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							               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Fahrzeughersteller                     : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER
                                                        (D), MERCEDES, MERCEDES-BENZ, PORSCHE
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 9 J X 19 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 20
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                Kennzeichnung              Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                                Rad                        Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
               WSX Achse 2      WSX                        ohne                       66,6                     900      2460    05/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
               Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
§22 54851*00




               Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 33

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP8, KCP9, KCQA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2023
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montiere n.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
               Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
               Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 33

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP8, KCP9, KCQA
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : B450L27517R14


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 225/40R19 92Y             YBB; YBC                A5 Coupé (B9) ab
                                                100 - 260 245/35R19 93Y             YBC; 11A; 245; 248;     MJ2016; A5 Sportback
                                                                                    26P; 27P; KCP8          (B9) ab MJ2016; S5
                                                                255/35R19 96        YBA; YBB; 11A; 22Q;     Sportback (B9) ab
                                                                                    24J; 248; 26P; 27H;     MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                    KCP8                    (B9) ab MJ2016; S5
§22 54851*00




                                                                265/30R19 93Y       11A; 22Q; 241; 244;     Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                    246; 247; 26B; 27H      Allradantrieb;
                                                                265/35R19 94Y       YBA; 11A; 22Q; 241;     Frontantrieb;
                                                                                    244; 246; 247; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    27H
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 77E
               B81            e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 235/35R19 91            11A; 21P; 51J       AUDI A5 Sportback bis
                                                      100 - 245 245/35R19 93        YDE; 11A; 21B; 21N; MJ2016; 4-türig;
                                                                                    245; 248; 51J; KCP9 Allradantrieb;
                                                                255/35R19 92        11A; 21B; 21N; 22I; Frontantrieb;
                                                                                    22M; 24J; 248; 54F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    6CX
                                                                265/35R19 94        YDU; 11A; 21B; 21J; 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                    22I; 22M; 24J; 248; 721; 729; 73C; 74A;
                                                                                    54F
                                                                                                        765; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91   11A; 21P; 51J                      AUDI A5 Sportback bis
                                                100 - 245 245/35R19 93   YDE; 11A; 21B; 21N;                MJ2016; 4-türig;
                                                                         245; 248; 51J; KCP9                Allradantrieb;
                                                          255/35R19 92   11A; 21B; 21N; 22I;                Frontantrieb;
                                                                         22M; 24J; 248; 54F;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         6CX
                                                          265/35R19 94   YDU; 11A; 21B; 21J;                12A; 51A; 573; 71K;
                                                                         22I; 22M; 24J; 248;                721; 729; 73C; 74A;
                                                                         54F
                                                                                                            765; 77E



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/40R19 92Y  YBB; YBC                       A5 Coupé (B9) ab
                                                100 - 260 245/35R19 93Y  YBC; 11A; 245; 248;            MJ2016; A5 Sportback
                                                                         26P; 27P; KCP8                 (B9) ab MJ2016; S5
                                                          255/35R19 96   YBA; YBB; 11A; 22Q;            Sportback (B9) ab
                                                                         24J; 248; 26P; 27H;            MJ2016; A5 Cabrio
                                                                         KCP8                           (B9) ab MJ2016; S5
                                                          265/30R19 93Y  11A; 22Q; 241; 244;            Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                         246; 247; 26B; 27H             S5 Coupé (B9) ab
                                                          265/35R19 94Y  YBA; 11A; 22Q; 241;            MJ2016; Allradantrieb;
                                                                         244; 246; 247; 26B;            Frontantrieb;
                                                                         27H
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 235/35R19 91         11A; 22I; 22M; 51J  AUDI A5 Coupe (8T)
                                                            245/35R19 93        YDE; 11A; 21P; 22I; bis MJ2016;
                                                                                22M; 24J; 24M; 51J; Frontantrieb;
                                                                                KCP9                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/35R19 92        11A; 21P; 22B; 22L; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                24J; 24M; 54F; 6CX 729; 73C; 74A; 765;
                                                            265/35R19 94        YDU; 11A; 21B; 22B; 77E
                                                                                22L; 24J; 24M; 54F
§22 54851*00




               B8            e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/35R19 91Y        11A; 21P; 5GG; 51J AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                  105 - 245 245/35R19 93        YDE; 11A; 21B; 21N; bis MJ2016;
                                                                                245; 248; 51J; KCP9 Allradantrieb;
                                                            255/35R19 92        11A; 21B; 21N; 22I; Frontantrieb;
                                                                                22M; 24J; 248; 54F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                6CX
                                                            265/35R19 94        YDU; 11A; 21B; 21J; 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                22I; 22M; 24J; 248; 721; 729; 73C; 74A;
                                                                                54F
                                                                                                    765; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 58
               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
               4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 245/40R19 94     11A; 241; 244; 246;          A6; nicht A6 allroad
                                                                           247; 26B; 261; 273;          quattro; S6; Kombi;
                                                                           5HI
                                                          265/35R19 94     11A; 24C; 244; 247;          Stufenheck;
                                                                           26B; 262; 274; 5HI;          Allradantrieb;
                                                                           67H; KCP8; KCP9;             Frontantrieb;
                                                                           KCQA                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                100 - 245 235/40R19 92Y    11A; 24J; 26B; 260;          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                           5GM; 57E; 67H                721; 73C; 74A; 77E
                                                          235/45R19 95     11A; 24J; 26B; 260;
                                                                           57E; 67K
                                                          245/40R19 98     11A; 241; 244; 246;
                                                                           247; 26B; 261; 273
                                                100 - 331 235/40R19 M+S    11A; 24J; 248; 26B;
                                                                           260; 272; 52J
                                                          235/45R19 M+S    11A; 24J; 248; 26B;
                                                                           260; 272; 52J
                                                          255/35R19 96Y    11A; 24C; 244; 247;
                                                                           26B; 261; 273
                                                          255/40R19 96Y    11A; 24C; 244; 247;
                                                                           26B; 261; 273
                                                          265/35R19 98     11A; 24C; 244; 247;
§22 54851*00




                                                                           26B; 262; 274; 67H;
                                                                           KCP8; KCP9; KCQA
                                                          265/40R19 98     11A; 24C; 244; 247;
                                                                           26B; 262; 274; 67K;
                                                                           KCP8; KCP9; KCQA
                                                309 - 331 245/40R19 M+S    11A; 241; 244; 246;
                                                                           247; 26B; 261; 273;
                                                                           52J




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 58
               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
               4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94     11A; 241; 244; 246;  A6; nicht A6 allroad
                                                                          247; 26B; 261; 273;  quattro; S6; Kombi;
                                                                          5HI
                                                         265/35R19 94     11A; 24C; 244; 247; Stufenheck;
                                                                          26B; 262; 274; 5HI;  Allradantrieb;
                                                                          67H; KCP8; KCP9;     Frontantrieb;
                                                                          KCQA                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               100 - 245 235/40R19 92Y    11A; 24J; 26B; 260; 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                          5GM; 57E; 67H        721; 73C; 74A; 77E
                                                         235/45R19 95     11A; 24J; 26B; 260;
                                                                          57E; 67K
                                                         245/40R19 98     11A; 241; 244; 246;
                                                                          247; 26B; 261; 273
                                               100 - 331 235/40R19 M+S    11A; 24J; 248; 26B;
                                                                          260; 272; 52J
                                                         235/45R19 M+S    11A; 24J; 248; 26B;
                                                                          260; 272; 52J
                                                         255/35R19 96Y    11A; 24C; 244; 247;
                                                                          26B; 261; 273
                                                         255/40R19 96Y    11A; 24C; 244; 247;
                                                                          26B; 261; 273
                                                         265/35R19 98     11A; 24C; 244; 247;
§22 54851*00




                                                                          26B; 262; 274; 67H;
                                                                          KCP8; KCP9; KCQA
                                                         265/40R19 98     11A; 24C; 244; 247;
                                                                          26B; 262; 274; 67K;
                                                                          KCP8; KCP9; KCQA
                                               309 - 331 245/40R19 M+S    11A; 241; 244; 246;
                                                                          247; 26B; 261; 273;
                                                                          52J


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 33 oder
               Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 20

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP8, KCP9
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : B425L29517R14


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 58
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G2C          e1*2018/858*00123*.. 115 - 180 225/40R19 93         11A; 248; 26P; 27H      Allradantrieb;
                                                           235/35R19 91         11A; 24J; 244; 247;     Heckantrieb; inkl.
                                                                                26N; 26P; 27H; 5GG      Hybrid;
                                                            245/35R19 93        11A; 24J; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                26B; 26N; 27F; KCP8     12A; 51A; 71K; 721;
                                                  115 - 275 225/40R19 M+S       11A; 248; 26P; 27H;     73C; 74A; 765
                                                                                52J
                                                            235/35R19 M+S       11A; 24J; 244; 247;
                                                                                26N; 26P; 27H; 52J
                                                            245/35R19 M+S       11A; 24J; 244; 247;
                                                                                26B; 26N; 27F; 52J;
                                                                                KCP8
               G2C           e1*2018/858*00123*.. 115 - 180 245/35R19 93        YBC; 11A; 244; 247;     Allradantrieb;
                                                                                27F; 57F; KCP8          Heckantrieb; inkl.
                                                            255/35R19 96        GA4; 11A; 244; 247;     Hybrid;
                                                                                27F; 57F; KCP8          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  115 - 275 265/30R19 93        AFN; 11A; 24D; 27F;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                57F; KCP8               73C; 74A; 76B; 765;
                                                            265/35R19 94        11A; 24D; 27F; 57F;     97K
                                                                                67H; KCP8
                                                            275/30R19 96        YAZ; 11A; 24D; 27F;
                                                                                57F; 676; KCP8
§22 54851*00




                                                  275       255/35R19 96        GA4; 11A; 244; 247;
                                                                                27F; 57F; 6AG; KCP8

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G3K          e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 255/35R19 96            11A; 244; 247; 27H;     Allradantrieb;
                                                                                5IE; 57F; 672; KCP8;    Heckantrieb;
                                                                                KCP9                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/35R19 98        XFC; 11A; 24D; 27F;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                5JA; 57F; KCP8;         73C; 74A; 76B
                                                                                KCP9
                                                            275/30R19 96        GAQ; 11A; 24D; 27F;
                                                                                5IE; 57F; KCP8;
                                                                                KCP9
               G3K           e1*2007/46*2017*..   85 - 275 225/40R19 93Y        11A; 246; 248; 5HA      Allradantrieb;
                                                           235/40R19 96         11A; 244; 246; 247;     Heckantrieb;
                                                                                5IE                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/35R19 95        11A; 24J; 244; 247;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                27H; 5HR                73C; 74A
                                                            255/35R19 96        11A; 242; 244; 245;
                                                                                247; 27H; 5IE; KCP8
                                                            265/35R19 98        11A; 24D; 242; 245;
                                                                                26P; 27F; 5JA; KCP8




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G3L          e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/40R19 93            11A; 246; 248; 5HA      Allradantrieb;
                                                        235/40R19 96            11A; 244; 246; 247      Heckantrieb;
                                                        245/35R19 95            11A; 24J; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27H; KCP8               12A; 51A; 71K; 721;
                                                             255/35R19 96       11A; 242; 244; 245;     73C; 74A
                                                                                247; 27H; KCP8
                                                             265/35R19 94       11A; 24D; 242; 245;
                                                                                26P; 27F; 5HI; KCP8
               G3L           e1*2007/46*1947*..   85 - 275 255/35R19 96         11A; 244; 247; 27H;     Allradantrieb;
                                                                                57F; 672; KCP8;         Heckantrieb;
                                                                                KCP9                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             265/35R19 98       XFC; 11A; 24D; 27F;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                57F; KCP8; KCP9         73C; 74A; 76B
                                                             275/30R19 96       GAQ; 11A; 24D; 27F;
                                                                                57F; KCP8; KCP9

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G3C          e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 255/35R19 96           GA4; 11A; 244; 247;     Cabrio; Coupe; inkl.
                                                                                27H; 5IE; 57F; KCP8     Hybrid;
                                                             265/35R19 98       GAR; 11A; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27H; 57F; KCP8          12A; 51A; 71K; 721;
§22 54851*00




                                                                                                        73C; 74A; 76B
               G3C           e1*2007/46*2126*..   120 - 275 225/40R19 93        11A; 244; 5HA           Cabrio; Coupe; inkl.
                                                            235/40R19 96        11A; 24J; 244; 26P;     Hybrid;
                                                                                5IE                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             255/35R19 96       11A; 24J; 244; 247;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                26B; 26N; 27H; 5IE;     73C; 74A
                                                                                KCP8
                                                             265/35R19 98       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                26B; 26N; 27H; KCP8
               G4C           e1*2018/858*00122*.. 120 - 180 235/40R19 96        11A; 24J; 244; 247;     nicht BMW i4; nicht
                                                                                26P; 5IE                BMW i4 M50;
                                                  120 - 275 245/40R19 98        11A; 24J; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                26P                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                             255/35R19 96       11A; 24C; 24D; 26B;     73C; 74A
                                                                                26N; 27H; 5IE
                                                             255/40R19 100      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                                26N; 27H; KCP8;
                                                                                KCP9
                                                             265/35R19 98       11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                                26N; 27H
               G4C           e1*2018/858*00122*.. 120 - 275 255/40R19 100       YEB; 11A; 24D; 27H;     nicht BMW i4; nicht
                                                                                57F; KCP8; KCP9         BMW i4 M50;
                                                             265/35R19 98       YED; 11A; 24D; 27H;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                57F                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76B
               G4C           e1*2018/858*00122*.. 80 - 105   255/40R19 100      11A; 24D; 241; 246;     BMW i4; Heckantrieb;
                                                                                26P; 27H; 5KA;          Elektro;
                                                                                KCP8; KCP9              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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                                                                                                                  Seite: 8 von 58
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G4C          e1*2018/858*00122*.. 125  255/40R19 M+S             11A; 24D; 24J; 26P;     BMW i4 M50; Ohne
                                                                                52J; KCP8; KCP9         Radhausverbreiter.
                                                                                                        Serie; Allradantrieb;
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A
               G4C           e1*2018/858*00122*.. 125       255/40R19 M+S       11A; 24J; 26P; 52J;     BMW i4 M50; Mit
                                                                                KCP8; KCP9              Radhausverbreiterung
                                                                                                        Serie; Allradantrieb;
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G5K          e1*2007/46*1750*.. 100 - 265 235/40R19 96Y          11A; 24J; 248; 26B;     nicht 530e/530e
                                                                                26N; 27H; 5IE           xDrive;
                                                  100 - 294 235/45R19 99W       11A; 24J; 248; 26B;     Kombilimousine;
                                                                                26N; 27H                Allradantrieb;
                                                            245/40R19 98W       GAA; 11A; 24J; 24M;     Heckantrieb;
§22 54851*00




                                                                                26B; 26N; 27H           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/35R19 99Y       11A; 241; 244; 246;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                247; 26B; 26J; 27H      73C; 74A
                                                            255/40R19 96Y       11A; 241; 244; 246;
                                                                                247; 26B; 26J; 27H;
                                                                                5IE
                                                            265/35R19 98Y       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                26B; 26J; 27F; 67H;
                                                                                KCP8
                                                            265/40R19 98Y       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                26B; 26J; 27F; 58I;
                                                                                KCP8
               G5K           e1*2007/46*1750*..   100 - 294 275/35R19 100Y      GAA; 11A; 24D; 27F;     nicht 530e/530e
                                                                                57F; KCP8; KCP9         xDrive;
                                                            275/35R19 96Y       GAA; 11A; 24D; 27F;     Kombilimousine;
                                                                                5IE; 57F; KCP8;         Allradantrieb;
                                                                                KCP9                    Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76B; 97H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 58
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G5L          e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 235/40R19 98W          11A; 24J; 248; 26B;     Limousine;
                                                                                26N; 27H                Allradantrieb;
                                                            235/45R19 99W       11A; 24J; 248; 26B;     Heckantrieb;
                                                                                26N; 27H                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/40R19 98W       11A; 24J; 24M; 26B;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                26N; 27H                73C; 74A
                                                            255/35R19 99Y       11A; 241; 244; 246;
                                                                                247; 26B; 26J; 27H
                                                            255/40R19 96Y       11A; 241; 244; 246;
                                                                                247; 26B; 26J; 27H;
                                                                                5IE
                                                            265/35R19 98Y       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                26B; 26J; 27F; 67H;
                                                                                KCP8
                                                            265/40R19 98Y       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                26B; 26J; 27F; 58I;
                                                                                KCP8
                                                  390       245/40R19 98        11A; 24J; 24M; 26B;
                                                            M+S                 26N; 27H
                                                            255/35R19 96        11A; 241; 244; 246;
                                                            M+S                 247; 26B; 26J; 27H
                                                            255/40R19 100       11A; 241; 244; 246;
§22 54851*00




                                                            M+S                 247; 26B; 26J; 27H;
                                                                                5IE
               G5L           e1*2007/46*1688*..   100 - 390 275/35R19 96Y       GAA; 11A; 24D; 27F;     Limousine;
                                                                                5IE; 57F; KCP8;         Allradantrieb;
                                                                                KCP9                    Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76B; 97H

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 6ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G6GT         e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 245/45R19      102     GAE                     Allradantrieb;
                                                         255/40R19      100     11A; 245; 26P; 58A      Heckantrieb;
                                                         255/45R19      100     YA7; 11A; 245; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         265/40R19      102     11A; 245; 248; 26P      12A; 51A; 71K; 721;
                                                         275/40R19      101     11A; 22M; 24J; 24M;     73C; 74A; 98D
                                                                                26N; 26P; 27H; KCP8

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 8ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G8C          e1*2007/46*1906*.. 235 - 250 275/35R19 100          GAA; 11A; 244; 247;     Gran Coupe; Cabrio;
                                                                                52J; 57F; KCP8          Coupe;
                                                  235 - 390 275/35R19 M+S       GAA; 11A; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                52J; 57F; KCP8          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76B; 765;
                                                                                                        77E; 97H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 10 von 58
               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
               Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
               Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 33

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP8, KCP9, KCQA
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 209; 171
               Zubehör                                    : B250L24517R14


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : R2CGLC; 212; 204 X; R1ECLS; R2CGLC; 204 X; 212; 204 X;
                                                            R2CGLC
               Zubehör                                    : B450L27517R14


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : R2CW; R2CS; R2CW; R2CS; 204; 219; 172; 212
§22 54851*00




               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm   für Typ : 171; 209
                                                            130 Nm   für Typ : 172; 204; 219
                                                            150 Nm   für Typ : R1ECLS; R2CGLC; R2CS; R2CW; 204 X; 212
                                                            150 Nm   ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen   Auflagen
               R2CS         e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 225/40R19 93             GA4; 11A; 24C; 26B;  nicht All-Terrain;
                                                                                    26J; 57E; 58X        nicht C 300 e; nicht
                                                                235/40R19 96        YDB; 11A; 24C; 26B;  C 300 de; nicht C 300
                                                                                    26J; 57E; 67H        de 4MATIC;
                                                                255/35R19 96        XF0; 11A; 24C; 26B;  Kombilimousine;
                                                                                    26J; 57E; 58G        Allradantrieb;
                                                                265/35R19 98        XF1; 11A; 24C; 26B;  Heckantrieb;
                                                                                    26J; 57E             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 76A; FKA
               R2CS           e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 255/35R19 96           GA4; 11A; 24D; 27B; nicht All-Terrain;
                                                                                    27F; 5IE; 57F; KCP8; nicht C 300 e; nicht
                                                                                    KCP9; KCQA           C 300 de; nicht C 300
                                                                265/35R19 98        11A; 24D; 27B; 27F; de 4MATIC;
                                                                                    57F; 67H; KCP8;      Kombilimousine;
                                                                                    KCP9; KCQA           Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 76B; FKA



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 58
               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R2CW         e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 225/40R19 93         GA4; 11A; 24C; 26B; nicht C 300 e; nicht
                                                                                26J; 57E; 58X       C 300 e 4MATIC; nicht
                                                            235/40R19 96        YDB; 11A; 24C; 26B; C 400 e 4MATIC; nicht
                                                                                26J; 57E; 67H       C 300 de; nicht C 300
                                                            255/35R19 96        XF0; 11A; 24C; 26B; de 4MATIC; Limousine;
                                                                                26J; 57E; 58G       Allradantrieb;
                                                            265/35R19 98        XF1; 11A; 24C; 26B; Heckantrieb;
                                                                                26J; 57E            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74D; 76A; FKA
               R2CW          e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 255/35R19 96        GA4; 11A; 24D; 27B; nicht C 300 e; nicht
                                                                                27F; 57F; KCP8;     C 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                KCP9; KCQA          C 400 e 4MATIC; nicht
                                                            265/35R19 98        11A; 24D; 27B; 27F; C 300 de; nicht C 300
                                                                                57F; 67H; KCP8;     de 4MATIC; Limousine;
                                                                                KCP9; KCQA          Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74D; 76B; FKA
               204           e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 225/40R19 93Y        11A; 24C; 26B; 26J; Nur Baureihe 205; nur
                                                                                57E; 672            Fzg.-Breite 1839mm;
§22 54851*00




                                                            235/40R19 96        11A; 24C; 26B; 26J; Allradantrieb; nicht
                                                                                57E; 67H            Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74D; 76A

               Verkaufsbezeichnung:     CLK-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
               209          e1*98/14*0184*..   225 - 270 265/30R19 89Y          11A; 22B; 22F; 24M; Nur CLK 500; Nur CLK
                                                                                5FM; 57F; 68X       55 AMG; Cabrio;
                                                                                                    Coupe;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                    977
               209           e1*98/14*0184*..     100 - 200 255/30R19 91        11A; 22B; 24M; 585; Cabrio; Coupe;
                                                                                KCP8                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/30R19 89Y       11A; 22B; 22F; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                5FM; 68X; KCP8      729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                    977

               Verkaufsbezeichnung:     CLS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R1ECLS       e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 275/35R19 96           GAA; 11A; 27I; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KCP8; KCP9          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76B; FKA
               R1ECLS        e1*2007/46*1818*..   143 - 270 245/40R19 94        GAA; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                26N; 57E            12A; 51A; 71K; 721;
                                                            255/40R19 96        11A; 24J; 26B; 26J; 73C; 74A; 76A; FKA
                                                                                57E; 68G



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 58
               Verkaufsbezeichnung:     CLS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               219          e1*2001/116*0295*.. 155 - 285 255/35R19 96          11A; 21P; 24J; 57E;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                675                     12A; 51A; 530; 71K;
                                                                                                        721; 73C; 74D; 76A

               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98          GAA; XFX; 11A; 22Q;     Baureihe W213; nicht
                                                                                24C; 244; 247; 26B;     E300de; Allradantrieb;
                                                                                26J; 27F                Heckantrieb;
                                                            265/35R19 98        11A; 22Q; 24C; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                26B; 26J; 27F           12A; 51A; 71K; 721;
                                                            275/35R19 100       GAA; 11A; 22Q; 24D;     73C; 74D
                                                                                27F; 57F; KCP8;
                                                                                KCP9; KCQA
               212           e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 245/40R19 98         GAA; 11A; 241; 246; Baureihe W213;
                                                                                26B; 26J; 57E       E300de;
                                                                                                    E300e; nur Limousine
                                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76A
§22 54851*00




               212           e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100        GAA; 11A; 243; 248; Baureihe W213;
                                                                                27B; 27F; 5KA; 57F; E300de;
                                                                                KCP8; KCP9; KCQA E300e; nur Limousine
                                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 255/50R19 103        YCU; 11A; 24D; 27B;     nicht GLC 300 e
                                                                                27H; 57F                4MATIC; nicht GLC 300
                                                            285/45R19 107       YBM; YC0; 11A; 24D;     de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                27B; 27H; 57F           350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                        GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                        nicht Coupe; mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76B; 765;
                                                                                                        FKA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 255/50R19 107        YBM; 11A; 241; 246; GLC 300 e 4MATIC;
                                                                                26B; 26N; 57E       GLC
                                                                                                    300 de 4MATIC; GLC
                                                            265/45R19 102       11A; 24J; 26B; 57E; 400 e 4MATIC; nicht
                                                                                58M                 Coupe; mit
                                                            265/50R19 106       GCG; 11A; 24C; 26B; Radhausverbreiterung
                                                                                26N; 57E            (Flap) Serie;
                                                                                                    Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76A; 765;
                                                                                                    97G; FKA
               R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 255/50R19 103       11A; 24D; 241; 246; nicht GLC 300 e
                                                                                26B; 26N; 27B; 27H; 4MATIC; nicht GLC 300
                                                                                KCP8; KCP9          de 4MATIC; nicht GLC
                                                            265/45R19 102       11A; 24J; 24M; 26B; 350 e 4MATIC; nicht
                                                                                27B                 GLC 400 e 4MATIC;
                                                            265/50R19 106       11A; 24C; 24D; 26B; nicht Coupe; mit
                                                                                26N; 27B; 27H       Radhausverbreiterung
                                                            275/45R19 104       11A; 24D; 241; 246; (Flap) Serie;
                                                                                26B; 26N; 27B; 27H Allradantrieb;
                                                            285/45R19 107       11A; 24C; 24D; 26B; Heckantrieb; Hybrid;
§22 54851*00




                                                                                26N; 27B; 27H;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KCP8; KCP9          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 765
               R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 255/50R19 107       YCU; 11A; 24D; 27B; GLC 300 e 4MATIC;
                                                                                27H; 57F; KCP8;     GLC
                                                                                KCP9                300 de 4MATIC; GLC
                                                                                                    400 e 4MATIC; nicht
                                                            285/45R19 107       YBM; YC0; 11A; 24D; Coupe; mit
                                                                                27B; 27H; 57F;      Radhausverbreiterung
                                                                                KCP8; KCP9          (Flap) Serie;
                                                                                                    Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 75I; 76B;
                                                                                                    765; 97H; FKA
               R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 255/50R19 103       YBM; 11A; 241; 246; nicht GLC 300 e
                                                                                26B; 26N; 57E       4MATIC; nicht GLC 300
                                                            265/45R19 102       11A; 24J; 26B; 57E; de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                58M                 350 e 4MATIC; nicht
                                                            265/50R19 106       GCG; 11A; 24C; 26B; GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                26N; 57E            nicht Coupe; mit
                                                                                                    Radhausverbreiterung
                                                                                                    (Flap) Serie;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76A; 765;
                                                                                                    FKA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 58
               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
               204 X        e1*2001/116*0480*.. 145    255/50R19 103    11A; 24C; 244; 247;         EQC-Klasse;
                                                                        26B; 26N; KCP8;             Allradantrieb;
                                                                        KCP9                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A
               204 X         e1*2001/116*0480*.. 350 - 375 255/50R19 103        YBM; 11A; 24J; 26P; AMG GLC 63; Coupe;
                                                                                57E                 SUV; Allradantrieb;
                                                            265/50R19 106       XF5; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                57E                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                            275/45R19 104       YB3; 11A; 24J; 26P; 73C; 74A; 76A; 97G
                                                                                57E
               204 X         e1*2001/116*0480*.. 270 - 287 255/50R19 103        YBJ; 57F; KCP9;     AMG GLC 43; AMG
                                                                                KCQA                GLC
                                                                                                    43 4MATIC; Coupe;
                                                                                                    SUV;
                                                            285/45R19 107       YBM; YC0; 11A; 27I; Allradantrieb;
                                                                                57F; KCP9; KCQA     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76B; 97H
               204 X         e1*2001/116*0480*.. 145        255/50R19 103       YBJ; 11A; 244; 247; EQC-Klasse;
                                                                                57F; KCP8; KCP9     Allradantrieb;
                                                            265/50R19 106       YBK; 11A; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54851*00




                                                                                KCP8; KCP9          12A; 51A; 71K; 721;
                                                            275/45R19 104       YBL; 11A; 24M; 57F; 73C; 74A; 76B
                                                                                KCP8; KCP9
                                                            285/45R19 107       YBM; 11A; 24D; 57F;
                                                                                KCP8; KCP9
               204 X         e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 255/50R19 103        YBJ; YBM; 11A; 24C; GLC Coupé;
                                                                                26B; 26N; KCP8;     Allradantrieb;
                                                                                KCP9; KCQA          Heckantrieb;
                                                            275/45R19 104       YBL; 11A; 24C; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KCP8; KCP9          12A; 51A; 71K; 721;
                                                            285/45R19 107       YBM; 57F; KCP8      73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     SLK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               171          e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 235/35R19 91          11A; 21B; 21N; 22F;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                22L; 24C; 24M; 54A;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                6C3; KCP8               73C; 74A
                                                            255/30R19 91        11A; 22F; 22L; 24D;
                                                                                57F; 671; 673; KCP8
                                                            265/30R19 89        11A; 22F; 22L; 24D;
                                                                                54A; 57F; 68X




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 15 von 58
               Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 225/35R19 88              11A; 22L; 24C; 248;     Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                    26B; 262; 271           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                235/35R19 91        11A; 22L; 24C; 24M;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    26B; 263; 272; 6C3;     729; 73C; 74D
                                                                                    KCP8; KCP9; KCQA
                                                                255/30R19 91        11A; 22L; 244; 247;
                                                                                    273; 57F; 673; KCP8;
                                                                                    KCP9; KCQA
                                                                265/30R19 89        11A; 22L; 24D; 274;
                                                                                    57F; 68X


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : B450L27517R14


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R2S          e1*2007/46*2115*..  220 - 270 255/45R19 100             YA7; 11A; 24J; 26P; S 580 e; S 580 e
§22 54851*00




                                                                                    57E                 4MATIC; S 450 e;
                                                                265/45R19 102       11A; 24C; 26P; 57E; Hybrid;
                                                                                    58M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76A; 765
               R2S            e1*2007/46*2115*..      210 - 370 235/45R19 99        YCM; 11A; 24J; 57E nicht S 580 e; nicht
                                                                245/45R19 102       11A; 24J; 57E; 6BL  S 580 e 4MATIC; nicht
                                                                255/45R19 100       YA7; 11A; 24J; 26P; S 450 e; inkl. Hybrid;
                                                                                    57E                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                265/40R19 102       YCP; 11A; 24C; 26P; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    57E                 73C; 74A; 76A
                                                                265/45R19 102       11A; 24C; 26P; 57E;
                                                                                    58M


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PORSCHE

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 20

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP8
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
               95BN         e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 255/50R19 103 11A; 12A; 24J; 57E;         ab
                                                                        6AN                         e13*2007/46*1164*02;
                                                          255/50R19 103 YBJ; 12O; 57F; KCP8         Kombilimousine;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                            265/50R19 110       12O; 57F; 6AM;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KCP8                12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                            275/45R19 104       12A; 57F; 6AL; KCP8 721; 73C; 74D; PDG
                                                            285/45R19 107       12A; 57F; 6AN; KCP8

               Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
               95B          e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 255/50R19 103 11A; 12A; 24J; 57E; ab
                                                                        6AN                 e13*2007/46*1165*02;
                                                          255/50R19 103 YBJ; 12O; 57F; KCP8 Kombilimousine;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                          265/50R19 110 12O; 57F; 6AM;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        KCP8                12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                          275/45R19 104 12A; 57F; 6AL; KCP8 721; 73C; 74D; PDG
                                                          285/45R19 107 12A; 57F; 6AN; KCP8


               Auflagen
§22 54851*00




               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 17 von 58
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
§22 54851*00




                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               243) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
§22 54851*00




                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreit e des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               263) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 54851*00




               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser A nlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 20 von 58
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                    Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                    am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§22 54851*00




               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                    km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                    Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/35R19
                                    Hinterachse:                          255/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         255/40R19
§22 54851*00




                                    Hinterachse:                         285/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         255/35R19
                                    Hinterachse:                         285/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/45R19
                                    Hinterachse:                        265/40R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58M) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         265/45R19
                                    Hinterachse:                         295/40R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         225/45R19
                                    Hinterachse:                         285/35R19
§22 54851*00




                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1160kg.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1420kg.
               5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1500kg.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 23 von 58
               5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1600kg.
               671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/35R19
                                   Hinterachse:                          255/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (AB V) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/40R19
                                   Hinterachse:                          255/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
§22 54851*00




                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/35R19
                                   Hinterachse:                          255/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R19
                                   Hinterachse:                          285/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                 Vorderachse:                           235/35R19


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 24 von 58
                                   Hinterachse:                         275/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         235/40R19
                                   Hinterachse:                         265/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
§22 54851*00




                                   Vorderachse:                        235/45R19
                                   Hinterachse:                        265/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/40R19
                                   Hinterachse:                          285/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/35R19
                                   Hinterachse:                          265/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                    deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                    Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                    einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/35R19
                                   Hinterachse:                        255/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/50R19
                                   Hinterachse:                        275/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
§22 54851*00




                                   Vorderachse:                        245/55R19
                                   Hinterachse:                        265/50R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/50R19
                                   Hinterachse:                        285/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/45R19
                                   Hinterachse:                          275/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                     Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wid empfohlen eine
                     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren
                     mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                 Vorderachse:                           235/35R19



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
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                                    Hinterachse:                        235/35R19.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        255/35R19
                                    Hinterachse:                        255/35R19.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 54851*00




               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
                    Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
                    Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
                    sein.
                    Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
                    an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreit en-Differenz zwischen der
                    Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
                    Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
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               97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                    Hinterachse.
               97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               98D) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 19" -Bremsanlage ausgerüstet
                    sind, nicht zulässig.
               AFN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/35R19
                                   Hinterachse:                          265/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
                     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 54851*00




                     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R19
                    Hinterachse: 255/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/40R19
                    Hinterachse: 275/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/45R19
                    Hinterachse: 275/40R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 28 von 58
               GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/35R19
                    Hinterachse: 275/30R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 235/40R19
                    Hinterachse: 265/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GCG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          265/50R19
                                  Hinterachse:                          295/45R19
                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 54851*00




                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KCP8) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse EW8090 KBA: 54854 Lochkreis 5x112 ET: 20
               KCP9) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse EW8090 KBA: 54854 Lochkreis 5x112 ET: 33
               KCQA) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse EW8090 KBA: 54854 Lochkreis 5x112 ET: 40
               PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
               XF0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R19
                                   Hinterachse:                          295/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XF1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        265/35R19
                                   Hinterachse:                        305/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 29 von 58
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XF5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          265/50R19
                                   Hinterachse:                          295/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/40R19
                                   Hinterachse:                          265/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so is t die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 54851*00




                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/40R19
                                   Hinterachse:                          285/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/45R19
                                   Hinterachse:                          285/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 30 von 58
               YAZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                    Reifengröße:
                    Vorderachse:245/35R19
                    Hinterachse:275/30R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YB3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          275/45R19
                                   Hinterachse:                          285/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         255/35R19
                                   Hinterachse:                         265/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 54851*00




                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/40R19
                                   Hinterachse:                          255/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/40R19
                                   Hinterachse:                          245/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/55R19
                                   Hinterachse:                        255/50R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 31 von 58
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/55R19
                                   Hinterachse:                          265/50R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/50R19
                                   Hinterachse:                         275/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54851*00




               YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/50R19
                                   Hinterachse:                          285/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/55R19
                                   Hinterachse:                          285/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         235/45R19
                                   Hinterachse:                         295/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Block ierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 32 von 58
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         265/40R19
                                   Hinterachse:                         295/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        235/55R19
                                  Hinterachse:                        255/50R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 54851*00




               YDB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         235/40R19
                                   Hinterachse:                         305/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/35R19
                                   Hinterachse:                        245/35R19.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YDU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        265/35R19
                                   Hinterachse:                        265/35R19.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YEB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           245/40R19
                                  Hinterachse:                           255/40R19



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 33 von 58
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YED) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         255/35R19
                                   Hinterachse:                         265/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54851*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 34 von 58


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     B8
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0430*..
                      Handelsbez.:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron

                      Variante(n):     Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 280              y = 310                  VA
                            26P                     x = 230              y = 260                  VA
                            27P                     x = 240              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54851*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 280        y = 310            11                VA
                            26N                  x = 280        y = 310             8                VA
                            27F                  x = 240        y = 300            19                HA
                            27H                  x = 240        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     B81
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1084*..
                      Handelsbez.:     AUDI A5,S5,A4,S4

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 280              y = 310                  VA
                            26P                     x = 230              y = 260                  VA
                            27P                     x = 240              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54851*00




                            26J                  x = 280        y = 310            11                VA
                            26N                  x = 280        y = 310             8                VA
                            27F                  x = 240        y = 300            19                HA
                            27H                  x = 240        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 36 von 58

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4G
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                      Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

                      Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 400              y = 200                  VA
                            26P                     x = 350              y = 150                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 400        y = 200            22                VA
§22 54851*00




                            26N                  x = 400        y = 200             8                VA
                            27F                  x = 270        y = 400            30                HA
                            27H                  x = 270        y = 400             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     G4C
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00122*..
                      Handelsbez.:     BMW 4ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 280              y = 270                  VA
                            26P                     x = 230              y = 220                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 280        y = 270            10                VA
§22 54851*00




                            26N                  x = 280        y = 270             8                VA
                            27F                  x = 295        y = 295            25                HA
                            27H                  x = 295        y = 295             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     G3C
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2126*..
                      Handelsbez.:     BMW 4ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 275              y = 305                  VA
                            26P                     x = 225              y = 255                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 275        y = 305            10                VA
§22 54851*00




                            26N                  x = 275        y = 305             8                VA
                            27F                  x = 270        y = 320            30                HA
                            27H                  x = 270        y = 320             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 39 von 58

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     G2C
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00123*..
                      Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 270              y = 250                  VA
                            26P                     x = 220              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 270        y = 250            25                VA
§22 54851*00




                            26N                  x = 270        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 300            30                HA
                            27H                  x = 285        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 40 von 58

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     G4C
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00122*..
                      Handelsbez.:     BMW 4ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 275              y = 275                  VA
                            26P                     x = 225              y = 225                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 275        y = 275            15                VA
§22 54851*00




                            26N                  x = 275        y = 275             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 300            30                HA
                            27H                  x = 285        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     G3K
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2017*..
                      Handelsbez.:     BMW 3ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 305                  VA
                            26P                     x = 240              y = 255                  VA
                            27B                     x = 290              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54851*00




                            26J                  x = 290        y = 305            20                VA
                            26N                  x = 290        y = 305             8                VA
                            27F                  x = 290        y = 300            30                HA
                            27H                  x = 290        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     G3L
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1947*..
                      Handelsbez.:     BMW 3ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 305                  VA
                            26P                     x = 240              y = 255                  VA
                            27B                     x = 290              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54851*00




                            26J                  x = 290        y = 305            20                VA
                            26N                  x = 290        y = 305             8                VA
                            27F                  x = 290        y = 300            30                HA
                            27H                  x = 290        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 43 von 58

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     G6GT
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1791*..
                      Handelsbez.:     BMW 6ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 250            20                VA
§22 54851*00




                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 300            25                HA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     G5L
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1688*..
                      Handelsbez.:     BMW 5ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 230              y = 300                  HA
                            27I                     x = 180              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54851*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                            27F                   x230          y = 300            30                HA
                            27H                  x = 230        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     G5K
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1750*..
                      Handelsbez.:     BMW 5ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 230              y = 300                  HA
                            27I                     x = 180              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54851*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                            27F                   x230          y = 300            30                HA
                            27H                  x = 230        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     212
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0501*..
                      Handelsbez.:     E-Klasse

                      Variante(n):     Baureihe W213

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 300                  VA
                            26P                     x = 300              y = 250                  VA
                            27P                     x = 280              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54851*00




                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 400            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA
                            26P                     x = 240              y = 285                  VA
                            27B                     x = 300              y = 350                  HA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54851*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 350            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 350            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 350             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 48 von 58

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204 X
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0480*..
                      Handelsbez.:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 260                  VA
                            26B                     x = 250              y = 310                  VA
                            27I                     x = 285              y = 300                  HA
                            27B                     x = 335              y = 350                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54851*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 310             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 310            10                VA
                            27H                  x = 335        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 335        y = 350            10                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204 X
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0480*..
                      Handelsbez.:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse

                      Variante(n):     GLC Coupé

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 280              y = 280                  VA
                            26P                     x = 230              y = 230                  VA
                            27B                     x = 360              y = 350                  HA
                            27I                     x = 310              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54851*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 280        y = 280             3                VA
                            26J                  x = 280        y = 280             6                VA
                            27H                  x = 360        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 360        y = 350            11                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204 X
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0480*..
                      Handelsbez.:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 315              y = 310                  VA
                            26P                     x = 265              y = 260                  VA
                            27B                     x = 325              y = 315                  HA
                            27I                     x = 275              y = 265                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54851*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 315        y = 310            20                VA
                            26N                  x = 315        y = 310             8                VA
                            27F                  x = 325        y = 315            25                HA
                            27H                  x = 325        y = 315             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204 X
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0480*..
                      Handelsbez.:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 315              y = 310                  VA
                            26P                     x = 265              y = 260                  VA
                            27B                     x = 325              y = 315                  HA
                            27I                     x = 275              y = 265                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54851*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 315        y = 310            10                VA
                            26N                  x = 315        y = 310             8                VA
                            27F                  x = 325        y = 315            10                HA
                            27H                  x = 325        y = 315             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 52 von 58

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     212
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0501*..
                      Handelsbez.:     E-Klasse

                      Variante(n):     Baureihe W213

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 300                  VA
                            26P                     x = 300              y = 250                  VA
                            27P                     x = 280              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54851*00




                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 400            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 53 von 58

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     R1ECLS
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1818*..
                      Handelsbez.:     CLS-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 230                  VA
                            26B                     x = 250              y = 280                  VA
                            27I                     x = 230              y = 250                  HA
                            27B                     x = 280              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54851*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 280             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 280            20                VA
                            27H                  x = 280        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 300            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 54 von 58

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2S
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2115*..
                      Handelsbez.:     S-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 275              y = 295                  VA
                            26P                     x = 225              y = 245                  VA
                            27B                     x = 300              y = 330                  HA
                            27I                     x = 250              y = 280                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54851*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 275        y = 295            15                VA
                            26N                  x = 275        y = 295             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 330            25                HA
                            27H                  x = 300        y = 330             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CGLC
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00186*..
                      Handelsbez.:     GLC-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 310              y = 270                  VA
                            26P                     x = 260              y = 220                  VA
                            27B                     x = 275              y = 295                  HA
                            27I                     x = 225              y = 245                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54851*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 310        y = 270            20                VA
                            26N                  x = 310        y = 270             8                VA
                            27F                  x = 275        y = 295            30                HA
                            27H                  x = 275        y = 295             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CS
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00017*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 305              y = 255                  VA
                            26P                     x = 255              y = 205                  VA
                            27B                     x = 285              y = 360                  HA
                            27I                     x = 235              y = 310                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54851*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 305        y = 255            30                VA
                            26N                  x = 305        y = 255             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 360            30                HA
                            27H                  x = 285        y = 360             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 57 von 58

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CW
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00016*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 305              y = 255                  VA
                            26P                     x = 255              y = 205                  VA
                            27B                     x = 285              y = 360                  HA
                            27I                     x = 235              y = 310                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54851*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 305        y = 255            30                VA
                            26N                  x = 305        y = 255             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 360            30                HA
                            27H                  x = 285        y = 360             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54851
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EW9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 58 von 58

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     172
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0548*..
                      Handelsbez.:     SLK / SLC

                      Variante(n):     Cabrio, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
§22 54851*00




                            26J                  x = 300        y = 300            18                VA
                            27H                  x = 280        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 300            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 9 J x 19 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54851*00




                                        special wheels for passenger cars 9 J x 19 H2


               Genehmigungsnummer: 54851*00
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     EW9090
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54851*00
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 54851*00




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     21.07.2023

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     23-00178-CX-GBM-00
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54851*00
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1-6

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 54851*00




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erteilt
                     Approval is granted
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 54851*00
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Entfällt
                     Not applicable

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       27.07.2023
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 54851*00




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54851*00
               Approval No.


               Ausgabedatum:        27.07.2023                 letztes Änderungsdatum: --
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                     Test report(s) No.:                                                Date
                     23-00178-CX-GBM-00                                                 21.07.2023

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                     Information document No.:                                          Date
                     EW9090                                                             03.05.2023
§22 54851*00




                     Liste der Änderungen:                                              Datum:
                     List of modifications:                                             Date
                     Entfällt
                     Not applicable
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54851*00

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 54851

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54851*00




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54851*00

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 54851*00




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.