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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52784 nach §22 StVZO

                             Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                             Via C. Colombo
                                                             I-25013 Carpenedolo (BS)


                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          MAGMA
                             Typ                             MM6050
                             Radgröße                        6Jx15H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             F3           MM6050/F3 / Ø60,1-P-Ø76             5/114,3/60,1        45         660    2125

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      52784
§ 22 52784, Erweiterung 01




                             Herstellerzeichen               MAK
                             Radtyp und Ausführung           MM6050...(s.o)
                             Radgröße                        6Jx15H2
                             Einpresstiefe                   ET...(s.o)
                             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                  P8
                             S02   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   90                       -                  P12
                             S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                      27                 P14

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Fiat
                                                             Suzuki
                                                             Toyota

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52784 nach §22 StVZO

                             Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
                             Hersteller                          MAK s.p.a.

                                                                                                               Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Fiat Sedici               79-99,2       195/65R15   A13                            A14 A21 A57
                             FY                        79-99,2       205/60R15   A39                            B03 Flh KMV
                             e4*2001/116*0106*..       79-99,2       205/65R15   A39                            S03
                                                       79-99,2       215/60R15   A12
                             Suzuki SX4                66-99,2       195/65R15   A13                            A14 A21 A58
                             EY                        66-99,2       205/60R15   A39                            B03 Flh KOV
                             e4*2001/116*0105*..;      66-99,2       205/65R15   A39                            S03
                             e4*2007/46*0284*..        66-99,2       215/60R15   A12
                             - ohne Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             Suzuki SX4                66-99,2       195/65R15   A13                            A14 A21 A57
                             EY                        66-99,2       205/60R15   A39                            B03 Flh KMV
                             e4*2001/116*0105*..;      66-99,2       205/65R15   A39                            S03
                             e4*2007/46*0284*..        66-99,2       215/60R15   A12
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
§ 22 52784, Erweiterung 01




                             Suzuki SX4                79, 88        195/65R15   A39                            A14 A21 A58
                             GY                        79, 88        205/60R15   A12                            Lim S02
                             e4*2001/116*0124*..       79, 88        215/60R15   A01 A12 K1b
                             - Limousine
                             Suzuki Swift Sport (IV)   92            185/60R15   A33                            A14 A21 A58
                             MZ                        92            195/55R15   A12                            Flh S03
                             e4*2001/116*0090*..
                             Toyota Auris (I)          66-97         195/65R15   A33                            A14 A21 B03
                             E15J, E15UT..             66-97         205/60R15   A91                            Flh S01
                             e11*2001/116*0299*..;     66-97         215/60R15   A12
                             0305*00-13;
                             e11*2007/46*0167*..;
                             0019*00-03
                             - incl. Facelift 2010
                             Toyota Auris (II)         82, 85, 97    195/65R15   A33                            A14 A21 A58
                             E15UT(a),                 82, 85, 97    205/60R15   A33                            Car F24 Flh
                             E15UTN(a), -/TMG          82, 85, 97    215/60R15   A12                            KOV Pe2 S01
                             e11*2001/116*
                             0305*14-..;
                             e11*2007/46*
                             0019*04-..;
                             e13*2007/46*1718*..
                             - ab Modell 2013 (E18)
                             - incl. Facelift 2015
                             Toyota Auris (II)         66, 73, 85    195/65R15   A33                            A14 A21 A58
                             E15UT(a),                 66, 73, 85    205/60R15   A33                            Car F23 Flh
                             E15UTN(a), -/TMG          66, 73, 85    215/60R15   A12                            KOV Pe2 S01
                             e11*2001/116*
                             0305*14-..;
                             e11*2007/46*
                             0019*04-..;
                             e13*2007/46*1718*..
                             - ab Modell 2013 (E18)
                             - incl. Facelift 2015



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52784 nach §22 StVZO

                             Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
                             Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 3 von 6
                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Toyota Auris Hybrid (I)   73           195/65R15   A33                                   A14 A21 B03
                             HE15U(a)                  73           205/60R15   A91                                   Flh S01
                             e11*2007/46*
                             0018*00-04
                             Toyota Auris Hybrid(II)   73           195/65R15   A33                                   A14 A21 A58
                             HE15U(a), -/TMG           73           205/60R15   A33                                   Car F24 Flh
                             e11*2007/46*              73           215/60R15   A12                                   KOV Pe2 S01
                             0018*05-..;
                             e13*2007/46*1549*..
                             - ab Modell 2013 (E18)
                             - incl. Facelift 2015
                             Toyota Corolla (X)        66-97        195/65R15   A33                                   A14 A21 B03
                             E15EJ, E15ES              66-97        205/60R15   A91                                   Sth S01
                             e11*2001/116*             66-97        215/60R15   A12
                             0304*00-08;
                             e11*2001/116*0314*.
                             Toyota Corolla (XI)       66, 73, 97   195/65R15   A33                                   A14 A21 A58
§ 22 52784, Erweiterung 01




                             E15EJ, -/TMG              66, 73, 97   205/60R15   A33                                   F23 KOV Lim
                             e11*2001/116*             66, 73, 97   215/60R15   A12                                   Pe2 S01
                             0304*09-..;
                             e13*2007/46*1910*..
                             - ab Modell 2014 (E18)

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-           Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit           Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                       V      W        Y
                             210 km/h                  100% 100% 100%
                             220 km/h                  97%    100% 100%
                             230 km/h                  94%    100% 100%
                             240 km/h                  91%    100% 100%
                             250 km/h                  -      95%      100%
                             260 km/h                  -      90%      100%
                             270 km/h                  -      85%      100%
                             280 km/h                  -      -        95%
                             290 km/h                  -      -        90%
                             300 km/h                  -      -        85%

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52784 nach §22 StVZO

                             Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 4 von 6
                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
§ 22 52784, Erweiterung 01




                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52784 nach §22 StVZO

                             Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 5 von 6
                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                             (Einzelradaufhängung).

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
§ 22 52784, Erweiterung 01




                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
                             an Achse 1.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Stufenheck.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52784 nach §22 StVZO

                             Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 6 von 6
                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 26. Februar 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 52784, Erweiterung 01




                             Lambsheim, 26. Februar 2020




                             Schmidt                                                                      00338391.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim