Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 58 Fahrzeughersteller : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES, MERCEDES-BENZ, PORSCHE Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 20 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum WSX Achse 2 WSX ohne 66,6 900 2460 05/23 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder §22 54851*00 Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 33 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP8, KCP9, KCQA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 58 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montiere n. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 33 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP8, KCP9, KCQA Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : B450L27517R14 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC A5 Coupé (B9) ab 100 - 260 245/35R19 93Y YBC; 11A; 245; 248; MJ2016; A5 Sportback 26P; 27P; KCP8 (B9) ab MJ2016; S5 255/35R19 96 YBA; YBB; 11A; 22Q; Sportback (B9) ab 24J; 248; 26P; 27H; MJ2016; A5 Cabrio KCP8 (B9) ab MJ2016; S5 §22 54851*00 265/30R19 93Y 11A; 22Q; 241; 244; Cabrio (B9) ab MJ2016; 246; 247; 26B; 27H Allradantrieb; 265/35R19 94Y YBA; 11A; 22Q; 241; Frontantrieb; 244; 246; 247; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 235/35R19 91 11A; 21P; 51J AUDI A5 Sportback bis 100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21B; 21N; MJ2016; 4-türig; 245; 248; 51J; KCP9 Allradantrieb; 255/35R19 92 11A; 21B; 21N; 22I; Frontantrieb; 22M; 24J; 248; 54F; 10B; 11B; 11G; 11H; 6CX 265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 21J; 12A; 51A; 573; 71K; 22I; 22M; 24J; 248; 721; 729; 73C; 74A; 54F 765; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91 11A; 21P; 51J AUDI A5 Sportback bis 100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21B; 21N; MJ2016; 4-türig; 245; 248; 51J; KCP9 Allradantrieb; 255/35R19 92 11A; 21B; 21N; 22I; Frontantrieb; 22M; 24J; 248; 54F; 10B; 11B; 11G; 11H; 6CX 265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 21J; 12A; 51A; 573; 71K; 22I; 22M; 24J; 248; 721; 729; 73C; 74A; 54F 765; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 58 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC A5 Coupé (B9) ab 100 - 260 245/35R19 93Y YBC; 11A; 245; 248; MJ2016; A5 Sportback 26P; 27P; KCP8 (B9) ab MJ2016; S5 255/35R19 96 YBA; YBB; 11A; 22Q; Sportback (B9) ab 24J; 248; 26P; 27H; MJ2016; A5 Cabrio KCP8 (B9) ab MJ2016; S5 265/30R19 93Y 11A; 22Q; 241; 244; Cabrio (B9) ab MJ2016; 246; 247; 26B; 27H S5 Coupé (B9) ab 265/35R19 94Y YBA; 11A; 22Q; 241; MJ2016; Allradantrieb; 244; 246; 247; 26B; Frontantrieb; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 235/35R19 91 11A; 22I; 22M; 51J AUDI A5 Coupe (8T) 245/35R19 93 YDE; 11A; 21P; 22I; bis MJ2016; 22M; 24J; 24M; 51J; Frontantrieb; KCP9 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92 11A; 21P; 22B; 22L; 12A; 51A; 71K; 721; 24J; 24M; 54F; 6CX 729; 73C; 74A; 765; 265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 22B; 77E 22L; 24J; 24M; 54F §22 54851*00 B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/35R19 91Y 11A; 21P; 5GG; 51J AUDI A5 Cabrio (8T) 105 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21B; 21N; bis MJ2016; 245; 248; 51J; KCP9 Allradantrieb; 255/35R19 92 11A; 21B; 21N; 22I; Frontantrieb; 22M; 24J; 248; 54F; 10B; 11B; 11G; 11H; 6CX 265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 21J; 12A; 51A; 573; 71K; 22I; 22M; 24J; 248; 721; 729; 73C; 74A; 54F 765; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 58 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 241; 244; 246; A6; nicht A6 allroad 247; 26B; 261; 273; quattro; S6; Kombi; 5HI 265/35R19 94 11A; 24C; 244; 247; Stufenheck; 26B; 262; 274; 5HI; Allradantrieb; 67H; KCP8; KCP9; Frontantrieb; KCQA 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 24J; 26B; 260; 12A; 51A; 573; 71K; 5GM; 57E; 67H 721; 73C; 74A; 77E 235/45R19 95 11A; 24J; 26B; 260; 57E; 67K 245/40R19 98 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 261; 273 100 - 331 235/40R19 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 260; 272; 52J 235/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 260; 272; 52J 255/35R19 96Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 261; 273 255/40R19 96Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 261; 273 265/35R19 98 11A; 24C; 244; 247; §22 54851*00 26B; 262; 274; 67H; KCP8; KCP9; KCQA 265/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; 26B; 262; 274; 67K; KCP8; KCP9; KCQA 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 261; 273; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 58 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 241; 244; 246; A6; nicht A6 allroad 247; 26B; 261; 273; quattro; S6; Kombi; 5HI 265/35R19 94 11A; 24C; 244; 247; Stufenheck; 26B; 262; 274; 5HI; Allradantrieb; 67H; KCP8; KCP9; Frontantrieb; KCQA 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 24J; 26B; 260; 12A; 51A; 573; 71K; 5GM; 57E; 67H 721; 73C; 74A; 77E 235/45R19 95 11A; 24J; 26B; 260; 57E; 67K 245/40R19 98 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 261; 273 100 - 331 235/40R19 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 260; 272; 52J 235/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 260; 272; 52J 255/35R19 96Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 261; 273 255/40R19 96Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 261; 273 265/35R19 98 11A; 24C; 244; 247; §22 54851*00 26B; 262; 274; 67H; KCP8; KCP9; KCQA 265/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; 26B; 262; 274; 67K; KCP8; KCP9; KCQA 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 261; 273; 52J Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 33 oder Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 20 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP8, KCP9 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : B425L29517R14 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 58 Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G2C e1*2018/858*00123*.. 115 - 180 225/40R19 93 11A; 248; 26P; 27H Allradantrieb; 235/35R19 91 11A; 24J; 244; 247; Heckantrieb; inkl. 26N; 26P; 27H; 5GG Hybrid; 245/35R19 93 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27F; KCP8 12A; 51A; 71K; 721; 115 - 275 225/40R19 M+S 11A; 248; 26P; 27H; 73C; 74A; 765 52J 235/35R19 M+S 11A; 24J; 244; 247; 26N; 26P; 27H; 52J 245/35R19 M+S 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26N; 27F; 52J; KCP8 G2C e1*2018/858*00123*.. 115 - 180 245/35R19 93 YBC; 11A; 244; 247; Allradantrieb; 27F; 57F; KCP8 Heckantrieb; inkl. 255/35R19 96 GA4; 11A; 244; 247; Hybrid; 27F; 57F; KCP8 10B; 11B; 11G; 11H; 115 - 275 265/30R19 93 AFN; 11A; 24D; 27F; 12A; 51A; 71K; 721; 57F; KCP8 73C; 74A; 76B; 765; 265/35R19 94 11A; 24D; 27F; 57F; 97K 67H; KCP8 275/30R19 96 YAZ; 11A; 24D; 27F; 57F; 676; KCP8 §22 54851*00 275 255/35R19 96 GA4; 11A; 244; 247; 27F; 57F; 6AG; KCP8 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 255/35R19 96 11A; 244; 247; 27H; Allradantrieb; 5IE; 57F; 672; KCP8; Heckantrieb; KCP9 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R19 98 XFC; 11A; 24D; 27F; 12A; 51A; 71K; 721; 5JA; 57F; KCP8; 73C; 74A; 76B KCP9 275/30R19 96 GAQ; 11A; 24D; 27F; 5IE; 57F; KCP8; KCP9 G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 225/40R19 93Y 11A; 246; 248; 5HA Allradantrieb; 235/40R19 96 11A; 244; 246; 247; Heckantrieb; 5IE 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 95 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721; 27H; 5HR 73C; 74A 255/35R19 96 11A; 242; 244; 245; 247; 27H; 5IE; KCP8 265/35R19 98 11A; 24D; 242; 245; 26P; 27F; 5JA; KCP8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 58 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/40R19 93 11A; 246; 248; 5HA Allradantrieb; 235/40R19 96 11A; 244; 246; 247 Heckantrieb; 245/35R19 95 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; KCP8 12A; 51A; 71K; 721; 255/35R19 96 11A; 242; 244; 245; 73C; 74A 247; 27H; KCP8 265/35R19 94 11A; 24D; 242; 245; 26P; 27F; 5HI; KCP8 G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 255/35R19 96 11A; 244; 247; 27H; Allradantrieb; 57F; 672; KCP8; Heckantrieb; KCP9 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R19 98 XFC; 11A; 24D; 27F; 12A; 51A; 71K; 721; 57F; KCP8; KCP9 73C; 74A; 76B 275/30R19 96 GAQ; 11A; 24D; 27F; 57F; KCP8; KCP9 Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 255/35R19 96 GA4; 11A; 244; 247; Cabrio; Coupe; inkl. 27H; 5IE; 57F; KCP8 Hybrid; 265/35R19 98 GAR; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 57F; KCP8 12A; 51A; 71K; 721; §22 54851*00 73C; 74A; 76B G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 225/40R19 93 11A; 244; 5HA Cabrio; Coupe; inkl. 235/40R19 96 11A; 24J; 244; 26P; Hybrid; 5IE 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 96 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721; 26B; 26N; 27H; 5IE; 73C; 74A KCP8 265/35R19 98 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27H; KCP8 G4C e1*2018/858*00122*.. 120 - 180 235/40R19 96 11A; 24J; 244; 247; nicht BMW i4; nicht 26P; 5IE BMW i4 M50; 120 - 275 245/40R19 98 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 255/35R19 96 11A; 24C; 24D; 26B; 73C; 74A 26N; 27H; 5IE 255/40R19 100 11A; 24C; 24D; 26B; 26N; 27H; KCP8; KCP9 265/35R19 98 11A; 24C; 24D; 26B; 26N; 27H G4C e1*2018/858*00122*.. 120 - 275 255/40R19 100 YEB; 11A; 24D; 27H; nicht BMW i4; nicht 57F; KCP8; KCP9 BMW i4 M50; 265/35R19 98 YED; 11A; 24D; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76B G4C e1*2018/858*00122*.. 80 - 105 255/40R19 100 11A; 24D; 241; 246; BMW i4; Heckantrieb; 26P; 27H; 5KA; Elektro; KCP8; KCP9 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 58 Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G4C e1*2018/858*00122*.. 125 255/40R19 M+S 11A; 24D; 24J; 26P; BMW i4 M50; Ohne 52J; KCP8; KCP9 Radhausverbreiter. Serie; Allradantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A G4C e1*2018/858*00122*.. 125 255/40R19 M+S 11A; 24J; 26P; 52J; BMW i4 M50; Mit KCP8; KCP9 Radhausverbreiterung Serie; Allradantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 265 235/40R19 96Y 11A; 24J; 248; 26B; nicht 530e/530e 26N; 27H; 5IE xDrive; 100 - 294 235/45R19 99W 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine; 26N; 27H Allradantrieb; 245/40R19 98W GAA; 11A; 24J; 24M; Heckantrieb; §22 54851*00 26B; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 99Y 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71K; 721; 247; 26B; 26J; 27H 73C; 74A 255/40R19 96Y 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27H; 5IE 265/35R19 98Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F; 67H; KCP8 265/40R19 98Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F; 58I; KCP8 G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 275/35R19 100Y GAA; 11A; 24D; 27F; nicht 530e/530e 57F; KCP8; KCP9 xDrive; 275/35R19 96Y GAA; 11A; 24D; 27F; Kombilimousine; 5IE; 57F; KCP8; Allradantrieb; KCP9 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76B; 97H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 58 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 235/40R19 98W 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; 26N; 27H Allradantrieb; 235/45R19 99W 11A; 24J; 248; 26B; Heckantrieb; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 98W 11A; 24J; 24M; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26N; 27H 73C; 74A 255/35R19 99Y 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27H 255/40R19 96Y 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27H; 5IE 265/35R19 98Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F; 67H; KCP8 265/40R19 98Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F; 58I; KCP8 390 245/40R19 98 11A; 24J; 24M; 26B; M+S 26N; 27H 255/35R19 96 11A; 241; 244; 246; M+S 247; 26B; 26J; 27H 255/40R19 100 11A; 241; 244; 246; §22 54851*00 M+S 247; 26B; 26J; 27H; 5IE G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 390 275/35R19 96Y GAA; 11A; 24D; 27F; Limousine; 5IE; 57F; KCP8; Allradantrieb; KCP9 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76B; 97H Verkaufsbezeichnung: BMW 6ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G6GT e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 245/45R19 102 GAE Allradantrieb; 255/40R19 100 11A; 245; 26P; 58A Heckantrieb; 255/45R19 100 YA7; 11A; 245; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R19 102 11A; 245; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 275/40R19 101 11A; 22M; 24J; 24M; 73C; 74A; 98D 26N; 26P; 27H; KCP8 Verkaufsbezeichnung: BMW 8ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 250 275/35R19 100 GAA; 11A; 244; 247; Gran Coupe; Cabrio; 52J; 57F; KCP8 Coupe; 235 - 390 275/35R19 M+S GAA; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 52J; 57F; KCP8 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76B; 765; 77E; 97H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 58 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 33 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP8, KCP9, KCQA Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 209; 171 Zubehör : B250L24517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : R2CGLC; 212; 204 X; R1ECLS; R2CGLC; 204 X; 212; 204 X; R2CGLC Zubehör : B450L27517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : R2CW; R2CS; R2CW; R2CS; 204; 219; 172; 212 §22 54851*00 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 171; 209 130 Nm für Typ : 172; 204; 219 150 Nm für Typ : R1ECLS; R2CGLC; R2CS; R2CW; 204 X; 212 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 225/40R19 93 GA4; 11A; 24C; 26B; nicht All-Terrain; 26J; 57E; 58X nicht C 300 e; nicht 235/40R19 96 YDB; 11A; 24C; 26B; C 300 de; nicht C 300 26J; 57E; 67H de 4MATIC; 255/35R19 96 XF0; 11A; 24C; 26B; Kombilimousine; 26J; 57E; 58G Allradantrieb; 265/35R19 98 XF1; 11A; 24C; 26B; Heckantrieb; 26J; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76A; FKA R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 255/35R19 96 GA4; 11A; 24D; 27B; nicht All-Terrain; 27F; 5IE; 57F; KCP8; nicht C 300 e; nicht KCP9; KCQA C 300 de; nicht C 300 265/35R19 98 11A; 24D; 27B; 27F; de 4MATIC; 57F; 67H; KCP8; Kombilimousine; KCP9; KCQA Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76B; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 58 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 225/40R19 93 GA4; 11A; 24C; 26B; nicht C 300 e; nicht 26J; 57E; 58X C 300 e 4MATIC; nicht 235/40R19 96 YDB; 11A; 24C; 26B; C 400 e 4MATIC; nicht 26J; 57E; 67H C 300 de; nicht C 300 255/35R19 96 XF0; 11A; 24C; 26B; de 4MATIC; Limousine; 26J; 57E; 58G Allradantrieb; 265/35R19 98 XF1; 11A; 24C; 26B; Heckantrieb; 26J; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76A; FKA R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 255/35R19 96 GA4; 11A; 24D; 27B; nicht C 300 e; nicht 27F; 57F; KCP8; C 300 e 4MATIC; nicht KCP9; KCQA C 400 e 4MATIC; nicht 265/35R19 98 11A; 24D; 27B; 27F; C 300 de; nicht C 300 57F; 67H; KCP8; de 4MATIC; Limousine; KCP9; KCQA Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76B; FKA 204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 225/40R19 93Y 11A; 24C; 26B; 26J; Nur Baureihe 205; nur 57E; 672 Fzg.-Breite 1839mm; §22 54851*00 235/40R19 96 11A; 24C; 26B; 26J; Allradantrieb; nicht 57E; 67H Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76A Verkaufsbezeichnung: CLK-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 265/30R19 89Y 11A; 22B; 22F; 24M; Nur CLK 500; Nur CLK 5FM; 57F; 68X 55 AMG; Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76B; 977 209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 255/30R19 91 11A; 22B; 24M; 585; Cabrio; Coupe; KCP8 10B; 11B; 11G; 11H; 265/30R19 89Y 11A; 22B; 22F; 24M; 12A; 51A; 71K; 721; 5FM; 68X; KCP8 729; 73C; 74A; 76B; 977 Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 275/35R19 96 GAA; 11A; 27I; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; KCP8; KCP9 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76B; FKA R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/40R19 94 GAA; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 57E 12A; 51A; 71K; 721; 255/40R19 96 11A; 24J; 26B; 26J; 73C; 74A; 76A; FKA 57E; 68G Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 58 Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 219 e1*2001/116*0295*.. 155 - 285 255/35R19 96 11A; 21P; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 675 12A; 51A; 530; 71K; 721; 73C; 74D; 76A Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 GAA; XFX; 11A; 22Q; Baureihe W213; nicht 24C; 244; 247; 26B; E300de; Allradantrieb; 26J; 27F Heckantrieb; 265/35R19 98 11A; 22Q; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 275/35R19 100 GAA; 11A; 22Q; 24D; 73C; 74D 27F; 57F; KCP8; KCP9; KCQA 212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 245/40R19 98 GAA; 11A; 241; 246; Baureihe W213; 26B; 26J; 57E E300de; E300e; nur Limousine Heckantrieb; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76A §22 54851*00 212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100 GAA; 11A; 243; 248; Baureihe W213; 27B; 27F; 5KA; 57F; E300de; KCP8; KCP9; KCQA E300e; nur Limousine Heckantrieb; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 255/50R19 103 YCU; 11A; 24D; 27B; nicht GLC 300 e 27H; 57F 4MATIC; nicht GLC 300 285/45R19 107 YBM; YC0; 11A; 24D; de 4MATIC; nicht GLC 27B; 27H; 57F 350 e 4MATIC; nicht GLC 400 e 4MATIC; nicht Coupe; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76B; 765; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 58 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 255/50R19 107 YBM; 11A; 241; 246; GLC 300 e 4MATIC; 26B; 26N; 57E GLC 300 de 4MATIC; GLC 265/45R19 102 11A; 24J; 26B; 57E; 400 e 4MATIC; nicht 58M Coupe; mit 265/50R19 106 GCG; 11A; 24C; 26B; Radhausverbreiterung 26N; 57E (Flap) Serie; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; 765; 97G; FKA R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 255/50R19 103 11A; 24D; 241; 246; nicht GLC 300 e 26B; 26N; 27B; 27H; 4MATIC; nicht GLC 300 KCP8; KCP9 de 4MATIC; nicht GLC 265/45R19 102 11A; 24J; 24M; 26B; 350 e 4MATIC; nicht 27B GLC 400 e 4MATIC; 265/50R19 106 11A; 24C; 24D; 26B; nicht Coupe; mit 26N; 27B; 27H Radhausverbreiterung 275/45R19 104 11A; 24D; 241; 246; (Flap) Serie; 26B; 26N; 27B; 27H Allradantrieb; 285/45R19 107 11A; 24C; 24D; 26B; Heckantrieb; Hybrid; §22 54851*00 26N; 27B; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; KCP8; KCP9 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 765 R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 255/50R19 107 YCU; 11A; 24D; 27B; GLC 300 e 4MATIC; 27H; 57F; KCP8; GLC KCP9 300 de 4MATIC; GLC 400 e 4MATIC; nicht 285/45R19 107 YBM; YC0; 11A; 24D; Coupe; mit 27B; 27H; 57F; Radhausverbreiterung KCP8; KCP9 (Flap) Serie; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 75I; 76B; 765; 97H; FKA R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 255/50R19 103 YBM; 11A; 241; 246; nicht GLC 300 e 26B; 26N; 57E 4MATIC; nicht GLC 300 265/45R19 102 11A; 24J; 26B; 57E; de 4MATIC; nicht GLC 58M 350 e 4MATIC; nicht 265/50R19 106 GCG; 11A; 24C; 26B; GLC 400 e 4MATIC; 26N; 57E nicht Coupe; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; 765; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 58 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 145 255/50R19 103 11A; 24C; 244; 247; EQC-Klasse; 26B; 26N; KCP8; Allradantrieb; KCP9 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A 204 X e1*2001/116*0480*.. 350 - 375 255/50R19 103 YBM; 11A; 24J; 26P; AMG GLC 63; Coupe; 57E SUV; Allradantrieb; 265/50R19 106 XF5; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 57E 12A; 51A; 71K; 721; 275/45R19 104 YB3; 11A; 24J; 26P; 73C; 74A; 76A; 97G 57E 204 X e1*2001/116*0480*.. 270 - 287 255/50R19 103 YBJ; 57F; KCP9; AMG GLC 43; AMG KCQA GLC 43 4MATIC; Coupe; SUV; 285/45R19 107 YBM; YC0; 11A; 27I; Allradantrieb; 57F; KCP9; KCQA 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76B; 97H 204 X e1*2001/116*0480*.. 145 255/50R19 103 YBJ; 11A; 244; 247; EQC-Klasse; 57F; KCP8; KCP9 Allradantrieb; 265/50R19 106 YBK; 11A; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 54851*00 KCP8; KCP9 12A; 51A; 71K; 721; 275/45R19 104 YBL; 11A; 24M; 57F; 73C; 74A; 76B KCP8; KCP9 285/45R19 107 YBM; 11A; 24D; 57F; KCP8; KCP9 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 255/50R19 103 YBJ; YBM; 11A; 24C; GLC Coupé; 26B; 26N; KCP8; Allradantrieb; KCP9; KCQA Heckantrieb; 275/45R19 104 YBL; 11A; 24C; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; KCP8; KCP9 12A; 51A; 71K; 721; 285/45R19 107 YBM; 57F; KCP8 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 235/35R19 91 11A; 21B; 21N; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24C; 24M; 54A; 12A; 51A; 71K; 721; 6C3; KCP8 73C; 74A 255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 24D; 57F; 671; 673; KCP8 265/30R19 89 11A; 22F; 22L; 24D; 54A; 57F; 68X Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 58 Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/35R19 88 11A; 22L; 24C; 248; Cabrio; Heckantrieb; 26B; 262; 271 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 22L; 24C; 24M; 12A; 51A; 71K; 721; 26B; 263; 272; 6C3; 729; 73C; 74D KCP8; KCP9; KCQA 255/30R19 91 11A; 22L; 244; 247; 273; 57F; 673; KCP8; KCP9; KCQA 265/30R19 89 11A; 22L; 24D; 274; 57F; 68X Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : B450L27517R14 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2S e1*2007/46*2115*.. 220 - 270 255/45R19 100 YA7; 11A; 24J; 26P; S 580 e; S 580 e §22 54851*00 57E 4MATIC; S 450 e; 265/45R19 102 11A; 24C; 26P; 57E; Hybrid; 58M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; 765 R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 370 235/45R19 99 YCM; 11A; 24J; 57E nicht S 580 e; nicht 245/45R19 102 11A; 24J; 57E; 6BL S 580 e 4MATIC; nicht 255/45R19 100 YA7; 11A; 24J; 26P; S 450 e; inkl. Hybrid; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R19 102 YCP; 11A; 24C; 26P; 12A; 51A; 71K; 721; 57E 73C; 74A; 76A 265/45R19 102 11A; 24C; 26P; 57E; 58M Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 20 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP8 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 58 Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 95BN e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 255/50R19 103 11A; 12A; 24J; 57E; ab 6AN e13*2007/46*1164*02; 255/50R19 103 YBJ; 12O; 57F; KCP8 Kombilimousine; Allradantrieb; 265/50R19 110 12O; 57F; 6AM; 10B; 11B; 11G; 11H; KCP8 12A; 51A; 6AA; 71K; 275/45R19 104 12A; 57F; 6AL; KCP8 721; 73C; 74D; PDG 285/45R19 107 12A; 57F; 6AN; KCP8 Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 95B e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 255/50R19 103 11A; 12A; 24J; 57E; ab 6AN e13*2007/46*1165*02; 255/50R19 103 YBJ; 12O; 57F; KCP8 Kombilimousine; Allradantrieb; 265/50R19 110 12O; 57F; 6AM; 10B; 11B; 11G; 11H; KCP8 12A; 51A; 6AA; 71K; 275/45R19 104 12A; 57F; 6AL; KCP8 721; 73C; 74D; PDG 285/45R19 107 12A; 57F; 6AN; KCP8 Auflagen §22 54851*00 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 58 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination §22 54851*00 unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 58 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 243) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), §22 54851*00 im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreit e des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 58 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 263) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. §22 54851*00 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser A nlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 58 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. §22 54851*00 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 58 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 §22 54851*00 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 58 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58M) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/45R19 Hinterachse: 295/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R19 Hinterachse: 285/35R19 §22 54851*00 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 58 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (AB V) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist §22 54851*00 eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 58 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: §22 54851*00 Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 58 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R19 Hinterachse: 275/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: §22 54851*00 Vorderachse: 245/55R19 Hinterachse: 265/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wid empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 58 Hinterachse: 235/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 255/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. §22 54851*00 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig. Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse sein. Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreit en-Differenz zwischen der Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 58 97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse. 97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 98D) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 19" -Bremsanlage ausgerüstet sind, nicht zulässig. AFN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. §22 54851*00 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 58 GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GCG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/50R19 Hinterachse: 295/45R19 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. §22 54851*00 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. KCP8) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse EW8090 KBA: 54854 Lochkreis 5x112 ET: 20 KCP9) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse EW8090 KBA: 54854 Lochkreis 5x112 ET: 33 KCQA) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse EW8090 KBA: 54854 Lochkreis 5x112 ET: 40 PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)! XF0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 295/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XF1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/35R19 Hinterachse: 305/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 58 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XF5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/50R19 Hinterachse: 295/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so is t die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. §22 54851*00 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R19 Hinterachse: 285/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 58 YAZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse:245/35R19 Hinterachse:275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YB3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/45R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße §22 54851*00 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 245/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 255/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 58 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/55R19 Hinterachse: 265/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R19 Hinterachse: 275/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 54851*00 YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YCM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 295/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Block ierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 58 tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YCP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/40R19 Hinterachse: 295/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YCU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 255/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. §22 54851*00 YDB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 305/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 245/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/35R19 Hinterachse: 265/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YEB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 255/40R19 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 58 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YED) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 54851*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 310 VA 26P x = 230 y = 260 VA 27P x = 240 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 310 11 VA 26N x = 280 y = 310 8 VA 27F x = 240 y = 300 19 HA 27H x = 240 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B81 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1084*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 310 VA 26P x = 230 y = 260 VA 27P x = 240 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 54851*00 26J x = 280 y = 310 11 VA 26N x = 280 y = 310 8 VA 27F x = 240 y = 300 19 HA 27H x = 240 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA §22 54851*00 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G4C Genehm.Nr.: e1*2018/858*00122*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 270 VA 26P x = 230 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 270 10 VA §22 54851*00 26N x = 280 y = 270 8 VA 27F x = 295 y = 295 25 HA 27H x = 295 y = 295 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*2126*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 275 y = 305 VA 26P x = 225 y = 255 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 275 y = 305 10 VA §22 54851*00 26N x = 275 y = 305 8 VA 27F x = 270 y = 320 30 HA 27H x = 270 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G2C Genehm.Nr.: e1*2018/858*00123*.. Handelsbez.: BMW 2ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 250 VA 26P x = 220 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 250 25 VA §22 54851*00 26N x = 270 y = 250 8 VA 27F x = 285 y = 300 30 HA 27H x = 285 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G4C Genehm.Nr.: e1*2018/858*00122*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 275 y = 275 VA 26P x = 225 y = 225 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 275 y = 275 15 VA §22 54851*00 26N x = 275 y = 275 8 VA 27F x = 285 y = 300 30 HA 27H x = 285 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G3K Genehm.Nr.: e1*2007/46*2017*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 305 VA 26P x = 240 y = 255 VA 27B x = 290 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 54851*00 26J x = 290 y = 305 20 VA 26N x = 290 y = 305 8 VA 27F x = 290 y = 300 30 HA 27H x = 290 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G3L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1947*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 305 VA 26P x = 240 y = 255 VA 27B x = 290 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 54851*00 26J x = 290 y = 305 20 VA 26N x = 290 y = 305 8 VA 27F x = 290 y = 300 30 HA 27H x = 290 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G6GT Genehm.Nr.: e1*2007/46*1791*.. Handelsbez.: BMW 6ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 20 VA §22 54851*00 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 300 25 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5K Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 54851*00 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 260 VA 26B x = 250 y = 310 VA 27I x = 285 y = 300 HA 27B x = 335 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 310 8 VA 26J x = 250 y = 310 10 VA 27H x = 335 y = 350 8 HA 27F x = 335 y = 350 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Variante(n): GLC Coupé Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 280 VA 26P x = 230 y = 230 VA 27B x = 360 y = 350 HA 27I x = 310 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 280 y = 280 3 VA 26J x = 280 y = 280 6 VA 27H x = 360 y = 350 8 HA 27F x = 360 y = 350 11 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 315 y = 310 VA 26P x = 265 y = 260 VA 27B x = 325 y = 315 HA 27I x = 275 y = 265 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 315 y = 310 20 VA 26N x = 315 y = 310 8 VA 27F x = 325 y = 315 25 HA 27H x = 325 y = 315 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 315 y = 310 VA 26P x = 265 y = 260 VA 27B x = 325 y = 315 HA 27I x = 275 y = 265 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 315 y = 310 10 VA 26N x = 315 y = 310 8 VA 27F x = 325 y = 315 10 HA 27H x = 325 y = 315 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 52 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 54851*00 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 53 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ECLS Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*.. Handelsbez.: CLS-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 230 VA 26B x = 250 y = 280 VA 27I x = 230 y = 250 HA 27B x = 280 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 280 8 VA 26J x = 250 y = 280 20 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 54 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2S Genehm.Nr.: e1*2007/46*2115*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 275 y = 295 VA 26P x = 225 y = 245 VA 27B x = 300 y = 330 HA 27I x = 250 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 275 y = 295 15 VA 26N x = 275 y = 295 8 VA 27F x = 300 y = 330 25 HA 27H x = 300 y = 330 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 55 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CGLC Genehm.Nr.: e1*2018/858*00186*.. Handelsbez.: GLC-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 270 VA 26P x = 260 y = 220 VA 27B x = 275 y = 295 HA 27I x = 225 y = 245 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 270 20 VA 26N x = 310 y = 270 8 VA 27F x = 275 y = 295 30 HA 27H x = 275 y = 295 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 56 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CS Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA 27B x = 285 y = 360 HA 27I x = 235 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 30 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 360 30 HA 27H x = 285 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 57 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA 27B x = 285 y = 360 HA 27I x = 235 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 30 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 360 30 HA 27H x = 285 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 58 von 58 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA §22 54851*00 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 9 J x 19 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object §22 54851*00 special wheels for passenger cars 9 J x 19 H2 Genehmigungsnummer: 54851*00 Approval number: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: EW9090 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 54851*00 Approval number: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification §22 54851*00 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: An der Innen- bzw. Außenseite des Rades On the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV SÜD Auto Service GmbH DE-80686 München 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 21.07.2023 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 23-00178-CX-GBM-00 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 54851*00 Approval number: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1-6 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. §22 54851*00 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: Siehe Prüfbericht See test report 12. Die Genehmigung wird erteilt Approval is granted Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 54851*00 Approval number: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Entfällt Not applicable 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 27.07.2023 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: §22 54851*00 Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package Nummer der Genehmigung: 54851*00 Approval No. Ausgabedatum: 27.07.2023 letztes Änderungsdatum: -- Date of issue: last date of amendment: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal Prüfbericht(e) Nr.: Datum: Test report(s) No.: Date 23-00178-CX-GBM-00 21.07.2023 Beschreibungsbogen Nr.: Datum: Information document No.: Date EW9090 03.05.2023 §22 54851*00 Liste der Änderungen: Datum: List of modifications: Date Entfällt Not applicable Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 54851*00 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vorschrift zu kennzeichnen. Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt: KBA 54851 Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs- unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. §22 54851*00 Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Approval No.: 54851*00 - Attachment - Collateral clauses and instruction on right to appeal Collateral clauses All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the applied regulation. The approval identification is as follows: - see German version - The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of the Kraftfahrt-Bundesamt. Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt. Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally prosecuted. §22 54851*00 The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not comply with the requirements of traffic safety or environmental protection. The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhindered access to the production and storage facilities. The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade mark rights of third parties are not affected with this approval. Instruction on right to appeal This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg.