Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 61 Fahrzeughersteller : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER (D), DB, MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum WS1X Achse 2 WS1X ohne 66,6 900 2460 05/23 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 48 oder §22 54851*00 Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 33 oder Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP8, KCP9, KCQA, KCQB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 61 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 33 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP8, KCP9, KCQA Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : B450L27517R14 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015; 24J; 24M; 51J Kombi; Frontantrieb; 245/35R19 93 YDE; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22F; 24C; 24D; 51J; 12A; 51A; 71K; 721; KCP9; KCQA 729; 73C; 74A; 76B; 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22F; 77E §22 54851*00 24C; 24D; 54F; 6CX 265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 54F B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC A5 Coupé (B9) ab 100 - 260 245/35R19 93Y YBC; KCP8 MJ2016; A5 Sportback 255/35R19 96 YBA; YBB; KCP8 (B9) ab MJ2016; S5 265/30R19 93Y 11A; 245; 248; 27P Sportback (B9) ab 265/35R19 94Y YBA; 11A; 245; 248; MJ2016; A5 Cabrio 27P (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76B; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Sportback bis 100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21P; 51J; MJ2016; 4-türig; KCP9 Allradantrieb; 255/35R19 92 11A; 21P; 54F; 6CX Frontantrieb; 265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76B; 765; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 61 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015; 24J; 24M; 5GG; 51J Nicht A4 Allroad 265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 22B; Quattro; AUDI S4 bis 22F; 24C; 24D; 54F MJ2016; Kombi; 100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21B; 22B; Allradantrieb; 22F; 24C; 24D; 51J; 10B; 11B; 11G; 11H; KCP9; KCQA 12A; 51A; 573; 71K; 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 729; 73C; 74A; 24C; 24D; 54F; 6CX 76B; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015; 24J; 24M; 51J Kombi; Frontantrieb; 245/35R19 93 YDE; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22F; 24C; 24D; 51J; 12A; 51A; 71K; 721; KCP9; KCQA 729; 73C; 74A; 76B; 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22F; 77E 24C; 24D; 54F; 6CX 265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 54F B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015; §22 54851*00 24J; 24M; 5GG; 51J Nicht A4 Allroad 265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 22B; Quattro; AUDI S4 bis 22F; 24C; 24D; 54F MJ2016; Kombi; 100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21B; 22B; Allradantrieb; 22F; 24C; 24D; 51J; 10B; 11B; 11G; 11H; KCP9; KCQA 12A; 51A; 573; 71K; 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 729; 73C; 74A; 24C; 24D; 54F; 6CX 76B; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Coupe (8T) 245/35R19 93 YDE; 51J; KCP9 bis MJ2016; 255/35R19 11A; 22I; 22M; 51G; Frontantrieb; 6CX 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92 11A; 22I; 22M; 54F; 12A; 51A; 71K; 721; 6CX 729; 73C; 74A; 76B; 265/35R19 94 YDU; 11A; 22I; 22M; 765; 77E 54F B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC A5 Coupé (B9) ab 100 - 260 245/35R19 93Y YBC; KCP8 MJ2016; A5 Sportback 255/35R19 96 YBA; YBB; KCP8 (B9) ab MJ2016; S5 265/30R19 93Y 11A; 245; 248; 27P Sportback (B9) ab 265/35R19 94Y YBA; 11A; 245; 248; MJ2016; A5 Cabrio 27P (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76B; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 61 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Sportback bis 100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21P; 51J; MJ2016; 4-türig; KCP9 Allradantrieb; 255/35R19 92 11A; 21P; 54F; 6CX Frontantrieb; 265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76B; 765; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/35R19 91Y 5GG; 51J AUDI A5 Cabrio (8T) 105 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21P; 51J; bis MJ2016; KCP9 Allradantrieb; 255/35R19 92 11A; 21P; 54F; 6CX Frontantrieb; 265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76B; 765; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015; 24J; 24M; 51J Limousine; 245/35R19 93 YDE; 11A; 21B; 22B; Frontantrieb; 22F; 24C; 24D; 51J; 10B; 11B; 11G; 11H; KCP9; KCQA 12A; 51A; 71K; 721; 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22F; 729; 73C; 74A; 76B; §22 54851*00 24C; 24D; 54F; 6CX 77E 265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 54F B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015; 24J; 24M; 51J AUDI S4 bis MJ2016; 265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 22B; Limousine; 22F; 24C; 24D; 54F Allradantrieb; 100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22F; 24C; 24D; 51J; 12A; 51A; 573; 71K; KCP9; KCQA 721; 729; 73C; 74A; 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22F; 76B; 77E 24C; 24D; 54F; 6CX Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 61 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; A6; nicht A6 allroad 271; 5HI quattro; S6; Kombi; 265/35R19 94 11A; 24J; 248; 26B; Stufenheck; 260; 272; 5HI; 67H; Allradantrieb; KCP8; KCP9; KCQA Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 275/35R19 96 11A; 244; 247; 273; 12A; 51A; 573; 71K; 57F; 68S; KCP8; 721; 73C; 74A; 76B; KCP9; KCQA 77E 100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 26P; 5GM; 57E; 67H 235/45R19 95 11A; 26P; 57E; 67K 245/40R19 98 11A; 245; 248; 26P; 271 100 - 331 235/40R19 M+S 11A; 26P; 270; 52J 235/45R19 M+S 11A; 26P; 270; 52J 255/35R19 96Y 11A; 24J; 248; 26B; 260; 271 255/40R19 96Y 11A; 24J; 248; 26B; 260; 271 265/35R19 98 11A; 24J; 248; 26B; 260; 272; 67H; KCP8; §22 54851*00 KCP9; KCQA 265/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B; 260; 272; 67K; KCP8; KCP9; KCQA 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26P; 271; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 61 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; A6; nicht A6 allroad 271; 5HI quattro; S6; Kombi; 265/35R19 94 11A; 24J; 248; 26B; Stufenheck; 260; 272; 5HI; 67H; Allradantrieb; KCP8; KCP9; KCQA Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 275/35R19 96 11A; 244; 247; 273; 12A; 51A; 573; 71K; 57F; 68S; KCP8; 721; 73C; 74A; 76B; KCP9; KCQA 77E 100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 26P; 5GM; 57E; 67H 235/45R19 95 11A; 26P; 57E; 67K 245/40R19 98 11A; 245; 248; 26P; 271 100 - 331 235/40R19 M+S 11A; 26P; 270; 52J 235/45R19 M+S 11A; 26P; 270; 52J 255/35R19 96Y 11A; 24J; 248; 26B; 260; 271 255/40R19 96Y 11A; 24J; 248; 26B; 260; 271 265/35R19 98 11A; 24J; 248; 26B; 260; 272; 67H; KCP8; §22 54851*00 KCP9; KCQA 265/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B; 260; 272; 67K; KCP8; KCP9; KCQA 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26P; 271; 52J Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 33 oder Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 20 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP8, KCP9 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : B425L29517R14 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 61 Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G2C e1*2018/858*00123*.. 115 - 180 245/35R19 93 YBC; 11A; 248; 27H; Allradantrieb; 57F; KCP8 Heckantrieb; inkl. 255/35R19 96 GA4; 11A; 248; 27H; Hybrid; 57F; KCP8 10B; 11B; 11G; 11H; 115 - 275 265/30R19 93 AFN; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721; 27H; 57F; KCP8 73C; 74A; 76B; 765; 265/35R19 94 11A; 244; 247; 27H; 97K 57F; 67H; KCP8 275/30R19 96 YAZ; 11A; 244; 247; 27F; 57F; 676; KCP8 275 255/35R19 96 GA4; 11A; 248; 27H; 57F; 6AG; KCP8 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 255/35R19 96 11A; 248; 5IE; 57F; Allradantrieb; 672; KCP8; KCP9 Heckantrieb; 265/35R19 98 XFC; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 5JA; 57F; KCP8; 12A; 51A; 71K; 721; KCP9 73C; 74A; 76B; FKA 275/30R19 96 GAQ; 11A; 244; 247; 27H; 5IE; 57F; KCP8; §22 54851*00 KCP9 G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 235/40R19 96 BA0; 57E Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; FKA G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 255/35R19 96 11A; 248; 57F; 672; Allradantrieb; KCP8; KCP9 Heckantrieb; 265/35R19 98 XFC; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; KCP8; KCP9 12A; 51A; 71K; 721; 275/30R19 96 GAQ; 11A; 244; 247; 73C; 74A; 76B 27H; 57F; KCP8; KCP9 Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 255/35R19 96 GA4; 11A; 244; 5IE; Cabrio; Coupe; inkl. 57F; KCP8 Hybrid; 265/35R19 98 GAR; 11A; 244; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; KCP8 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76B G4C e1*2018/858*00122*.. 125 255/40R19 M+S 11A; 24M; 52J; BMW i4 M50; Ohne KCP8; KCP9 Radhausverbreiter. Serie; Allradantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76B Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 61 Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G4C e1*2018/858*00122*.. 120 - 180 235/40R19 96 11A; 248; 5IE nicht BMW i4; nicht 120 - 275 245/40R19 98 11A; 248 BMW i4 M50; 255/35R19 96 11A; 24J; 24M; 5IE 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 100 11A; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721; KCP8; KCP9 73C; 74A; 76B G4C e1*2018/858*00122*.. 120 - 275 255/40R19 100 YEB; 11A; 24M; 57F; nicht BMW i4; nicht KCP8; KCP9 BMW i4 M50; 265/35R19 98 YED; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76B G4C e1*2018/858*00122*.. 80 - 105 255/40R19 100 YEB; 11A; 24M; 5KA; BMW i4; Heckantrieb; 57F; KCP8; KCP9 Elektro; 265/40R19 102 XFR; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F 12A; 51A; 71K; 721; 275/35R19 100 CEN; 11A; 244; 247; 73C; 74A; 76B 5KA; 57F; 580; KCP8; KCP9 G4C e1*2018/858*00122*.. 125 255/40R19 100 YEB; 5KA; 57F; BMW i4 M50; Mit KCP8; KCP9 Radhausverbreiterung 265/40R19 102 XFR; 57F Serie; Allradantrieb; 275/35R19 100 CEN; 5KA; 57F; 580; Elektro; KCP8; KCP9 10B; 11B; 11G; 11H; §22 54851*00 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76B; 97B G4C e1*2018/858*00122*.. 125 255/40R19 M+S 52J; KCP8; KCP9 BMW i4 M50; Mit Radhausverbreiterung Serie; Allradantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76B G4C e1*2018/858*00122*.. 125 255/40R19 100 YEB; 11A; 24M; 5KA; BMW i4 M50; Ohne 57F; KCP8; KCP9 Radhausverbreiter. 265/40R19 102 XFR; 11A; 244; 247; Serie; Allradantrieb; 57F Elektro; 275/35R19 100 CEN; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 5KA; 57F; 580; 12A; 51A; 71K; 721; KCP8; KCP9 73C; 74A; 76B; 97B G4C e1*2018/858*00122*.. 80 - 105 255/40R19 100 11A; 24M; 245; 5KA; BMW i4; Heckantrieb; KCP8; KCP9 Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76B Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 61 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 275/35R19 100Y GAA; 11A; 24M; 27H; nicht 530e/530e 57F; KCP8; KCP9 xDrive; 275/35R19 96Y GAA; 11A; 24M; 27H; Kombilimousine; 5IE; 57F; KCP8; Allradantrieb; KCP9 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76B; 97H G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 390 275/35R19 96Y GAA; 11A; 24M; 27H; Limousine; 5IE; 57F; KCP8; Allradantrieb; KCP9 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76B; 97H Verkaufsbezeichnung: BMW 8ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 250 275/35R19 100 GAA; 11A; 248; 52J; Gran Coupe; Cabrio; 57F; KCP8 Coupe; 235 - 390 275/35R19 M+S GAA; 11A; 248; 52J; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; KCP8 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76B; 765; §22 54851*00 77E; 97H Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 33 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP8, KCP9, KCQA, KCQB Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : B450L27517R14 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 61 Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/40R19 98Y mit Baureihe W213; nicht Radhausverbreiterun All Terrain; nicht g (Flap) Serie; GAA; E300de; nicht E300e; XFB; XFX; 11A; 24J; Allradantrieb; 26B; 26J; 27H; 27P; 5JA 245/40R19 98Y ohne Heckantrieb; Radhausverbreiterun 10B; 11B; 11G; 11H; g (Flap) Serie; GAA; 12A; 51A; 71K; 721; XFB; XFX; 11A; 24J; 73C; 74A; 76B 248; 26B; 26J; 27H; 27P; 5JA 265/35R19 98Y 11A; 22Q; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F; 5JA 275/35R19 100Y GAA; XFD; 11A; 22Q; 244; 247; 27F; 57F; KCP9; KCQA R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 245/40R19 98 GAA; 11A; 24J; 26B; Baureihe W213; 26N; 57E E300de; E300 e; Kombilimousine; §22 54851*00 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 73C; 74A; 76A; FKA R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 270 275/40R19 101 11A; 24M; 27B; 27H; All Terrain; Kombi; 57F; 6BL Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 275/35R19 100 GAA; 11A; 248; 27B; Baureihe W213; 27H; 5KA; 57F; E300de; KCP9; KCQA E300 e; Kombilimousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 73C; 74A; 76B; FKA Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 48 oder Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 33 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP8, KCP9, KCQA, KCQB Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Durc hm. 28 mm, für Typ : 171; 210; 209; 203 CL; 210 K; 203 K Zubehör : B250L24517R14 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 61 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 204 X; 212; R2CGLC; R1ECLS; R2CGLC; 212; 215; R1EC; 204 X; 220; 212 Zubehör : B450L27517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 211; 211K; 204; 204 K; R2CS; R2CW; R2CS; R2CW Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 212 (Baureihe W212) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 204 K; 204; 212K; 172; 207 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D §22 54851*00 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 171; 203 CL; 203 K; 209; 210; 210 K 130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212K 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 150 Nm für Typ : R1EC; R1ECLS; R2CGLC; R2CS; R2CW; 204 X; 212; 215; 220 150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 255/35R19 96 GA4; 11A; 24D; 27B; nicht All-Terrain; 27H; 5IE; 57F; KCP8;nicht C 300 e; nicht KCP9; KCQA C 300 de; nicht C 300 265/35R19 98 11A; 24D; 27B; 27F; de 4MATIC; 57F; 67H; KCP8; Kombilimousine; KCP9; KCQA Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 73C; 74D; 76B; FKA R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 225/40R19 93 GA4; 11A; 24J; 26B; nicht All-Terrain; 26J; 57E; 58X nicht C 300 e; nicht 235/40R19 96 YDB; 11A; 24C; 26B; C 300 de; nicht C 300 26J; 57E; 67H de 4MATIC; 255/35R19 96 XF0; 11A; 24C; 26B; Kombilimousine; 26J; 57E; 58G Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 73C; 74D; 76A; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 61 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 225/40R19 93 GA4; 11A; 24J; 26B; nicht C 300 e; nicht 26J; 57E; 58X C 300 e 4MATIC; nicht 235/40R19 96 YDB; 11A; 24C; 26B; C 400 e 4MATIC; nicht 26J; 57E; 67H C 300 de; nicht C 300 255/35R19 96 XF0; 11A; 24C; 26B; de 4MATIC; Limousine; 26J; 57E; 58G Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 73C; 74D; 76A; FKA R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 255/35R19 96 GA4; 11A; 24D; 27B; nicht C 300 e; nicht 27H; 57F; KCP8; C 300 e 4MATIC; nicht KCP9; KCQA C 400 e 4MATIC; nicht 265/35R19 98 11A; 24D; 27B; 27F; C 300 de; nicht C 300 57F; 67H; KCP8; de 4MATIC; Limousine; KCP9; KCQA Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 73C; 74D; 76B; FKA 203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 160 235/35R19 11A; 22B; 22L; 24M; Nur 4-MATIC; 53S; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; §22 54851*00 125 - 200 235/35R19 91 11A; 22B; 22L; 24M; 12A; 51A; 71K; 721; 53S; 54A 73C; 74A; 76B; 977 203 K e1*98/14*0158*.. 170 - 260 235/35R19 11A; 22B; 22L; 24M; Nur C 32 AMG; Nur C 53S; 54A 30 CDI AMG; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76B; 977 204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 255/35R19 96 11A; 24D; 27B; 27F; Nur Baureihe 205; nur 57F; 672; KCP8; Fzg.-Breite 1839mm; KCP9 Allradantrieb; nicht 265/35R19 94Y 11A; 24D; 27B; 27F; Hybrid; 57F; 67H; KCP8 10B; 11B; 11G; 11H; 275/30R19 96 11A; 24D; 27B; 27F; 12A; 51A; 71K; 721; 57F; 68R; KCP8 73C; 74D; 76B 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24C; 24M; 26B; bis 26J; 27B; 27F; 5FE e1*2001/116*0431*36; 235/35R19 91 11A; 24C; 24M; 26B; Coupe; Heckantrieb; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91 11A; 24D; 27B; 27F; 12A; 51A; 71K; 721; 57F; 673; KCP9; 729; 73C; 74D; 76B KCQA; KCQB 265/30R19 93 11A; 24D; 27B; 27F; 57F; 670; 68X; KCP9; KCQA; KCQB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 61 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/35R19 93Y GB8; 11A; 24D; 27B; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 27F; 57F Cabrio; 255/35R19 96 GA4; 11A; 24D; 27B; Kombilimousine; Coupe; 27F; 57F Limousine; 265/35R19 94Y XFC; 11A; 24D; 27B; Allradantrieb; 27F; 57F; KCP9; Heckantrieb; nicht KCQA; KCQB Hybrid; 275/30R19 96 11A; 24D; 27B; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 99E; KCP9; 12A; 51A; 576; 71K; KCQA 721; 73C; 74D; 76B 204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 255/35R19 99Y GA4; 11A; 24D; 27B; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 27F; 57F; KCP9; Cabrio; KCQA; KCQB Kombilimousine; Coupe; 265/35R19 98 XFC; 11A; 24D; 27B; Limousine; 27F; 57F; KCP9; Allradantrieb; KCQA; KCQB Heckantrieb; nur 275/30R19 96Y 11A; 24D; 27B; 27F; Hybrid; 5IE; 57F; 99E; KCP9; 10B; 11B; 11G; 11H; KCQA 12A; 51A; 576; 71K; 721; 73C; 74D; 76B 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/35R19 93Y 11A; 24C; 24D; 26B; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26J; 27B; 27F; KCP9; Cabrio; §22 54851*00 KCQA; KCQB Kombilimousine; Coupe; 255/35R19 96 11A; 24C; 24D; 26B; Limousine; 26J; 27B; 27F; 57O Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76B 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nur Baureihe 204; 24D; 5FE; 670; 673 Limousine; 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb; 24D; 671; 68X 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 721; 671; 673; KCP9; 73C; 74D; 76B KCQA; KCQB 265/30R19 93Y 11A; 22B; 24D; 57F; 670; 68X; KCP9; KCQA; KCQB 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21B; 24C; 57E; bis 670; 673 e1*2001/116*0457*24; 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 22F; Kombi; Heckantrieb; 22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71K; 721; 24D; 57F; 671; 673; 73C; 74D; 76B KCP9; KCQA 265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; 57F; 670; 68X; KCP9; KCQA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 61 Verkaufsbezeichnung: CLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 235/35R19 87Y 11A; 22M; 54A Ab e1*98/14*0159*19; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76B; 977 Verkaufsbezeichnung: CLK-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 255/30R19 91 11A; 22B; 585; KCP8 Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76B; 977 Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/40R19 98 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 255/40R19 96 11A; 21B; 21J; 21L; 729; 73C; 74A; 76B 22F; 22L; 24D; 24J; 367 275/35R19 96 11A; 22F; 22L; 24D; §22 54851*00 57F; 68S; KCP9; KCQA Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 275/35R19 96 GAA; 57F; KCP8; 10B; 11B; 11G; 11H; KCP9 12A; 51A; 73C; 74A; 76B; FKA R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/40R19 94 GAA; 11A; 26P; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 26N; 26P; 57E; 12A; 51A; 73C; 74A; 68G 76A; FKA Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/40R19 94W ohne Coupé; Cabrio; Radhausverbreiterun Allradantrieb; g (Flap) Serie; GAA; Heckantrieb; XFX; 11A; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27H; 27P 245/40R19 94W mit 12A; 51A; 71K; 721; Radhausverbreiterun 73C; 74A; 76B g (Flap) Serie; GAA; XFX; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P 265/35R19 94W 11A; 22Q; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 275/35R19 96W GAA; 11A; 22Q; 244; 247; 27F; 57F; KCP9; KCQA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 61 Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 137 265/30R19 89W 11A; 22B; 22F; 24D; nicht für gepanzerte 5FR; 56G; 57F; 68X; Fz; Heckantrieb; KCP9 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 165 265/30R19 93W 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721; 56G; 57F; 68X; KCP9 729; 73C; 74A; 76B 55 - 205 265/30R19 11A; 22B; 22F; 24D; 53S; 56G; 57F; 68X; KCP9 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 137 265/30R19 89W 11A; 22B; 22F; 24D; nicht für gepanzerte 5FR; 56G; 57F; 68X; Fz; Heckantrieb; KCP9 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 165 265/30R19 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721; 53S; 56G; 57F; 68X; 729; 73C; 74A; 76B KCP9 265/30R19 93W 11A; 22B; 22F; 24D; 56G; 57F; 68X; KCP9 210 K e1*93/81*0033*.. 55 - 150 265/30R19 93W 11A; 22B; 22F; 24D; Heckantrieb; 5HA; 56G; 57F; 68X; 10B; 11B; 11G; 11H; KCP9 12A; 51A; 71K; 721; 55 - 205 265/30R19 11A; 22B; 22F; 24D; 729; 73C; 74A; 76B 53S; 56G; 57F; 68X; KCP9 §22 54851*00 210 K e1*93/81*0033*.. 55 - 150 265/30R19 93W 11A; 22B; 22F; 24D; Heckantrieb; 5HA; 56G; 57F; 68X; 10B; 11B; 11G; 11H; KCP9 12A; 51A; 71K; 721; 55 - 165 265/30R19 11A; 22B; 22F; 24D; 729; 73C; 74A; 76B 53S; 56G; 57F; 68X; KCP9 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 275/30R19 92W 11A; 22B; 24D; 57F; Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 68R; KCP9 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 170 265/30R19 93W 11A; 22B; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 721; 68X; KCP9 729; 73C; 74D; 76B; 75 - 225 265/30R19 93Y 11A; 22B; 24M; 57F; 970 68X; KCP9 75 - 285 275/30R19 92Y 11A; 22B; 24D; 57F; 68R; KCP9 211 e1*2001/116*0183*.. 350 275/30R19 92Y 11A; 22B; 24D; 57F; Nur E 55 AMG; 68R Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76B; 970 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 285 275/30R19 96 11A; 22B; 24D; 57F; Heckantrieb; 68R; KCP9 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76B; 970 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 61 Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 295 - 320 275/35R19 96 GAA; 11A; 24M; 27I; AMG E 53; AMG E43; 57F; KCP8 Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76B; 97T 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 mit Baureihe W213; nicht Radhausverbreiterun E300de; Allradantrieb; g (Flap) Serie; GAA; Heckantrieb; XFX; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27H; 27P 245/40R19 98 ohne 12A; 51A; 71K; 721; Radhausverbreiterun 73C; 74A; 76B g (Flap) Serie; GAA; XFX; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H; 27P 265/35R19 98 11A; 22Q; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 275/35R19 100 GAA; 11A; 22Q; 244; 247; 27F; 57F; KCP8; KCP9; KCQA 212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 245/40R19 98 GAA; 11A; 245; 26B; Baureihe W213; §22 54851*00 26J; 57E E300de; E300e; nur Limousine Heckantrieb; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 73C; 74A; 76A; FKA 212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100 GAA; 11A; 247; 27B; Baureihe W213; 27F; 5KA; 57F; E300de; KCP8; KCP9; KCQA E300e; nur Limousine Heckantrieb; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 73C; 74A; FKA 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 11A; 21B; 24J; 248; Baureihe W212; nicht 51J AMG-Paket; Stufenheck; 100 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 24J; 57E; Heckantrieb; 68X 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24C; 12A; 51A; 71K; 721; 244; 247 729; 73C; 74D; 76B 265/30R19 93Y 11A; 22B; 244; 247; 57F; 68X; KCP9; KCQA; KCQB 275/30R19 96 11A; 22B; 24D; 57F; 68R; KCP9; KCQA; KCQB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 61 Verkaufsbezeichnung: E-Klasse COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244; Cabrio; Heckantrieb; 247; 5GG; 57F; 673; 10B; 11B; 11G; 11H; KCP9; KCQA 12A; 51A; 71K; 721; 265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 24D; 729; 73C; 74D; 76B 5HA; 57F; 670; 68X; KCP9; KCQA 120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 21N; 22B; 24J; 244; 247; 5GG 225 - 245 255/30R19 91Y GCP; 11A; 22B; 22H; 244; 247; 5GG; 57F; KCP9; KCQA 265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 24D; 5HA; 57F; 68X; KCP9; KCQA 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244; Coupe; Heckantrieb; 247; 5GG; 57F; 673; 10B; 11B; 11G; 11H; KCP9; KCQA 12A; 51A; 71K; 721; 265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 24D; 729; 73C; 74D; 76B 5HA; 57F; 670; 68X; KCP9; KCQA 120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 21N; 22B; 24J; 244; 247 §22 54851*00 225 - 245 255/30R19 91Y GCP; 11A; 22B; 22H; 244; 247; 5GG; 57F; KCP9; KCQA 265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 24D; 5HA; 57F; 68X; KCP9; KCQA Verkaufsbezeichnung: E-Klasse (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21B; 241; 246; Kombi; Heckantrieb; 260; 57E; 572; 67C; 10B; 11B; 11G; 11H; 68R 255/35R19 96 11A; 21B; 24C; 260; 12A; 51A; 71K; 721; 57E; 57O; 675 729; 73C; 74D; 76B 275/30R19 96Y 11A; 22I; 244; 247; 270; 5IE; 57F; 68R; KCP9; KCQA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 61 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 265/45R19 102 57E; 58M GLC 300 e 4MATIC; GLC 300 de 4MATIC; GLC 400 e 4MATIC; nicht Coupe; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 73C; 74A; 76A; 765; 97G; FKA R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 255/50R19 107 YCU; 11A; 24M; 27I; GLC 300 e 4MATIC; 57F; KCP8; KCP9 GLC 300 de 4MATIC; GLC 285/45R19 107 YBM; YC0; 11A; 24M; 400 e 4MATIC; nicht 27I; 57F; KCP8; Coupe; mit KCP9 Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 73C; 74A; 75I; 76B; 765; 97H; §22 54851*00 FKA R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 255/50R19 107 YCU; 12T; 57F; GLC 300 e 4MATIC; KCP8; KCP9 GLC 300 de 4MATIC; GLC 285/45R19 107 YBM; YC0; 11A; 12A; 400 e 4MATIC; nicht 24M; 27I; 57F; KCP8; Coupe; mit KCP9 Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 73C; 74A; 75I; 76B; 765; 97H R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 255/50R19 103 YCU; 11A; 24M; 27I; nicht GLC 300 e 57F; KCP8; KCP9 4MATIC; nicht GLC 300 285/45R19 107 YBM; YC0; 11A; 24M; de 4MATIC; nicht GLC 27I; 57F; KCP8; 350 e 4MATIC; nicht KCP9 GLC 400 e 4MATIC; nicht Coupe; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 73C; 74A; 76B; 765; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 61 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 255/50R19 103 YCU; 12T; 57F; nicht GLC 300 e KCP8; KCP9 4MATIC; nicht GLC 300 285/45R19 107 YBM; YC0; 11A; 12A; de 4MATIC; nicht GLC 24M; 27I; 57F; KCP8; 350 e 4MATIC; nicht KCP9 GLC 400 e 4MATIC; nicht Coupe; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76B; 765 R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 265/45R19 102 57E; 58M nicht GLC 300 e 4MATIC; nicht GLC 300 de 4MATIC; nicht GLC 350 e 4MATIC; nicht GLC 400 e 4MATIC; nicht Coupe; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; §22 54851*00 Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 73C; 74A; 76A; 765; FKA Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 145 255/50R19 103 11A; 242; 245; 248; EQC-Klasse; 26P; KCP8; KCP9 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76B 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 285/45R19 107 YBM; 57F; KCP8 GLC Coupé; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76B Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 61 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R19 99 11A; 21P; 22I; 24C; GLK-Klasse; 24D Allradantrieb; 235/50R19 99 GDD; YDG; 11A; Heckantrieb; 21B; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 56G; KCP9; KCQA 12A; 51A; 71K; 721; 245/45R19 98 CF1; 11A; 21P; 22I; 73C; 74A; 76B; 765 24C; 24D; KCP9; KCQA 255/40R19 100 CF2; 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 255/45R19 100 CF3; GDD; 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; KCP9; KCQA 204 X e1*2001/116*0480*.. 145 255/50R19 103 YBJ; 11A; 248; 57F; EQC-Klasse; KCP8; KCP9 Allradantrieb; 265/50R19 106 YBK; 11A; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; KCP8; KCP9 12A; 51A; 71K; 721; 275/45R19 104 YBL; 57F; KCP8; 73C; 74A; 76B KCP9 285/45R19 107 YBM; 11A; 24M; 57F; KCP8; KCP9 §22 54851*00 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/40R19 94Y YDN; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m. 22L; 24J; 24M; 5HI; Länge 6158 mm; nicht 51J; KCP9; KCQA für gepanzerte Fz; 255/40R19 96Y CF2; 11A; 21B; 22B; Nur 4-MATIC; 22L; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76B 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m. 24D; 5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht 275/35R19 96 11A; 22B; 22F; 22L; für gepanzerte Fz; 24D; 57F; 68S; Heckantrieb; KCP9; KCQA 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76B 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m. 24D; 5HI; 51J Länge 6158 mm; 275/35R19 96 11A; 22B; 22F; 22L; Heckantrieb; 24D; 57F; 68S; 10B; 11B; 11G; 11H; KCP9; KCQA 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76B; MBN Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 61 Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 235/35R19 91 11A; 22H; 22M; 24N; 10B; 11B; 11G; 11H; 54A; 57F; 6C3; KCP8 12A; 51A; 71K; 721; 255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 24M; 73C; 74A; 76B; 977 57F; 671; 673; KCP8 265/30R19 89 11A; 22F; 22L; 24M; 54A; 57F; 68X Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/35R19 88 11A; 22M; 24J; 26B; Cabrio; Heckantrieb; 260; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 22M; 24J; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 261; 270; 6C3; KCP8; 729; 73C; 74D; 76B KCP9; KCQA 255/30R19 91 11A; 22L; 248; 271; 57F; 673; KCP8; KCP9; KCQA 265/30R19 89 11A; 22L; 24M; 272; 57F; 68X Auflagen §22 54851*00 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 61 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. §22 54851*00 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffi nnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 61 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotfl ügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustel len. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand §22 54851*00 des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombi nation muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreic hend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 61 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die §22 54851*00 gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigk eit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 61 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die §22 54851*00 gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im B ereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht untersc hritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 61 Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 54851*00 576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (AB V) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 295/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 580) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 61 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: §22 54851*00 Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Block ierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58M) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/45R19 Hinterachse: 295/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 61 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugaus führungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1180kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bi s zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen §22 54851*00 Achslast von 1420kg. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsäc hlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 61 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist §22 54851*00 eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist . Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müss en vom gleichen Reifentyp sein. 67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 61 Hinterachse: 295/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: §22 54851*00 Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 61 68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 54851*00 6AG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wid empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 235/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 61 Hinterachse: 255/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser §22 54851*00 Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zuläss ig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse. 977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig. Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse sein. Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreit en-Differenz zwischen der Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf. 97B) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 61 Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größerer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse sein muß. 97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse. 97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 97T) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 bis 1½ Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. Die Einpreßtiefendifferenz des Sonderrades an der Hinterachse zur Vorderachse muß mindestens der der Serieneinpreßtiefendifferenz entsprechen. 99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. §22 54851*00 An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. AFN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. BA0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 61 CEN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/35R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. CF1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 245/45R19 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifent yp sein. CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 255/40R19 §22 54851*00 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. CF3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R19 Hinterachse: 255/45R19 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 61 Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GB8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 245/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GCP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: §22 54851*00 Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R19 Hinterachse: 255/45R19 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. KCP8) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse EW8090 KBA: 54854 Lochkreis 5x112 ET: 20 KCP9) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse EW8090 KBA: 54854 Lochkreis 5x112 ET: 33 KCQA) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse EW8090 KBA: 54854 Lochkreis 5x112 ET: 40 KCQB) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse EW8090 KBA: 54854 Lochkreis 5x112 ET: 48 MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314 mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig. XF0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 61 Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 295/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R19 Hinterachse: 245/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: §22 54851*00 Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 61 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse:245/35R19 Hinterachse:275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße §22 54851*00 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 245/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 61 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 255/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/55R19 Hinterachse: 265/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: §22 54851*00 Vorderachse: 245/50R19 Hinterachse: 275/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 61 YCU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 255/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. YDB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 305/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 §22 54851*00 Hinterachse: 245/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R19 Hinterachse: 235/50R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 245/40R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/35R19 Hinterachse: 265/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YEB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 255/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beac hten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 61 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestät igung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YED) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 54851*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 61 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 54851*00 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 61 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G3L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1947*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 305 VA 26P x = 240 y = 255 VA 27B x = 290 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 54851*00 26J x = 290 y = 305 20 VA 26N x = 290 y = 305 8 VA 27F x = 290 y = 300 30 HA 27H x = 290 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 61 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G3K Genehm.Nr.: e1*2007/46*2017*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 305 VA 26P x = 240 y = 255 VA 27B x = 290 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 54851*00 26J x = 290 y = 305 20 VA 26N x = 290 y = 305 8 VA 27F x = 290 y = 300 30 HA 27H x = 290 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 61 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G2C Genehm.Nr.: e1*2018/858*00123*.. Handelsbez.: BMW 2ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 250 VA 26P x = 220 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 250 25 VA §22 54851*00 26N x = 270 y = 250 8 VA 27F x = 285 y = 300 30 HA 27H x = 285 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 61 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 61 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5K Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 61 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 360 y = 325 VA 26P x = 310 y = 275 VA 27B x = 275 y = 325 HA 27I x = 225 y = 275 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 360 y = 325 11 VA 26N x = 360 y = 325 8 VA 27F x = 275 y = 325 30 HA 27H x = 275 y = 325 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 61 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 54851*00 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 61 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 61 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 61 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 54851*00 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 52 von 61 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 54851*00 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 53 von 61 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 260 VA 26B x = 250 y = 310 VA 27I x = 285 y = 300 HA 27B x = 335 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 310 8 VA 26J x = 250 y = 310 10 VA 27H x = 335 y = 350 8 HA 27F x = 335 y = 350 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 54 von 61 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ECLS Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*.. Handelsbez.: CLS-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 230 VA 26B x = 250 y = 280 VA 27I x = 230 y = 250 HA 27B x = 280 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 280 8 VA 26J x = 250 y = 280 20 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 55 von 61 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 56 von 61 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA §22 54851*00 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 57 von 61 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CGLC Genehm.Nr.: e1*2018/858*00186*.. Handelsbez.: GLC-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 270 VA 26P x = 260 y = 220 VA 27B x = 275 y = 295 HA 27I x = 225 y = 245 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 270 20 VA 26N x = 310 y = 270 8 VA 27F x = 275 y = 295 30 HA 27H x = 275 y = 295 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 58 von 61 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 54851*00 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 59 von 61 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA 27B x = 285 y = 360 HA 27I x = 235 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 30 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 360 30 HA 27H x = 285 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 60 von 61 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CS Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA 27B x = 285 y = 360 HA 27I x = 235 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 30 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 360 30 HA 27H x = 285 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00178-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54851 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 61 von 61 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27B x = 290 y = 390 HA 27I x = 240 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54851*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 20 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 290 y = 390 30 HA 27H x = 290 y = 390 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 9 J x 19 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object §22 54851*00 special wheels for passenger cars 9 J x 19 H2 Genehmigungsnummer: 54851*00 Approval number: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: EW9090 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 54851*00 Approval number: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification §22 54851*00 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: An der Innen- bzw. Außenseite des Rades On the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV SÜD Auto Service GmbH DE-80686 München 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 21.07.2023 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 23-00178-CX-GBM-00 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 54851*00 Approval number: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1-6 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. §22 54851*00 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: Siehe Prüfbericht See test report 12. Die Genehmigung wird erteilt Approval is granted Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 54851*00 Approval number: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Entfällt Not applicable 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 27.07.2023 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: §22 54851*00 Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package Nummer der Genehmigung: 54851*00 Approval No. Ausgabedatum: 27.07.2023 letztes Änderungsdatum: -- Date of issue: last date of amendment: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal Prüfbericht(e) Nr.: Datum: Test report(s) No.: Date 23-00178-CX-GBM-00 21.07.2023 Beschreibungsbogen Nr.: Datum: Information document No.: Date EW9090 03.05.2023 §22 54851*00 Liste der Änderungen: Datum: List of modifications: Date Entfällt Not applicable Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 54851*00 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vorschrift zu kennzeichnen. Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt: KBA 54851 Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs- unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. §22 54851*00 Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Approval No.: 54851*00 - Attachment - Collateral clauses and instruction on right to appeal Collateral clauses All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the applied regulation. The approval identification is as follows: - see German version - The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of the Kraftfahrt-Bundesamt. Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt. Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally prosecuted. §22 54851*00 The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not comply with the requirements of traffic safety or environmental protection. The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhindered access to the production and storage facilities. The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade mark rights of third parties are not affected with this approval. Instruction on right to appeal This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg.