GUTACHTEN zur ABE Nr. 50784 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802116 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5L6560 Hersteller MAK s.p.a. Seite 1 von 6 Auftraggeber MAK s.p.a. Via C. Colombo I-25013 Carpenedolo (BS) QM-Nr.: 01 06 007 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell LOAD5 Typ 5L6560 Radgröße 6,5J x 16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) KZ2 5L6560-KZ2 / ohne Ring 5/130/78,1 55 1350 2275 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50784 Herstellerzeichen MAK Radtyp und Ausführung 5L6560...(s.o) Radgröße 6,5J x 16H2 Einpresstiefe ET...(s.o) Herkunftsmerkmal Made in Thaiwan Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S02 Serienschraube Kegel 60° 180 30 O.E M16x1,5 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Citroen Fiat Peugeot Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50784 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802116 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5L6560 Hersteller MAK s.p.a. Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Citroen Jumper (II) 50-94 205/75R16C K41 K42 R37 T10 A01 A12 A14 230. 50-94 215/75R16C G03 K41 K42 A21 A58 B02 G712, G713 Z16 S02 - geschl. Aufbau Citroen Jumper (II) 62-107 205/75R16C K42 R37 T10 T13 A01 A12 A14 244L, 244M 62-107 215/75R16C K42 A21 A58 B02 K909, L114 62-107 235/65R16C K1a K1b K41 K42 Z16 S02 - geschl. Aufbau Citroen Jumper (III) 74-130 215/75R16C K1c R09 T13 T16 A01 A12 A14 Y, 250L - Heavy 74-130 225/75R16C G03 K1c K2b A21 A58 B02 e3*2001/116*0234*..; 74-130 235/65R16C K1c K2c T15 KOV S02 e3*2007/46*0046; L773 - geschl. Aufbau - ohne Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2013 Citroen Jumper (III) 74-130 215/75R16C R09 T13 T16 A12 A14 A21 Y, 250L - Heavy 74-130 225/75R16C A01 G03 K1a K1b A58 B02 KMV e3*2001/116*0234*..; 74-130 235/65R16C A01 K1c K2b T15 S02 e3*2007/46*0046*..; L773 - geschl. Aufbau - mit Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2013 Fiat Ducato (II) 62-107 205/75R16C K42 R37 T10 T13 A01 A12 A14 244, 244L, 244M 62-107 215/75R16C K42 A21 A58 B02 K917, L094, 62-107 235/65R16C K1a K1b K41 K42 Z16 S02 e3*98/14*0102*.. - geschl.Aufbau Fiat Ducato (II) Maxi 50-94 205/75R16C K41 K42 R37 T10 T13 A01 A12 A14 230. 50-94 215/75R16C G03 K41 K42 A21 A58 B02 G688, K861 Z16 S02 - geschl. Aufbau Fiat Ducato (III) Maxi 74-130 215/75R16C R09 T13 T16 A12 A14 A21 250, 250L 74-130 225/75R16C A01 G03 K1a K1b A58 B02 KMV e3*2001/116*0232*..; 74-130 235/65R16C A01 K1c K2b T15 S02 e3*2007/46*0044*..; e3*2007/46*0049*..; L779 - geschl. Aufbau - mit Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2013 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50784 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802116 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5L6560 Hersteller MAK s.p.a. Seite 3 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Fiat Ducato (III) Maxi 74-130 215/75R16C K1c R09 T13 T16 A01 A12 A14 250, 250L 74-130 225/75R16C G03 K1c K2b A21 A58 B02 e3*2001/116*0232*..; 74-130 235/65R16C K1c K2c T15 KOV S02 e3*2007/46*0044*..; e3*2007/46*0049*..; L779 - geschl. Aufbau - ohne Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2013 Peugeot Boxer (II) 50-94 205/75R16C K41 K42 R37 T10 T13 A01 A12 A14 230. 50-94 215/75R16C G03 K41 K42 A21 A58 B02 G717 Z16 S02 - geschl. Aufbau Peugeot Boxer (II) 62-107 205/75R16C K42 R37 T10 T13 A01 A12 A14 244L, 244M 62-107 215/75R16C K42 A21 A58 B02 K912, L113 62-107 235/65R16C K1a K1b K41 K42 Z16 S02 - geschl. Aufbau Peugeot Boxer (III) 74-130 215/75R16C K1c R09 T13 T16 A01 A12 A14 Y, 250, 250L - Heavy 74-130 225/75R16C G03 K1c K2b A21 A58 B02 e3*2001/116*0233*..; 74-130 235/65R16C K1c K2c T15 KOV S02 e3*2007/46*0045*..; L772 - geschl. Aufbau - ohne Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2013 Peugeot Boxer (III) 74-130 215/75R16C R09 T13 T16 A12 A14 A21 Y, 250, 250L - Heavy 74-130 225/75R16C A01 G03 K1a K1b A58 B02 KMV e3*2001/116*0233*..; 74-130 235/65R16C A01 K1c K2b T15 S02 e3*2007/46*0045*..; L772 - geschl. Aufbau - mit Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2013 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50784 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802116 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5L6560 Hersteller MAK s.p.a. Seite 4 von 6 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50784 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802116 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5L6560 Hersteller MAK s.p.a. Seite 5 von 6 K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. T10 Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50784 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802116 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5L6560 Hersteller MAK s.p.a. Seite 6 von 6 T13 Reifen (LI 113) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T15 Reifen (LI 115) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2430 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T16 Reifen (LI 116) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 8. September 2016 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 8. September 2016 Schmidt 00256633.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim