Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50784 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5L6560
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 1 von 6

Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                Via C. Colombo
                                I-25013 Carpenedolo (BS)
                                QM-Nr.: 01 06 007

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          LOAD5
Typ                             5L6560
Radgröße                        6,5J x 16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                  (mm)
KZ2          5L6560-KZ2 / ohne Ring               5/130/78,1          55         1350   2275

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50784
Herstellerzeichen               MAK
Radtyp und Ausführung           5L6560...(s.o)
Radgröße                        6,5J x 16H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                Made in Thaiwan
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Serienschraube           Kegel 60°   180                       30                 O.E
      M16x1,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Citroen
                                Fiat
                                Peugeot

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50784 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5L6560
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                 Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen Jumper (II)      50-94         205/75R16C K41 K42 R37 T10                 A01 A12 A14
230.                     50-94         215/75R16C G03 K41 K42                     A21 A58 B02
G712, G713                                                                        Z16 S02
- geschl. Aufbau
Citroen Jumper (II)      62-107        205/75R16C K42 R37 T10 T13                 A01 A12 A14
244L, 244M               62-107        215/75R16C K42                             A21 A58 B02
K909, L114               62-107        235/65R16C K1a K1b K41 K42                 Z16 S02
- geschl. Aufbau
Citroen Jumper (III)     74-130        215/75R16C K1c R09 T13 T16                 A01 A12 A14
Y, 250L - Heavy          74-130        225/75R16C G03 K1c K2b                     A21 A58 B02
e3*2001/116*0234*..;     74-130        235/65R16C K1c K2c T15                     KOV S02
e3*2007/46*0046;
L773
- geschl. Aufbau
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Citroen Jumper (III)     74-130        215/75R16C R09 T13 T16                     A12 A14 A21
Y, 250L - Heavy          74-130        225/75R16C A01 G03 K1a K1b                 A58 B02 KMV
e3*2001/116*0234*..;     74-130        235/65R16C A01 K1c K2b T15                 S02
e3*2007/46*0046*..;
L773
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Fiat Ducato (II)         62-107        205/75R16C K42 R37 T10 T13                 A01 A12 A14
244, 244L, 244M          62-107        215/75R16C K42                             A21 A58 B02
K917, L094,              62-107        235/65R16C K1a K1b K41 K42                 Z16 S02
e3*98/14*0102*..
- geschl.Aufbau
Fiat Ducato (II) Maxi    50-94         205/75R16C K41 K42 R37 T10 T13             A01 A12 A14
230.                     50-94         215/75R16C G03 K41 K42                     A21 A58 B02
G688, K861                                                                        Z16 S02
- geschl. Aufbau
Fiat Ducato (III) Maxi   74-130        215/75R16C R09 T13 T16                     A12 A14 A21
250, 250L                74-130        225/75R16C A01 G03 K1a K1b                 A58 B02 KMV
e3*2001/116*0232*..;     74-130        235/65R16C A01 K1c K2b T15                 S02
e3*2007/46*0044*..;
e3*2007/46*0049*..;
L779
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50784 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5L6560
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Ducato (III) Maxi   74-130        215/75R16C K1c R09 T13 T16                        A01 A12 A14
250, 250L                74-130        225/75R16C G03 K1c K2b                            A21 A58 B02
e3*2001/116*0232*..;     74-130        235/65R16C K1c K2c T15                            KOV S02
e3*2007/46*0044*..;
e3*2007/46*0049*..;
L779
- geschl. Aufbau
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Peugeot Boxer (II)       50-94         205/75R16C K41 K42 R37 T10 T13                    A01 A12 A14
230.                     50-94         215/75R16C G03 K41 K42                            A21 A58 B02
G717                                                                                     Z16 S02
- geschl. Aufbau
Peugeot Boxer (II)       62-107        205/75R16C K42 R37 T10 T13                        A01 A12 A14
244L, 244M               62-107        215/75R16C K42                                    A21 A58 B02
K912, L113               62-107        235/65R16C K1a K1b K41 K42                        Z16 S02
- geschl. Aufbau
Peugeot Boxer (III)      74-130        215/75R16C K1c R09 T13 T16                        A01 A12 A14
Y, 250, 250L - Heavy     74-130        225/75R16C G03 K1c K2b                            A21 A58 B02
e3*2001/116*0233*..;     74-130        235/65R16C K1c K2c T15                            KOV S02
e3*2007/46*0045*..;
L772
- geschl. Aufbau
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Peugeot Boxer (III)      74-130        215/75R16C R09 T13 T16                            A12 A14 A21
Y, 250, 250L - Heavy     74-130        225/75R16C A01 G03 K1a K1b                        A58 B02 KMV
e3*2001/116*0233*..;     74-130        235/65R16C A01 K1c K2b T15                        S02
e3*2007/46*0045*..;
L772
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50784 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5L6560
Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 4 von 6

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50784 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5L6560
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 5 von 6

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T10    Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50784 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5L6560
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                           Seite 6 von 6

T13    Reifen (LI 113) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2300 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T15    Reifen (LI 115) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2430 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T16    Reifen (LI 116) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2500 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. September 2016 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. September 2016




Schmidt                                                                         00256633.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim