Gutachten 366-0253-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081 ANLAGE: 6 Radtyp: 5D7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 19.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 55 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 512055651/IG3X 5D7070/IG3X ohne 65,1 1200 2400 05/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Hinweis zum Verwendungsbereich: §22 52081*02 Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Nabenkappe: MAK60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm für Typ : ST; 2H; 2HS2; 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM; 7HMA; 7J0 200 Nm für Typ : SYMVE; SYMWE; SYN1E; SYN2E; SZN2E Verkaufsbezeichnung: AMAROK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2H e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 235/65R17 108 51J Nur Pickup (Serie); 2HS2 e1*2007/46*0750*.. 235/70R17 111 51J Radhausverbreiterung 245/65R17 111 ab Werk; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74E; 76S; 76T Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0253-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081 ANLAGE: 6 Radtyp: 5D7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 19.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, CALIFORNIA BEACH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HMA e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA ab e1*2007/46*0130*16; 215/60R17C 104 ab 225/55R17 101 5KK e1*2001/116*0289*25; 225/55R17C T6; ab 104/102 235/50R17 100 5KA e1*2001/116*0220*36; 235/55R17 103 Lkw geschl.Kasten (Serie); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 76S Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA ab e1*2007/46*0130*16; 215/60R17C 104 ab 225/55R17 101 5KK e1*2001/116*0289*25; §22 52081*02 225/55R17C T6; ab 104/102 235/50R17 100 5KA e1*2001/116*0220*36; 235/55R17 103 Lkw geschl.Kasten (Serie); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 76S Verkaufsbezeichnung: CRAFTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SYMVE e1*2007/46*1953*.. 130 235/60R17C 117 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E SYMWE e1*2007/46*1935*.. 130 235/60R17C 117 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0253-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081 ANLAGE: 6 Radtyp: 5D7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 19.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: CRAFTER MJ 2017- Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SYN1E e1*2007/46*1613*.. 75 - 130 235/60R17C 117 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E SYN2E e1*2007/46*1614*.. 75 - 130 235/60R17C 117 Frontantrieb; SZN2E e1*2007/46*1620*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E Verkaufsbezeichnung: MULTIVAN-/-STARTLINE, CALIFORNIA-/-BEACH, BUSINESS, TRANSPORTER FLEX; Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HM e1*2001/116*0218*.. 62 - 173 215/60R17C 51G T5 ab MJ 2003; T5 ab 225/55R17 101 5KK MJ 2003; Nur bis 235/50R17 100 5KA e1*2001/116*0289*10; 235/55R17 51G Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D 7HM e1*2001/116*0218*.. 62 - 173 215/60R17 SEC; SED; 11A; 51G T5 ab MJ 2003; T5 ab §22 52081*02 235/55R17 SEC; SED; 11A; 51G MJ 2003; Nur bis 235/65R17 104 SEF; SE5; SE8; 11A; e1*2001/116*0289*10; 367; 54A Allradantrieb; 245/65R17 107 SEF; SE5; SE7; SE8; Frontantrieb; SE9; 11A; 367; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA ab e1*2007/46*0130*16; 215/60R17C 104 ab 225/55R17 101 5KK e1*2001/116*0289*25; 225/55R17C T6; ab 104/102 235/50R17 100 5KA e1*2001/116*0220*36; 235/55R17 103 Lkw geschl.Kasten (Serie); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0253-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081 ANLAGE: 6 Radtyp: 5D7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 19.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 215/60R17 100 12T; 5KA bis 215/60R17C 104 12T; 5MA e1*2007/46*0130*15; 225/55R17 101 12A; 5KK Lkw geschl.Kasten 225/55R17C 12A; 5MA (Serie); 104/102 235/50R17 100 12A; 5KA 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 103 12A; 5LK 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 76S 7J0 L225 63 - 117 235/65R17 104 SEF; SE5; SE6; SE8; Nur mit orig.VW- 11A; 367; 54A Pritsche; 245/65R17 107 SEF; SE5; SE7; SE8; Allradantrieb; 11A; 367; 54A Frontantrieb; 63 - 173 215/60R17 SEC; SED; SE6; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H; 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 235/55R17 SEC; SED; SE6; 11A; 721; 725; 73C; 74D; 51G 74E 7J0 L225 63 - 173 215/60R17 SED; 11A; 51G Nur mit orig.VW- 235/55R17 SED; 11A; 51G Pritsche; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 52081*02 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 215/60R17 100 12T; 5KA Ab 7HMA e1*2001/116*0289*.. 215/60R17C 104 12T; 5MA e1*2001/116*0289*11; 225/55R17 101 12A; 5KK Ab 225/55R17C 12A; 5MA e1*2001/116*0220*20; 104/102 235/50R17 100 12A; 5KA bis 235/55R17 103 12A; 5LK e1*2001/116*0289*24; bis e1*2001/116*0220*35; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 173 215/60R17C 51G T5 ab MJ 2003; T5 ab 7HCA e1*2001/116*0286*.. 225/55R17 101 5KK MJ 2003; Nur bis 7HK L148 235/50R17 100 5KA e1*2001/116*0289*10; 7HKX0 L148 235/55R17 51G Allradantrieb; 7HMA e1*2001/116*0289*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0253-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081 ANLAGE: 6 Radtyp: 5D7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 19.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 173 215/60R17 SEC; SED; 11A; 51G T5 ab MJ 2003; T5 ab 7HCA e1*2001/116*0286*.. 235/55R17 SEC; SED; 11A; 51G MJ 2003; Nur bis 7HK L148 235/65R17 104 SEF; SE5; SE8; 11A; e1*2001/116*0289*10; 7HKX0 L148 367; 54A Allradantrieb; 7HMA e1*2001/116*0289*.. 245/65R17 107 SEF; SE5; SE7; SE8; Frontantrieb; SE9; 11A; 367; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E Verkaufsbezeichnung: T7 MULTIVAN, CALIFORNIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ST e1*2018/858*00018*.. 100 215/60R17 100 12O Frontantrieb; inkl. 225/55R17 101 12I Hybrid; 225/60R17 99 12I 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 150 235/55R17 103 124 51A; 71C; 71K; 721; 245/50R17 99 12A; 5JK 725; 73C; 74D; 76S; 245/55R17 102 12A 77E 255/50R17 101 11A; 12A; 245 ST e1*2018/858*00018*.. 130 215/60R17 100 12O; 5KA Allradantrieb; Hybrid; 225/55R17 101 12I 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R17 103 12I 51A; 71C; 71K; 721; §22 52081*02 235/55R17 103 124 725; 73C; 74D; 76S; 245/50R17 103 12A; 5JK 77E 245/55R17 102 12A 255/50R17 101 11A; 12A; 245 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0253-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081 ANLAGE: 6 Radtyp: 5D7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 19.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). §22 52081*02 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0253-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081 ANLAGE: 6 Radtyp: 5D7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 19.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1650kg. 5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1750kg. 5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1800kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. §22 52081*02 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherst ellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0253-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081 ANLAGE: 6 Radtyp: 5D7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 19.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 SE5) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit dem geänderten Fahrwerk der Fa. Auto Seikel GmbH, Gutachten-Nr. 366-0896-03-MURD. Das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. SE6) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist auch zulässig mit dem geänderten Getriebe der Fa. Auto Seikel GmbH, Welle I i=71/13, Welle II i=71/19 und Welle III i=71/17. SE7) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit dem geänderten Getriebe der Fa. Auto Seikel GmbH, Welle I i=71/13, Welle II i=71/19 und Welle III i=71/17. SE8) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, z. B. für VW T5 Teile-Nr. 7H 5 und VW Passat Typ 3BG Teile-Nr. 3BG 5. SE9) Durch Nacharbeit (Verlegen der Rohrleitungen der Klimaanlage) im hinteren rechten Radhaus im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. . SEC) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist wahlweise zulässig ohne oder auch mit dem geänderten Fahrwerk der Fa. Auto Seikel GmbH, Gutachten-Nr. 366-0896-03-MURD. Das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. SED) An Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3200 kg sind nur Reifen zulässig, die mindestens mit einem Loadindex von 103 gekennzeichnet sind und deren Abrollumfang kleiner als 2130 mm (ausreichende Bremswirkung) ist. SEF) Diese Reifengröße darf nur an Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3000 kg (ausreichende Bremswirkung) verwendet werden. §22 52081*02 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object §22 52081*02 special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2 Genehmigungsnummer: 52081*02 Approval number: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: 5D7070 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 52081*02 Approval number: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification §22 52081*02 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: An der Innen- bzw. Außenseite des Rades On the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV AUSTRIA GMBH AT-1230 Wien 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 19.05.2025 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 366-0253-18-WIRD/N2 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 52081*02 Approval number: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ nur gemäß The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in accordance with Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1-9 und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden. and under the specified conditions mentioned there. 10. Bemerkungen: Remarks: §22 52081*02 Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: Siehe Prüfbericht See test report 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval is extended 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Aktualisierung des Verwendungsbereiches Update of the range of application Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 52081*02 Approval number: 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 16.06.2025 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: §22 52081*02 Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package Nummer der Genehmigung: 52081*02 Approval No. Ausgabedatum: 26.10.2018 letztes Änderungsdatum: 16.06.2025 Date of issue: last date of amendment: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal Prüfbericht(e) Nr.: Datum: Test report(s) No.: Date 366-0253-18-WIRD 12.10.2018 366-0253-18-WIRD/N1 04.11.2021 366-0253-18-WIRD/N2 19.05.2025 Beschreibungsbogen Nr.: Datum: §22 52081*02 Information document No.: Date 5D7070 03.07.2018 5D7070 16.05.2025 Liste der Änderungen: Datum: List of modifications: Date Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes See item V.4. of the test report Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 52081*02 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor- schrift zu kennzeichnen. Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt: KBA 52081 Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs- unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig- ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. §22 52081*02 Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig- te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer- den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset- zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi- gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge- ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge- nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Approval No.: 52081*02 - Attachment - Collateral clauses and instruction on right to appeal Collateral clauses All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the applied regulation. The approval identification is as follows: - see German version - The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of the Kraftfahrt-Bundesamt. Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt. Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros- ecuted. §22 52081*02 The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as- signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com- ply with the requirements of traffic safety or environmental protection. The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin- dered access to the production and storage facilities. The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade mark rights of third parties are not affected with this approval. Instruction on right to appeal This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg.