Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 81
Fahrzeughersteller : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER,
DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), DB,
MERCEDES, MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, TOYOTA
MOTOR EUROPE NV/SA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
WSX WSX ohne 66,6 900 2469 05/23
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
§22 54852*00
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 4G1; 4G; B81; F2; F8; B8
Zubehör : B450L27517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
Typ : 8R1; 4L1; 4L; 8R2; 8R
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
140 Nm für Typ : F2; 8R; 8R1; 8R2
145 Nm für Typ : F8 erhöhtes Anzugsmoment
160 Nm für Typ : 4L; 4L1
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 180 235/45R18 94 51J Nur A4 Allroad
245/45R18 96 Quattro bis MJ2015;
255/40R18 95 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76O; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 81
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 235/40R18 91 51J AUDI A5 Sportback bis
235/45R18 94 51J; 54F MJ2016; 4-türig;
100 - 245 245/40R18 93 Allradantrieb;
255/40R18 95 11A; 21P; 54F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76O; 77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 248; 26P; 27I Nicht A4 Allroad
235/45R18 94 11A; 245; 248; 26B; Quattro; AUDI A4 (B9)
27B ab MJ2016; AUDI S4
90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 245; 248; 26B; (B9) ab MJ2016; Kombi;
26N; 27B Limousine;
255/40R18 95 11A; 24J; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26N; 27B; 27H Frontantrieb;
260 225/40R18 M+S 11A; 248; 26P; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H;
52J 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R18 M+S 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74A; 76O; 77E
27B; 52J
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015;
24J; 24M; 5GG; 51J Nicht A4 Allroad
235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 22H; Quattro; AUDI S4 bis
§22 54852*00
24J; 24M; 51J; 54F MJ2016; Kombi;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; Allradantrieb;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 573; 71K;
24C; 24D; 54F 721; 729; 73C; 74A;
76O; 77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015;
24J; 24M; 51J Kombi; Frontantrieb;
235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 51J; 54F 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 729; 73C; 74A; 76O;
24C; 24D 77E
255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 54F
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 235/40R18 95 YBF; YBI A5 Coupé (B9) ab
235/45R18 95 YAS; YBH MJ2016; A5 Sportback
100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG (B9) ab MJ2016; S5
255/40R18 95 YAS; YBE Sportback (B9) ab
265/35R18 93Y YBI; 11A; 245; 248; MJ2016; A5 Cabrio
27P (B9) ab MJ2016; S5
265/40R18 97 YBH; 11A; 245; 248; Cabrio (B9) ab MJ2016;
27P Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 81
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 235/45R18 94 51J Nur A4 Allroad
245/45R18 96 Quattro bis MJ2015;
255/40R18 95 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/40R18 91 51J AUDI A5 Sportback bis
235/45R18 94 51J; 54F MJ2016; 4-türig;
100 - 245 245/40R18 93 Allradantrieb;
255/40R18 95 11A; 21P; 54F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 95 YBF; YBI A5 Coupé (B9) ab
235/45R18 95 YAS; YBH MJ2016; A5 Sportback
100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG (B9) ab MJ2016; S5
255/40R18 95 YAS; YBE Sportback (B9) ab
265/35R18 93Y YBI; 11A; 245; 248; MJ2016; A5 Cabrio
27P (B9) ab MJ2016; S5
265/40R18 97 YBH; 11A; 245; 248; Cabrio (B9) ab MJ2016;
§22 54852*00
27P S5 Coupé (B9) ab
MJ2016; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015;
24J; 24M; 5GG; 51J Nicht A4 Allroad
235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 22H; Quattro; AUDI S4 bis
24J; 24M; 51J; 54F MJ2016; Kombi;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; Allradantrieb;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 573; 71K;
24C; 24D; 54F 721; 729; 73C; 74A;
76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015;
24J; 24M; 51J Kombi; Frontantrieb;
235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 51J; 54F 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 729; 73C; 74A; 76O;
24C; 24D 77E
255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 54F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 81
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/40R18 91 51J AUDI S5 Coupé (8T)
235/45R18 94 51J; 54F bis MJ2016; AUDI A5
125 - 260 245/40R18 93 Coupe (8T) bis MJ2016;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/40R18 95 51J AUDI A5 Cabrio (8T)
235/45R18 94 51J; 54F bis MJ2016;
105 - 245 245/40R18 93 Allradantrieb;
255/40R18 95 11A; 21P; 54F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 235/40R18 91 51J AUDI A5 Coupe (8T)
235/45R18 94 51J; 54F bis MJ2016;
245/40R18 93 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76O;
§22 54852*00
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 248; 26P; 27I Nicht A4 Allroad
235/45R18 94 11A; 245; 248; 26B; Quattro; AUDI A4 (B9)
27B ab MJ2016; AUDI S4
90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 245; 248; 26B; (B9) ab MJ2016; Kombi;
26N; 27B Limousine;
255/40R18 95 11A; 24J; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26N; 27B; 27H Frontantrieb;
260 225/40R18 M+S 11A; 248; 26P; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H;
52J 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R18 M+S 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74A; 76O; 77E
27B; 52J
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015;
24J; 24M; 51J Limousine;
235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 22H; Frontantrieb;
24J; 24M; 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 12A; 51A; 71K; 721;
24C; 24D 729; 73C; 74A; 76O;
255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22F; 77E
24C; 24D; 54F
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015;
24J; 24M; 51J AUDI S4 bis MJ2016;
235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 22H; Limousine;
24J; 24M; 51J; 54F Allradantrieb;
100 - 245 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 729; 73C; 74A;
24C; 24D; 54F 76O; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 81
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 255/55R18 105 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76O
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 255/55R18 105 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76O
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 255/55R18 105 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76O
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J A7 Sportback; Coupe;
245/45R18 96 11A; 26P 4-türig;
255/40R18 95 11A; 26P; 270 Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 26P; 270 Frontantrieb;
§22 54852*00
265/40R18 97 11A; 26P; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76O; 77E; DEÄ
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26P; Nur A6 allroad
27B quattro;
255/50R18 102 11A; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 27B; 27H 12A; 51A; 573; 71K;
265/45R18 101 11A; 24J; 248; 26P; 721; 73C; 74A; 76O;
27B; 27H 77E; DEÄ
4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 235/45R18 94 11A; 26P; 270; 5HI; A6; nicht A6 allroad
52J quattro; Kombi;
235/45R18 94 11A; 26P; 57E; 67G Stufenheck;
100 - 245 235/45R18 98 11A; 26P; 57E; 67G Allradantrieb;
235/45R18 98 11A; 26P; 270; 52J Frontantrieb;
235/50R18 97W 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
271; 56G 12A; 51A; 573; 71K;
245/45R18 96Y 11A; 245; 248; 26P; 721; 73C; 74A; 76O;
271 77E; DEÄ
255/40R18 95Y 11A; 24J; 248; 26P;
271
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26P;
271; 68H
265/40R18 97W 11A; 24J; 248; 26B;
260; 272; 67G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 81
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J A7 Sportback; Coupe;
245/45R18 96 11A; 26P 4-türig;
255/40R18 95 11A; 26P; 270 Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 26P; 270 Frontantrieb;
265/40R18 97 11A; 26P; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76O; 77E; DEÄ
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26P; Nur A6 allroad
27B quattro;
255/50R18 102 11A; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 27B; 27H 12A; 51A; 573; 71K;
265/45R18 101 11A; 24J; 248; 26P; 721; 73C; 74A; 76O;
27B; 27H 77E; DEÄ
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 11A; 26P; 270; 5HI; A6; nicht A6 allroad
52J quattro; Kombi;
235/45R18 94 11A; 26P; 57E; 67G Stufenheck;
100 - 245 235/45R18 98 11A; 26P; 57E; 67G Allradantrieb;
235/45R18 98 11A; 26P; 270; 52J Frontantrieb;
235/50R18 97W 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
271; 56G 12A; 51A; 573; 71K;
§22 54852*00
245/45R18 96Y 11A; 245; 248; 26P; 721; 73C; 74A; 76O;
271 77E; DEÄ
255/40R18 95Y 11A; 24J; 248; 26P;
271
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26P;
271; 68H
265/40R18 97W 11A; 24J; 248; 26B;
260; 272; 67G
Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 255/45R18 99 11A; 245; 248; 26B; A6 ALLROAD
26N; 27H QUATTRO;
Allradantrieb;
255/50R18 102 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
255/55R18 105 11A; 24J; 244; 26B; 73C; 74A; 76O
26J; 27F
265/45R18 101 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H
Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/50R18 102 11A; 248; 26B; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
265/45R18 101 11A; 26P 145 Nm;
275/45R18 103 11A; 248; 26B; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 740; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 81
Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 255/55R18 105 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76O
Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 e-tron, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 250 265/55R18 108 ab
265/60R18 110 11A; 26P e13*2007/46*1081*06;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74E; 76O;
DEÄ
Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 250 265/55R18 108 ab
265/60R18 110 11A; 26P e1*2001/116*0350*20;
Q7; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
§22 54852*00
73C; 74D; 74E; 76O;
DEÄ
4L e1*2001/116*0350*.. 170 - 210 255/60R18 108 Q8;
265/55R18 108 10B; 11B; 11G; 11H;
265/60R18 110 12A; 51A; 71K; 721;
275/60R18 113 73C; 74D; 74E; 76O;
DEÄ
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : B425L29517R14
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 81
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U1X e1*2018/858*00153*.. 100 - 150 235/45R18 98 11A; 24C; 244; 26B; Allradantrieb;
27B Frontantrieb; inkl.
245/45R18 96 11A; 24C; 244; 247; Hybrid;
26B; 27B 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
26B; 27B 73C; 74A; 76O
265/40R18 97 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27B
265/45R18 101 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27B
275/40R18 99 11A; 24C; 24D; 26B;
26N; 27B
275/45R18 103 11A; 24C; 24D; 26B;
26N; 27B
285/45R18 103 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5X e1*2007/46*1918*.. 155 - 250 255/55R18 109 11A; 246; 26P Kombilimousine;
255/60R18 108 11A; 246; 26P Allradantrieb; inkl.
265/55R18 108 11A; 24J; 248; 26B Hybrid;
§22 54852*00
285/50R18 109 11A; 242; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74E; 75I;
76O; DEM
Verkaufsbezeichnung: BMW Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G4Z e1*2007/46*1949*.. 120 - 250 235/45R18 94 YAS; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R18 95 GBD; GBE; 57E 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76A; 76O;
97L; FKA
G4Z e1*2007/46*1949*.. 120 - 250 255/40R18 95 GA3; 57F; 6CM 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R18 97 YBH; 57F 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 76O;
97K; FKA
Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1H e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 225/40R18 91 11A; 24C; 24D; 26B; Schräghecklimousine;
26N; 27F Allradantrieb;
235/35R18 90 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb;
26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26J; 27F 73C; 74A; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 81
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U2AT e1*2018/858*00117*.. 90 - 150 235/45R18 98 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27F Frontantrieb; inkl.
245/45R18 96 11A; 24C; 244; 247; Hybrid;
26B; 26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R18 99 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26J; 27F 73C; 74A; 76O
255/45R18 99 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 235/40R18 95 11A; 248 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O; 861;
BEN; FKA
G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 255/40R18 95 GA3; 11A; 248; 57F Allradantrieb;
265/35R18 97 TBE; 11A; 244; 247; Heckantrieb;
57F 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R18 97 YAR; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
57F 73C; 74A; 76B; 76O;
§22 54852*00
FKA
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 235/45R18 97 11A; 248 Cabrio; Coupe; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O; BEN;
FKA
G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 255/40R18 99 GA3; 11A; 244; 57F Cabrio; Coupe; inkl.
265/40R18 97 YAR; 11A; 244; 57F Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 76O;
FKA
G4C e1*2018/858*00122*.. 125 255/45R18 103 GDT; 57F BMW i4 M50; Mit
265/40R18 101 CEF; 5KK; 57F Radhausverbreiterung
265/45R18 101 CEH; 5KK; 57F Serie; Allradantrieb;
275/40R18 99 CEJ; 5JK; 57F; 992 Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 76O;
97B; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 81
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G4C e1*2018/858*00122*.. 125 245/45R18 100 CEE; GDT; 57E; 992 BMW i4 M50; Ohne
255/40R18 99 CEF; CEG; 57E Radhausverbreiter.
255/45R18 99 CEH; CEI; 57E; 588 Serie; Allradantrieb;
265/40R18 101 CEJ; XFW; 11A; 24J; Elektro;
26P; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76A; 76O;
97D; BEN; FKA
G4C e1*2018/858*00122*.. 125 245/45R18 M+S 11A; 248; 52J BMW i4 M50; Ohne
255/40R18 M+S 11A; 24M; 52J Radhausverbreiter.
255/45R18 M+S 11A; 24M; 52J Serie; Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O; BEN;
FKA
G4C e1*2018/858*00122*.. 80 - 105 245/45R18 100 11A; 248; 5KA BMW i4; Heckantrieb;
255/40R18 99 11A; 24M; 245; 5JK Elektro;
255/45R18 103 11A; 24M; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R18 101 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
26P; 5KK 73C; 74A; 76O; BEN;
FKA
§22 54852*00
G4C e1*2018/858*00122*.. 125 255/45R18 103 GDT; 11A; 24M; 57F BMW i4 M50; Ohne
265/40R18 101 CEF; 11A; 244; 247; Radhausverbreiter.
5KK; 57F Serie; Allradantrieb;
265/45R18 101 CEH; 11A; 244; 247; Elektro;
5KK; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
275/40R18 99 CEJ; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
5JK; 57F; 992 73C; 74A; 76B; 76O;
97B; FKA
G4C e1*2018/858*00122*.. 80 - 105 255/45R18 103 GDT; 11A; 24M; 57F BMW i4; Heckantrieb;
265/40R18 101 CEF; 11A; 244; 247; Elektro;
5KK; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
265/45R18 101 CEH; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
5KK; 57F 73C; 74A; 76B; 76O;
275/40R18 99 CEJ; 11A; 244; 247; FKA
5JK; 57F; 992
G4C e1*2018/858*00122*.. 125 245/45R18 M+S 124; 52J BMW i4 M50; Mit
255/40R18 M+S 12A; 52J Radhausverbreiterung
255/45R18 M+S 12A; 52J Serie; Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76O; BEN; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 81
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G4C e1*2018/858*00122*.. 125 245/45R18 100 CEE; GDT; 57E; 992 BMW i4 M50; Mit
255/40R18 99 CEF; CEG; 57E Radhausverbreiterung
255/45R18 99 CEH; CEI; 57E; 588 Serie; Allradantrieb;
265/40R18 101 CEJ; XFW; 11A; 24J; Elektro;
26P; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76A; 76O;
97D; BEN; FKA
G4C e1*2018/858*00122*.. 120 - 180 235/45R18 97 11A; 248 nicht BMW i4; nicht
120 - 275 245/45R18 100 11A; 248 BMW i4 M50;
255/40R18 99 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O; BEN;
FKA
G4C e1*2018/858*00122*.. 80 - 105 245/45R18 100 CEE; GDT; 57E; 992 BMW i4; Heckantrieb;
255/40R18 99 CEF; CEG; 11A; 245; Elektro;
57E 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 CEH; CEI; 11A; 245; 12A; 51A; 71K; 721;
57E; 588 73C; 74A; 76A; 76O;
265/40R18 101 CEJ; XFW; 11A; 24J; BEN; FKA
26P; 57E
§22 54852*00
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 235/45R18 97Y 12R Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76O; 861; AGD;
FKA
G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 275/40R18 99 GA9; 11A; 24M; 27H; Limousine;
57F Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 76O;
97H; FKA
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : B450L27517R14
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm ( Baureihe W213 ) Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 81
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 235/45R18 98 YAR; 11A; 24J; 26B; Baureihe W213; nicht
26J; 27P; 5JA All Terrain; nicht
110 - 270 235/45R18 98 YAR; 11A; 24J; 26B; E300de; nicht E300e;
26J; 27P; 5JA; 57E Allradantrieb;
245/45R18 100Y ohne Heckantrieb;
Radhausverbreiterun 10B; 11B; 11G; 11H;
g (Flap) Serie; GA9; 12A; 51A; 71K; 721;
11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 76O; 83A
26J; 27H; 27P
245/45R18 100Y mit
Radhausverbreiterun
g (Flap) Serie; GA9;
11A; 24J; 26B; 26J;
27H; 27P
255/40R18 99Y 11A; 22Q; 24M; 241;
246; 26B; 26J; 27H
265/40R18 101 YAR; 11A; 22Q; 24C;
244; 247; 26B; 26J;
27F
275/40R18 103 GA9; 11A; 22Q; 244;
247; 27F; 57F
§22 54852*00
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : R1ECLS; R2CGLC; R2CW; R1ECLS; R2CS
Zubehör : B450L27517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : R1EC (Baureihe W213)
Zubehör : B450L27517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 140; 166; 220; 212; 140 C; 221; 222; 204 X; 215; 163
Zubehör : B450L27517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : R2CS; R2CW; 204 K; 204; R2CS; R2CW
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 81
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : F2A (Kugelbund)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : F2CLA; 231; 211; 204 K; 207; F2B; F2A; R2CS; 204; 230;
212K; 211K; 245G AMG; 218; 245G; 172
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : H1GLE
Zubehör : B525L28517R14
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2B; F2CLA; 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K;
212K; 218; 230; 231; 245G; 245G AMG
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
140 Nm für Typ : F2A
150 Nm für Typ : H1GLE; R1ECLS; R2CGLC; R2CS; R2CW; 140; 140
C; 163; 166; 215; 220; 221; 222
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1EC
§22 54852*00
150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26J; 27B; 27F nicht Offroad-
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26B; 26J; 27B; 27F Paket; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76O
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
26P; 27H; 27I GLA; nicht
255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26P; 27B; 27H Offroad-Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 81
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 242; 244; 245; nicht Sportfahrwerk;
247; 26B; 26J; 27B; GLA; nicht
27F
255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26B; 26J; 27B; 27F nicht Offroad-
Fahrwerk;
Komfortfahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76O
Verkaufsbezeichnung: A-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 285 - 310 245/40R18 97 11A; 24J; 24M; 26B; AMG A45; AMG A45 S;
26J; 27B; 27H Allradantrieb;
255/40R18 95 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
265/35R18 97 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74D; 76O
26B; 26J; 27B; 27F
265/40R18 97 11A; 24C; 244; 247;
§22 54852*00
26B; 26J; 27B; 27F
275/35R18 95 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
F2A e1*2007/46*1829*.. 225 225/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B; AMG A35;
26N; 27I Kombilimousine;
235/40R18 91 11A; 241; 246; 248; Limousine;
26B; 26N; 27I Allradantrieb;
245/40R18 93 11A; 24M; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27H; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
255/35R18 94 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74D; 76O
26B; 26J; 27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26J; 27B; 27F nicht Offroad-
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26B; 26J; 27B; 27F Paket; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 81
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
26P; 27H; 27I GLA; nicht
255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26P; 27B; 27H Offroad-Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76O
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 242; 244; 245; nicht Sportfahrwerk;
247; 26B; 26J; 27B; GLA; nicht
27F
255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26B; 26J; 27B; 27F nicht Offroad-
Fahrwerk;
Komfortfahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76O
§22 54852*00
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 70 - 165 235/40R18 95 11A; 24C; 244; 247; B-Klasse;
26B; 26J; 27B; 27F Kombilimousine;
235/45R18 94 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
Mehrlenkerhinterachse;
inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76O
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 245/40R18 97 GB5; 11A; 244; 247; nicht All-Terrain;
27B; 27H; 57F nicht C 300 e; nicht
265/35R18 97 11A; 24D; 27B; 27F; C 300 de; nicht C 300
57F; 689 de 4MATIC;
265/40R18 97 YAR; 11A; 24D; 27B; Kombilimousine;
27F; 57F Allradantrieb;
275/35R18 99 11A; 24D; 27B; 27F; Heckantrieb;
57F; 688 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76B; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 81
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 235/40R18 95 11A; 24C; 26B; 26J; nicht All-Terrain;
57E; 689 nicht C 300 e; nicht
235/45R18 94 YAR; YDA; 11A; 24C; C 300 de; nicht C 300
26B; 26J; 57E de 4MATIC;
245/40R18 93 11A; 24C; 26B; 26J; Kombilimousine;
57E; 688 Allradantrieb;
255/40R18 95 11A; 24C; 26B; 26J; Heckantrieb;
57E; 68C 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76A; 76O
R2CS e1*2018/858*00017*.. 145 - 150 235/45R18 94 YAR; YDA; 11A; 24C; C 300 e; C 300 de; C
26B; 26J; 57E 300 de 4MATIC;
245/40R18 93 11A; 24C; 26B; 26J; Kombilimousine;
57E; 688 Allradantrieb;
255/40R18 95 11A; 24C; 26B; 26J; Heckantrieb; Hybrid;
57E; 68C 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76A; 76O;
97G
R2CS e1*2018/858*00017*.. 147 - 150 235/45R18 97 11A; 24J; 24M; 26B; All-Terrain;
26N; 27H Allradantrieb;
245/45R18 100 11A; 24M; 242; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54852*00
26B; 26J; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
255/40R18 99 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74D; 76O
26B; 26J; 27F
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 235/40R18 95 11A; 24C; 26B; 26J; nicht C 300 e; nicht
57E; 689 C 300 e 4MATIC; nicht
235/45R18 94 YAR; YDA; 11A; 24C; C 400 e 4MATIC; nicht
26B; 26J; 57E C 300 de; nicht C 300
245/40R18 93 11A; 24C; 26B; 26J; de 4MATIC; Limousine;
57E; 688 Allradantrieb;
255/40R18 95 11A; 24C; 26B; 26J; Heckantrieb;
57E; 68C 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76A; 76O
R2CW e1*2018/858*00016*.. 145 - 185 235/45R18 94 YAR; YDA; 11A; 24C; C 300 e; C 300 e
26B; 26J; 57E 4MATIC; C 400 e
245/40R18 93 11A; 24C; 26B; 26J; 4MATIC; C 300 de; C
57E; 688 300 de 4MATIC;
255/40R18 95 11A; 24C; 26B; 26J; Limousine;
57E; 68C Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76A; 76O;
97G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 81
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 245/40R18 97 GB5; 11A; 244; 247; nicht C 300 e; nicht
27B; 27H; 57F C 300 e 4MATIC; nicht
265/35R18 97 11A; 24D; 27B; 27F; C 400 e 4MATIC; nicht
57F; 689 C 300 de; nicht C 300
265/40R18 97 YAR; 11A; 24D; 27B; de 4MATIC; Limousine;
27F; 57F Allradantrieb;
275/35R18 99 11A; 24D; 27B; 27F; Heckantrieb;
57F; 688 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76B; 76O
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nur Baureihe 204;
24D; 68B; 68T Limousine;
235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92Y 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
68T 73C; 74D; 854; DEL
255/35R18 94 11A; 22B; 24D; 57F;
68B
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/40R18 97 GB5; 11A; 244; 247; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 27B; 27H; 57F; 67O Cabrio;
255/35R18 94Y 11A; 24D; 27B; 27F; Kombilimousine; Coupe;
57F; 6B2 Limousine;
§22 54852*00
255/40R18 95Y 11A; 24D; 27B; 27F; Allradantrieb;
57F; 6B3 Heckantrieb; nicht
265/35R18 97 11A; 24D; 27B; 27F; Hybrid;
57F; 6B4 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R18 97 YAR; 11A; 24D; 27B; 12A; 51A; 576; 71K;
27F; 57F 721; 73C; 74D; 76B;
275/35R18 95Y 11A; 24D; 27B; 27F; 76O; FKA
57F; 688
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 247; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I; Cabrio;
5HR; 6B2; 67B Kombilimousine; Coupe;
235/45R18 98 YAR; 11A; 24C; 244; Limousine;
247; 26B; 26J; 27H; Allradantrieb;
27I; 6B3 Heckantrieb; nur
245/40R18 97Y 11A; 24C; 244; 247; Hybrid;
26B; 26J; 27B; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
5IM; 6B4 12A; 51A; 71K; 721;
255/35R18 94Y 11A; 24C; 24D; 26B; 73C; 74D; 76O; 854;
26J; 27B; 27F; 5HI DEL; FKA
255/40R18 99 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 81
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 245/40R18 97Y YBG; 11A; 244; 247; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 27B; 27H; 5IM; 57F Cabrio;
255/35R18 94Y 11A; 24D; 27B; 27F; Kombilimousine; Coupe;
5HI; 57F; 6B2 Limousine;
255/40R18 99 11A; 24D; 27B; 27F; Allradantrieb;
57F; 6B3 Heckantrieb; nur
265/35R18 97Y 11A; 24D; 27B; 27F; Hybrid;
5IM; 57F; 6B4 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R18 101 YAR; 11A; 24D; 27B; 12A; 51A; 576; 71K;
27F; 57F 721; 73C; 74D; 76B;
275/35R18 99 11A; 24D; 27B; 27F; 76O; FKA
57F; 67B
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 24C; 24M; 26B; bis
26J; 27B; 27F e1*2001/116*0431*36;
115 - 225 225/40R18 92 GA2; 11A; 24C; 24M; Coupe; Heckantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H;
68B
235/35R18 90Y 11A; 24C; 24M; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26J; 27B; 27F 729; 73C; 74D; 854;
235/40R18 91 11A; 24C; 24M; 26B; DEL
26J; 27B; 27F
245/35R18 92 GA2; 11A; 244; 247;
§22 54852*00
27B; 27F; 57F
255/35R18 94 11A; 24D; 27B; 27F;
57F; 68B
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 247; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I; Cabrio;
6B2
235/45R18 94Y YAR; 11A; 24C; 244; Kombilimousine; Coupe;
247; 26B; 26J; 27H; Limousine;
27I; 6B3 Allradantrieb;
245/40R18 97 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb; nicht
26B; 26J; 27B; 27H; Hybrid;
6B4; 688 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R18 94Y 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26J; 27B; 27F; 6B1 73C; 74D; 76O; 854;
255/40R18 95Y 11A; 24C; 24D; 26B; DEL; FKA
26J; 27B; 27F; 68C
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 GAX; GA2; 11A; 21B; Nur Baureihe 204; Nur
22B; 24C; 24D 4-MATIC; Limousine;
235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71K; 721;
245/35R18 GA2; 11A; 22B; 24D; 729; 73C; 74D; 854;
51G; 57F DEL
255/35R18 94 GAX; 11A; 22B; 24D;
57F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 81
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21B; 22I; 22M; bis
24C; 24D e1*2001/116*0457*24;
235/40R18 91Y 11A; 21B; 22B; 22H; Kombi; Heckantrieb;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92Y 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 57F; 68T 73C; 74D; 854
255/35R18 94Y 11A; 22B; 22F; 22L;
24D; 57F; 68B
265/35R18 93Y 11A; 22B; 22F; 22L;
24D; 57F; 689
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 95V GAX; GA2; 11A; 21B; Nur 4-MATIC; bis
22I; 22M; 24C; 24D e1*2001/116*0457*24;
235/40R18 95V 11A; 21B; 22B; 22H; Kombi;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R18 94 GAX; 11A; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
22L; 24D; 57F 729; 73C; 74D; 854
150 - 170 245/35ZR18 92Y GA2; 11A; 22B; 22H;
22L; 24D; 5GM; 57F
Verkaufsbezeichnung: CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 285 - 310 235/45R18 M+S 11A; 24M; 246; 26B; AMG CLA 45; AMG
§22 54852*00
26N; 27H; 27I; 52J CLA
45S; Kombi; Limousine;
245/40R18 97 11A; 24J; 24M; 26B; Allradantrieb;
26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R18 99 11A; 24M; 242; 245; 12A; 51A; 71K; 721;
26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74D; 76O
265/35R18 97 11A; 24D; 242; 245;
26B; 26J; 27B; 27F
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 225/40R18 92 11A; 24C; 244; 247; Kombi; Limousine;
26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb;
235/40R18 95 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb; inkl.
26J; 27B; 27F Hybrid;
235/45R18 94 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93 11A; 24C; 24D; 26B; 73C; 74D; 76O
26J; 27B; 27F
255/40R18 95 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265/35R18 93 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265/40R18 97 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
275/35R18 95 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 20 von 81
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18-96 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18-99 11A; 21B; 21J; 21L; 729; 73C; 74A
22F; 22L; 24D; 24J;
367
265/40R18 11A; 22F; 22L; 24D;
51G; 57F; 575
275/40R18 11A; 22F; 22L; 24D;
51G; 57F; 571
215 e1*98/14*0113*.. 368 245/45R18-96 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18-99 11A; 21B; 21J; 21L; 729; 73C; 74A
22F; 22L; 24D; 24J;
367
265/40R18 11A; 22F; 22L; 24D;
51G; 57F; 575
275/40R18 11A; 22F; 22L; 24D;
51G; 57F; 571
Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/45R18 96 11A; 26P; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54852*00
255/40R18 95 11A; 26N; 26P; 57E 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18 99 11A; 26N; 26P; 57E 73C; 74A; 76A; 76O
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 275/40R18 99 GA9; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 76O
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/40R18 93 11A; 21P; 51J nicht AMG Sportpaket;
120 - 300 255/35R18 94 11A; 21P; 22I; 260 Coupe; 4-türig;
255/40R18 95 11A; 21P; 22I; 260 Allradantrieb;
275/35R18 95 11A; 22I; 248; 270; Heckantrieb;
57F; 688 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 76O
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/40R18 93Y 11A; 26P; 5HA; 51J nicht AMG Sportpaket;
245/40R18 97 11A; 26P; 51J Kombilimousine;
120 - 300 255/35R18 94Y 11A; 245; 26N; 26P; Allradantrieb;
27I Heckantrieb;
255/40R18 95Y 11A; 245; 26N; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I 12A; 51A; 71K; 721;
275/35R18 95Y 11A; 248; 27H; 27I; 729; 73C; 74D; 76O
57F; 688
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 21 von 81
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 24J; 26B; Coupé; Cabrio;
26J; 27P Allradantrieb;
245/45R18 100 ohne Heckantrieb;
Radhausverbreiterun 10B; 11B; 11G; 11H;
g (Flap) Serie; GA9; 12A; 51A; 71K; 721;
11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 76O; 83A
26J; 27H; 27P
245/45R18 100 mit
Radhausverbreiterun
g (Flap) Serie; GA9;
11A; 24J; 26B; 26J;
27H; 27P
255/40R18 99 11A; 22Q; 24M; 241;
246; 26B; 26J; 27H
265/40R18 97 YAR; 11A; 22Q; 24C;
244; 247; 26B; 26J;
27F
275/40R18 99 GA9; 11A; 22Q; 244;
247; 27F; 57F
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 285 245/40R18 93Y 11A; 21P; 24J; 24M Nur 4-MATIC;
245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54852*00
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D
211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 285 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 24M Nur 4-MATIC;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 24J; 26B; Baureihe W213; nicht
26J; 27P E300e/E350e; nicht
245/45R18 100 mit E300de; Allradantrieb;
Radhausverbreiterun Heckantrieb;
g (Flap) Serie; GA9; 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 24J; 26B; 26J; 12A; 51A; 71K; 721;
27H; 27P
245/45R18 100 ohne 73C; 74A; 76O; 83A;
Radhausverbreiterun 843; 854
g (Flap) Serie; GA9;
11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27H; 27P
255/40R18 99 11A; 22Q; 24M; 241;
246; 26B; 26J; 27H
265/40R18 97 YAR; 11A; 22Q; 24C;
244; 247; 26B; 26J;
27F
275/40R18 99 GA9; 11A; 22Q; 244;
247; 27F; 57F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 22 von 81
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21B; 22I; 24C; Baureihe W212; nicht
244; 247 AMG-Paket;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
83A; 843; 854
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21B; 24J; 248; Baureihe W212; nicht
51J AMG-Paket;
Stufenheck;
100 - 215 275/35R18 95W 11A; 22B; 24D; 57F; Heckantrieb;
688 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 245 235/40R18 95 11A; 21B; 24J; 57E; 12A; 51A; 71K; 721;
689 729; 73C; 74D; 83A;
245/40R18 97 GCM; 11A; 21B; 22I; 843; 854
24C; 244; 247; 688
265/35R18 97 GCM; 11A; 22B; 244;
247; 57F; 689
225 - 245 275/35R18 95Y 11A; 22B; 24D; 57F;
688
§22 54852*00
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 GCO; 11A; 22B; 22H; Coupe; Heckantrieb;
244; 247; 57F; 68B 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 245 245/40R18 97 11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
22H; 24J; 244; 247 729; 73C; 74D
265/35R18 97 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 689
125 - 215 245/40R18 93Y 11A; 21B; 21J; 22B;
22H; 24J; 244; 247;
5HA
265/35R18 93Y 11A; 22B; 22F; 24D;
5HA; 57F; 689
225 235/40R18 95 GCO; 11A; 21B; 21N;
22B; 24J; 244; 247
225 - 245 255/35R18 94 GCO; 11A; 22B; 22H;
244; 247; 57F
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 GCO; 11A; 22B; 22H; Cabrio; Heckantrieb;
244; 247; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 245 235/40R18 95 GCO; 11A; 21B; 21N; 12A; 51A; 71K; 721;
22B; 24J; 244; 247 729; 73C; 74D
245/40R18 93Y 11A; 21B; 21J; 22B;
22H; 24J; 244; 247
245/40R18 97 11A; 21B; 21J; 22B;
22H; 24J; 244; 247
255/35R18 94Y GCO; 11A; 22B; 22H;
244; 247; 57F
265/35R18 93Y 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 689
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 23 von 81
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21B; 241; 246; Kombi; Allradantrieb;
248; 260; 5BG 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97Y 11A; 21B; 241; 246; 12A; 51A; 573; 71K;
248; 260 721; 729; 73C; 74D
255/40R18 99 11A; 21B; 24C; 24M;
260
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 11A; 21P; 24J; 5IM; Kombi; Heckantrieb;
57E; 67B; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 GCM; 11A; 21B; 241; 12A; 51A; 71K; 721;
246; 248; 260; 5IM; 729; 73C; 74D
688
255/40R18 99 11A; 21B; 24C; 24M;
260; 5JK
265/35R18 97 GCM; 11A; 22I; 244;
247; 5IM; 57F; 689
275/35R18 99 11A; 22I; 244; 247;
270; 5JK; 57F; 67B;
688
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 255/55R18 105 YCB; 12T; 57F nicht GLC 300 e
§22 54852*00
275/50R18 107 YGF; YGH; 11A; 12A; 4MATIC; nicht GLC 300
24M; 27B; 27H; 57F de 4MATIC; nicht GLC
350 e 4MATIC; nicht
GLC 400 e 4MATIC;
nicht Coupe; mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76B; 76O
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 255/55R18 105 YCB; 12T; 57F GLC 300 e 4MATIC;
GLC
275/50R18 107 YGF; YGH; 11A; 12A; 300 de 4MATIC; GLC
24M; 27B; 27H; 57F 400 e 4MATIC; nicht
Coupe; mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 75I; 76B; 76O;
97H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 24 von 81
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R18 100 11A; 21P; 22I; 24C; GLK-Klasse;
24D; 56G Allradantrieb;
245/50R18 100 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb;
24D; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D 73C; 74A; 76O; DEL
255/50R18 102 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
Verkaufsbezeichnung: GLE-Klasse, GLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H1GLE e1*2007/46*1885*.. 180 - 200 255/55R18 105 11A; 24J; 26B; 26N GLE SUV;
265/55R18 108 11A; 24C; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J 12A; 51A; 71K; 721;
275/50R18 107 11A; 24C; 24M; 26B; 73C; 74A; 74E; 75I;
26J 76O; BES; DEÄ
285/50R18 109 11A; 24C; 24M; 26B;
26J
Verkaufsbezeichnung: M-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
163 e1*96/79*0083*.. 110 - 173 255/55R18 105 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54852*00
110 - 215 265/55R18 108 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
285/50R18 109 11A; 24C; 24D 729; 73C; 74A
184 - 255 255/55R18 105 11A; 24C; 24D; 52J
255 265/55R18 108 11A; 24C; 24D; 52J
285/50R18 10N; 11A; 24C; 24D;
51G
Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
166 e1*2007/46*0598*.. 190 265/60R18 110 GL-Klasse; nicht GLE;
275/60R18 113 nicht M-Klasse; GLS;
285/50R18 109 11A; 246; 248; 26P Allradantrieb;
285/55R18 113 11A; 246; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 75I;
76O; BES; DEL
Verkaufsbezeichnung: S- / CL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
F690 22F; 22G; 24J; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18 11A; 21B; 22B; 22F; 73C; 74A
22G; 24J; 631
140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
G165 22F; 22G; 24J; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18 11A; 21B; 22B; 22F; 73C; 74A
22G; 24J; 631
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 25 von 81
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m.
24C; 24D; 51G Länge 6158 mm;
265/40R18 11A; 22B; 22F; 24D; Heckantrieb;
51G; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
275/40R18-99 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
57F; 571 729; 73C; 74A; MBN
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m.
24C; 24D; 51G Länge 6158 mm; nicht
265/40R18 11A; 22B; 22F; 24D; für gepanzerte Fz;
51G; 57F; 575 Heckantrieb;
275/40R18-99 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 571 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/45R18 11A; 21B; 22B; 22L; Nicht für Fz. m.
24J; 24M; 51G Länge 6158 mm; nicht
255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22L; für gepanzerte Fz;
24J; 24M; 5HR Nur 4-MATIC;
255/45R18 99 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
265/40R18 11A; 22B; 22F; 22L; 729; 73C; 74A
24M; 51G; 57F; 574
220 e1*97/27*0099*.. 368 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m.
§22 54852*00
24C; 24D; 51G Länge 6158 mm; nicht
265/40R18 11A; 22B; 22F; 24D; für gepanzerte Fz;
51G; 57F; 575 Heckantrieb;
275/40R18-99 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 571 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y 11A; 24J; 56G bis Mj.2013 (Baureihe
245/50R18 100W 11A; 21P; 24J; 24M; 221); Allradantrieb;
56G Heckantrieb;
150 - 380 255/40R18 95Y 11A; 24J; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99Y GCU; 11A; 24J 12A; 51A; 530; 573;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 76O; 83A; DEL
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/50R18 102 XFP; 11A; 22M; 24C; ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 26B; 26N 222); nicht AMG Sport-
Paket; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71K;
721; 73C; 74A; 76O;
83A; DEL
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 26 von 81
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 GA2; 11A; 22M; 24J; Cabrio; Heckantrieb;
26B; 260; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90 11A; 22M; 24J; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
261; 270 729; 73C; 74D
235/40R18 91 11A; 22M; 24J; 26B;
261; 270
245/35R18 88 GA2; 11A; 22L; 271;
57F
255/35R18 90 11A; 22L; 248; 271;
57F; 68B
265/35R18 93 11A; 22L; 24M; 272;
57F; 689
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 245/40R18 93 ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/40R18 11A; 26P Cabrio; Heckantrieb;
275/35R18 95 57F; 688 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 76O
230 e1*98/14*0169*.. 170 - 285 255/40R18 bis e1*98/14*0169*18;
10B; 10S; 11G; 11H;
§22 54852*00
12A; 51A; 530; 71K;
721; 73C; 74D
230 e1*98/14*0169*.. 350 - 368 255/40R18 95 YD2; 57E SL 55 AMG; nur bis
255/40R18 95 52J e1*98/14*0169*06;
10B; 10S; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 71K;
721; 73C; 74D
230 e1*98/14*0169*.. 368 255/40R18 SL 600; nur bis
e1*98/14*0169*06;
10B; 10S; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 71K;
721; 73C; 74D
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : B450L27517R14
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 370 265/45R18 101 11A; 24J nicht S 580 e; nicht
S 580 e 4MATIC; nicht
S 450 e; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O; DEL
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 27 von 81
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2S e1*2007/46*2115*.. 220 - 270 265/45R18 104 11A; 24J S 580 e; S 580 e
4MATIC; S 450 e;
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O; DEL
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : B425L29517R14
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA SUPRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JTSC e1*2007/46*1982*.. 145 - 250 255/40R18 95 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
M+S
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76O
§22 54852*00
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 250 255/60R18 108 10B; 11B; 11G; 11H;
265/55R18 108 12A; 51A; 71K; 721;
265/60R18 110 73C; 74D; 76O; 77E;
285/50R18 109 11A; 245; 248 DEÄ
285/55R18 113 11A; 245; 248
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 28 von 81
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisatio n oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheini gen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 54852*00
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 29 von 81
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§22 54852*00
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 30 von 81
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§22 54852*00
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 31 von 81
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 54852*00
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt " Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 32 von 81
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 54852*00
571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müs sen vom gleichen Reifentyp sein.
574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% is t. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 33 von 81
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so is t die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
588) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R18
Hinterachse: 285/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 54852*00
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 730kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 34 von 81
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis z u einer zulässigen
Achslast von 1650kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
§22 54852*00
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 35 von 81
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54852*00
68C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R18
Hinterachse: 285/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R18
Hinterachse: 255/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 36 von 81
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R18
Hinterachse: 285/30R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 54852*00
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 37 von 81
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. E s ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein.
6CM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R18
Hinterachse: 255/40R18
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
§22 54852*00
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 38 von 81
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
861) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 348mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
97B) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größerer/gleich der des
Sonderrades der Vorderachse sein muß.
97D) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des
Sonderrades der Hinterachse sein muß.
§22 54852*00
97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
97L) Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des
Sonderrades der Hinterachse.
992) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
(Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 39 von 81
BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
(Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
CEE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 285/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CEF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§22 54852*00
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CEG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R18
Hinterachse: 295/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CEH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R18
Hinterachse: 265/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise z u beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 40 von 81
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CEI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R18
Hinterachse: 295/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CEJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/40R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§22 54852*00
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
DEM) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombination en zu beachten.
GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 41 von 81
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAX) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 54852*00
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R18
Hinterachse: 285/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GCM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 42 von 81
Hinterachse: 265/35R18
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GCO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GCU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R18
Hinterachse: 275/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GDT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
§22 54852*00
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 255/45R18
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmes ser 314
mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
TBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
XFP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/50R18
Hinterachse: 285/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 43 von 81
XFW) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/40R18
Hinterachse: 295/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54852*00
YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 44 von 81
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführt e Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 54852*00
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/60R18
Hinterachse: 255/55R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
YD2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R18
Hinterachse: 285/35R18
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 295/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 45 von 81
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebssc hlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YGF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/60R18
Hinterachse: 275/50R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YGH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
§22 54852*00
Vorderachse: 255/55R18
Hinterachse: 275/50R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 46 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54852*00
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 47 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 48 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Nur A6 allroad quattro
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 450 y = 270 VA
26P x = 400 y = 220 VA
27B x = 325 y = 390 HA
27I x = 275 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 450 y = 270 7 VA
27H x = 325 y = 390 8 HA
27F x = 325 y = 390 18 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 49 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 250 VA
26P x = 180 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 230 y = 250 28 VA
§22 54852*00
26N x = 230 y = 250 8 VA
27H x = 270 y = 350 8 HA
27F x = 270 y = 350 27 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 50 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
§22 54852*00
26J x = 250 y = 350 30 VA
27H x = 200 y = 350 8 HA
27F x = 200 y = 350 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 51 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F8
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*..
Handelsbez.: A8 L, A8, S8
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
§22 54852*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 52 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4L
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*..
Handelsbez.: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 350 VA
27I x = 260 y = 290 HA
26B x = 350 y = 400 VA
§22 54852*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 53 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G4C
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00122*..
Handelsbez.: BMW 4ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 270 VA
26P x = 230 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 270 10 VA
§22 54852*00
26N x = 280 y = 270 8 VA
27H x = 295 y = 295 8 HA
27F x = 295 y = 295 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 54 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: U2AT
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00117*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 250 VA
26P x = 195 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 245 y = 250 25 VA
§22 54852*00
26N x = 245 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 315 30 HA
27H x = 270 y = 315 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 55 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1918*..
Handelsbez.: BMW X-REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
27I x = 250 y = 250 HA
27B x = 300 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 10 VA
27H x = 300 y = 300 8 HA
27F x = 300 y = 300 10 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 56 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 57 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F1H
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2018*..
Handelsbez.: BMW 1ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 270 VA
26P x = 195 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54852*00
26J x245 y = 270 18 VA
26N x = 245 y = 270 8 VA
27F x = 280 y = 330 25 HA
27H x280 y = 330 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 58 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: U1X
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00153*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 320 y = 330 HA
27I x = 270 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 20 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 320 y = 330 15 HA
27H x = 320 y = 330 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 59 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 60 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54852*00
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 61 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54852*00
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 62 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 63 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 350 VA
26P x = 270 y = 300 VA
27B x = 150 y = 380 HA
27I x = 100 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 350 18 VA
26N x = 320 y = 350 18 VA
27F x = 150 y = 380 12 HA
27H x = 150 y = 380 9 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 64 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 325 y = 310 VA
26P x = 275 y = 260 VA
27B x = 280 y = 280 HA
27I x = 230 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 325 y = 310 20 VA
26N x = 325 y = 310 8 VA
27F x = 280 y = 280 20 HA
27H x = 280 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 65 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 66 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 310 VA
26P x = 260 y = 260 VA
27B x = 270 y = 290 HA
27I x = 220 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 310 30 VA
26N x = 310 y = 310 8 VA
27F x = 270 y = 290 30 HA
27H x = 270 y = 290 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 67 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 68 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 166
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0598*..
Handelsbez.: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Variante(n): Allradantrieb, Nur GL-Klasse
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 190 y=0 VA
26B x = 240 y=0 VA
27I x = 245 y=0 HA
27B x = 295 y=0 HA
§22 54852*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 69 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ECLS
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*..
Handelsbez.: CLS-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 230 VA
26B x = 250 y = 280 VA
27I x = 230 y = 250 HA
27B x = 280 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 280 8 VA
26J x = 250 y = 280 20 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 70 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 218
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*..
Handelsbez.: CLS-Klasse
Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 330 VA
26P x = 200 y = 280 VA
27B x = 280 y = 310 HA
27I x = 230 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 330 20 VA
26N x = 250 y = 330 8 VA
27F x = 250 y = 330 25 HA
27H x = 250 y = 330 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 71 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 340 VA
26P x = 280 y = 290 VA
27B x = 255 y = 270 HA
27I x = 205 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 340 30 VA
26N x = 330 y = 340 8 VA
27F x = 255 y = 270 30 HA
27H x = 255 y = 270 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 72 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 290 y = 230 VA
26B x = 340 y = 280 VA
27I x = 250 y = 240 HA
27B x = 300 y = 290 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 340 y = 280 8 VA
26J x = 340 y = 280 30 VA
27H x = 300 y = 290 8 HA
27F x = 300 y = 290 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 73 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 74 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 330 VA
26P x = 240 y = 270 VA
27B x = 280 y = 285 HA
27I x = 230 y = 235 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 330 30 VA
26N x = 290 y = 330 8 VA
27F x = 280 y = 285 25 HA
27H x = 280 y = 285 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 75 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 231
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*..
Handelsbez.: SL-Klasse
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 380 y = 360 VA
27I x = 300 y = 330 HA
27B x = 350 y = 380 HA
26P x = 330 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 380 y = 360 8 VA
26J x = 380 y = 360 13,5 VA
27H x = 350 y = 380 8 HA
27F x = 350 y = 380 23,5 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 76 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CS
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 285 VA
26P x = 220 y = 235 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 285 30 VA
§22 54852*00
26N x = 270 y = 285 8 VA
27F x = 285 y = 325 25 HA
27H x = 285 y = 325 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 77 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CS
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 78 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
§22 54852*00
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 79 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CGLC
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00186*..
Handelsbez.: GLC-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 270 VA
26P x = 260 y = 220 VA
27B x = 275 y = 295 HA
27I x = 225 y = 245 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 270 20 VA
26N x = 310 y = 270 8 VA
27F x = 275 y = 295 30 HA
27H x = 275 y = 295 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 80 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: H1GLE
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1885*..
Handelsbez.: GLE-Klasse, GLS-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 270 VA
26P x = 320 y = 320 VA
27I x = 280 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54852*00
26J x = 320 y = 320 8 VA
26N x = 320 y = 320 30 VA
27F x = 280 y = 330 8 HA
27H x = 280 y = 330 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 81 von 81
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 9 J x 18 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§22 54852*00
special wheels for passenger cars 9 J x 18 H2
Genehmigungsnummer: 54852*00
Approval number:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
MAK S.p.A.
IT-25013 Carpenedolo (BS)
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
EW9080
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 54852*00
Approval number:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§22 54852*00
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV SÜD Auto Service GmbH
DE-80686 München
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
13.07.2023
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
23-00177-CX-GBM-00
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 54852*00
Approval number:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1-6
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.
§22 54852*00
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
essential systems - are met.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
12. Die Genehmigung wird erteilt
Approval is granted
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 54852*00
Approval number:
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Entfällt
Not applicable
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 24.07.2023
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§22 54852*00
Anlagen:
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 54852*00
Approval No.
Ausgabedatum: 24.07.2023 letztes Änderungsdatum: --
Date of issue: last date of amendment:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date
23-00177-CX-GBM-00 13.07.2023
Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
Information document No.: Date
EW9080 03.05.2023
§22 54852*00
Liste der Änderungen: Datum:
List of modifications: Date
Entfällt
Not applicable
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 54852*00
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 54852
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54852*00
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 54852*00
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
§22 54852*00
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.