)
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 204 K; 204 X; 204; 211; 207; 172
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 210; 210 K
                                                            130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212K
                                                            130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                                            150 Nm für Typ : R1EC; R1ECLS; R2CGLC; R2CS; R2CW; 204 X;
                                                            212; 215; 220
                                                            150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                            150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R2CS         e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 225/40R19 93             GA4; 11A; 24J; 26N;     nicht All-Terrain;
                                                                                    26P; 57E; 58X;          nicht C 300 e; nicht
                                                                                    KCP5; KCP6; KCP7        C 300 de; nicht C 300
                                                                235/40R19 96        YDB; 11A; 24J; 26B;     de 4MATIC;
                                                                                    26N; 57E; 67H;          Kombilimousine;
                                                                                    KCP5; KCP6; KCP7        Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74D; 76A




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R2CS         e1*2018/858*00017*.. 145 - 150 225/40R19 93         11A; 24J; 26N; 26P; C 300 e; C 300 de; C
                                                                                57E; 58X            300 de 4MATIC;
                                                                                                    Kombilimousine;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76A; 97G;
                                                                                                    FKA
               R2CW          e1*2018/858*00016*.. 145 - 185 225/40R19 93        11A; 24J; 26N; 26P; C 300 e; C 300 e
                                                                                57E; 58X            4MATIC; C 400 e
                                                                                                    4MATIC; C 300 de; C
                                                                                                    300 de 4MATIC;
                                                                                                    Limousine;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76A; 97G;
                                                                                                    FKA
               R2CW          e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 225/40R19 93        GA4; 11A; 24J; 26N; nicht C 300 e; nicht
                                                                                26P; 57E; 58X;      C 300 e 4MATIC; nicht
§22 54854*00




                                                                                KCP5; KCP6; KCP7 C 400 e 4MATIC; nicht
                                                            235/40R19 96        YDB; 11A; 24J; 26B; C 300 de; nicht C 300
                                                                                26N; 57E; 67H;      de 4MATIC; Limousine;
                                                                                KCP5; KCP6; KCP7 Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74D; 76A
               204           e1*2001/116*0431*.. 88 - 225   225/35R19 88Y       11A; 21P; 22I; 24J; Nur Baureihe 204;
                                                                                24M; 5FE; 670; 673; Limousine;
                                                                                KCP5; KCP6          Heckantrieb;
                                                            235/35R19 91Y       11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24D; 671; 68X;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                KCP5; KCP6          73C; 74D; 76A
               204           e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 225/40R19 93Y        11A; 24J; 26B; 26N; Nur Baureihe 205; nur
                                                                                57E; 672; KCP5;     Fzg.-Breite 1839mm;
                                                                                KCP6                Allradantrieb; nicht
                                                                                                    Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74D; 76A




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 38
               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen   Auflagen
               204          e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/40R19 93Y         11A; 24J; 248; 26B;  Nur Baureihe 205;
               204 K        e1*2001/116*0457*..                                 26N; 5HA; KCP5;      Cabrio;
                                                                                KCP6                 Kombilimousine; Coupe;
                                                            245/35R19 95        11A; 24C; 26B; 26J;  Limousine;
                                                                                5HR; KCP5; KCP6      Allradantrieb;
                                                                                                     Heckantrieb; nur
                                                                                                     Hybrid;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                     73C; 74D; 76A
               204           e1*2001/116*0431*.. 85 - 245   225/40R19 93Y       XFC; 11A; 24J; 248; Nur Baureihe 205;
               204 K         e1*2001/116*0457*..                                26B; 26N; 6AE; 672; Cabrio;
                                                                                KCP5; KCP6           Kombilimousine; Coupe;
                                                            245/35R19 93Y       11A; 24C; 26B; 26J; Limousine;
                                                                                68V; 99E; KCP5;      Allradantrieb;
                                                                                KCP6                 Heckantrieb; nicht
                                                                                                     Hybrid;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                     73C; 74D; 76A
               204           e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y        11A; 24J; 26B; 26N; bis
                                                                                27H; 27I; 5FE; KCP5; e1*2001/116*0431*36;
§22 54854*00




                                                                                KCP6                 Coupe; Heckantrieb;
                                                            235/35R19 91        11A; 24C; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                26J; 27B; 27H;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                KCP5; KCP6           729; 73C; 74D; 76A
               204 K         e1*2001/116*0457*.. 88 - 225   225/35R19 88Y       11A; 21P; 24J; 57E; bis
                                                                                670; 673; KCP5;      e1*2001/116*0457*24;
                                                                                KCP6                 Kombi; Heckantrieb;
                                                            235/35R19 91Y       11A; 21B; 22I; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24J; 24M; KCP5;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                KCP6                 73C; 74D; 76A

               Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/40R19               11A; 21B; 21J; 22F;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                22L; 24J; 24M; 53S;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                KCP5                    729; 73C; 74A; 76A

               Verkaufsbezeichnung:     CLS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R1ECLS       e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/40R19 98           KCP5; KCP7              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         M+S
                                                                                                        12A;   51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C;   74A; 76A
               R1ECLS        e1*2007/46*1818*..   143 - 270 245/40R19 94        GAA; 57E; KCP5;         10B;   11B; 11G; 11H;
                                                                                KCP7                    12A;   51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C;   74A; 76A




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 38
               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R1EC         e1*2007/46*1666*..  120 - 270 245/40R19 94W         GAA; XFX; 11A; 26B; Coupé; Cabrio;
                                                                                26N; KCP5; KCP6     Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76A
               210           e1*93/81*0022*..     55 - 165 235/35R19            11A; 21B; 367; 53S; nicht für gepanzerte
                                                                                KCP5                Fz; Heckantrieb;
                                                             235/35R19 91W      11A; 21B; 367; KCP5 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    729; 73C; 74A; 76A
               210           e1*93/81*0022*..     55 - 165 235/35R19 91W        11A; 21B; 367; KCP5 nicht für gepanzerte
                                                                                                    Fz; Heckantrieb;
                                                  55 - 205 235/35R19            11A; 21B; 367; 53S; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KCP5                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    729; 73C; 74A; 76A
               210 K         e1*93/81*0033*..     55 - 150 235/35R19 87W        11A; 21B; 367; 57E; Heckantrieb;
                                                                                68X; KCP5           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  55 - 165 235/35R19            11A; 21B; 367; 53S; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                57E; 68X; KCP5      729; 73C; 74A; 76A
               210 K         e1*93/81*0033*..     55 - 150 235/35R19 87W        11A; 21B; 367; 57E; Heckantrieb;
                                                                                68X; KCP5           10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54854*00




                                                  55 - 205 235/35R19            11A; 21B; 367; 53S; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                57E; 68X; KCP5      729; 73C; 74A; 76A
               211           e1*2001/116*0183*.., 75 - 135   235/35R19   91W    57E; 68X; KCP5      Heckantrieb;
                             e1*98/14*0183*..     75 - 170   245/35R19   93W    KCP5                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 75 - 225    235/35R19   91Y    57E; 68X; KCP5      12A; 51A; 71K; 721;
                                                 75 - 285    245/35R19   93Y    KCP5                729; 73C; 74D; 76A
               211K          e1*2001/116*0213*.. 100 - 165   235/35R19   91W    57E; 68X            Heckantrieb;
                                                 100 - 285   245/35R19   93     57E; 68R; KCP5      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    729; 73C; 74D
               212           e1*2001/116*0501*.. 295 - 320 245/40R19 98         GCC; 57F            AMG E 53; AMG E43;
                                                                                                    Limousine;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76B; 97T
               212           e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y        11A; 21P; 24J; 248; Baureihe W212; nicht
                                                                                51J; KCP5           AMG-Paket;
                                                                                                    Stufenheck;
                                                  100 - 245 235/35R19 91Y       11A; 21P; 24J; 57E; Heckantrieb;
                                                                                68X; KCP5           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             245/35R19 93Y      11A; 21B; 24J; 248; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                KCP5                729; 73C; 74D; 76A;
                                                                                                    76T




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen  Auflagen
               212          e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 245/40R19 98          GAA; 11A; 26B; 26N; Baureihe W213;
                                                                                57E; KCP5; KCP6;    E300de;
                                                                                KCP7                E300e; nur Limousine
                                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76A
               212           e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98         GAA; XFX; 11A; 26B; Baureihe W213; nicht
                                                                                26N; KCP5; KCP6;    E300de; Allradantrieb;
                                                                                KCP7                Heckantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76A

               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse COUPE, CABRIO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 225/35R19 88Y         11A; 21P; 5FE; 57E;     Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                670; 673; KCP5          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  120 - 245 235/35R19 91Y       11A; 21P; 22I; 248;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                5GG; KCP5               729; 73C; 74D; 76A
               207           e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/35R19 91Y        11A; 21P; 22I; 248;     Coupe; Heckantrieb;
§22 54854*00




                                                                                KCP5                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  125 - 215 225/35R19 88Y       11A; 21P; 5FE; 57E;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                670; 673; KCP5          729; 73C; 74D; 76A

               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse (212) KOMBI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen  Auflagen
               212K         e1*2007/46*0200*..  100 - 245 245/35R19 93          11A; 21P; 24J; 57E; Kombi; Heckantrieb;
                                                                                572; 67C; 68R; KCP5 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    729; 73C; 74D; 76A

               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 235/55R19 101        12T; KCP5; KCP7         nicht GLC 300 e
                                                                                                        4MATIC; nicht GLC 300
                                                            245/50R19 101       12A                     de 4MATIC; nicht GLC
                                                            255/50R19 103       12A; KCP5; KCP7         350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                        GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                        nicht Coupe; mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                        74A; 76A; 765




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 38
               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 235/55R19 101        YCU; YC0; 57E;          nicht GLC 300 e
                                                                                KCP5; KCP7              4MATIC; nicht GLC 300
                                                            255/50R19 103       YBM; 57E; KCP5;         de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                KCP7                    350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                        GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                        nicht Coupe; mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76A; 765
               R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 235/55R19 101       YCU; YC0; 57E;          GLC 300 e 4MATIC;
                                                                                KCP5; KCP7              GLC
                                                                                                        300 de 4MATIC; GLC
                                                            255/50R19 107       YBM; 57E; KCP5;         400 e 4MATIC; nicht
                                                                                KCP7                    Coupe; mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54854*00




                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76A; 765;
                                                                                                        97G

               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 235/55R19 101 YBJ; 124; KCP7                  GLC Coupé;
                                                          245/50R19 101 YBL; 12A; KCP7                  Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                        74A; 76A
               204 X         e1*2001/116*0480*.. 270 - 287 235/55R19 M+S        52J; KCP7               AMG GLC 43; AMG
                                                                                                        GLC
                                                                                                        43 4MATIC; Coupe;
                                                                                                        SUV;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 76A
               204 X         e1*2001/116*0480*.. 145        235/55R19 101       YBJ; YC0; 12I; 57E;     EQC-Klasse;
                                                                                KCP5; KCP7              Allradantrieb;
                                                            245/50R19 101       YBL; 11A; 12A; 246;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                57E; KCP5; KCP7         51A; 71K; 721; 73C;
                                                            245/55R19 103       YBK; 11A; 12A; 246;     74A; 76A
                                                                                57E; KCP5; KCP7
                                                            255/50R19 103       YBM; 11A; 12A; 246;
                                                                                57E; KCP5; KCP7




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 38
               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen           Auflagen zu Reifen              Auflagen
               204 X        e1*2001/116*0480*.. 145    235/55R19 105    12T; KCP5; KCP7                 EQC-Klasse;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                            245/50R19 105       124; KCP5; KCP7         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                            255/50R19 103       11A; 12A; 246;          74A; 76A
                                                                                KCP5; KCP7
               204 X         e1*2001/116*0480*.. 145        255/50R19 103       YBJ; 57F            EQC-Klasse;
                                                            265/50R19 106       YBK; 57F            Allradantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76B
               204 X         e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R19 99         11A; 24J; 24M       GLK-Klasse;
                                                            235/50R19 99        GDD; YDG; 11A;      Allradantrieb;
                                                                                21P; 22I; 24J; 24M; Heckantrieb;
                                                                                KCP5; KCP6          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/45R19 98        CF1; 11A; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                KCP5; KCP6          73C; 74A; 76A; 765
                                                            255/45R19 100       CF3; GDD; 11A; 21P;
                                                                                22I; 24J; 24M; KCP5
               204 X         e1*2001/116*0480*.. 270 - 287 235/50R19 99         YCN; 57E            AMG GLC 43; AMG
                                                                                                    GLC
                                                            235/55R19 101       YBJ; YC0; 57E;      43 4MATIC; Coupe;
§22 54854*00




                                                                                KCP7                SUV;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                            255/50R19 103       YBM; 11A; 245; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KCP7                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76A; 97G

               Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen  Auflagen
               220          e1*97/27*0099*..    145 - 326 245/40R19 94Y         11A; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m.
                                                                                24D; 5HI; 51J; KCP5 Länge 6158 mm; nicht
                                                                                                    für gepanzerte Fz;
                                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    729; 73C; 74A; 76A
               220           e1*97/27*0099*..     145 - 165 245/40R19 94Y       11A; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m.
                                                                                24D; 5HI; 51J; KCP5 Länge 6158 mm;
                                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    729; 73C; 74A; 76A;
                                                                                                    MBN
               220           e1*97/27*0099*..     180 - 225 245/40R19 94Y       YDN; 11A; 22B; 22L; Nicht für Fz. m.
                                                                                5HI; 51J; KCP5      Länge 6158 mm; nicht
                                                                                                    für gepanzerte Fz;
                                                                                                    Nur 4-MATIC;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    729; 73C; 74A; 76A




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 225/35R19 88           11A; 26P; KCP5;         Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                 KCP7                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/35R19 91        11A; 26P; 260; 6C3;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                 KCP5; KCP7              729; 73C; 74D; 76A


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
§22 54854*00




               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
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               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeugherstel ler freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§22 54854*00




                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustel len. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
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               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§22 54854*00




                    abgedeckt sein.
               260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 17 von 38
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhin weis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                    erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
§22 54854*00




                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIF IZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/35R19
                                    Hinterachse:                        285/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                      montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               580) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         245/40R19
                                    Hinterachse:                         275/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         225/45R19
                                    Hinterachse:                         285/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§22 54854*00




                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1420kg.
               5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1500kg.
               670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        225/35R19
                                    Hinterachse:                        265/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/35R19
                                   Hinterachse:                          255/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/40R19
                                   Hinterachse:                          255/35R19
§22 54854*00




                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/35R19
                                   Hinterachse:                          255/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/35R19
                                   Hinterachse:                          295/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregel ung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 20 von 38
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/40R19
                                   Hinterachse:                          265/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/45R19
                                   Hinterachse:                        265/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 54854*00




                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/35R19
                                   Hinterachse:                          275/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/35R20
                                   Hinterachse:                        285/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/35R19
                                   Hinterachse:                          265/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        225/40R19
                                   Hinterachse:                        245/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/45R19
                                   Hinterachse:                          275/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                     Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wid empfohlen eine
                     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren
                     mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6BM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 54854*00




                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/35R19
                                   Hinterachse:                          275/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                     Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                     Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/35R19
                                   Hinterachse:                        235/35R19.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
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               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               97D) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                    Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des
§22 54854*00




                    Sonderrades der Hinterachse sein muß.
               97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                    Hinterachse.
               97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               97T) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweit e des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 bis 1½ Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse. Die Einpreßtiefendifferenz des Sonderrades an der Hinterachse zur Vorderachse muß
                    mindestens der der Serieneinpreßtiefendifferenz entsprechen.
               99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/35R19
                                   Hinterachse:                          275/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CEK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/40R19
                                   Hinterachse:                        285/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 23 von 38
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CEL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/40R19
                                   Hinterachse:                         295/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CEM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
§22 54854*00




                                   Vorderachse:                         245/40R19
                                   Hinterachse:                         315/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CF1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/45R19
                                   Hinterachse:                        245/45R19
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CF3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/45R19
                                   Hinterachse:                        255/45R19
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R19



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 24 von 38
                     Hinterachse: 255/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/40R19
                    Hinterachse: 275/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GCC) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        245/40R19
                                  Hinterachse:                        245/40R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          235/50R19
§22 54854*00




                                  Hinterachse:                          255/45R19
                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KCP5) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse EW9090 KBA: 54851 Lochkreis 5x112 ET: 30
               KCP6) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse EW9090 KBA: 54851 Lochkreis 5x112 ET: 50
               KCP7) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse EW9090 KBA: 54851 Lochkreis 5x112 ET: 20
               MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
                    mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
               XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/45R19
                                   Hinterachse:                          245/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           225/40R19


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 25 von 38
                                   Hinterachse:                         265/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/40R19
                                   Hinterachse:                         285/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
§22 54854*00




                                   Vorderachse:                          225/40R19
                                   Hinterachse:                          245/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/55R19
                                   Hinterachse:                        255/50R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/55R19
                                   Hinterachse:                          265/50R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                 Vorderachse:                           245/50R19
                                 Hinterachse:                           275/45R19


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 26 von 38
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         255/50R19
                                   Hinterachse:                         285/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/55R19
                                   Hinterachse:                          285/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 54854*00




                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         235/50R19
                                   Hinterachse:                         295/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        235/55R19
                                  Hinterachse:                        255/50R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               YDB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/40R19
                                   Hinterachse:                        305/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/35R19
                                   Hinterachse:                        245/35R19.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YDG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/50R19
                                   Hinterachse:                        235/50R19.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YDN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/40R19
                                   Hinterachse:                        245/40R19.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweis e zu beachten.
§22 54854*00




                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YEB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/40R19
                                   Hinterachse:                         255/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Ant riebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 340              y = 260                  HA
                            27I                     x = 290              y = 210                  HA
                            26B                     x = 245              y = 350                  VA
                            26P                     x = 195              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54854*00




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 340        y = 260             8                HA
                            27F                  x = 340        y = 260            28                HA
                            26N                  x = 245        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 245        y = 350            17                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 29 von 38

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 350                  HA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA
                            26P                     x = 240              y = 285                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54854*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 350            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 350             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 350            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     212
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0501*..
                      Handelsbez.:     E-Klasse

                      Variante(n):     Baureihe W213

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27P                     x = 280              y = 400                  HA
                            26B                     x = 350              y = 300                  VA
                            26P                     x = 300              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54854*00




                            27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 400            30                HA
                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 300            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     212
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0501*..
                      Handelsbez.:     E-Klasse

                      Variante(n):     Baureihe W213

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27P                     x = 280              y = 400                  HA
                            26B                     x = 350              y = 300                  VA
                            26P                     x = 300              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54854*00




                            27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 400            30                HA
                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 300            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204 K
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0457*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 350                  HA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA
                            26P                     x = 240              y = 285                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54854*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 350            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 350             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 350            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 33 von 38

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     R1EC
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1666*..
                      Handelsbez.:     E-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27P                     x = 280              y = 400                  HA
                            26B                     x = 350              y = 300                  VA
                            26P                     x = 300              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54854*00




                            27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 400            30                HA
                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 300            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CS
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00017*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 285              y = 360                  HA
                            27I                     x = 235              y = 310                  HA
                            26B                     x = 305              y = 255                  VA
                            26P                     x = 255              y = 205                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54854*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 285        y = 360            30                HA
                            27H                  x = 285        y = 360             8                HA
                            26J                  x = 305        y = 255            30                VA
                            26N                  x = 305        y = 255             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CW
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00016*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 285              y = 360                  HA
                            27I                     x = 235              y = 310                  HA
                            26B                     x = 305              y = 255                  VA
                            26P                     x = 255              y = 205                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54854*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 285        y = 360            30                HA
                            27H                  x = 285        y = 360             8                HA
                            26J                  x = 305        y = 255            30                VA
                            26N                  x = 305        y = 255             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R1ES
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1560*..
                      Handelsbez.:     E-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27P                     x = 280              y = 400                  HA
                            26B                     x = 350              y = 300                  VA
                            26P                     x = 300              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54854*00




                            27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 400            30                HA
                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 300            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     172
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0548*..
                      Handelsbez.:     SLK / SLC

                      Variante(n):     Cabrio, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 280        y = 300             8                HA
§22 54854*00




                            27F                  x = 280        y = 300            30                HA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 300            18                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00176-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54854
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: EW8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 38 von 38

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R1ES
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1560*..
                      Handelsbez.:     E-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 290              y = 390                  HA
                            27I                     x = 240              y = 340                  HA
                            26B                     x = 350              y = 300                  VA
                            26P                     x = 300              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54854*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 290        y = 390            30                HA
                            27H                  x = 290        y = 390             8                HA
                            26J                  x = 350        y = 300            20                VA
                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 8 J x 19 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54854*00




                                        special wheels for passenger cars 8 J x 19 H2


               Genehmigungsnummer: 54854*00
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     EW8090
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54854*00
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 54854*00




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     21.07.2023

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     23-00176-CX-GBM-00
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54854*00
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 10

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 54854*00




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erteilt
                     Approval is granted
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 54854*00
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Entfällt
                     Not applicable

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       28.07.2023
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 54854*00




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54854*00
               Approval No.


               Ausgabedatum:        28.07.2023                 letztes Änderungsdatum: --
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                     Test report(s) No.:                                                Date
                     23-00176-CX-GBM-00                                                 21.07.2023

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                     Information document No.:                                          Date
                     EW8090                                                             03.05.2023
§22 54854*00




                     Liste der Änderungen:                                              Datum:
                     List of modifications:                                             Date
                     Entfällt
                     Not applicable
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54854*00

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 54854

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54854*00




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54854*00

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 54854*00




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.