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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52298 nach §22 StVZO

             Anlage 34 zum Prüfbericht Nr. 55810118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MM7070
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 1 von 6

             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                             Via C. Colombo
                                             I-25013 Carpenedolo (BS)


             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          MAGMA
             Typ                             MM7070
             Radgröße                        7Jx17H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             HA2X         MM7070 HA2X/ ohne Ring              5/98/58,1           41         610    2200

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52298
             Herstellerzeichen               MAK
             Radtyp und Ausführung           MM7070...(s.o)
             Radgröße                        7Jx17H2
§ 22 52298




             Einpresstiefe                   ET...(s.o)
             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
             Herstelldatum                   Monat un Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.    Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                    Befestigungsmittel
             S01    Serienschraube          Kegel 60°   100                      22                 O.E
                    M12x1,25
             S02    Serienschraube          Kegel 60°   120                      22                 O.E
                    M12x1,25

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Alfa Romeo
                                             Fiat

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 34 zum Prüfbericht Nr. 55810118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MM7070
             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 2 von 6


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Alfa 147                74-125       215/45R17     M+S                                   A12 A14 A21
             937                     74-125       215/45R17     R35                                   B02 Flh S01
             e3*98/14*0070*..
             Fiat 500L Trekking      59-77        205/45R17     T88                                   A12 A14 A21
             199                     59-77        205/50R17                                           A58 Flh KMV
             e3*2001/116*            59-77        215/45R17     T87 T91                               S02
             0217*33-..              59-77        225/45R17
             Fiat 500L, -Living      59-77        205/45R17     T88                                   A12 A14 A21
             199                     59-77        205/50R17                                           A58 Flh KOV
             e3*2001/116*            59-77        215/45R17     T87 T91                               S02
             0217*28-..;             59-77        225/45R17
             e3*2007/46*0010*07-..
             Fiat Tipo               70-88        205/45R17     A90 T88                               A14 A21 A58
             356                     70-88        205/50R17     A12                                   B02 Car FI9
             e3*2007/46*0373*..      70-88        215/45R17     A12                                   Flh Lim V17
                                     70-88        225/45R17     A12                                   S02

             Allgemeine Hinweise
§ 22 52298




             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 34 zum Prüfbericht Nr. 55810118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MM7070
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                   Seite 3 von 6

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
§ 22 52298




             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             FI9     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung dieser Rad-
             /Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit belüfteter Scheibenbremse
             (Durchmesser 284 mm, Dicke 22mm) an Achse 1.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


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             Anlage 34 zum Prüfbericht Nr. 55810118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MM7070
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 4 von 6

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.
§ 22 52298




             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52298 nach §22 StVZO

             Anlage 34 zum Prüfbericht Nr. 55810118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MM7070
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 5 von 6

             V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    195/40R17     215/35R17
             Nr. 2    195/45R17     215/40R17
             Nr. 3    205/40R17     225/35R17
             Nr. 4    205/45R17     235/40R17
             Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
             Nr. 6    205/55R17     225/50R17
             Nr. 7    215/40R17     245/35R17
             Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
             Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
             Nr. 10   215/55R17     235/50R17
             Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
             Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
             Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
             Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
             Nr. 15   235/50R17     255/45R17
             Nr. 16   235/55R17     255/50R17
             Nr. 17   235/60R17     255/55R17
§ 22 52298




             Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
             Nr. 19   255/45R17     285/40R17

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 11. Februar 2019 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52298 nach §22 StVZO

             Anlage 34 zum Prüfbericht Nr. 55810118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MM7070
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 6 von 6

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 11. Februar 2019
§ 22 52298




             Schmidt                                                                      00312677.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim