Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
							               Gutachten 366-0253-18-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081
               ANLAGE: 6                                                            Radtyp: 5D7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 19.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 8

                               Fahrzeughersteller              VOLKSWAGEN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 55
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                              Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                              Rad                             Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               512055651/IG3X 5D7070/IG3X                     ohne                        65,1                   1200      2400    05/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
§22 52081*02




               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Radbefestigung: Serie


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm für Typ : ST; 2H; 2HS2; 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM;
                                                            7HMA; 7J0
                                                            200 Nm für Typ : SYMVE; SYMWE; SYN1E; SYN2E; SZN2E
                Verkaufsbezeichnung:     AMAROK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                2H           e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 235/65R17 108              51J                      Nur Pickup (Serie);
                2HS2         e1*2007/46*0750*..          235/70R17 111              51J                      Radhausverbreiterung
                                                         245/65R17 111                                       ab Werk;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 729;
                                                                                                             73C; 74D; 74E; 76S;
                                                                                                             76T




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-18-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081
               ANLAGE: 6                                                        Radtyp: 5D7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 19.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 8
               Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, CALIFORNIA BEACH
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               7HMA         e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA                              ab
                                                                                                        e1*2007/46*0130*16;
                                                            215/60R17C 104                              ab
                                                            225/55R17 101       5KK                     e1*2001/116*0289*25;
                                                            225/55R17C                                  T6; ab
                                                            104/102
                                                            235/50R17 100       5KA                     e1*2001/116*0220*36;
                                                            235/55R17 103                               Lkw geschl.Kasten
                                                                                                        (Serie);
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        74E; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen Auflagen
               7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 215/60R17 100  5KA                ab
                                                                                           e1*2007/46*0130*16;
                                                         215/60R17C 104                    ab
                                                         225/55R17 101  5KK                e1*2001/116*0289*25;
§22 52081*02




                                                         225/55R17C                        T6; ab
                                                         104/102
                                                         235/50R17 100  5KA                e1*2001/116*0220*36;
                                                         235/55R17 103                     Lkw geschl.Kasten
                                                                                           (Serie);
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                           74E; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     CRAFTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               SYMVE        e1*2007/46*1953*.. 130          235/60R17C 117                              Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        74E
               SYMWE         e1*2007/46*1935*..   130       235/60R17C 117                              Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        74E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-18-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081
               ANLAGE: 6                                                        Radtyp: 5D7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 19.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 8
               Verkaufsbezeichnung:     CRAFTER MJ 2017-
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               SYN1E        e1*2007/46*1613*.. 75 - 130 235/60R17C 117                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        74E
               SYN2E         e1*2007/46*1614*..   75 - 130 235/60R17C 117                               Frontantrieb;
               SZN2E         e1*2007/46*1620*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        74E

               Verkaufsbezeichnung:     MULTIVAN-/-STARTLINE, CALIFORNIA-/-BEACH, BUSINESS, TRANSPORTER
                                        FLEX;
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
               7HM         e1*2001/116*0218*.. 62 - 173 215/60R17C    51G                 T5 ab MJ 2003; T5 ab
                                                        225/55R17 101 5KK                 MJ 2003; Nur bis
                                                        235/50R17 100 5KA                 e1*2001/116*0289*10;
                                                        235/55R17     51G                 Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D
               7HM         e1*2001/116*0218*.. 62 - 173 215/60R17     SEC; SED; 11A; 51G T5 ab MJ 2003; T5 ab
§22 52081*02




                                                        235/55R17     SEC; SED; 11A; 51G MJ 2003; Nur bis
                                                        235/65R17 104 SEF; SE5; SE8; 11A; e1*2001/116*0289*10;
                                                                      367; 54A            Allradantrieb;
                                                        245/65R17 107 SEF; SE5; SE7; SE8; Frontantrieb;
                                                                      SE9; 11A; 367; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          74E

               Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               7J0          e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 215/60R17 100           5KA                     ab
                                                                                                        e1*2007/46*0130*16;
                                                            215/60R17C 104                              ab
                                                            225/55R17 101       5KK                     e1*2001/116*0289*25;
                                                            225/55R17C                                  T6; ab
                                                            104/102
                                                            235/50R17 100       5KA                     e1*2001/116*0220*36;
                                                            235/55R17 103                               Lkw geschl.Kasten
                                                                                                        (Serie);
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        74E; 76S




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-18-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081
               ANLAGE: 6                                                        Radtyp: 5D7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 19.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 8
               Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               7J0          e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 215/60R17 100           12T; 5KA                bis
                                                        215/60R17C 104          12T; 5MA                e1*2007/46*0130*15;
                                                        225/55R17 101           12A; 5KK                Lkw geschl.Kasten
                                                        225/55R17C              12A; 5MA                (Serie);
                                                        104/102
                                                        235/50R17 100           12A; 5KA                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        235/55R17 103           12A; 5LK                51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                        76S
               7J0           L225                 63 - 117 235/65R17 104        SEF; SE5; SE6; SE8;     Nur mit orig.VW-
                                                                                11A; 367; 54A           Pritsche;
                                                            245/65R17 107       SEF; SE5; SE7; SE8;     Allradantrieb;
                                                                                11A; 367; 54A           Frontantrieb;
                                                  63 - 173 215/60R17            SEC; SED; SE6; 11A;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                51G                     12K; 51A; 71C; 71K;
                                                            235/55R17           SEC; SED; SE6; 11A;     721; 725; 73C; 74D;
                                                                                51G                     74E
               7J0           L225                 63 - 173 215/60R17            SED; 11A; 51G           Nur mit orig.VW-
                                                           235/55R17            SED; 11A; 51G           Pritsche;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 52081*02




                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        74E

               Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER,        CALIFORNIA, MULTIVAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen         Auflagen zu Reifen           Auflagen
               7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150    215/60R17 100  12T; 5KA                     Ab
               7HMA         e1*2001/116*0289*..             215/60R17C 104 12T; 5MA                     e1*2001/116*0289*11;
                                                            225/55R17 101  12A; 5KK                     Ab
                                                            225/55R17C     12A; 5MA                     e1*2001/116*0220*20;
                                                            104/102
                                                            235/50R17 100  12A; 5KA                     bis
                                                            235/55R17 103  12A; 5LK                     e1*2001/116*0289*24;
                                                                                                        bis
                                                                                                        e1*2001/116*0220*35;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 76S
               7HC           e1*2001/116*0220*.. 62 - 173   215/60R17C          51G                     T5 ab MJ 2003; T5 ab
               7HCA          e1*2001/116*0286*..            225/55R17 101       5KK                     MJ 2003; Nur bis
               7HK           L148                           235/50R17 100       5KA                     e1*2001/116*0289*10;
               7HKX0         L148                           235/55R17           51G                     Allradantrieb;
               7HMA          e1*2001/116*0289*..                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-18-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081
               ANLAGE: 6                                                        Radtyp: 5D7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 19.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 5 von 8
               Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER,        CALIFORNIA, MULTIVAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen         Auflagen zu Reifen           Auflagen
               7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 173    215/60R17      SEC; SED; 11A; 51G           T5 ab MJ 2003; T5 ab
               7HCA         e1*2001/116*0286*..             235/55R17      SEC; SED; 11A; 51G           MJ 2003; Nur bis
               7HK          L148                            235/65R17 104  SEF; SE5; SE8; 11A;          e1*2001/116*0289*10;
               7HKX0        L148                                           367; 54A                     Allradantrieb;
               7HMA         e1*2001/116*0289*..             245/65R17 107  SEF; SE5; SE7; SE8;          Frontantrieb;
                                                                           SE9; 11A; 367; 54A           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        74E

               Verkaufsbezeichnung:     T7 MULTIVAN, CALIFORNIA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ST           e1*2018/858*00018*.. 100       215/60R17 100        12O                     Frontantrieb; inkl.
                                                           225/55R17 101        12I                     Hybrid;
                                                           225/60R17 99         12I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 100 - 150 235/55R17 103        124                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                           245/50R17 99         12A; 5JK                725; 73C; 74D; 76S;
                                                           245/55R17 102        12A                     77E
                                                           255/50R17 101        11A; 12A; 245
               ST           e1*2018/858*00018*.. 130       215/60R17 100        12O; 5KA                Allradantrieb; Hybrid;
                                                           225/55R17 101        12I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/60R17 103        12I                     51A; 71C; 71K; 721;
§22 52081*02




                                                           235/55R17 103        124                     725; 73C; 74D; 76S;
                                                           245/50R17 103        12A; 5JK                77E
                                                           245/55R17 102        12A
                                                           255/50R17 101        11A; 12A; 245


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-18-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081
               ANLAGE: 6                                                         Radtyp: 5D7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 8
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
§22 52081*02




               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                    Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-18-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081
               ANLAGE: 6                                                         Radtyp: 5D7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 7 von 8
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1600kg.
               5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1650kg.
               5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1750kg.
               5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1800kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
§22 52081*02




               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherst ellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-18-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081
               ANLAGE: 6                                                        Radtyp: 5D7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 19.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 8
               SE5) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit dem geänderten Fahrwerk der Fa.
                    Auto Seikel GmbH, Gutachten-Nr. 366-0896-03-MURD. Das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks
                    ist zu beachten.
               SE6) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist auch zulässig mit dem geänderten Getriebe der Fa.
                    Auto Seikel GmbH, Welle I i=71/13, Welle II i=71/19 und Welle III i=71/17.
               SE7) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit dem geänderten Getriebe der Fa.
                    Auto Seikel GmbH, Welle I i=71/13, Welle II i=71/19 und Welle III i=71/17.
               SE8) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen, z. B. für VW T5 Teile-Nr. 7H 5 und VW Passat Typ 3BG Teile-Nr.
                    3BG 5.
               SE9) Durch Nacharbeit (Verlegen der Rohrleitungen der Klimaanlage) im hinteren rechten Radhaus im Bereich
                    über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                    .
               SEC) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist wahlweise zulässig ohne oder auch mit dem
                    geänderten Fahrwerk der Fa. Auto Seikel GmbH, Gutachten-Nr. 366-0896-03-MURD. Das Teilegutachten
                    des geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
               SED) An Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3200 kg sind nur Reifen zulässig, die
                    mindestens mit einem Loadindex von 103 gekennzeichnet sind und deren Abrollumfang kleiner als 2130
                    mm (ausreichende Bremswirkung) ist.
               SEF) Diese Reifengröße darf nur an Fahrzeugen mit einem       zulässigen Gesamtgewicht      von höchstens 3000
                    kg (ausreichende Bremswirkung) verwendet werden.
§22 52081*02




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 52081*02




                                        special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


               Genehmigungsnummer: 52081*02
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     5D7070
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 52081*02
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 52081*02




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     19.05.2025

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0253-18-WIRD/N2
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 52081*02
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                     Pkw“ nur gemäß
                     The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                     accordance with

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1-9

                     und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                     and under the specified conditions mentioned there.

               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
§22 52081*02




                     Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                        4

               Genehmigungsnummer: 52081*02
               Approval number:

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       16.06.2025
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 52081*02




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 52081*02
               Approval No.


               Ausgabedatum:        26.10.2018                 letztes Änderungsdatum: 16.06.2025
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     366-0253-18-WIRD                                                  12.10.2018
                     366-0253-18-WIRD/N1                                               04.11.2021
                     366-0253-18-WIRD/N2                                               19.05.2025

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
§22 52081*02




                     Information document No.:                                         Date
                     5D7070                                                            03.07.2018
                     5D7070                                                            16.05.2025

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
                     See item V.4. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 52081*02

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
               schrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

               KBA 52081

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
               ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 52081*02




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
               te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
               den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
               zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
               gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
               ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
               nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
               entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 52081*02

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
               ecuted.
§22 52081*02




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
               signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
               ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
               dered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.