Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Fahrzeughersteller : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER
(D), DB, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
WSX Achse 2 WSX ohne 66,6 900 2469 05/23
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: EW8080 KBA: 54850 Lochkreis: 5x112 ET: 33 oder
Radtyp: EW8080 KBA: 54850 Lochkreis: 5x112 ET: 50 oder
§22 54852*00
Radtyp: EW8080 KBA: 54850 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCQG, KCQK, KCQL
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: EW8080 KBA: 54850 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
Radtyp: EW8080 KBA: 54850 Lochkreis: 5x112 ET: 33
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCQG, KCQK
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : B450L27517R14
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 235/40R18 95 YBF; YBI A5 Coupé (B9) ab
235/45R18 95 YAS; YBH MJ2016; A5 Sportback
100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG; KCQG (B9) ab MJ2016; S5
255/40R18 95 YAS; YBE Sportback (B9) ab
265/35R18 93Y YBI; 11A; 245; 248; MJ2016; A5 Cabrio
27P; KCQG (B9) ab MJ2016; S5
265/40R18 97 YBH; 11A; 245; 248; Cabrio (B9) ab MJ2016;
§22 54852*00
27P Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 76O;
77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 95 YBF; YBI A5 Coupé (B9) ab
235/45R18 95 YAS; YBH MJ2016; A5 Sportback
100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG; KCQG (B9) ab MJ2016; S5
255/40R18 95 YAS; YBE Sportback (B9) ab
265/35R18 93Y YBI; 11A; 245; 248; MJ2016; A5 Cabrio
27P; KCQG (B9) ab MJ2016; S5
265/40R18 97 YBH; 11A; 245; 248; Cabrio (B9) ab MJ2016;
27P S5 Coupé (B9) ab
MJ2016; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 76O;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 235/45R18 94 11A; 26P; 270; 5HI; A6; nicht A6 allroad
52J quattro; Kombi;
235/45R18 94 11A; 26P; 57E; 67G Stufenheck;
100 - 245 235/45R18 98 11A; 26P; 57E; 67G Allradantrieb;
235/45R18 98 11A; 26P; 270; 52J Frontantrieb;
235/50R18 97W 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
271; 56G 12A; 51A; 573; 71K;
245/45R18 96Y 11A; 245; 248; 26P; 721; 73C; 74A; 76B;
271 76O; 77E
255/40R18 95Y 11A; 24J; 248; 26P;
271
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26P;
271; 68H; KCQG;
KCQK
265/40R18 97W 11A; 24J; 248; 26B;
260; 272; 67G;
KCQG; KCQK
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 11A; 26P; 270; 5HI; A6; nicht A6 allroad
52J quattro; Kombi;
§22 54852*00
235/45R18 94 11A; 26P; 57E; 67G Stufenheck;
100 - 245 235/45R18 98 11A; 26P; 57E; 67G Allradantrieb;
235/45R18 98 11A; 26P; 270; 52J Frontantrieb;
235/50R18 97W 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
271; 56G 12A; 51A; 573; 71K;
245/45R18 96Y 11A; 245; 248; 26P; 721; 73C; 74A; 76B;
271 76O; 77E
255/40R18 95Y 11A; 24J; 248; 26P;
271
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26P;
271; 68H; KCQG;
KCQK
265/40R18 97W 11A; 24J; 248; 26B;
260; 272; 67G;
KCQG; KCQK
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: EW8080 KBA: 54850 Lochkreis: 5x112 ET: 33
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCQG
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : B425L29517R14
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 255/40R18 99 GA3; 11A; 248; 57F; Allradantrieb;
KCQG Heckantrieb;
265/35R18 97 TBE; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
5IM; 57F; KCQG 12A; 51A; 71K; 721;
265/40R18 101 YAR; 11A; 244; 247; 73C; 74A; 76B; 76O;
57F BEN
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G4C e1*2018/858*00122*.. 125 255/45R18 103 GDT; 57F; KCQG BMW i4 M50; Mit
265/40R18 101 CEF; 5KK; 57F Radhausverbreiterung
265/45R18 101 CEH; 5KK; 57F; Serie; Allradantrieb;
KCQG Elektro;
275/40R18 99 CEJ; 5JK; 57F; 992; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCQG 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 76O;
97B; BEN
G4C e1*2018/858*00122*.. 80 - 105 255/45R18 103 GDT; 11A; 24M; 57F; BMW i4; Heckantrieb;
KCQG Elektro;
265/40R18 101 CEF; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
5KK; 57F 12A; 51A; 71K; 721;
265/45R18 101 CEH; 11A; 244; 247; 73C; 74A; 76B; 76O;
§22 54852*00
5KK; 57F; KCQG BEN
275/40R18 99 CEJ; 11A; 244; 247;
5JK; 57F; 992; KCQG
G4C e1*2018/858*00122*.. 125 255/45R18 103 GDT; 11A; 24M; 57F; BMW i4 M50; Ohne
KCQG Radhausverbreiter.
265/40R18 101 CEF; 11A; 244; 247; Serie; Allradantrieb;
5KK; 57F Elektro;
265/45R18 101 CEH; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
5KK; 57F; KCQG 12A; 51A; 71K; 721;
275/40R18 99 CEJ; 11A; 244; 247; 73C; 74A; 76B; 76O;
5JK; 57F; 992; KCQG 97B; BEN
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 275/40R18 99 GA9; 11A; 24M; 27H; nicht 530e/530e
57F; KCQG xDrive;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 76O;
97H
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: EW8080 KBA: 54850 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Radtyp: EW8080 KBA: 54850 Lochkreis: 5x112 ET: 33
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCQG, KCQK
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : R1ES
Zubehör : B450L27517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : R1ES; (Baureihe W213)
Zubehör : B450L27517R14
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm für Typ : R1ES
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1ES
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 275/40R18 103 GA9; 11A; 248; 27B; Baureihe W213;
27H; 57F; KCQG; E300de;
KCQK E300 e;
Kombilimousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54852*00
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 235/45R18 98 YAR; 11A; 24J; 26B; Baureihe W213; nicht
26J; 27P; 5JA All Terrain; nicht
110 - 270 235/45R18 98 YAR; 11A; 24J; 26B; E300de; nicht E300e;
26J; 27P; 5JA; 57E Allradantrieb;
245/45R18 100Y ohne Heckantrieb;
Radhausverbreiterun 10B; 11B; 11G; 11H;
g (Flap) Serie; GA9; 12A; 51A; 71K; 721;
11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 76B; 76O
26J; 27H; 27P
245/45R18 100Y mit
Radhausverbreiterun
g (Flap) Serie; GA9;
11A; 24J; 26B; 26J;
27H; 27P
255/40R18 99Y 11A; 22Q; 24M; 241;
246; 26B; 26J; 27H
265/40R18 101 YAR; 11A; 22Q; 24C;
244; 247; 26B; 26J;
27F; KCQG; KCQK
275/40R18 103 GA9; 11A; 22Q; 244;
247; 27F; 57F;
KCQG; KCQK
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Radtyp: EW8080 KBA: 54850 Lochkreis: 5x112 ET: 33 oder
Radtyp: EW8080 KBA: 54850 Lochkreis: 5x112 ET: 50 oder
Radtyp: EW8080 KBA: 54850 Lochkreis: 5x112 ET: 40
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCQG, KCQK, KCQL
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 208; 203; 203 CL; 209; 210; 203 K
Zubehör : B250L24517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 210 K
Zubehör : B250L24517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 221; 212; R2CGLC; R1ECLS; R2CS; R2CW; R1ECLS
Zubehör : B450L27517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : R1EC (Baureihe W213)
§22 54852*00
Zubehör : B450L27517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 215; 212; 220
Zubehör : B450L27517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 211K; R2CW; 204 K; R2CS; 211; 204; R2CW; R2CS
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 207; 204; 212K; 218; 172; 204 K
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210; 210 K
130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212K; 218
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
150 Nm für Typ : R1ECLS; R2CGLC; R2CS; R2CW; 212; 215; 220;
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Seite: 7 von 49
221
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1EC; 212
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 145 - 150 235/45R18 94 YAR; YDA; 11A; 24C; C 300 e; C 300 de; C
26B; 26J; 57E 300 de 4MATIC;
245/40R18 93 11A; 24C; 26B; 26J; Kombilimousine;
57E; 688 Allradantrieb;
255/40R18 95 11A; 24C; 26B; 26J; Heckantrieb; Hybrid;
57E; 68C 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76A; 76O;
97G; FKA
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 235/40R18 95 11A; 24C; 26B; 26J; nicht All-Terrain;
57E; 689 nicht C 300 e; nicht
235/45R18 94 YAR; YDA; 11A; 24C; C 300 de; nicht C 300
26B; 26J; 57E de 4MATIC;
245/40R18 93 11A; 24C; 26B; 26J; Kombilimousine;
57E; 688 Allradantrieb;
255/40R18 95 11A; 24C; 26B; 26J; Heckantrieb;
57E; 68C 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76A; 76O;
§22 54852*00
FKA
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 245/40R18 97 GB5; 11A; 244; 247; nicht All-Terrain;
27B; 27H; 57F; nicht C 300 e; nicht
KCQG; KCQK C 300 de; nicht C 300
265/35R18 97 11A; 24D; 27B; 27F; de 4MATIC;
57F; 689; KCQG; Kombilimousine;
KCQK Allradantrieb;
265/40R18 97 YAR; 11A; 24D; 27B; Heckantrieb;
27F; 57F; KCQG; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCQK 12A; 51A; 71K; 721;
275/35R18 99 11A; 24D; 27B; 27F; 73C; 74D; 76B; 76O;
57F; 688; KCQG; FKA
KCQK
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 245/40R18 97 GB5; 11A; 244; 247; nicht C 300 e; nicht
27B; 27H; 57F; C 300 e 4MATIC; nicht
KCQG; KCQK C 400 e 4MATIC; nicht
265/35R18 97 11A; 24D; 27B; 27F; C 300 de; nicht C 300
57F; 689; KCQG; de 4MATIC; Limousine;
KCQK Allradantrieb;
265/40R18 97 YAR; 11A; 24D; 27B; Heckantrieb;
27F; 57F; KCQG; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCQK 12A; 51A; 71K; 721;
275/35R18 99 11A; 24D; 27B; 27F; 73C; 74D; 76B; 76O;
57F; 688; KCQG; FKA
KCQK
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Seite: 8 von 49
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 235/40R18 95 11A; 24C; 26B; 26J; nicht C 300 e; nicht
57E; 689 C 300 e 4MATIC; nicht
235/45R18 94 YAR; YDA; 11A; 24C; C 400 e 4MATIC; nicht
26B; 26J; 57E C 300 de; nicht C 300
245/40R18 93 11A; 24C; 26B; 26J; de 4MATIC; Limousine;
57E; 688 Allradantrieb;
255/40R18 95 11A; 24C; 26B; 26J; Heckantrieb;
57E; 68C 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76A; 76O;
FKA
R2CW e1*2018/858*00016*.. 145 - 185 235/45R18 94 YAR; YDA; 11A; 24C; C 300 e; C 300 e
26B; 26J; 57E 4MATIC; C 400 e
245/40R18 93 11A; 24C; 26B; 26J; 4MATIC; C 300 de; C
57E; 688 300 de 4MATIC;
255/40R18 95 11A; 24C; 26B; 26J; Limousine;
57E; 68C Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76A; 76O;
97G; FKA
§22 54852*00
203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 24M; Heckantrieb;
57F; 68T; KCQG 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 160 245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
57F; 68T; KCQG 73C; 74A; 76B; 977
75 - 200 245/35R18 92 11A; 22B; 22L; 24M;
57F; 68T; KCQG
203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 24M; Nur C 32 AMG; Nur C
57F; 68T; KCQG 30 CDI AMG;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 977
203 CL e1*98/14*0159*.. 170 245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 24M; Nur C 30 CDI AMG; Nur
57F; 68T; KCQG bis e1*98/14*0159*18;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 977
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 160 245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 24M; Nicht C 30 CDI AMG;
57F; 68T; KCQG Nur bis
75 - 200 245/35R18 92 11A; 22B; 22L; 24M; e1*98/14*0159*18;
57F; 68T; KCQG Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 977
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Seite: 9 von 49
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 120 245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 24M; Heckantrieb;
5FE; 57F; 68T; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCQG
75 - 200 245/35R18 92 11A; 22B; 22L; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
5FE; 57F; 68T; 73C; 74A; 76B; 977
KCQG
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 GAX; GA2; 11A; 21B; Nur Baureihe 204; Nur
22B; 24C; 24D 4-MATIC; Limousine;
235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71K; 721;
245/35R18 GA2; 11A; 22B; 24D; 729; 73C; 74D; 76B
51G; 57F; KCQG;
KCQK; KCQL
255/35R18 94 GAX; 11A; 22B; 24D;
57F; KCQG; KCQK;
KCQL
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 24C; 24M; 26B; bis
26J; 27B; 27F e1*2001/116*0431*36;
115 - 225 225/40R18 92 GA2; 11A; 24C; 24M; Coupe; Heckantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H;
68B
235/35R18 90Y 11A; 24C; 24M; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
§22 54852*00
26J; 27B; 27F 729; 73C; 74D; 76B
235/40R18 91 11A; 24C; 24M; 26B;
26J; 27B; 27F
245/35R18 92 GA2; 11A; 244; 247;
27B; 27F; 57F;
KCQG; KCQK;
KCQL
255/35R18 94 11A; 24D; 27B; 27F;
57F; 68B; KCQG;
KCQK; KCQL
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nur Baureihe 204;
24D; 68B; 68T Limousine;
235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92Y 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
68T; KCQG; KCQK; 73C; 74D; 76B
KCQL
255/35R18 94 11A; 22B; 24D; 57F;
68B; KCQG; KCQK;
KCQL
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/40R18 97 GB5; 11A; 244; 247; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 27B; 27H; 57F; 67O; Cabrio;
KCQG; KCQK Kombilimousine; Coupe;
255/35R18 94Y 11A; 24D; 27B; 27F; Limousine;
57F; 6B2; KCQG; Allradantrieb;
KCQK Heckantrieb; nicht
255/40R18 95Y 11A; 24D; 27B; 27F; Hybrid;
57F; 6B3; KCQG; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCQK 12A; 51A; 576; 71K;
265/35R18 97 11A; 24D; 27B; 27F; 721; 73C; 74D; 76B;
57F; 6B4; KCQG; 76O
KCQK
265/40R18 97 YAR; 11A; 24D; 27B;
27F; 57F; KCQG;
KCQK
275/35R18 95Y 11A; 24D; 27B; 27F;
57F; 688; KCQG;
KCQK
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 247; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I; Cabrio;
5HR; 6B2; 67B Kombilimousine; Coupe;
235/45R18 98 YAR; 11A; 24C; 244; Limousine;
§22 54852*00
247; 26B; 26J; 27H; Allradantrieb;
27I; 6B3 Heckantrieb; nur
245/40R18 97Y 11A; 24C; 244; 247; Hybrid;
26B; 26J; 27B; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
5IM; 6B4 12A; 51A; 71K; 721;
255/35R18 94Y 11A; 24C; 24D; 26B; 73C; 74D; 76B; 76O
26J; 27B; 27F; 5HI;
KCQG; KCQK
255/40R18 99 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F;
KCQG; KCQK
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 245/40R18 97Y YBG; 11A; 244; 247; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 27B; 27H; 5IM; 57F; Cabrio;
KCQG; KCQK Kombilimousine; Coupe;
255/35R18 94Y 11A; 24D; 27B; 27F; Limousine;
5HI; 57F; 6B2; Allradantrieb;
KCQG; KCQK Heckantrieb; nur
255/40R18 99 11A; 24D; 27B; 27F; Hybrid;
57F; 6B3; KCQG; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCQK 12A; 51A; 576; 71K;
265/35R18 97Y 11A; 24D; 27B; 27F; 721; 73C; 74D; 76B;
5IM; 57F; 6B4; 76O
KCQG; KCQK
265/40R18 101 YAR; 11A; 24D; 27B;
27F; 57F; KCQG;
KCQK
275/35R18 99 11A; 24D; 27B; 27F;
57F; 67B; KCQG;
KCQK
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Seite: 11 von 49
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 95V GAX; GA2; 11A; 21B; Nur 4-MATIC; bis
22I; 22M; 24C; 24D e1*2001/116*0457*24;
235/40R18 95V 11A; 21B; 22B; 22H; Kombi;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R18 94 GAX; 11A; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
22L; 24D; 57F; 729; 73C; 74D; 76B
KCQG; KCQK;
KCQL
150 - 170 245/35ZR18 92Y GA2; 11A; 22B; 22H;
22L; 24D; 5GM; 57F;
KCQG; KCQK;
KCQL
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21B; 22I; 22M; bis
24C; 24D e1*2001/116*0457*24;
235/40R18 91Y 11A; 21B; 22B; 22H; Kombi; Heckantrieb;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92Y 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 57F; 68T; 73C; 74D; 76B
KCQG; KCQK;
KCQL
255/35R18 94Y 11A; 22B; 22F; 22L;
24D; 57F; 68B;
§22 54852*00
KCQG; KCQK;
KCQL
265/35R18 93Y 11A; 22B; 22F; 22L;
24D; 57F; 689;
KCQG; KCQK
Verkaufsbezeichnung: CLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 245/35R18 92 GA2; 11A; 22I; 22M; Ab e1*98/14*0159*19;
57F; KCQG Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 977
Verkaufsbezeichnung: CLK-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T; Nur CLK 500; Nur CLK
KCQG 55 AMG; Cabrio;
Coupe;
245/35R18 92 57F; 68T; KCQG 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R18 90Y 11A; 22B; 57F; 68B; 12A; 51A; 71K; 721;
KCQG 729; 73C; 74A; 76B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Seite: 12 von 49
Verkaufsbezeichnung: CLK-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 125 245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T; Cabrio; Coupe;
KCQG 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R18 90W 11A; 22B; 57F; 68B; 12A; 51A; 71K; 721;
KCQG 729; 73C; 74A; 76B
100 - 200 245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T;
KCQG
245/35R18 92 57F; 68T; KCQG
255/35R18 90Y 11A; 22B; 57F; 68B;
KCQG
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18-96 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18-99 11A; 21B; 21J; 21L; 729; 73C; 74A; 76B
22F; 22L; 24D; 24J;
367
265/40R18 11A; 22F; 22L; 24D;
51G; 57F; 575
275/40R18 11A; 22F; 22L; 24D;
51G; 57F; 571;
KCQG; KCQK
§22 54852*00
215 e1*98/14*0113*.. 368 245/45R18-96 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18-99 11A; 21B; 21J; 21L; 729; 73C; 74A; 76B
22F; 22L; 24D; 24J;
367
265/40R18 11A; 22F; 22L; 24D;
51G; 57F; 575
275/40R18 11A; 22F; 22L; 24D;
51G; 57F; 571;
KCQG; KCQK
Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/45R18 96 11A; 26P; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R18 95 11A; 26N; 26P; 57E 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18 99 11A; 26N; 26P; 57E 73C; 74A; 76A; 76O;
FKA
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 275/40R18 99 GA9; 57F; KCQG 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 76O;
FKA
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/40R18 93Y 11A; 26P; 5HA; 51J nicht AMG Sportpaket;
245/40R18 97 11A; 26P; 51J Kombilimousine;
120 - 300 255/35R18 94Y 11A; 245; 26N; 26P; Allradantrieb;
27I Heckantrieb;
255/40R18 95Y 11A; 245; 26N; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I 12A; 51A; 71K; 721;
275/35R18 95Y 11A; 248; 27H; 27I; 729; 73C; 74D; 76B;
57F; 688; KCQG 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 24J; 26B; Coupé; Cabrio;
26J; 27P Allradantrieb;
245/45R18 100 ohne Heckantrieb;
Radhausverbreiterun 10B; 11B; 11G; 11H;
g (Flap) Serie; GA9; 12A; 51A; 71K; 721;
11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 76B; 76O
26J; 27H; 27P
245/45R18 100 mit
Radhausverbreiterun
g (Flap) Serie; GA9;
11A; 24J; 26B; 26J;
27H; 27P
255/40R18 99 11A; 22Q; 24M; 241;
246; 26B; 26J; 27H
265/40R18 97 YAR; 11A; 22Q; 24C;
244; 247; 26B; 26J;
27F; KCQG; KCQK
275/40R18 99 GA9; 11A; 22Q; 244;
247; 27F; 57F;
KCQG; KCQK
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 150 255/35R18 90W 11A; 22B; 57F; 68B; nicht für gepanzerte
§22 54852*00
KCQG Fz; Heckantrieb;
55 - 165 235/40R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 205 265/35R18 93W nicht E36 AMG 12A; 51A; 71K; 721;
200kW; nicht 729; 73C; 74A; 76B
E420/430 m.
Sonderschutz; 11A;
22B; 57F; 689;
KCQG
150 - 205 255/35R18 94Y nicht E36 AMG
200kW; nicht
E420/430 m.
Sonderschutz; 11A;
22B; 57F; 68B;
KCQG
205 235/40R18 91Y nicht E420/430 m.
Sonderschutz
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 265/35R18 10N; 11A; 22B; 24M; nicht für gepanzerte
51G; 57F; 689; Fz; Allradantrieb;
KCQG
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76B
210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 265/35R18 10N; 11A; 22B; 51G; Allradantrieb;
57F; 689; KCQG 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76B
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 245/40R18 93W 11A; 22B Heckantrieb;
83 - 205 265/35R18 10N; 11A; 22B; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
631; 689; KCQG 12A; 51A; 71K; 721;
165 - 205 245/40R18 93Y 11A; 22B 729; 73C; 74A; 76B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Seite: 14 von 49
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 265/35R18 93W GEA; 11A; 22B; 24M; Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 57F; 689; KCQG; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCQK 12A; 51A; 71K; 721;
75 - 200 255/40R18 95 11A; 22B; 24M; 57F; 729; 73C; 74D; 76B;
68W; KCQG; KCQK 970
75 - 285 265/35R18 93Y GEA; 11A; 22B; 24M;
57F; 689; KCQG;
KCQK
275/35R18 95 11A; 22B; 24D; 57F;
688; KCQG; KCQK
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 285 265/35R18 97 GEA; 11A; 22B; 24M; Heckantrieb;
57F; 689; KCQG; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCQK 12A; 51A; 71K; 721;
275/35R18 95 11A; 22B; 24D; 57F; 729; 73C; 74D; 76B;
688; KCQG; KCQK 970
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 24J; 26B; Baureihe W213; nicht
26J; 27P E300e/E350e; nicht
245/45R18 100 mit E300de; Allradantrieb;
Radhausverbreiterun Heckantrieb;
g (Flap) Serie; GA9; 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 24J; 26B; 26J; 12A; 51A; 71K; 721;
27H; 27P
§22 54852*00
245/45R18 100 ohne 73C; 74A; 76B; 76O
Radhausverbreiterun
g (Flap) Serie; GA9;
11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27H; 27P
255/40R18 99 11A; 22Q; 24M; 241;
246; 26B; 26J; 27H
265/40R18 97 YAR; 11A; 22Q; 24C;
244; 247; 26B; 26J;
27F; KCQG; KCQK
275/40R18 99 GA9; 11A; 22Q; 244;
247; 27F; 57F;
KCQG; KCQK
212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103 11A; 247; 27B; 27F; Baureihe W213;
57F; 58P; KCQG; E300de;
KCQK E300e; nur Limousine
Heckantrieb;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Seite: 15 von 49
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21B; 24J; 248; Baureihe W212; nicht
51J AMG-Paket;
Stufenheck;
100 - 215 275/35R18 95W 11A; 22B; 24D; 57F; Heckantrieb;
688; KCQG; KCQK 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 245 235/40R18 95 11A; 21B; 24J; 57E; 12A; 51A; 71K; 721;
689 729; 73C; 74D; 76B
245/40R18 97 GCM; 11A; 21B; 22I;
24C; 244; 247; 688
265/35R18 97 GCM; 11A; 22B; 244;
247; 57F; 689;
KCQG; KCQK
225 - 245 275/35R18 95Y 11A; 22B; 24D; 57F;
688; KCQG; KCQK
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 GCO; 11A; 22B; 22H; Coupe; Heckantrieb;
244; 247; 57F; 68B; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCQG; KCQK 12A; 51A; 71K; 721;
120 - 245 245/40R18 97 11A; 21B; 21J; 22B; 729; 73C; 74D; 76B
22H; 24J; 244; 247
§22 54852*00
265/35R18 97 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 689
125 - 215 245/40R18 93Y 11A; 21B; 21J; 22B;
22H; 24J; 244; 247;
5HA
265/35R18 93Y 11A; 22B; 22F; 24D;
5HA; 57F; 689
225 235/40R18 95 GCO; 11A; 21B; 21N;
22B; 24J; 244; 247
225 - 245 255/35R18 94 GCO; 11A; 22B; 22H;
244; 247; 57F;
KCQG; KCQK
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 GCO; 11A; 22B; 22H; Cabrio; Heckantrieb;
244; 247; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCQG; KCQK 12A; 51A; 71K; 721;
120 - 245 235/40R18 95 GCO; 11A; 21B; 21N; 729; 73C; 74D; 76B
22B; 24J; 244; 247
245/40R18 93Y 11A; 21B; 21J; 22B;
22H; 24J; 244; 247
245/40R18 97 11A; 21B; 21J; 22B;
22H; 24J; 244; 247
255/35R18 94Y GCO; 11A; 22B; 22H;
244; 247; 57F;
KCQG; KCQK
265/35R18 93Y 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 689
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Verkaufsbezeichnung: E-Klasse (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 11A; 21P; 24J; 5IM; Kombi; Heckantrieb;
57E; 67B; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 GCM; 11A; 21B; 241; 12A; 51A; 71K; 721;
246; 248; 260; 5IM; 729; 73C; 74D; 76B
688
255/40R18 99 11A; 21B; 24C; 24M;
260; 5JK
265/35R18 97 GCM; 11A; 22I; 244;
247; 5IM; 57F; 689;
KCQG; KCQK
275/35R18 99 11A; 22I; 244; 247;
270; 5JK; 57F; 67B;
688; KCQG; KCQK
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 255/55R18 105 YCB; 12T; 57F; nicht GLC 300 e
KCQG 4MATIC; nicht GLC 300
275/50R18 107 YGF; YGH; 11A; 12A; de 4MATIC; nicht GLC
24M; 27B; 27H; 57F; 350 e 4MATIC; nicht
KCQG GLC 400 e 4MATIC;
nicht Coupe; mit
§22 54852*00
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76B; 76O
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 255/55R18 105 YCB; 12T; 57F; GLC 300 e 4MATIC;
KCQG GLC
300 de 4MATIC; GLC
275/50R18 107 YGF; YGH; 11A; 12A; 400 e 4MATIC; nicht
24M; 27B; 27H; 57F; Coupe; mit
KCQG Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 75I; 76B; 76O;
97H
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 11A; 22B; 24M; 631 Cabrio; Coupe;
245/35R18 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 631; 68T; KCQG 12A; 51A; 71K; 721;
205 225/40R18 88Y 11A; 22B; 24M 73C; 74A; 76B
205 - 255 245/35R18 88Y 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 68T; KCQG
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Seite: 17 von 49
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m.
24C; 24D; 51G Länge 6158 mm;
265/40R18 11A; 22B; 22F; 24D; Heckantrieb;
51G; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
275/40R18-99 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
57F; 571; KCQG; 729; 73C; 74A; 76B;
KCQK MBN
220 e1*97/27*0099*.. 368 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m.
24C; 24D; 51G Länge 6158 mm; nicht
265/40R18 11A; 22B; 22F; 24D; für gepanzerte Fz;
51G; 57F; 575 Heckantrieb;
275/40R18-99 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 571; KCQG 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76B
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m.
24C; 24D; 51G Länge 6158 mm; nicht
265/40R18 11A; 22B; 22F; 24D; für gepanzerte Fz;
51G; 57F; 575 Heckantrieb;
275/40R18-99 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 571; KCQG; 12A; 51A; 71K; 721;
KCQK 729; 73C; 74A; 76B
221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 275/45R18 103 GCT; 11A; 27I; 27U; ab Mj.2014 (Baureihe
§22 54852*00
57F; KCQG; KCQK 217); Cabrio; Coupe;
285/45R18 103 XFP; 11A; 24Q; 27I; Allradantrieb;
27U; 57F Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 76O;
840; 97M
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 GA2; 11A; 22M; 24J; Cabrio; Heckantrieb;
26B; 260; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90 11A; 22M; 24J; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
261; 270 729; 73C; 74D; 76B
235/40R18 91 11A; 22M; 24J; 26B;
261; 270
245/35R18 88 GA2; 11A; 22L; 271;
57F; KCQG; KCQK
255/35R18 90 11A; 22L; 248; 271;
57F; 68B
265/35R18 93 11A; 22L; 24M; 272;
57F; 689; KCQG;
KCQK
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betr ieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
§22 54852*00
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenk otflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
§22 54852*00
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§22 54852*00
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beacht ung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbrei te des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
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Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 54852*00
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die F reigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbrei te nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrz eug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
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Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54852*00
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
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Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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58P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 54852*00
Achslast von 1500kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1650kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54852*00
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R18
Hinterachse: 285/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R18
Hinterachse: 255/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% is t. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
§22 54852*00
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müs sen vom gleichen Reifentyp sein.
68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitz uführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebssc hlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
§22 54852*00
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
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76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
840) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
an der Hinterachse nicht zulässig.
970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
sein.
Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreit en-Differenz zwischen der
Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
§22 54852*00
Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
97B) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer s ein als die des Sonderrades der
Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größerer/gleich der des
Sonderrades der Vorderachse sein muß.
97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
992) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
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BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
(Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
CEF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CEH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R18
Hinterachse: 265/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§22 54852*00
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CEJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/40R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
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Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAX) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§22 54852*00
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GCM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GCO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GCT) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/50R18
Hinterachse: 275/45R18
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GDT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 255/45R18
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GEA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
KCQG) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse EW8080 KBA: 54850 Lochkreis 5x112 ET: 33
§22 54852*00
KCQK) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse EW8080 KBA: 54850 Lochkreis 5x112 ET: 40
KCQL) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse EW8080 KBA: 54850 Lochkreis 5x112 ET: 50
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
TBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
XFP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/50R18
Hinterachse: 285/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 255/40R18
§22 54852*00
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengröß en im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/60R18
Hinterachse: 255/55R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 54852*00
YDA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 295/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifent yp sein.
YGF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/60R18
Hinterachse: 275/50R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YGH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/55R18
Hinterachse: 275/50R18
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54852*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54852*00
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54852*00
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54852*00
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 218
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*..
Handelsbez.: CLS-Klasse
Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 330 VA
26P x = 200 y = 280 VA
27B x = 280 y = 310 HA
27I x = 230 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 330 20 VA
26N x = 250 y = 330 8 VA
27F x = 250 y = 330 25 HA
27H x = 250 y = 330 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54852*00
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ECLS
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*..
Handelsbez.: CLS-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 230 VA
26B x = 250 y = 280 VA
27I x = 230 y = 250 HA
27B x = 280 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 280 8 VA
26J x = 250 y = 280 20 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): Allradantrieb, Coupe
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 300 y = 400 HA
27I x = 260 y = 350 HA
27U x = 240 y = 400 HA
27V x = 240 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54852*00
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 19 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 400 28 HA
27H x = 300 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CGLC
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00186*..
Handelsbez.: GLC-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 270 VA
26P x = 260 y = 220 VA
27B x = 275 y = 295 HA
27I x = 225 y = 245 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 270 20 VA
26N x = 310 y = 270 8 VA
27F x = 275 y = 295 30 HA
27H x = 275 y = 295 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Seite: 46 von 49
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27B x = 290 y = 390 HA
27I x = 240 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 20 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 290 y = 390 30 HA
27H x = 290 y = 390 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Seite: 48 von 49
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
§22 54852*00
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00177-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54852
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.07.2023
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Seite: 49 von 49
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CS
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54852*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 9 J x 18 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§22 54852*00
special wheels for passenger cars 9 J x 18 H2
Genehmigungsnummer: 54852*00
Approval number:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
MAK S.p.A.
IT-25013 Carpenedolo (BS)
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
EW9080
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 54852*00
Approval number:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§22 54852*00
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV SÜD Auto Service GmbH
DE-80686 München
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
13.07.2023
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
23-00177-CX-GBM-00
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 54852*00
Approval number:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1-6
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.
§22 54852*00
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
essential systems - are met.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
12. Die Genehmigung wird erteilt
Approval is granted
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 54852*00
Approval number:
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Entfällt
Not applicable
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 24.07.2023
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§22 54852*00
Anlagen:
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 54852*00
Approval No.
Ausgabedatum: 24.07.2023 letztes Änderungsdatum: --
Date of issue: last date of amendment:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date
23-00177-CX-GBM-00 13.07.2023
Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
Information document No.: Date
EW9080 03.05.2023
§22 54852*00
Liste der Änderungen: Datum:
List of modifications: Date
Entfällt
Not applicable
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 54852*00
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 54852
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54852*00
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 54852*00
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
§22 54852*00
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.