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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52294 nach §22 StVZO

                             Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55802119 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MM6560
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 1 von 9

                             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                             Via C. Colombo
                                                             I-25013 Carpenedolo (BS)


                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          MAGMA
                             Typ                             MM6560
                             Radgröße                        6.5JX16H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             P            MM6560-P / Ø56,1-I-Ø72              5/100/56,1          35         660    2150

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      52294
§ 22 52294, Erweiterung 01




                             Herstellerzeichen               MAK
                             Radtyp und Ausführung           MM6560...(s.o)
                             Radgröße                        6.5JX16H2
                             Einpresstiefe                   ET...(s.o)
                             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   90                       -                  I4
                             S02   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   120                      -                  I4
                             S03   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   110                      28                 I5

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      MG Rover
                                                             Subaru
                                                             Toyota

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52294 nach §22 StVZO

                             Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55802119 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MM6560
                             Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                                              Seite 2 von 9

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Rover 75, MG ZT         85-130        205/55R16   K1c K2b K42 K56 R37             A01 A12 A14
                             RJ, J                   85-130        205/60R16   K1c K2b K42 K56 R37             A21 B03 Lim
                             e11*98/14*0111*..,      85-130        215/55R16   K1c K2b K42 K56                 S03
                             e11*2001/116*0111*.
                             Rover 75, MG ZT-T       85-130        205/55R16   K1c K2b R37 T88                 A01 A12 A14
                             RJ, J                   85-130        205/60R16   K1c K2b R37                     A21 B03 Car
                             e11*98/14*0111*..,      85-130        215/55R16   K1c K2b K42 K56                 S03
                             e11*2001/116*0111*.
                             - Tourer/Kombi
                             Subaru BRZ (Z)          147           205/55R16                                   A12 A14 A21
                             ZC, GC/GF               147           225/50R16   A01 K1a K2b                     A58 B03 Cpe
                             e13*2007/46*1281*..;                                                              V16 S02
                             e13*2001/116*
                             0026*05-..
                             Subaru Forester (II)    90-169        205/60R16   R09                             A12 A14 A21
                             SG, SGS, SGG            90-169        205/65R16   R09                             S01
§ 22 52294, Erweiterung 01




                             e13*98/14*0087*..,      90-169        215/55R16   R37
                             e1*2001/116*0209*..,    90-169        215/60R16
                             e11*2001/116*0242*.     90-169        225/55R16   A01 K1c K2c K42 Z49
                             Subaru Forester (III)   104-110       205/60R16   R37                             A12 A14 A21
                             SH, SHS, SHLPG          104-110       205/65R16   R37                             Car S01
                             e13*2001/116*           104-110       215/60R16   R37
                             0982*00-08;             104-169       215/65R16
                             e1*2001/116*0485*..,    104-169       225/60R16   A01 K1c K2c K42 Z58
                             e24*2007/46*0007*..     104-169       235/60R16   A01 K15 K1c K2c K42 K56 Z58
                             Subaru Forester (IV)    108, 110      215/65R16   A90                             A14 A21 A56
                             SJ, SH                  108, 110      215/70R16   A12                             B68 Car S02
                             e13*2007/46*1305*..     108, 110      225/65R16   A12
                             e13*2001/116*           108, 110      235/60R16   A01 A12 K1c
                             0982*09-.. (Ausf. SJ)   108, 110      235/65R16   A01 A12 K1c
                             Subaru Impreza (III)    79, 110       195/60R16   K1c T89                         A01 A12 A14
                             G3, G3S                 79-195        205/55R16   K1c K2b K42                     A21 Flh KOV
                             e1*2001/116*0438*..,    79-195        215/50R16   K1c K2c K41 K42                 S01
                             e1*2001/116*0460*..     79-195        215/55R16   K1c K2c K41 K42
                                                     79-195        225/50R16   K1c K2c K41 K42
                             Subaru Impreza (III)    110           205/55R16   K42 K6y                         A01 A12 A14
                             XV                      110           215/50R16   K41 K42 K5x K6y                 A21 Flh KMV
                             G3                      110           215/55R16   K41 K42 K5x K6y                 S01
                             e1*2001/116*0438*..     110           225/50R16   K41 K42 K5x K6y

                             Subaru Impreza (IV)     84            195/60R16   R37                             A12 A14 A21
                             G4                      84, 110       205/55R16   A01 K1c K6g K6i K6r             Flh S01
                             e1*2007/46*0597*..      84, 110       215/55R16   A01 K1c K6g K6i K6r
                                                     84, 110       225/50R16   A01 K1c K2b K6h K6i K6r
                             Subaru Legacy (IV)      110-180       205/60R16   R09 Z49                         A01 A12 A14
                             Outback                 110-180       215/55R16   K42 R09 Z49                     A21 B03 Car
                             BL/BP, -S, -G           110-180       215/60R16   K42 K45 Z49                     S01
                             e1*2001/116*0228*..,    110-180       225/55R16   K42 K45 Z49
                             e1*2001/116*0256*..,
                             e11*2001/116*0240*.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52294 nach §22 StVZO

                             Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55802119 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MM6560
                             Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 3 von 9
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Subaru Legacy (V)       110-127       205/55R16    A33                                   A14 A21 A56
                             BM/BR, BM/BRS           110-127       205/60R16    A33                                   B68 Car Lim
                             e1*2007/46*0079*..;     110-127       205/65R16    A12                                   NfS X26 S02
                             e13*2007/46*1074*..     110-127       215/50R16    A01 A12 K6c T90
                                                     110-127       215/55R16    A01 A12 K6c
                                                     110-127       215/60R16    A01 A12 K6c
                                                     110-127       225/50R16    A01 A12 K1c K4h K6d K6g
                                                     110-127       225/55R16    A01 A12 K1c K4h K6d K6g
                                                     110-127       235/50R16    A01 A12 K1c K4h K6d K6g
                             Subaru Outback          110-127       215/65R16    A33                                   A14 A21 A56
                             BM/BR, BM/BRS           110-127       215/70R16    A33                                   B68 Car S02
                             e1*2007/46*0079*..;     110-127       225/60R16    A33
                             e13*2007/46*1074*..     110-127       225/65R16    A33
                             Subaru XV (I)           80-110        205/60R16    A13 M+S                               A14 A21 A56
                             G4                      80-110        205/65R16    A13 M+S                               Flh KMV S01
                             e1*2007/46*0597*..      80-110        215/60R16    A01 A12 K1c M+S
§ 22 52294, Erweiterung 01




                                                     80-110        215/65R16    A01 A12 K1c M+S
                                                     80-110        225/60R16    A01 A12 K1c K6w M+S
                             Toyota GT86 (Z)         147           205/55R16                                          A12 A14 A21
                             ZN, GC/GF               147           225/50R16    A01 K1a K2b                           A58 B03 B68
                             e13*2007/46*1287*..;                                                                     Cpe V16 S02
                             e13*2001/116*
                             0026*05-..
                             - incl. Facelift 2016

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52294 nach §22 StVZO

                             Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55802119 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MM6560
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 4 von 9

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 52294, Erweiterung 01




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52294 nach §22 StVZO

                             Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55802119 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MM6560
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 5 von 9

                             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
§ 22 52294, Erweiterung 01




                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             B68     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
                             zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 294 mm an Achse 1.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Coupé.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K15    Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist
                             durch Nacharbeiten der Türkante sowie der Spritzgummis herzustellen.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55802119 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MM6560
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 6 von 9

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
§ 22 52294, Erweiterung 01




                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

                             K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                             K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                             Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
                             Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                             K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55802119 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MM6560
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                      Seite 7 von 9

                             K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             NfS     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
                             Ausstattungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk).

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
§ 22 52294, Erweiterung 01




                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55802119 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MM6560
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                      Seite 8 von 9

                             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    185/50R16     205/45R16
                             Nr. 2    195/40R16     215/35R16
                             Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
                             Nr. 4    195/50R16     215/45R16
                             Nr. 5    205/45R16     225/40R16
                             Nr. 6    205/50R16     225/45R16
                             Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
                             Nr. 8    205/60R16     225/55R16
                             Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
                             Nr. 10   215/55R16     235/50R16
                             Nr. 11   225/40R16     245/35R16
                             Nr. 12   225/50R16     245/45R16
                             Nr. 13   225/55R16     245/50R16
                             Nr. 14   225/60R16     245/55R16
§ 22 52294, Erweiterung 01




                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             X26      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.

                             Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
                             Kederband) zu entfernen.

                             Z58      Die Gummilippe der hinteren Türen im Radhausbereich sind nachzuarbeiten

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 27. August 2019 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55802119 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MM6560
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 9 von 9

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2019.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 27. August 2019
§ 22 52294, Erweiterung 01




                             Schmidt                                                                      00327164.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim