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							               Gutachten 22-00199-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: 5D6560
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.08.2022
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               Fahrzeughersteller                         : FCA, FIAT, MERCEDES-BENZ, NISSAN, NISSAN EUROPE (F),
                                                            Nissan International S. A., OPEL / VAUXHALL, RENAULT
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               FN2Y                FN2Y                       ohne                        66,1                   1350      2370    04/22
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FCA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
§22 54246*01




               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     TALENTO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                FFL          e2*2007/46*0497*.. 66 - 125 205/65R16C 103                                      TALENTO ab
                FJL          e2*2007/46*0496*..          215/65R16 106                                       e2*2007/46*0497*01;
                                                         225/60R16 102              5LA                      TALENTO ab
                                                                                                             e2*2007/46*0496*01;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D; 76U


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00199-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                     Radtyp: 5D6560
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 22.08.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     TALENTO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen     Auflagen
               FFL          e2*2007/46*0497*.. 66 - 125 205/65R16C 103                                      TALENTO ab
               FJL          e2*2007/46*0496*..          215/65R16 106                                       e2*2007/46*0497*01;
                                                        225/60R16 102                5LA                    TALENTO ab
                                                                                                            e2*2007/46*0496*01;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D; 76U


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES-BENZ
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     Citan
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
               MFK          e2*2018/858*00014*.. 55 - 96        205/55R16   91                              Frontantrieb;
                                                                205/60R16   92                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                215/50R16   90                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                215/55R16   93                              725; 73C; 74D; 76U
§22 54246*01




               MFK            e2*2018/858*00015*.. 55 - 96      205/55R16   94                              Frontantrieb;
                                                                205/60R16   92                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                215/50R16   90       5GA                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                215/55R16   93                              725; 73C; 74D; 76U;
                                                                                                            77E


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : T31
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : NFK
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : J4; 4
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : T31
                                                            110 Nm für Typ : NFK
                                                            160 Nm für Typ : J4; 4




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00199-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                     Radtyp: 5D6560
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 22.08.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMASTAR, NV300
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                        Auflagen zu Reifen     Auflagen
               J4           e2*98/14*0271*..  66 - 125 205/65R16C 103                                       TALENTO ab
                                                       215/65R16 106                                        e2*2007/46*0497*01;
                                                       225/60R16 102                 5LA                    TALENTO ab
                                                                                                            e2*2007/46*0496*01;
                                                                                                            NV300 ab
                                                                                                            e2*98/14*0271*35;
                                                                                                            Primastar/NV300 ab
                                                                                                            NT35 5x114,3;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen     Auflagen
               T31          e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 215/65R16                  12T; 51G               Allradantrieb;
                                                          225/60R16 98               12A                    Frontantrieb;
                                                          235/60R16 100              12A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            51A; 573; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     PRIMASTAR, NV300
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen     Auflagen
§22 54246*01




               4            e2*2007/46*0037*.. 66 - 125 205/65R16C 103                                      TALENTO ab
                                                        215/65R16 106                                       e2*2007/46*0497*01;
                                                        225/60R16 102                5LA                    TALENTO ab
                                                                                                            e2*2007/46*0496*01;
                                                                                                            PRIMASTAR/NV300 ab
                                                                                                            NT11 5x114,3; NV300
                                                                                                            ab
                                                                                                            e2*2007/46*0037*11;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     TOWNSTAR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
               NFK          e2*2018/858*00024*.. 96              205/55R16   91                             Frontantrieb;
                                                                 205/60R16   92                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 215/50R16   90                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 215/55R16   93                             725; 73C; 74D; 76U
               NFK            e2*2018/858*00025*.. 51 - 96       205/55R16   94                             Frontantrieb; inkl.
                                                                 215/55R16   93                             Elektro;
                                                      96         205/60R16   92      5GM                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 215/50R16   90      5GA                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D; 76U


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : OPEL / VAUXHALL
               Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                     : Serie, s. Auflage 74D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00199-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: 5D6560
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 6


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     VIVARO-B
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               F7           e1*2007/46*0575*.. 66 - 125 205/65R16C 103                                      TALENTO ab
               X83          e1*98/14*0170*..            215/65R16 106                                       e2*2007/46*0496*01;
                                                        225/60R16 102               5LA                     ab MJ. 2015; VIVARO-B
                                                                                                            ab e1*98/14*0170*30;
                                                                                                            VIVARO-B ab
                                                                                                            e1*2007/46*0575*12;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D; 76U


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     RENAULT TRAFIC
§22 54246*01




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JL           e2*98/14*0213*..   66 - 125 205/65R16C 103                                      TALENTO ab
               L            e2*2007/46*0014*..          215/65R16 106                                       e2*2007/46*0496*01;
                                                        225/60R16 102               5LA                     ab MJ. 2015; ab Mj.
                                                                                                            2015; TRAFIC ab
                                                                                                            e2*2007/46*0014*21;
                                                                                                            ab Mj. 2015; TRAFIC
                                                                                                            ab e2*98/14*0213*48;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     RENAULT TRAFIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JL           e2*98/14*0213*..   66 - 125 205/65R16C 103                                      TALENTO ab
               L            e2*2007/46*0014*..          215/65R16 106                                       e2*2007/46*0496*01;
                                                        225/60R16 102               5LA                     ab MJ. 2015; ab Mj.
                                                                                                            2015; TRAFIC ab
                                                                                                            e2*2007/46*0014*21;
                                                                                                            ab Mj. 2015; TRAFIC
                                                                                                            ab e2*98/14*0213*48;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D; 76U


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00199-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: 5D6560
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 22.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 6
                     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen k eine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 54246*01




               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1200kg.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00199-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: 5D6560
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 22.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 6
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 54246*01




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 6½ J x 16 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54246*01




                                        special wheels for passenger cars 6½ J x 16 H2


               Genehmigungsnummer: 54246*01
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     5D6560
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54246*01
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 54246*01




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     22.08.2022

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     22-00199-CX-GBM-01
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54246*01
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1, 2, 3, 4, 5, 6, 7

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 54246*01




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 54246*01
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       31.08.2022
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 54246*01




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54246*01
               Approval No.


               Ausgabedatum:        05.07.2022                 letztes Änderungsdatum: 31.08.2022
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     22-00199-CX-GBM-00                                                16.06.2022
                     22-00199-CX-GBM-01                                                22.08.2022

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
§22 54246*01




                     5D6560                                                            31.05.2022
                     5D6560                                                            22.08.2022

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes
                     See item V.5. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54246*01

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 54246

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54246*01




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54246*01

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 54246*01




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.