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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50784 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55802116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5L6560
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 1 von 5

Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                Via C. Colombo
                                I-25013 Carpenedolo (BS)
                                QM-Nr.: 01 06 007

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          LOAD5
Typ                             5L6560
Radgröße                        6,5J x 16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                  (mm)
KT           5L6560-KT / ohne Ring                5/130/89,1          50         1050   2370

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50784
Herstellerzeichen               MAK
Radtyp und Ausführung           5L6560...(s.o)
Radgröße                        6,5J x 16H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                Made in Thaiwan
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   175                       36                 B450L365
                                                                                        19

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Nissan
                                Opel
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50784 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55802116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5L6560
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 2 von 5


Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Interstar       60-107        215/65R16C G03 K1c K42 R37                          A01 A12 A14
FDN, J3                60-107        225/65R16C G03 K1c K2b K42                          A21 S02
K964,
e2*2001/116*0273*..
geschlossener Aufbau
Nissan NV400           74-110        215/65R16C    A13 R09 T02 T06 T09                   A14 A21 S02
M1, M9, V9             74-110        225/60R16C    A12 T01 T05
e2*2007/46*0137*..;    74-110        225/65R16C    A12 R09
e2*2007/46*0142*..,    74-110        225/65R16C    A01 A12 G03
e2*2007/46*0151*..     74-110        235/65R16C    A01 A12 G03 K1a K1b
- Frontantrieb
- geschl. Aufbau
Opel Movano-A          58,5-107      215/65R16C G03 K1c K42 R37                          A01 A12 A14
F9, U9, J9             58,5-107      225/65R16C G03 K1c K2b K42                          A21 S02
K155, K156,
e2*98/14*0130*..
geschlossener Aufbau
Opel Movano-B          74-110        215/65R16C    A13 R09 T02 T06 T09                   A14 A21 S02
MR, MW                 74-110        225/60R16C    A12 T01 T05
e1*2007/46*0362*..;    74-110        225/65R16C    A12 R09
e1*2007/46*0579*..     74-110        225/65R16C    A01 A12 G03
- Frontantrieb         74-110        235/65R16C    A01 A12 G03 K1a K1b
- geschl. Aufbau
Renault Master 2       58,5-107      215/65R16C G03 K1c K42 R37                          A01 A12 A14
FD, JD, D              58,5-107      225/65R16C G03 K1c K2b K42                          A21 Z16 S02
H912,
e2*98/14/0129*..;
e2*2007/46*0015*..
geschlossener Aufbau
Renault Master 3       74-110        215/65R16C    A13 R09 T02 T06 T09                   A14 A21 S02
MA/ML/MF/MM/VL/VM      74-110        225/60R16C    A12 T01 T05
e2*2007/46*            74-110        225/65R16C    A12 R09
0016,0022,0023,        74-110        225/65R16C    A01 A12 G03
0029,0152,0153*..      74-110        235/65R16C    A01 A12 G03 K1a K1b
- Frontantrieb
- geschl. Aufbau

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50784 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55802116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5L6560
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 3 von 5

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50784 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55802116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5L6560
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 4 von 5

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T09    Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50784 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55802116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5L6560
Hersteller                     MAK s.p.a.

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. September 2016 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. September 2016




Schmidt                                                                      00256632.DOC




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