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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52784 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                Via C. Colombo, 14
                                I-25013 Carpenedolo (BS)


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MAGMA
Typ                             MM6050
Radgröße                        6Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
CC           MM6050/CC / Ø57,1-EX-Ø72            4/100/57,1          40         615    2125

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52784
Herstellerzeichen               MAK
Radtyp und Ausführung           MM6050...(s.o)
Radgröße                        6Jx15H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      27                 EX1

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Arosa              37-74        195/45R15                                     A12 A14 A21
6H, 6HS                                                                            S01
e1*95/54*,
98/14*0049*..,
e9*98/14*0037*..
Seat Mii                44, 50, 55   165/60R15                                     A12 A14 A21
AA, AAN                 44, 50, 55   165/65R15                                     F16 Flh NoE
e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55   175/55R15                                     V15 S01
e13*2007/46*1183*..     44, 50, 55   175/60R15
                        44, 50, 55   185/55R15
                        44, 50, 55   195/50R15    A01 K1a K2b
                        44, 50, 55   195/55R15    A01 K1a K2b
                        44, 50, 55   205/50R15    A01 K2b R03
Seat Mii electric       61           165/60R15                                     A12 A14 A21
AA                      61           165/65R15                                     F16 Flh S01
e13*2007/46*1168*..     61           175/55R15
                        61           175/60R15
                        61           185/55R15
                        61           195/50R15    A01 K1a K2b
                        61           195/55R15    A01 K1a K2b
Skoda Citigo            44, 50, 55   165/60R15                                     A12 A14 A21
AA, AAN                 44, 50, 55   165/65R15                                     F16 Flh NoE
e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55   175/55R15                                     V15 S01
e13*2007/46*1184*..     44, 50, 55   175/60R15
- incl. Facelift 2017   44, 50, 55   185/55R15
                        44, 50, 55   195/50R15    A01 K1a K2b
                        44, 50, 55   195/55R15    A01 K1a K2b
                        44, 50, 55   205/50R15    A01 K2b R03
Skoda Citigo E IV       61           165/60R15                                     A12 A14 A21
AA                      61           165/65R15                                     F16 Flh S01
e13*2007/46*1169*..     61           175/55R15
                        61           175/60R15
                        61           185/55R15
                        61           195/50R15    A01 K1a K2b
                        61           195/55R15    A01 K1a K2b
VW cross UP!            55, 66       165/60R15                                     A12 A14 A21
AA                      55, 66       165/65R15                                     F16 Flh KMV
e13*2007/46*1167*..     55, 66       175/55R15                                     S01
- incl. Facelift 2016   55, 66       175/60R15
                        55, 66       185/55R15
                        55, 66       195/50R15
                        55, 66       195/55R15
VW e-UP!                60,61        165/60R15                                     A12 A14 A21
AA, AAN                 60,61        165/65R15                                     F16 Flh S01
e13*2007/46*1167*..;    60,61        175/55R15
e13*2007/46*1182*..     60,61        175/60R15
- incl. Facelift 2016   60,61        185/55R15
                        60,61        195/50R15    A01 K1a K2b
                        60,61        195/55R15    A01 K1a K2b


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52784 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Lupo                 92            195/45R15     R37                                   A12 A14 A21
6ES                                                                                       B03 S01
e1*98/14*0147*..,
e1*2001/116*0147*..
VW Lupo                 37-77         195/45R15                                           A12 A14 A21
6X, 6E                                                                                    N3L S01
e1*97/27,98/14,
2001/116*
0085,0114*..
VW UP!                  44-66         165/60R15                                           A12 A14 A21
AA, AAN                 44-66         165/65R15                                           F16 Flh NoE
e13*2007/46*1167*..;    44-66         175/55R15                                           Npf V15 S01
e13*2007/46*1182*..     44-66         175/60R15
- incl. Facelift 2016   44-66         185/55R15
                        44-66         195/50R15     A01 K1a K2b
                        44-66         195/55R15     A01 K1a K2b
                        44-66         205/50R15     A01 K2b R03


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 4 von 6

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52784 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
Hersteller                        MAK s.p.a.

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K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und
somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse     Hinterachse

Nr.   1   175/55R15       195/50R15
Nr.   2   185/55R15       205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15       205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15       225/50R15
Nr.   5   205/65R15       225/60R15
Nr.   6   235/70R15       275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 14. Oktober 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52784 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
Hersteller                     MAK s.p.a.

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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 14. Oktober 2021




Schmidt                                                               00378201.DOC JR-CS




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