Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten 366-0253-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081
ANLAGE: 4                                                            Radtyp: 5D7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 04.11.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 4

                Fahrzeughersteller              NISSAN, OPEL, OPEL / VAUXHALL, RENAULT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 118/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
511845711/D         5D7070/D                   ohne                        71,1                   1050      2300    05/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 142 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMASTAR
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
 F4           K995              60 - 107 225/55R17 101             5KK                        Primastar; bis Mj.
                                                                                              2014; Pkw geschlossen;
                                                                                              Lkw geschl.Kasten
                                                                                              (Serie);
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 54F; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0253-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081
ANLAGE: 4                                                            Radtyp: 5D7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 04.11.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMASTAR, NV300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
J4           e2*98/14*0271*..  60 - 107 225/55R17 101              5KK                       TALENTO ab
                                                                                             e2*2007/46*0497*01;
                                                                                             bis Mj. 2014;
                                                                                             Primastar/NV300 ab
                                                                                             NT35 5x114,3; Pkw
                                                                                             geschlossen; Lkw
                                                                                             geschl.Kasten (Serie);
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 54F; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74D

Verkaufsbezeichnung:     PRIMASTAR, NV300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
4            e2*2007/46*0037*.. 60 - 107 225/55R17 101             5KK                       TALENTO ab
                                                                                             e2*2007/46*0497*01;
                                                                                             bis Mj. 2014;
                                                                                             PRIMASTAR/NV300 ab
                                                                                             NT11 5x114,3; Pkw
                                                                                             geschlossen; Lkw
                                                                                             geschl.Kasten (Serie);
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 54F; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74D




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 142 Nm
Verkaufsbezeichnung:     VIVARO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
F7           e1*2007/46*0575*.., 60 - 107 225/55R17 101            5KK                       bis e1*98/14*0170*29;
               K830                                                                          Pkw geschlossen; Lkw
X83            e1*98/14*0170*..                                                              geschl.Kasten (Serie);
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 54F; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74D




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Radbefestigung: Serie



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0253-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081
ANLAGE: 4                                                        Radtyp: 5D7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 04.11.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 3 von 4


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 142 Nm
Verkaufsbezeichnung:     RENAULT TRAFIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
FL           K833               60 - 107 225/55R17 101         5KK; 54F                  bis Mj. 2014; bis Mj.
JL           e2*98/14*0213*..            225/55R17C            54F                       2014; Pkw geschlossen;
                                         109/107
L            e2*2007/46*0014*..                                                          Lkw geschl.Kasten
                                                                                         (Serie);
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0253-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081
ANLAGE: 4                                                        Radtyp: 5D7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 04.11.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 4 von 4
      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
      oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.