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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52784 nach §22 StVZO

                             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 1 von 9

                             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                             Via C. Colombo
                                                             I-25013 Carpenedolo (BS)


                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          MAGMA
                             Typ                             MM6050
                             Radgröße                        6Jx15H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             EEG          MM6050/EEG / ohne Ring              4/108/65,1          25         615    2125

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      52784
§ 22 52784, Erweiterung 01




                             Herstellerzeichen               MAK
                             Radtyp und Ausführung           MM6050...(s.o)
                             Radgröße                        6Jx15H2
                             Einpresstiefe                   ET...(s.o)
                             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   100                      28                 B225L284
                                                                                                                    17
                             S02   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   90                       28                 B225L284
                                                                                                                    17
                             S03   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   110                      28                 B225L284
                                                                                                                    17
                             S04   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   115                      28                 B225L284
                                                                                                                    17
                             S05   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   100                      27                 B225L274
                                                                                                                    19

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Citroen
                                                             Opel
                                                             Peugeot

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52784 nach §22 StVZO

                             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
                             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                              Seite 2 von 9

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Citroen C2              50-80        185/55R15                                    A14 A21 A30
                             J*...*                                                                            B03 C25 S01
                             e2*2001/116*
                             0284-0286,
                             0316,0339,0344*..
                             Citroen C2              44,50,54     185/55R15   K25                              A01 A12 A14
                             J*...*                                                                            A21 C24 S01
                             e2*2001/116*
                             0283-0286,0316*..
                             Citroen C3 (I)          49-80        185/60R15   A63                              A14 A21 C35
                             F*...*                  49-80        195/50R15   A12                              S01
                             e2*98/14,2001/116*      49-80        195/55R15   A12
                             0257-0259,0261,
                             0289,0317,0318,
                             0329*..
                             Citroen C3 (II)         44-88        185/65R15                                    A12 A14 A16
§ 22 52784, Erweiterung 01




                             S*****, S               44-88        195/60R15                                    A21 Y85 S01
                             e2*2007/46*0003*..;
                             e2*2007/46*0060*..
                             (FIN: VF7SC, /SR,
                             /SN...)
                             Citroen C3 (III)        50-85        195/65R15   A90                              A14 A21 KMV
                             S                                                                                 Y85 S02
                             e2*2007/46*
                             0003*44-..,
                             e2*2007/46*0060*17-..
                             (FIN: VF7SX, /SY...)
                             Citroen C3 Picasso      66-70        195/60R15   A90                              A14 A21 S01
                             SH****, SH              80-88        195/60R15   A90 M+S
                             e2*2001/116*0371*..;
                             e2*2007/46*0110*..
                             Citroen C3 Pluriel      50,54,80     185/65R15   A63                              A14 A21 B03
                             H*****                  50,54,80     195/60R15   A12                              Cbo S01
                             e2*2001/116*0266*..
                             Citroen C4 (I)          65-103       195/65R15   A13 M+S                          A14 A21 B03
                             L*****                  65-88        195/65R15   A13                              B83 Cpe Lim
                             e2*2001/116*0302*..     65-88        205/60R15   A13                              S01
                                                     65-88        215/60R15   A01 A12 K2b K42
                             Citroen C5              66-103       195/65R15   R37                              A12 A14 A21
                             D*...*                  66-103       205/60R15   R37                              B03 Car Lim
                             e2*98/14*               66-103       205/65R15   R09                              S01
                             0215 bis 0221,
                             0249*..
                             Citroen DS3             50-88        185/65R15                                    A12 A14 A16
                             S*****, S               50-88        195/60R15                                    A21 Cbo Y84
                             e2*2007/46*0003*..                                                                S01
                             (FIN: VF7SA...;
                             VF7SB)




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52784 nach §22 StVZO

                             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                Seite 3 von 9
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Opel Corsa-F           55           185/60R15    K2b                                A01 A12 A14
                             U                      55           185/65R15    K2b                                A21 A58 Flh
                             e2*2007/46*            55           195/60R15    K2b K6i K6j                        KOV NoE
                             0639*05-..             55           205/55R15    K1a K1b K2b K4i K5d K6i K6r        Z15
                                                                                                                 S04
                             Peugeot 1007           50,54,65     175/60R15    A90 Z14                            A14 A21 S01
                             K*****                 50-80        185/55R15    A90 R37
                             e2*2001/116*0300*..    50-80        185/60R15    A90
                                                    50-80        195/55R15    A12
                             Peugeot 206            40-66        185/55R15    Flh R37                            A14 A21 A30
                             2*...*                 40-66        195/50R15    A01 Flh K1a R37                    B03 S01
                             e2*93/81,98/14,        40-80        195/55R15    A01 Flh G09 K1a
                             2001/116*              55-100       185/55R15    Cbo Flh R37
                             0085, 0168-0174,       55-100       195/50R15    Cbo Flh P26 R37
                             0212, 0237-0239,       55-100       195/55R15    Cbo Flh P26 X22
                             0250, 0291, 0310,
                             0311, 0343*..
§ 22 52784, Erweiterung 01




                             Peugeot 206 RC         130          195/55R15                                       A14 A21 A30
                             2*RFK*                                                                              B03 Flh S01
                             e2*2001/116*0269*..
                             Peugeot 206 SW         44-80        185/55R15    R37                                A14 A21 A30
                             2*...*                 44-80        195/50R15    A01 K1b R37                        Car S01
                             e2*98/14,2001/116*     44-80        195/55R15    A01 G09 K1b
                             0174, 0212, 0237-      55-100       195/55R15    R09
                             0239, 0250, 0291,
                             0310, 0311, 0343*..
                             Peugeot 206+           44           185/60R15    A01 A90 G03                        A14 A21 Flh
                             2*****                 44           195/55R15    A01 A12 G64 K6i                    S02
                             e2*2001/116*0374*..;   44-55        185/55R15    A90
                             e2*2007/46*0109*..     44-55        195/50R15    A01 A12 K6i
                                                    50,54,55     185/60R15    A90 R09
                                                    50,54,55     195/55R15    A01 A12 K6i X24
                             Peugeot 207 CC         82           185/65R15    A13                                A14 A21 B03
                             W*****                 82           195/60R15    A39                                B83 Cbo S03
                             e2*2001/116*0340*..
                             - Cabrio-Coupé
                             Peugeot 207, 207SW     50-110       185/65R15    A13 M+S                            A14 A21 B03
                             W*****, W              50-110       195/60R15    A39 M+S                            B83 Car Flh
                             e2*2001/116*0340*..,   50-88        185/65R15    A13                                S03
                             e2*2007/46*0072*..     50-88        195/60R15    A39
                                                    50-88        205/55R15    A12
                             Peugeot 208 (I)        50-88        185/65R15    A90                                A14 A21 A58
                             C                      50-88        195/60R15    A12                                Flh KOV O01
                             e2*2007/46*0070*..;                                                                 S03
                             e2*2007/46*0071*..
                             Peugeot 208 (II)       55, 75       185/60R15    A94                                A14 A21 A58
                             U                      55, 75       185/65R15    A94                                Flh KOV NoE
                             e2*2007/46*            55, 75       195/60R15    A01 A12 K2b                        Z15 S04
                             0639*03-..             55, 75       205/55R15    A01 A12 K1a K1b K2b K4i K5d K6i
                             - ohne GT-Line                                   K6r


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 4 von 9
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Peugeot 208 XY         68-88         185/65R15     A90                                   A14 A21 A58
                             C                      68-88         195/60R15     A12                                   Flh KMV O01
                             e2*2007/46*0070*..                                                                       S03
                             Peugeot 307            50-103        195/65R15     A13 M+S                               A14 A21 B83
                             3*...*                 50-80         195/65R15     A13                                   Flh S01
                             e2*98/14,2001/116*     50-80         205/60R15     A12
                             0235,0242-245,0251,
                             0252,0287-0288,
                             0290,0299,0301,
                             0313,0333*..
                             Peugeot 307            50-103        195/65R15     A13 M+S                               A14 A21 B83
                             Break/SW               50-80         195/65R15     A13                                   Car S01
                             3*...*                 50-80         205/60R15     A12
                             e2*98/14,2001/116*
                             0235,0242-245,0251,
                             0252,0287-288,0299,
                             0301,0313,0333*..
§ 22 52784, Erweiterung 01




                             Peugeot 307 CC         80-103        195/65R15     A13 M+S                               A14 A21 B83
                             3*...*                                                                                   Cbo S05
                             e2*98/14,2001/116*
                             0235,0243-244,0290,
                             0313*..
                             - Cabrio/Coupé

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52784 nach §22 StVZO

                             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                 Seite 5 von 9
                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
§ 22 52784, Erweiterung 01




                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52784 nach §22 StVZO

                             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                  Seite 6 von 9
                             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                             A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                             Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                             beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).
§ 22 52784, Erweiterung 01




                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A94    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             B83   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283
                             mm an Achse 1.

                             C24     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                             9,6 m bzw. 3,25 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
                             ausschließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt 1,1i (44kW); 1,4i (54 kW); 1,4 Hdi (50kW)).

                             C25     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                             10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
                             mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi
                             (50kW)).

                             C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                             11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
                             6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW),
                             1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-
                             Ausstattung").

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52784 nach §22 StVZO

                             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                 Seite 7 von 9
                             Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Cabrio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Coupé.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                             überprüfen.

                             G09     Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der
                             serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
§ 22 52784, Erweiterung 01




                             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                             überprüfen.

                             G64     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
                             dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
                             (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
                             Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52784 nach §22 StVZO

                             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                Seite 8 von 9
                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                             K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
                             umzulegen.

                             K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§ 22 52784, Erweiterung 01




                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                             O01    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 302mm
                             an Achse 1.

                             P26    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit breiteren Kotflügeln an
                             Achse 1, dies sind Fahrzeuge mit 15 oder 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52784 nach §22 StVZO

                             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                   Seite 9 von 9
                             X22    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
                             175/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             Y84    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
                             Karosserieform Fließheck.

                             Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
                             Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

                             Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).
§ 22 52784, Erweiterung 01




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 26. Februar 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 26. Februar 2020




                             Schmidt                                                                      00338381.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim