Gutachten 366-0253-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081
ANLAGE: 6 Radtyp: 5D7070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.11.2021
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Fahrzeughersteller VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 55
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
512055651/IG3X 5D7070/IG3X ohne 65,1 1200 2400 05/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 35 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : Nabenkappe: MAK60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm für Typ : 2H; 2HS2; 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM; 7HMA;
7J0
200 Nm für Typ : SYMVE; SYMWE; SYN1E; SYN2E; SZN2E
Verkaufsbezeichnung: AMAROK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2H e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 235/65R17 108 51J Nur Pickup (Serie);
2HS2 e1*2007/46*0750*.. 235/70R17 111 51J Radhausverbreiterung
245/65R17 111 ab Werk;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74D; 74E; 76S;
76T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0253-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081
ANLAGE: 6 Radtyp: 5D7070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.11.2021
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Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HMA e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA ab
215/60R17C 104 e1*2001/116*0289*25;
225/55R17 101 5KK T6; Lkw geschl.Kasten
225/55R17C (Serie);
104/102
235/50R17 100 5KA Allradantrieb;
235/55R17 103 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76S
Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA T6; ab
215/60R17C 104 e1*2001/116*0220*36;
225/55R17 101 5KK Lkw geschl.Kasten
225/55R17C (Serie);
104/102
235/50R17 100 5KA Allradantrieb;
235/55R17 103 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76S
Verkaufsbezeichnung: CRAFTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SYMVE e1*2007/46*1953*.. 130 235/60R17C 117 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
SYMWE e1*2007/46*1935*.. 130 235/60R17C 117 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: CRAFTER MJ 2017-
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SYN1E e1*2007/46*1613*.. 75 - 130 235/60R17C 117 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
SYN2E e1*2007/46*1614*.. 75 - 130 235/60R17C 117 Frontantrieb;
SZN2E e1*2007/46*1620*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0253-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081
ANLAGE: 6 Radtyp: 5D7070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.11.2021
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Verkaufsbezeichnung: MULTIVAN-/-STARTLINE, CALIFORNIA-/-BEACH, BUSINESS, TRANSPORTER
FLEX;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HM e1*2001/116*0218*.. 62 - 173 215/60R17C 51G T5 ab MJ 2003;
225/55R17 101 5KK Allradantrieb;
235/50R17 100 5KA Frontantrieb;
235/55R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
7HM e1*2001/116*0218*.. 62 - 173 215/60R17 SEC; SED; 11A; 51G T5 ab MJ 2003;
235/55R17 SEC; SED; 11A; 51G Allradantrieb;
235/65R17 104 SEF; SE5; SE8; 11A; Frontantrieb;
367; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/65R17 107 SEF; SE5; SE7; SE8; 12K; 51A; 71C; 71K;
SE9; 11A; 367; 54A 721; 725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA ab
e1*2007/46*0130*16;
215/60R17C 104 T6; Lkw geschl.Kasten
225/55R17 101 5KK (Serie);
225/55R17C Allradantrieb;
104/102
235/50R17 100 5KA Frontantrieb;
235/55R17 103 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76S
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 215/60R17 100 12T; 5KA bis
215/60R17C 104 12T; 5MA e1*2007/46*0130*15;
225/55R17 101 12A; 5KK Lkw geschl.Kasten
225/55R17C 12A; 5MA (Serie);
104/102
235/50R17 100 12A; 5KA 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 103 12A; 5LK 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S
7J0 L225 63 - 173 215/60R17 SED; 11A; 51G Nur mit orig.VW-
235/55R17 SED; 11A; 51G Pritsche;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
7J0 L225 63 - 117 235/65R17 104 SEF; SE5; SE6; SE8; Nur mit orig.VW-
11A; 367; 54A Pritsche;
245/65R17 107 SEF; SE5; SE7; SE8; Allradantrieb;
11A; 367; 54A Frontantrieb;
63 - 173 215/60R17 SEC; SED; SE6; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12K; 51A; 71C; 71K;
235/55R17 SEC; SED; SE6; 11A; 721; 725; 73C; 74D
51G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0253-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081
ANLAGE: 6 Radtyp: 5D7070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.11.2021
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Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 215/60R17 100 12T; 5KA Ab
7HMA e1*2001/116*0289*.. 215/60R17C 104 12T; 5MA e1*2001/116*0289*11;
225/55R17 101 12A; 5KK Ab
225/55R17C 12A; 5MA e1*2001/116*0220*20;
104/102
235/50R17 100 12A; 5KA bis
235/55R17 103 12A; 5LK e1*2001/116*0289*24;
bis
e1*2001/116*0220*35;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 173 215/60R17C 51G T5 ab MJ 2003; Nur
7HCA e1*2001/116*0286*.. 225/55R17 101 5KK bis
7HK L148 235/50R17 100 5KA e1*2001/116*0289*10;
7HKX0 L148 235/55R17 51G Allradantrieb;
7HMA e1*2001/116*0289*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 173 215/60R17 SEC; SED; 11A; 51G T5 ab MJ 2003; Nur
7HCA e1*2001/116*0286*.. 235/55R17 SEC; SED; 11A; 51G bis
7HK L148 235/65R17 104 SEF; SE5; SE8; 11A; e1*2001/116*0289*10;
7HKX0 L148 367; 54A Allradantrieb;
7HMA e1*2001/116*0289*.. 245/65R17 107 SEF; SE5; SE7; SE8; Frontantrieb;
SE9; 11A; 367; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berüc ksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0253-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081
ANLAGE: 6 Radtyp: 5D7070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.11.2021
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1650kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0253-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081
ANLAGE: 6 Radtyp: 5D7070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.11.2021
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5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1750kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1800kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
SE5) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit dem geänderten Fahrwerk der Fa.
Auto Seikel GmbH, Gutachten-Nr. 366-0896-03-MURD. Das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks
ist zu beachten.
SE6) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist auch zulässig mit dem geänderten Getriebe der Fa.
Auto Seikel GmbH, Welle I i=71/13, Welle II i=71/19 und Welle III i=71/17.
SE7) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit dem geänderten Getriebe der Fa.
Auto Seikel GmbH, Welle I i=71/13, Welle II i=71/19 und Welle III i=71/17.
SE8) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen, z. B. für VW T5 Teile-Nr. 7H 5 und VW Passat Typ 3BG Teile-Nr.
3BG 5.
SE9) Durch Nacharbeit (Verlegen der Rohrleitungen der Klimaanlage) im hinteren rechten Radhaus im Bereich
über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
.
SEC) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist wahlweise zulässig ohne oder auch mit dem
geänderten Fahrwerk der Fa. Auto Seikel GmbH, Gutachten-Nr. 366-0896-03-MURD. Das Teilegutachten
des geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
SED) An Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3200 kg sind nur Reifen zulässig, die
mindestens mit einem Loadindex von 103 gekennzeichnet sind und deren Abrollumfang kleiner als 2130
mm (ausreichende Bremswirkung) ist.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0253-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081
ANLAGE: 6 Radtyp: 5D7070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.11.2021
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SEF) Diese Reifengröße darf nur an Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3000
kg (ausreichende Bremswirkung) verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.