Gutachten 366-0253-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081 ANLAGE: 6 Radtyp: 5D7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 55 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 512055651/IG3X 5D7070/IG3X ohne 65,1 1200 2400 05/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 35 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Nabenkappe: MAK60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm für Typ : 2H; 2HS2; 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM; 7HMA; 7J0 200 Nm für Typ : SYMVE; SYMWE; SYN1E; SYN2E; SZN2E Verkaufsbezeichnung: AMAROK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2H e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 235/65R17 108 51J Nur Pickup (Serie); 2HS2 e1*2007/46*0750*.. 235/70R17 111 51J Radhausverbreiterung 245/65R17 111 ab Werk; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74E; 76S; 76T Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0253-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081 ANLAGE: 6 Radtyp: 5D7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, CALIFORNIA BEACH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HMA e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA ab 215/60R17C 104 e1*2001/116*0289*25; 225/55R17 101 5KK T6; Lkw geschl.Kasten 225/55R17C (Serie); 104/102 235/50R17 100 5KA Allradantrieb; 235/55R17 103 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA T6; ab 215/60R17C 104 e1*2001/116*0220*36; 225/55R17 101 5KK Lkw geschl.Kasten 225/55R17C (Serie); 104/102 235/50R17 100 5KA Allradantrieb; 235/55R17 103 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S Verkaufsbezeichnung: CRAFTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SYMVE e1*2007/46*1953*.. 130 235/60R17C 117 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D SYMWE e1*2007/46*1935*.. 130 235/60R17C 117 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: CRAFTER MJ 2017- Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SYN1E e1*2007/46*1613*.. 75 - 130 235/60R17C 117 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D SYN2E e1*2007/46*1614*.. 75 - 130 235/60R17C 117 Frontantrieb; SZN2E e1*2007/46*1620*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0253-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081 ANLAGE: 6 Radtyp: 5D7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: MULTIVAN-/-STARTLINE, CALIFORNIA-/-BEACH, BUSINESS, TRANSPORTER FLEX; Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HM e1*2001/116*0218*.. 62 - 173 215/60R17C 51G T5 ab MJ 2003; 225/55R17 101 5KK Allradantrieb; 235/50R17 100 5KA Frontantrieb; 235/55R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D 7HM e1*2001/116*0218*.. 62 - 173 215/60R17 SEC; SED; 11A; 51G T5 ab MJ 2003; 235/55R17 SEC; SED; 11A; 51G Allradantrieb; 235/65R17 104 SEF; SE5; SE8; 11A; Frontantrieb; 367; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 245/65R17 107 SEF; SE5; SE7; SE8; 12K; 51A; 71C; 71K; SE9; 11A; 367; 54A 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA ab e1*2007/46*0130*16; 215/60R17C 104 T6; Lkw geschl.Kasten 225/55R17 101 5KK (Serie); 225/55R17C Allradantrieb; 104/102 235/50R17 100 5KA Frontantrieb; 235/55R17 103 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S 7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 215/60R17 100 12T; 5KA bis 215/60R17C 104 12T; 5MA e1*2007/46*0130*15; 225/55R17 101 12A; 5KK Lkw geschl.Kasten 225/55R17C 12A; 5MA (Serie); 104/102 235/50R17 100 12A; 5KA 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 103 12A; 5LK 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S 7J0 L225 63 - 173 215/60R17 SED; 11A; 51G Nur mit orig.VW- 235/55R17 SED; 11A; 51G Pritsche; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D 7J0 L225 63 - 117 235/65R17 104 SEF; SE5; SE6; SE8; Nur mit orig.VW- 11A; 367; 54A Pritsche; 245/65R17 107 SEF; SE5; SE7; SE8; Allradantrieb; 11A; 367; 54A Frontantrieb; 63 - 173 215/60R17 SEC; SED; SE6; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H; 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 235/55R17 SEC; SED; SE6; 11A; 721; 725; 73C; 74D 51G Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0253-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081 ANLAGE: 6 Radtyp: 5D7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 215/60R17 100 12T; 5KA Ab 7HMA e1*2001/116*0289*.. 215/60R17C 104 12T; 5MA e1*2001/116*0289*11; 225/55R17 101 12A; 5KK Ab 225/55R17C 12A; 5MA e1*2001/116*0220*20; 104/102 235/50R17 100 12A; 5KA bis 235/55R17 103 12A; 5LK e1*2001/116*0289*24; bis e1*2001/116*0220*35; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 173 215/60R17C 51G T5 ab MJ 2003; Nur 7HCA e1*2001/116*0286*.. 225/55R17 101 5KK bis 7HK L148 235/50R17 100 5KA e1*2001/116*0289*10; 7HKX0 L148 235/55R17 51G Allradantrieb; 7HMA e1*2001/116*0289*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 173 215/60R17 SEC; SED; 11A; 51G T5 ab MJ 2003; Nur 7HCA e1*2001/116*0286*.. 235/55R17 SEC; SED; 11A; 51G bis 7HK L148 235/65R17 104 SEF; SE5; SE8; 11A; e1*2001/116*0289*10; 7HKX0 L148 367; 54A Allradantrieb; 7HMA e1*2001/116*0289*.. 245/65R17 107 SEF; SE5; SE7; SE8; Frontantrieb; SE9; 11A; 367; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berüc ksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0253-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081 ANLAGE: 6 Radtyp: 5D7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1650kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0253-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081 ANLAGE: 6 Radtyp: 5D7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1750kg. 5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1800kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. SE5) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit dem geänderten Fahrwerk der Fa. Auto Seikel GmbH, Gutachten-Nr. 366-0896-03-MURD. Das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. SE6) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist auch zulässig mit dem geänderten Getriebe der Fa. Auto Seikel GmbH, Welle I i=71/13, Welle II i=71/19 und Welle III i=71/17. SE7) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit dem geänderten Getriebe der Fa. Auto Seikel GmbH, Welle I i=71/13, Welle II i=71/19 und Welle III i=71/17. SE8) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, z. B. für VW T5 Teile-Nr. 7H 5 und VW Passat Typ 3BG Teile-Nr. 3BG 5. SE9) Durch Nacharbeit (Verlegen der Rohrleitungen der Klimaanlage) im hinteren rechten Radhaus im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. . SEC) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist wahlweise zulässig ohne oder auch mit dem geänderten Fahrwerk der Fa. Auto Seikel GmbH, Gutachten-Nr. 366-0896-03-MURD. Das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. SED) An Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3200 kg sind nur Reifen zulässig, die mindestens mit einem Loadindex von 103 gekennzeichnet sind und deren Abrollumfang kleiner als 2130 mm (ausreichende Bremswirkung) ist. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0253-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081 ANLAGE: 6 Radtyp: 5D7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 SEF) Diese Reifengröße darf nur an Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3000 kg (ausreichende Bremswirkung) verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.