Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52298 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55810118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MM7070
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                       Seite 1 von 6

             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                             Via C. Colombo
                                             I-25013 Carpenedolo (BS)


             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          MAGMA
             Typ                             MM7070
             Radgröße                        7Jx17H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             P5IX         MM7070 P5IX/ ohne Ring              5/100/56,1             55       610     2200

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52298
             Herstellerzeichen               MAK
             Radtyp und Ausführung           MM7070...(s.o)
             Radgröße                        7Jx17H2
§ 22 52298




             Einpresstiefe                   ET...(s.o)
             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
             Herstelldatum                   Monat un Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.    Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                    Befestigungsmittel
             S01    Serienmutter            Kegel 60°   90                       -                    OE
                    M12x1,25
             S02    Serienmutter            Kegel 60°   100                      -                    OE
                    M12x1,25
             S03    Serienmutter            Kegel 60°   120                      -                    OE
                    M12x1,25

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Subaru

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52298 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55810118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MM7070
             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 2 von 6


             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Subaru Impreza         79-195        205/50R17     A63 T89                               A14 A21 Flh
             G3, G3S                79-195        215/45R17     A13 T87 T88                           KOV S02
             e1*2001/116*0438*..,   79-195        225/45R17     A12
             e1*2001/116*0460*..
             Subaru Impreza         84, 115       205/50R17     A33                                   A14 A21 A56
             G5                     84, 115       215/45R17     A11 T87 T91                           S03
             e13*2007/46*1648*..    84, 115       225/45R17     A33
             Subaru Impreza         70-169        205/45R17     A13 R37                               A14 A21 Car
             GD/GG ww GD/GGS        70-169        205/50R17     A12 R37 R60                           Su1 S01
             e1*98/14*0145*..,      70-169        215/45R17     A13 T87 T88
             e1*98/14*0163*..       70-169        225/45R17     A12 R60
             - Kombi
             Subaru Impreza         70-169        205/45R17     A13 R37                               A14 A21 B03
             GD/GG ww GD/GGS        70-195        205/50R17     A12 R37 R60                           Sth Su1 S01
             e1*98/14*0145*..,      70-195        215/45R17     A13 R37
             e1*98/14*0163*..       70-195        225/45R17     A12 R60
             - Limousine
             Subaru Legacy          101-180       205/50R17     A12 R37 T89 T93 122                   A14 A21 B03
§ 22 52298




             BL/BP, -S, -G          101-180       215/45R17     A13 R37 T87 T91 122                   Car Lim X26
             e1*2001/116*0228*..,   101-180       225/45R17     A12 T90 T91 122                       S01
             e1*2001/116*0256*..,   180           215/50R17     A12 M+S R09 T91 122
             e11*2001/116*0240*.
             Subaru Legacy          110-127       205/50R17     A13 T89 T93 122                       A14 A21 A56
             BM/BR, BM/BRS          110-127       205/55R17     A13 122                               Car Lim NfS
             e1*2007/46*0079*..;    110-127       215/45R17     A13 T87 T91 122                       X26 S03
             e13*2007/46*1074*..    110-127       215/50R17     A13 122
                                    110-127       215/55R17     A12 122
                                    110-127       225/45R17     A13 122
                                    110-127       225/50R17     A12 122
             Subaru XV              84, 115       225/55R17     A33                                   A14 A21 A56
             G5                     84, 115       225/60R17     A33                                   KMV S03
             e13*2007/46*1648*..    84, 115       235/55R17     A12
                                    84, 115       245/50R17     A12
                                    84, 115       245/55R17     A12

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52298 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55810118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MM7070
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 3 von 6

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.
§ 22 52298




             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             122      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1220 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52298 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55810118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MM7070
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 4 von 6

             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
             Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
             beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
§ 22 52298




             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             NfS     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
             Ausstattungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk).

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R60      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/55R16
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52298 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55810118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MM7070
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 5 von 6

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Stufenheck.

             Su1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
             Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 326
             mm an Achse 1 (Impreza WRX STi).

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 52298




             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             X26     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 11. Februar 2019 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52298 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55810118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MM7070
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 6 von 6

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 11. Februar 2019
§ 22 52298




             Schmidt                                                                      00312660.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim