Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 61
Fahrzeughersteller : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER
(D), DB, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
WS1X Achse 2 WS1X ohne 66,6 900 2460 05/23
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 48 oder
§22 54851*00
Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 33 oder
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP8, KCP9, KCQA, KCQB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 61
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 33
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP8, KCP9, KCQA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : B450L27517R14
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015;
24J; 24M; 51J Kombi; Frontantrieb;
245/35R19 93 YDE; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22F; 24C; 24D; 51J; 12A; 51A; 71K; 721;
KCP9; KCQA 729; 73C; 74A; 76B;
255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22F; 77E
§22 54851*00
24C; 24D; 54F; 6CX
265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C; 24D; 54F
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC A5 Coupé (B9) ab
100 - 260 245/35R19 93Y YBC; KCP8 MJ2016; A5 Sportback
255/35R19 96 YBA; YBB; KCP8 (B9) ab MJ2016; S5
265/30R19 93Y 11A; 245; 248; 27P Sportback (B9) ab
265/35R19 94Y YBA; 11A; 245; 248; MJ2016; A5 Cabrio
27P (B9) ab MJ2016; S5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Sportback bis
100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21P; 51J; MJ2016; 4-türig;
KCP9 Allradantrieb;
255/35R19 92 11A; 21P; 54F; 6CX Frontantrieb;
265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76B; 765; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 61
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015;
24J; 24M; 5GG; 51J Nicht A4 Allroad
265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 22B; Quattro; AUDI S4 bis
22F; 24C; 24D; 54F MJ2016; Kombi;
100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21B; 22B; Allradantrieb;
22F; 24C; 24D; 51J; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCP9; KCQA 12A; 51A; 573; 71K;
255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 729; 73C; 74A;
24C; 24D; 54F; 6CX 76B; 77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015;
24J; 24M; 51J Kombi; Frontantrieb;
245/35R19 93 YDE; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22F; 24C; 24D; 51J; 12A; 51A; 71K; 721;
KCP9; KCQA 729; 73C; 74A; 76B;
255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22F; 77E
24C; 24D; 54F; 6CX
265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C; 24D; 54F
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015;
§22 54851*00
24J; 24M; 5GG; 51J Nicht A4 Allroad
265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 22B; Quattro; AUDI S4 bis
22F; 24C; 24D; 54F MJ2016; Kombi;
100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21B; 22B; Allradantrieb;
22F; 24C; 24D; 51J; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCP9; KCQA 12A; 51A; 573; 71K;
255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 729; 73C; 74A;
24C; 24D; 54F; 6CX 76B; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Coupe (8T)
245/35R19 93 YDE; 51J; KCP9 bis MJ2016;
255/35R19 11A; 22I; 22M; 51G; Frontantrieb;
6CX 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 92 11A; 22I; 22M; 54F; 12A; 51A; 71K; 721;
6CX 729; 73C; 74A; 76B;
265/35R19 94 YDU; 11A; 22I; 22M; 765; 77E
54F
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC A5 Coupé (B9) ab
100 - 260 245/35R19 93Y YBC; KCP8 MJ2016; A5 Sportback
255/35R19 96 YBA; YBB; KCP8 (B9) ab MJ2016; S5
265/30R19 93Y 11A; 245; 248; 27P Sportback (B9) ab
265/35R19 94Y YBA; 11A; 245; 248; MJ2016; A5 Cabrio
27P (B9) ab MJ2016; S5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
S5 Coupé (B9) ab
MJ2016; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 61
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Sportback bis
100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21P; 51J; MJ2016; 4-türig;
KCP9 Allradantrieb;
255/35R19 92 11A; 21P; 54F; 6CX Frontantrieb;
265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76B; 765; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/35R19 91Y 5GG; 51J AUDI A5 Cabrio (8T)
105 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21P; 51J; bis MJ2016;
KCP9 Allradantrieb;
255/35R19 92 11A; 21P; 54F; 6CX Frontantrieb;
265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76B; 765; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015;
24J; 24M; 51J Limousine;
245/35R19 93 YDE; 11A; 21B; 22B; Frontantrieb;
22F; 24C; 24D; 51J; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCP9; KCQA 12A; 51A; 71K; 721;
255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22F; 729; 73C; 74A; 76B;
§22 54851*00
24C; 24D; 54F; 6CX 77E
265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C; 24D; 54F
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015;
24J; 24M; 51J AUDI S4 bis MJ2016;
265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 22B; Limousine;
22F; 24C; 24D; 54F Allradantrieb;
100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22F; 24C; 24D; 51J; 12A; 51A; 573; 71K;
KCP9; KCQA 721; 729; 73C; 74A;
255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22F; 76B; 77E
24C; 24D; 54F; 6CX
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 61
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; A6; nicht A6 allroad
271; 5HI quattro; S6; Kombi;
265/35R19 94 11A; 24J; 248; 26B; Stufenheck;
260; 272; 5HI; 67H; Allradantrieb;
KCP8; KCP9; KCQA Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
275/35R19 96 11A; 244; 247; 273; 12A; 51A; 573; 71K;
57F; 68S; KCP8; 721; 73C; 74A; 76B;
KCP9; KCQA 77E
100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 26P; 5GM; 57E;
67H
235/45R19 95 11A; 26P; 57E; 67K
245/40R19 98 11A; 245; 248; 26P;
271
100 - 331 235/40R19 M+S 11A; 26P; 270; 52J
235/45R19 M+S 11A; 26P; 270; 52J
255/35R19 96Y 11A; 24J; 248; 26B;
260; 271
255/40R19 96Y 11A; 24J; 248; 26B;
260; 271
265/35R19 98 11A; 24J; 248; 26B;
260; 272; 67H; KCP8;
§22 54851*00
KCP9; KCQA
265/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B;
260; 272; 67K; KCP8;
KCP9; KCQA
309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26P;
271; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 61
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; A6; nicht A6 allroad
271; 5HI quattro; S6; Kombi;
265/35R19 94 11A; 24J; 248; 26B; Stufenheck;
260; 272; 5HI; 67H; Allradantrieb;
KCP8; KCP9; KCQA Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
275/35R19 96 11A; 244; 247; 273; 12A; 51A; 573; 71K;
57F; 68S; KCP8; 721; 73C; 74A; 76B;
KCP9; KCQA 77E
100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 26P; 5GM; 57E;
67H
235/45R19 95 11A; 26P; 57E; 67K
245/40R19 98 11A; 245; 248; 26P;
271
100 - 331 235/40R19 M+S 11A; 26P; 270; 52J
235/45R19 M+S 11A; 26P; 270; 52J
255/35R19 96Y 11A; 24J; 248; 26B;
260; 271
255/40R19 96Y 11A; 24J; 248; 26B;
260; 271
265/35R19 98 11A; 24J; 248; 26B;
260; 272; 67H; KCP8;
§22 54851*00
KCP9; KCQA
265/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B;
260; 272; 67K; KCP8;
KCP9; KCQA
309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26P;
271; 52J
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 33 oder
Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 20
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP8, KCP9
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : B425L29517R14
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 61
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G2C e1*2018/858*00123*.. 115 - 180 245/35R19 93 YBC; 11A; 248; 27H; Allradantrieb;
57F; KCP8 Heckantrieb; inkl.
255/35R19 96 GA4; 11A; 248; 27H; Hybrid;
57F; KCP8 10B; 11B; 11G; 11H;
115 - 275 265/30R19 93 AFN; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
27H; 57F; KCP8 73C; 74A; 76B; 765;
265/35R19 94 11A; 244; 247; 27H; 97K
57F; 67H; KCP8
275/30R19 96 YAZ; 11A; 244; 247;
27F; 57F; 676; KCP8
275 255/35R19 96 GA4; 11A; 248; 27H;
57F; 6AG; KCP8
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 255/35R19 96 11A; 248; 5IE; 57F; Allradantrieb;
672; KCP8; KCP9 Heckantrieb;
265/35R19 98 XFC; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
5JA; 57F; KCP8; 12A; 51A; 71K; 721;
KCP9 73C; 74A; 76B; FKA
275/30R19 96 GAQ; 11A; 244; 247;
27H; 5IE; 57F; KCP8;
§22 54851*00
KCP9
G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 235/40R19 96 BA0; 57E Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76A; FKA
G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 255/35R19 96 11A; 248; 57F; 672; Allradantrieb;
KCP8; KCP9 Heckantrieb;
265/35R19 98 XFC; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; KCP8; KCP9 12A; 51A; 71K; 721;
275/30R19 96 GAQ; 11A; 244; 247; 73C; 74A; 76B
27H; 57F; KCP8;
KCP9
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 255/35R19 96 GA4; 11A; 244; 5IE; Cabrio; Coupe; inkl.
57F; KCP8 Hybrid;
265/35R19 98 GAR; 11A; 244; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCP8 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B
G4C e1*2018/858*00122*.. 125 255/40R19 M+S 11A; 24M; 52J; BMW i4 M50; Ohne
KCP8; KCP9 Radhausverbreiter.
Serie; Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 61
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G4C e1*2018/858*00122*.. 120 - 180 235/40R19 96 11A; 248; 5IE nicht BMW i4; nicht
120 - 275 245/40R19 98 11A; 248 BMW i4 M50;
255/35R19 96 11A; 24J; 24M; 5IE 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 100 11A; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
KCP8; KCP9 73C; 74A; 76B
G4C e1*2018/858*00122*.. 120 - 275 255/40R19 100 YEB; 11A; 24M; 57F; nicht BMW i4; nicht
KCP8; KCP9 BMW i4 M50;
265/35R19 98 YED; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B
G4C e1*2018/858*00122*.. 80 - 105 255/40R19 100 YEB; 11A; 24M; 5KA; BMW i4; Heckantrieb;
57F; KCP8; KCP9 Elektro;
265/40R19 102 XFR; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F 12A; 51A; 71K; 721;
275/35R19 100 CEN; 11A; 244; 247; 73C; 74A; 76B
5KA; 57F; 580;
KCP8; KCP9
G4C e1*2018/858*00122*.. 125 255/40R19 100 YEB; 5KA; 57F; BMW i4 M50; Mit
KCP8; KCP9 Radhausverbreiterung
265/40R19 102 XFR; 57F Serie; Allradantrieb;
275/35R19 100 CEN; 5KA; 57F; 580; Elektro;
KCP8; KCP9 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54851*00
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 97B
G4C e1*2018/858*00122*.. 125 255/40R19 M+S 52J; KCP8; KCP9 BMW i4 M50; Mit
Radhausverbreiterung
Serie; Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B
G4C e1*2018/858*00122*.. 125 255/40R19 100 YEB; 11A; 24M; 5KA; BMW i4 M50; Ohne
57F; KCP8; KCP9 Radhausverbreiter.
265/40R19 102 XFR; 11A; 244; 247; Serie; Allradantrieb;
57F Elektro;
275/35R19 100 CEN; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
5KA; 57F; 580; 12A; 51A; 71K; 721;
KCP8; KCP9 73C; 74A; 76B; 97B
G4C e1*2018/858*00122*.. 80 - 105 255/40R19 100 11A; 24M; 245; 5KA; BMW i4; Heckantrieb;
KCP8; KCP9 Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 61
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 275/35R19 100Y GAA; 11A; 24M; 27H; nicht 530e/530e
57F; KCP8; KCP9 xDrive;
275/35R19 96Y GAA; 11A; 24M; 27H; Kombilimousine;
5IE; 57F; KCP8; Allradantrieb;
KCP9 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 97H
G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 390 275/35R19 96Y GAA; 11A; 24M; 27H; Limousine;
5IE; 57F; KCP8; Allradantrieb;
KCP9 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 97H
Verkaufsbezeichnung: BMW 8ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 250 275/35R19 100 GAA; 11A; 248; 52J; Gran Coupe; Cabrio;
57F; KCP8 Coupe;
235 - 390 275/35R19 M+S GAA; 11A; 248; 52J; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; KCP8 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 765;
§22 54851*00
77E; 97H
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 33
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP8, KCP9, KCQA, KCQB
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : B450L27517R14
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 61
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/40R19 98Y mit Baureihe W213; nicht
Radhausverbreiterun All Terrain; nicht
g (Flap) Serie; GAA; E300de; nicht E300e;
XFB; XFX; 11A; 24J; Allradantrieb;
26B; 26J; 27H; 27P;
5JA
245/40R19 98Y ohne Heckantrieb;
Radhausverbreiterun 10B; 11B; 11G; 11H;
g (Flap) Serie; GAA; 12A; 51A; 71K; 721;
XFB; XFX; 11A; 24J; 73C; 74A; 76B
248; 26B; 26J; 27H;
27P; 5JA
265/35R19 98Y 11A; 22Q; 24C; 244;
247; 26B; 26J; 27F;
5JA
275/35R19 100Y GAA; XFD; 11A; 22Q;
244; 247; 27F; 57F;
KCP9; KCQA
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 245/40R19 98 GAA; 11A; 24J; 26B; Baureihe W213;
26N; 57E E300de;
E300 e;
Kombilimousine;
§22 54851*00
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 73C; 74A;
76A; FKA
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 270 275/40R19 101 11A; 24M; 27B; 27H; All Terrain; Kombi;
57F; 6BL Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 275/35R19 100 GAA; 11A; 248; 27B; Baureihe W213;
27H; 5KA; 57F; E300de;
KCP9; KCQA E300 e;
Kombilimousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 73C; 74A;
76B; FKA
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 48 oder
Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
Radtyp: EW8090 KBA: 54854 Lochkreis: 5x112 ET: 33
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCP8, KCP9, KCQA, KCQB
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Durc hm. 28 mm,
für Typ : 171; 210; 209; 203 CL; 210 K; 203 K
Zubehör : B250L24517R14
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 61
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 204 X; 212; R2CGLC; R1ECLS; R2CGLC; 212; 215; R1EC;
204 X; 220; 212
Zubehör : B450L27517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 211; 211K; 204; 204 K; R2CS; R2CW; R2CS; R2CW
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 204 K; 204; 212K; 172; 207
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
§22 54851*00
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 171; 203 CL; 203 K; 209; 210; 210 K
130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212K
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
150 Nm für Typ : R1EC; R1ECLS; R2CGLC; R2CS; R2CW; 204 X;
212; 215; 220
150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 255/35R19 96 GA4; 11A; 24D; 27B; nicht All-Terrain;
27H; 5IE; 57F; KCP8;nicht C 300 e; nicht
KCP9; KCQA C 300 de; nicht C 300
265/35R19 98 11A; 24D; 27B; 27F; de 4MATIC;
57F; 67H; KCP8; Kombilimousine;
KCP9; KCQA Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 73C; 74D;
76B; FKA
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 225/40R19 93 GA4; 11A; 24J; 26B; nicht All-Terrain;
26J; 57E; 58X nicht C 300 e; nicht
235/40R19 96 YDB; 11A; 24C; 26B; C 300 de; nicht C 300
26J; 57E; 67H de 4MATIC;
255/35R19 96 XF0; 11A; 24C; 26B; Kombilimousine;
26J; 57E; 58G Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 73C; 74D;
76A; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 61
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 225/40R19 93 GA4; 11A; 24J; 26B; nicht C 300 e; nicht
26J; 57E; 58X C 300 e 4MATIC; nicht
235/40R19 96 YDB; 11A; 24C; 26B; C 400 e 4MATIC; nicht
26J; 57E; 67H C 300 de; nicht C 300
255/35R19 96 XF0; 11A; 24C; 26B; de 4MATIC; Limousine;
26J; 57E; 58G Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 73C; 74D;
76A; FKA
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 255/35R19 96 GA4; 11A; 24D; 27B; nicht C 300 e; nicht
27H; 57F; KCP8; C 300 e 4MATIC; nicht
KCP9; KCQA C 400 e 4MATIC; nicht
265/35R19 98 11A; 24D; 27B; 27F; C 300 de; nicht C 300
57F; 67H; KCP8; de 4MATIC; Limousine;
KCP9; KCQA Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 73C; 74D;
76B; FKA
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 160 235/35R19 11A; 22B; 22L; 24M; Nur 4-MATIC;
53S; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54851*00
125 - 200 235/35R19 91 11A; 22B; 22L; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
53S; 54A 73C; 74A; 76B; 977
203 K e1*98/14*0158*.. 170 - 260 235/35R19 11A; 22B; 22L; 24M; Nur C 32 AMG; Nur C
53S; 54A 30 CDI AMG;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 977
204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 255/35R19 96 11A; 24D; 27B; 27F; Nur Baureihe 205; nur
57F; 672; KCP8; Fzg.-Breite 1839mm;
KCP9 Allradantrieb; nicht
265/35R19 94Y 11A; 24D; 27B; 27F; Hybrid;
57F; 67H; KCP8 10B; 11B; 11G; 11H;
275/30R19 96 11A; 24D; 27B; 27F; 12A; 51A; 71K; 721;
57F; 68R; KCP8 73C; 74D; 76B
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24C; 24M; 26B; bis
26J; 27B; 27F; 5FE e1*2001/116*0431*36;
235/35R19 91 11A; 24C; 24M; 26B; Coupe; Heckantrieb;
26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91 11A; 24D; 27B; 27F; 12A; 51A; 71K; 721;
57F; 673; KCP9; 729; 73C; 74D; 76B
KCQA; KCQB
265/30R19 93 11A; 24D; 27B; 27F;
57F; 670; 68X; KCP9;
KCQA; KCQB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 61
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/35R19 93Y GB8; 11A; 24D; 27B; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 27F; 57F Cabrio;
255/35R19 96 GA4; 11A; 24D; 27B; Kombilimousine; Coupe;
27F; 57F Limousine;
265/35R19 94Y XFC; 11A; 24D; 27B; Allradantrieb;
27F; 57F; KCP9; Heckantrieb; nicht
KCQA; KCQB Hybrid;
275/30R19 96 11A; 24D; 27B; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 99E; KCP9; 12A; 51A; 576; 71K;
KCQA 721; 73C; 74D; 76B
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 255/35R19 99Y GA4; 11A; 24D; 27B; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 27F; 57F; KCP9; Cabrio;
KCQA; KCQB Kombilimousine; Coupe;
265/35R19 98 XFC; 11A; 24D; 27B; Limousine;
27F; 57F; KCP9; Allradantrieb;
KCQA; KCQB Heckantrieb; nur
275/30R19 96Y 11A; 24D; 27B; 27F; Hybrid;
5IE; 57F; 99E; KCP9; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCQA 12A; 51A; 576; 71K;
721; 73C; 74D; 76B
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/35R19 93Y 11A; 24C; 24D; 26B; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26J; 27B; 27F; KCP9; Cabrio;
§22 54851*00
KCQA; KCQB Kombilimousine; Coupe;
255/35R19 96 11A; 24C; 24D; 26B; Limousine;
26J; 27B; 27F; 57O Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76B
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nur Baureihe 204;
24D; 5FE; 670; 673 Limousine;
235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb;
24D; 671; 68X 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
671; 673; KCP9; 73C; 74D; 76B
KCQA; KCQB
265/30R19 93Y 11A; 22B; 24D; 57F;
670; 68X; KCP9;
KCQA; KCQB
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21B; 24C; 57E; bis
670; 673 e1*2001/116*0457*24;
235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 22F; Kombi; Heckantrieb;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91Y 11A; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 57F; 671; 673; 73C; 74D; 76B
KCP9; KCQA
265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 22L;
24D; 57F; 670; 68X;
KCP9; KCQA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 61
Verkaufsbezeichnung: CLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 235/35R19 87Y 11A; 22M; 54A Ab e1*98/14*0159*19;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 977
Verkaufsbezeichnung: CLK-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 255/30R19 91 11A; 22B; 585; KCP8 Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76B;
977
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/40R19 98 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
255/40R19 96 11A; 21B; 21J; 21L; 729; 73C; 74A; 76B
22F; 22L; 24D; 24J;
367
275/35R19 96 11A; 22F; 22L; 24D;
§22 54851*00
57F; 68S; KCP9;
KCQA
Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 275/35R19 96 GAA; 57F; KCP8; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCP9 12A; 51A; 73C; 74A;
76B; FKA
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/40R19 94 GAA; 11A; 26P; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 96 11A; 26N; 26P; 57E; 12A; 51A; 73C; 74A;
68G 76A; FKA
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/40R19 94W ohne Coupé; Cabrio;
Radhausverbreiterun Allradantrieb;
g (Flap) Serie; GAA; Heckantrieb;
XFX; 11A; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27H; 27P
245/40R19 94W mit 12A; 51A; 71K; 721;
Radhausverbreiterun 73C; 74A; 76B
g (Flap) Serie; GAA;
XFX; 11A; 24J; 26B;
26J; 27H; 27P
265/35R19 94W 11A; 22Q; 24C; 244;
247; 26B; 26J; 27F
275/35R19 96W GAA; 11A; 22Q; 244;
247; 27F; 57F; KCP9;
KCQA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 61
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 137 265/30R19 89W 11A; 22B; 22F; 24D; nicht für gepanzerte
5FR; 56G; 57F; 68X; Fz; Heckantrieb;
KCP9 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 165 265/30R19 93W 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
56G; 57F; 68X; KCP9 729; 73C; 74A; 76B
55 - 205 265/30R19 11A; 22B; 22F; 24D;
53S; 56G; 57F; 68X;
KCP9
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 137 265/30R19 89W 11A; 22B; 22F; 24D; nicht für gepanzerte
5FR; 56G; 57F; 68X; Fz; Heckantrieb;
KCP9 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 165 265/30R19 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
53S; 56G; 57F; 68X; 729; 73C; 74A; 76B
KCP9
265/30R19 93W 11A; 22B; 22F; 24D;
56G; 57F; 68X; KCP9
210 K e1*93/81*0033*.. 55 - 150 265/30R19 93W 11A; 22B; 22F; 24D; Heckantrieb;
5HA; 56G; 57F; 68X; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCP9 12A; 51A; 71K; 721;
55 - 205 265/30R19 11A; 22B; 22F; 24D; 729; 73C; 74A; 76B
53S; 56G; 57F; 68X;
KCP9
§22 54851*00
210 K e1*93/81*0033*.. 55 - 150 265/30R19 93W 11A; 22B; 22F; 24D; Heckantrieb;
5HA; 56G; 57F; 68X; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCP9 12A; 51A; 71K; 721;
55 - 165 265/30R19 11A; 22B; 22F; 24D; 729; 73C; 74A; 76B
53S; 56G; 57F; 68X;
KCP9
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 275/30R19 92W 11A; 22B; 24D; 57F; Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 68R; KCP9 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 170 265/30R19 93W 11A; 22B; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
68X; KCP9 729; 73C; 74D; 76B;
75 - 225 265/30R19 93Y 11A; 22B; 24M; 57F; 970
68X; KCP9
75 - 285 275/30R19 92Y 11A; 22B; 24D; 57F;
68R; KCP9
211 e1*2001/116*0183*.. 350 275/30R19 92Y 11A; 22B; 24D; 57F; Nur E 55 AMG;
68R Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 76B;
970
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 285 275/30R19 96 11A; 22B; 24D; 57F; Heckantrieb;
68R; KCP9 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 76B;
970
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 61
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 295 - 320 275/35R19 96 GAA; 11A; 24M; 27I; AMG E 53; AMG E43;
57F; KCP8 Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 97T
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 mit Baureihe W213; nicht
Radhausverbreiterun E300de; Allradantrieb;
g (Flap) Serie; GAA; Heckantrieb;
XFX; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H; 27P
245/40R19 98 ohne 12A; 51A; 71K; 721;
Radhausverbreiterun 73C; 74A; 76B
g (Flap) Serie; GAA;
XFX; 11A; 24J; 248;
26B; 26J; 27H; 27P
265/35R19 98 11A; 22Q; 24C; 244;
247; 26B; 26J; 27F
275/35R19 100 GAA; 11A; 22Q; 244;
247; 27F; 57F; KCP8;
KCP9; KCQA
212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 245/40R19 98 GAA; 11A; 245; 26B; Baureihe W213;
§22 54851*00
26J; 57E E300de;
E300e; nur Limousine
Heckantrieb;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 73C; 74A;
76A; FKA
212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100 GAA; 11A; 247; 27B; Baureihe W213;
27F; 5KA; 57F; E300de;
KCP8; KCP9; KCQA E300e; nur Limousine
Heckantrieb;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 73C; 74A;
FKA
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 11A; 21B; 24J; 248; Baureihe W212; nicht
51J AMG-Paket;
Stufenheck;
100 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 24J; 57E; Heckantrieb;
68X 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
244; 247 729; 73C; 74D; 76B
265/30R19 93Y 11A; 22B; 244; 247;
57F; 68X; KCP9;
KCQA; KCQB
275/30R19 96 11A; 22B; 24D; 57F;
68R; KCP9; KCQA;
KCQB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 61
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244; Cabrio; Heckantrieb;
247; 5GG; 57F; 673; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCP9; KCQA 12A; 51A; 71K; 721;
265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 24D; 729; 73C; 74D; 76B
5HA; 57F; 670; 68X;
KCP9; KCQA
120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 21N; 22B;
24J; 244; 247; 5GG
225 - 245 255/30R19 91Y GCP; 11A; 22B; 22H;
244; 247; 5GG; 57F;
KCP9; KCQA
265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 24D;
5HA; 57F; 68X;
KCP9; KCQA
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244; Coupe; Heckantrieb;
247; 5GG; 57F; 673; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCP9; KCQA 12A; 51A; 71K; 721;
265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 24D; 729; 73C; 74D; 76B
5HA; 57F; 670; 68X;
KCP9; KCQA
120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 21N; 22B;
24J; 244; 247
§22 54851*00
225 - 245 255/30R19 91Y GCP; 11A; 22B; 22H;
244; 247; 5GG; 57F;
KCP9; KCQA
265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 24D;
5HA; 57F; 68X;
KCP9; KCQA
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21B; 241; 246; Kombi; Heckantrieb;
260; 57E; 572; 67C; 10B; 11B; 11G; 11H;
68R
255/35R19 96 11A; 21B; 24C; 260; 12A; 51A; 71K; 721;
57E; 57O; 675 729; 73C; 74D; 76B
275/30R19 96Y 11A; 22I; 244; 247;
270; 5IE; 57F; 68R;
KCP9; KCQA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 61
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 265/45R19 102 57E; 58M GLC 300 e 4MATIC;
GLC
300 de 4MATIC; GLC
400 e 4MATIC; nicht
Coupe; mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 73C; 74A;
76A; 765; 97G; FKA
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 255/50R19 107 YCU; 11A; 24M; 27I; GLC 300 e 4MATIC;
57F; KCP8; KCP9 GLC
300 de 4MATIC; GLC
285/45R19 107 YBM; YC0; 11A; 24M; 400 e 4MATIC; nicht
27I; 57F; KCP8; Coupe; mit
KCP9 Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 73C; 74A;
75I; 76B; 765; 97H;
§22 54851*00
FKA
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 255/50R19 107 YCU; 12T; 57F; GLC 300 e 4MATIC;
KCP8; KCP9 GLC
300 de 4MATIC; GLC
285/45R19 107 YBM; YC0; 11A; 12A; 400 e 4MATIC; nicht
24M; 27I; 57F; KCP8; Coupe; mit
KCP9 Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 73C; 74A; 75I;
76B; 765; 97H
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 255/50R19 103 YCU; 11A; 24M; 27I; nicht GLC 300 e
57F; KCP8; KCP9 4MATIC; nicht GLC 300
285/45R19 107 YBM; YC0; 11A; 24M; de 4MATIC; nicht GLC
27I; 57F; KCP8; 350 e 4MATIC; nicht
KCP9 GLC 400 e 4MATIC;
nicht Coupe; mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 73C; 74A;
76B; 765; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 61
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 255/50R19 103 YCU; 12T; 57F; nicht GLC 300 e
KCP8; KCP9 4MATIC; nicht GLC 300
285/45R19 107 YBM; YC0; 11A; 12A; de 4MATIC; nicht GLC
24M; 27I; 57F; KCP8; 350 e 4MATIC; nicht
KCP9 GLC 400 e 4MATIC;
nicht Coupe; mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76B; 765
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 265/45R19 102 57E; 58M nicht GLC 300 e
4MATIC; nicht GLC 300
de 4MATIC; nicht GLC
350 e 4MATIC; nicht
GLC 400 e 4MATIC;
nicht Coupe; mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
§22 54851*00
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 73C; 74A;
76A; 765; FKA
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 145 255/50R19 103 11A; 242; 245; 248; EQC-Klasse;
26P; KCP8; KCP9 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 285/45R19 107 YBM; 57F; KCP8 GLC Coupé;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 20 von 61
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R19 99 11A; 21P; 22I; 24C; GLK-Klasse;
24D Allradantrieb;
235/50R19 99 GDD; YDG; 11A; Heckantrieb;
21B; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
56G; KCP9; KCQA 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R19 98 CF1; 11A; 21P; 22I; 73C; 74A; 76B; 765
24C; 24D; KCP9;
KCQA
255/40R19 100 CF2; 11A; 21B; 22B;
24C; 24D
255/45R19 100 CF3; GDD; 11A; 21B;
22B; 24C; 24D;
KCP9; KCQA
204 X e1*2001/116*0480*.. 145 255/50R19 103 YBJ; 11A; 248; 57F; EQC-Klasse;
KCP8; KCP9 Allradantrieb;
265/50R19 106 YBK; 11A; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCP8; KCP9 12A; 51A; 71K; 721;
275/45R19 104 YBL; 57F; KCP8; 73C; 74A; 76B
KCP9
285/45R19 107 YBM; 11A; 24M; 57F;
KCP8; KCP9
§22 54851*00
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/40R19 94Y YDN; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m.
22L; 24J; 24M; 5HI; Länge 6158 mm; nicht
51J; KCP9; KCQA für gepanzerte Fz;
255/40R19 96Y CF2; 11A; 21B; 22B; Nur 4-MATIC;
22L; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76B
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m.
24D; 5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht
275/35R19 96 11A; 22B; 22F; 22L; für gepanzerte Fz;
24D; 57F; 68S; Heckantrieb;
KCP9; KCQA 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76B
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m.
24D; 5HI; 51J Länge 6158 mm;
275/35R19 96 11A; 22B; 22F; 22L; Heckantrieb;
24D; 57F; 68S; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCP9; KCQA 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76B;
MBN
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 21 von 61
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 235/35R19 91 11A; 22H; 22M; 24N; 10B; 11B; 11G; 11H;
54A; 57F; 6C3; KCP8 12A; 51A; 71K; 721;
255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 24M; 73C; 74A; 76B; 977
57F; 671; 673; KCP8
265/30R19 89 11A; 22F; 22L; 24M;
54A; 57F; 68X
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/35R19 88 11A; 22M; 24J; 26B; Cabrio; Heckantrieb;
260; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 22M; 24J; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
261; 270; 6C3; KCP8; 729; 73C; 74D; 76B
KCP9; KCQA
255/30R19 91 11A; 22L; 248; 271;
57F; 673; KCP8;
KCP9; KCQA
265/30R19 89 11A; 22L; 24M; 272;
57F; 68X
Auflagen
§22 54851*00
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 22 von 61
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
§22 54851*00
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffi nnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 23 von 61
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotfl ügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustel len. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
§22 54851*00
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombi nation muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreic hend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 24 von 61
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
§22 54851*00
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigk eit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 25 von 61
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
§22 54851*00
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im B ereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht untersc hritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 26 von 61
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54851*00
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (AB V) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 295/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
580) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 27 von 61
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 54851*00
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Block ierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58M) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/45R19
Hinterachse: 295/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 28 von 61
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugaus führungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1180kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bi s zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 54851*00
Achslast von 1420kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsäc hlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 29 von 61
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
§22 54851*00
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist . Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müss en vom gleichen Reifentyp sein.
67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 30 von 61
Hinterachse: 295/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
§22 54851*00
Vorderachse: 235/45R19
Hinterachse: 265/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 31 von 61
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54851*00
6AG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wid empfohlen eine
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 235/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 32 von 61
Hinterachse: 255/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
§22 54851*00
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zuläss ig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
sein.
Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreit en-Differenz zwischen der
Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
97B) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 33 von 61
Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größerer/gleich der des
Sonderrades der Vorderachse sein muß.
97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
97T) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 bis 1½ Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse. Die Einpreßtiefendifferenz des Sonderrades an der Hinterachse zur Vorderachse muß
mindestens der der Serieneinpreßtiefendifferenz entsprechen.
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 54851*00
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
AFN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
BA0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 34 von 61
CEN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/35R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CF1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 245/45R19
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifent yp sein.
CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 255/40R19
§22 54851*00
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CF3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R19
Hinterachse: 255/45R19
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 35 von 61
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 245/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GCP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 54851*00
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R19
Hinterachse: 255/45R19
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KCP8) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse EW8090 KBA: 54854 Lochkreis 5x112 ET: 20
KCP9) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse EW8090 KBA: 54854 Lochkreis 5x112 ET: 33
KCQA) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse EW8090 KBA: 54854 Lochkreis 5x112 ET: 40
KCQB) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse EW8090 KBA: 54854 Lochkreis 5x112 ET: 48
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
XF0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 36 von 61
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 295/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R19
Hinterachse: 245/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 54851*00
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 265/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 37 von 61
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:245/35R19
Hinterachse:275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 54851*00
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 245/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 38 von 61
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/55R19
Hinterachse: 255/50R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/55R19
Hinterachse: 265/50R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
§22 54851*00
Vorderachse: 245/50R19
Hinterachse: 275/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/50R19
Hinterachse: 285/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/55R19
Hinterachse: 285/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 39 von 61
YCU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/55R19
Hinterachse: 255/50R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
YDB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 305/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
§22 54851*00
Hinterachse: 245/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R19
Hinterachse: 235/50R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 245/40R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/35R19
Hinterachse: 265/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YEB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 255/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beac hten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 40 von 61
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestät igung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YED) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54851*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 41 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54851*00
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 42 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G3L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1947*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 305 VA
26P x = 240 y = 255 VA
27B x = 290 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54851*00
26J x = 290 y = 305 20 VA
26N x = 290 y = 305 8 VA
27F x = 290 y = 300 30 HA
27H x = 290 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 43 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G3K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2017*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 305 VA
26P x = 240 y = 255 VA
27B x = 290 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54851*00
26J x = 290 y = 305 20 VA
26N x = 290 y = 305 8 VA
27F x = 290 y = 300 30 HA
27H x = 290 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 44 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G2C
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00123*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 250 VA
26P x = 220 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 250 25 VA
§22 54851*00
26N x = 270 y = 250 8 VA
27F x = 285 y = 300 30 HA
27H x = 285 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 45 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54851*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 46 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54851*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 47 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 360 y = 325 VA
26P x = 310 y = 275 VA
27B x = 275 y = 325 HA
27I x = 225 y = 275 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54851*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 360 y = 325 11 VA
26N x = 360 y = 325 8 VA
27F x = 275 y = 325 30 HA
27H x = 275 y = 325 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 48 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54851*00
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 49 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54851*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 50 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54851*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 51 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54851*00
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 52 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54851*00
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 53 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 260 VA
26B x = 250 y = 310 VA
27I x = 285 y = 300 HA
27B x = 335 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54851*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 310 8 VA
26J x = 250 y = 310 10 VA
27H x = 335 y = 350 8 HA
27F x = 335 y = 350 10 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 54 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ECLS
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*..
Handelsbez.: CLS-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 230 VA
26B x = 250 y = 280 VA
27I x = 230 y = 250 HA
27B x = 280 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54851*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 280 8 VA
26J x = 250 y = 280 20 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 55 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54851*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 56 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
§22 54851*00
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 57 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CGLC
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00186*..
Handelsbez.: GLC-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 270 VA
26P x = 260 y = 220 VA
27B x = 275 y = 295 HA
27I x = 225 y = 245 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54851*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 270 20 VA
26N x = 310 y = 270 8 VA
27F x = 275 y = 295 30 HA
27H x = 275 y = 295 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 58 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54851*00
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 59 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54851*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 60 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CS
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54851*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00178-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54851
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: EW9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 61 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27B x = 290 y = 390 HA
27I x = 240 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54851*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 20 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 290 y = 390 30 HA
27H x = 290 y = 390 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 9 J x 19 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§22 54851*00
special wheels for passenger cars 9 J x 19 H2
Genehmigungsnummer: 54851*00
Approval number:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
MAK S.p.A.
IT-25013 Carpenedolo (BS)
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
EW9090
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 54851*00
Approval number:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§22 54851*00
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV SÜD Auto Service GmbH
DE-80686 München
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
21.07.2023
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
23-00178-CX-GBM-00
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 54851*00
Approval number:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1-6
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.
§22 54851*00
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
essential systems - are met.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
12. Die Genehmigung wird erteilt
Approval is granted
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 54851*00
Approval number:
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Entfällt
Not applicable
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 27.07.2023
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§22 54851*00
Anlagen:
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 54851*00
Approval No.
Ausgabedatum: 27.07.2023 letztes Änderungsdatum: --
Date of issue: last date of amendment:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date
23-00178-CX-GBM-00 21.07.2023
Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
Information document No.: Date
EW9090 03.05.2023
§22 54851*00
Liste der Änderungen: Datum:
List of modifications: Date
Entfällt
Not applicable
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 54851*00
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 54851
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54851*00
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 54851*00
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
§22 54851*00
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.