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							Gutachten 366-0253-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081
ANLAGE: 9                                                            Radtyp: 5D7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 04.11.2021
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                Fahrzeughersteller              NISSAN EUROPE (F), RENAULT, SOVAB (Passenger Cars)




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 66
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
513066891/KT        5D7070/KT                  ohne                        89,1                   1200      2300    05/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN EUROPE (F)
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 155 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     INTERSTAR
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
 FDN          K964                58 - 107 215/60R17C 109                                     Pkw geschlossen; Lkw
 F3           L223                                                                            geschl.Kasten (Serie);
 J3           e2*2001/116*0273*..                                                             10B; 11G; 11H; 12A;
 NDN          K963                                                                            51A; 54F; 71C; 71K;
 N3           L226                                                                            721; 725; 73C; 74D




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 155 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0253-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081
ANLAGE: 9                                                            Radtyp: 5D7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 04.11.2021
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Verkaufsbezeichnung:     INTERSTAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
FDN          K964                58 - 107 215/60R17C 109                                     Pkw geschlossen; Lkw
F3           L223                                                                            geschl.Kasten (Serie);
J3           e2*2001/116*0273*..                                                             10B; 11G; 11H; 12A;
NDN          K963                                                                            51A; 54F; 71C; 71K;
N3           L226                                                                            721; 725; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     MASTER / MASTER-KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                    Auflagen
FD           H912              58 - 107 215/60R17C 109                                       Pkw geschlossen; Lkw
JD           e2*93/81*0129*..,                                                               geschl.Kasten (Serie);
               e2*98/14*0129*..                                                              10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                             51A; 54F; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SOVAB (Passenger Cars)
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 155 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MOVANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                    Auflagen
F9           K155              58 - 107 215/60R17C 109                                       Pkw geschlossen; Lkw
J9           e2*93/81*0130*..,                                                               geschl.Kasten (Serie);
               e2*98/14*0130*..                                                              10B; 11G; 11H; 12A;
U9             K156                                                                          51A; 54F; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0253-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52081
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: 5D7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 04.11.2021
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhal b des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.