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							               Gutachten 19-00359-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
               zu V.1. ANLAGE: 25                                                     Radtyp: MM7080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 02.03.2023
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               Fahrzeughersteller                         : BYD AUTO CO LTD, SUZUKI, TOYOTA, Toyota Motor Europe
                                                            NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                   Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               F 60,1              F                          Ø60,1-P-Ø66                   60,1                     800      2400    10/19
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BYD AUTO CO LTD
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§22 52296*06




               Zubehör                                    : P8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ATTO 3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                SC2E         e9*2018/858*11147*.. 65              215/50R18   92    12M                        Frontantrieb; Elektro;
                                                                  215/55R18   95    12M                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  225/50R18   95    12O                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                  235/50R18   97    11A; 12A; 26P              74A; 74P; 76O
                                                                  245/50R18   100   11A; 12A; 26P


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : AZ; GY; AZ-2S; JT
               Zubehör                                    : P12


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : JY-2S; JY (Kegelbund)
               Zubehör                                    : P14


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : NZ ((nur VIN NR.: TSM...))
               Zubehör                                    : P14




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00359-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
               zu V.1. ANLAGE: 25                                                   Radtyp: MM7080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.03.2023
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               Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                              für Typ : FY; LY; LY-2S; MZ; JY; EY
               Zubehör                                      : P14


               Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; LY-2S; MZ
                                                              100 Nm für Typ : AZ; AZ-2S; JY; JY-2S; NZ
                                                              110 Nm für Typ : JT
               Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
               FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 215/40R18 85                                       Allradantrieb;
                                                         215/45R18 89                                       Frontantrieb;
                                                         225/45R18 91                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                            721; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
               JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18           100                            2-türig; 4-türig;
                                                         235/50R18           97    11A;   24J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/55R18           100   11A;   24J               12A; 51A; 71K; 721;
                                                         245/50R18           100   11A;   24J; 24M          73C; 74A; 74P
                                                         255/50R18           102   11A;   22I; 24J; 24M
§22 52296*06




               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                  Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
               MZ           e4*2001/116*0090*.. 92                  215/35R18 80   11A; 21B; 22B; 24J;      Frontantrieb;
                                                                                   24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 74P
               NZ             e4*2007/46*0155*..      100           215/35R18 80   11A; 21P; 22B; 24J;      Frontantrieb;
                                                                                   248; 271                 Radschrauben;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            729; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                  Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
               EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99             215/40R18 85                            Allradantrieb;
                                                                    215/45R18 89                            Frontantrieb;
                                                                    225/45R18 91                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                            721; 73C; 74A; 74P
               GY             e4*2001/116*0124*.. 79 - 88           205/45R18 86   11A; 24J; 24M            Stufenheck;
                                                                    215/40R18 85   11A; 22I; 24C; 24M       Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00359-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
               zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: MM7080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.03.2023
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                                                                                                                  Seite: 3 von 15
               Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AZ           e4*2007/46*1205*.. 95 - 103 215/35R18 80          11A; 24J; 248; 27I        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P
               AZ-2S         e6*2018/858*00229*.. 95        215/35R18 80      11A; 24J; 248; 27I        Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JY           e6*2018/858*00006*.. 95 - 103 215/45R18 89                                  bis
                                                          215/50R18 92        11A; 24J; 248; 27B;       e6*2018/858*00006*01;
                                                                              27F                       Allradantrieb;
                                                            225/45R18 91      11A; 246; 248; 27B        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4, S-CROSS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
§22 52296*06




               JY-2S        e6*2018/858*00006*.. 75 - 95 215/45R18 89                                   ab
                                                         215/50R18 92         11A; 24J; 248; 27B;       e6*2018/858*00006*02;
                                                                              27F                       Allradantrieb;
                                                            225/45R18 91      11A; 246; 248; 27B        Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JY           e4*2007/46*0779*.. 88      205/45R18 86           11A; 26N; 27H             bis
                                                       215/40R18 89           11A; 24J; 26N; 27H        e4*2007/46*0779*03;
                                                       215/45R18 89           11A; 24J; 26N; 27H        Schräghecklimousine;
                                                       225/45R18 91           11A; 24J; 248; 26J; 27F   Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P
               JY            e4*2007/46*0779*..   75 - 103 215/45R18 89                                 ab
                                                                                                        e4*2007/46*0779*04;
                                                            215/50R18 92      11A; 24J; 248; 27B;       Allradantrieb;
                                                                              27F                       Frontantrieb; inkl.
                                                            225/45R18 91      11A; 246; 248; 27B        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00359-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
               zu V.1. ANLAGE: 25                                                   Radtyp: MM7080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.03.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     VITARA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               LY           e4*2007/46*0928*.. 75 - 103 215/50R18 92              11A; 24J; 248; 26N;       Allradantrieb;
                                                                                  26P; 27I                  Frontantrieb;
                                                                 225/45R18 91     11A; 24J; 248; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 74P
               LY             e6*2018/858*00005*.. 75 - 103      215/50R18 92     11A; 24J; 248; 26N;       bis
                                                                                  26P; 27I                  e6*2018/858*00005*01;
                                                                 225/45R18 91     11A; 24J; 248; 27I        Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 74P
               LY-2S          e6*2018/858*00005*.. 75 - 95       215/50R18 92     11A; 24J; 248; 26N;       ab
                                                                                  26P; 27I                  e6*2018/858*00005*02;
                                                                 225/45R18 91     11A; 24J; 248; 27I        Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 74P
§22 52296*06




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                                            EUROPE NV/SA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : P8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : R1; T25; XA3(a); XG1TJ(JP,M);
                                                            XG1TJ(JP,M)-TGRE; XPB1F(EU,M)-TGRE; XPB1F(M); ZA1(EU,M);
                                                            ZA1(EU,M)-TMG
                                                            115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                                            erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                                            E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                                            135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; HXU3(a) erhöhtes
                                                            Anzugsmoment; T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes
                                                            Anzugsmoment; XA3(a)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M)
                                                            erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment;
                                                            XA5(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; XA5(EU,M)-TMG erhöhtes
                                                            Anzugsmoment; XA5P(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                                            XA5P(EU,M)-TGRE erhöhtes Anzugsmoment; XU3(a) erhöhtes
                                                            Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a)-TMG
                                                            erhöhtes Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                                            140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                                            AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00359-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
               zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: MM7080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.03.2023
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                                                                                                                  Seite: 5 von 15
               Verkaufsbezeichnung:     AURIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 97    205/45R18 90                                erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
               E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..              215/40R18 89                                115 Nm; bis
               E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                           e11*2001/116*0305*13;
               1
               E15UTN(a)  e11*2007/46*0019*..                                                           2-türig; 4-türig;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 740
               E15UT(a)      e11*2001/116*0305*.. 66 - 73   205/45R18 90      11A; 26P                  erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                            215/40R18 89      11A; 26P                  115 Nm; AURIS
                                                                                                        TOURING
                                                                                                        SPORTS; bis
                                                                                                        e11*2001/116*0305*13;
                                                                                                        Kombi; Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Verbundlenkerhinterach
                                                                                                        se;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 740
§22 52296*06




               E15UT(a)      e11*2001/116*0305*.. 82 - 97   205/45R18 90      11A; 26P                  erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                            215/40R18 89      11A; 26P                  115 Nm; AURIS
                                                                                                        TOURING
                                                                                                        SPORTS; ab
                                                                                                        e11*2001/116*0305*14;
                                                                                                        Kombi; Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 740

               Verkaufsbezeichnung:     COROLLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 112         225/50R18 95      11A; 26P                  Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P
               XG1TJ(JP,M) e13*2018/858*00420*. 112         225/50R18 95      11A; 26P                  Allradantrieb;
               -TGRE       .
                                                                                                        Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00359-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
               zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: MM7080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.03.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 15
               Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RX 300,RX 350
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XU3(a)       e6*2001/116*0090*.. 150 - 203 235/50R18 97                                  erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                             235/55R18        51G                       135 Nm;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 740

               Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RX 400h
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               HXU3(a)      e6*2001/116*0098*.. 150 - 203 235/50R18 97                                  erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                             235/55R18        51G                       135 Nm;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 740

               Verkaufsbezeichnung:     LEXUS UX200, LEXUS UX250H
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZA1(EU,      e6*2007/46*0263*..  112    225/50R18 95           11A; 26P                UX250H;
               M)                                      235/50R18 97           11A; 245; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
               ZA1(EU,      e13*2007/46*2005*..                                                       12A; 51A; 71K; 721;
               M)-TMG                                                                                 73C; 74A; 74P
§22 52296*06




               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/40R18 89                                 nur bis
                                                                                                        e11*2001/116*0196*04;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P
               T25           e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89      11A; 21P                  ab
                                                                                                        e11*2001/116*0196*05;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P
               T27           e11*2001/116*0331*.. 91 - 130   225/45R18 91                               erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                                        135 Nm; Kombi;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        740; 76T
               T27           e11*2001/116*0331*.. 91 - 110   225/45R18 91                               erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                  91 - 130 225/45R18 91W                                135 Nm; Limousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        740; 76T




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00359-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
               zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: MM7080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.03.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 15
               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.., 72 - 112 205/55R18 91        11A; 26N; 26P; 27I        erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
               M)            e6*2007/46*0338*..             215/50R18 92      11A; 24J; 248; 26B;       140 Nm; Allradantrieb;
               AX1T(EU,      e13*2007/46*1765*..                              26N; 27I                  Frontantrieb;
               M)-TMG                                       215/55R18 95      11A; 24J; 248; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26N; 27I                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                            225/50R18 95      11A; 24J; 248; 26B;       73C; 74A; 74P; 740
                                                                              26J; 27B; 27H
                                                            235/50R18 97      11A; 24M; 241; 246;
                                                                              26B; 26J; 27B; 27H

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          215/45R18 89                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius Plus
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XW3(a)       e6*2007/46*0347*.. 73      215/45R18 89                                     erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
               XW4(a)        e11*2007/46*0157*..                                                        135 Nm; Prius Plus;
§22 52296*06




                                                                                                        Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 740

               Verkaufsbezeichnung:     Toyota Prius Plus TMG
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XW3(a)-      e13*2007/46*1956*.. 73      215/45R18 89                                    erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
               TMG                                                                                      135 Nm; Prius Plus;
                                                                                                        Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 740

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
               XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    215/45R18 89                                     erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                                        135 Nm; Prius Plus;
                                                                                                        Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 740




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00359-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
               zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: MM7080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.03.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 15
               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 225/55R18 98                                   erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
               XA3(a)-       e13*2007/46*1657*..            225/60R18   100                             135 Nm; ab
               TMG                                          235/50R18   97    11A;   27I                e6*2001/116*0105*09;
               XA4(EU,       e6*2007/46*0166*..             235/55R18   100   11A;   27I                Allradantrieb;
               M)                                           245/50R18   100   11A;   27I                Frontantrieb;
               XA4(EU,       e13*2007/46*1658*..            255/50R18   102   11A;   24J; 27B           10B; 11B; 11G; 11H;
               M)-TMG                                                                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 740
               XA3(a)        e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/50R18 97       11A; 24O                  bis
                                                            235/55R18 99      11A; 24O                  e6*2001/116*0105*08;
                                                            245/50R18 100     11A; 24O                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P
               XA5(EU,       e6*2007/46*0289*..    129 - 136 225/60R18 100    12I                       erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
               M)                                           235/55R18 100     12I                       135 Nm; Allradantrieb;
               XA5(EU,       e13*2007/46*1991*..                                                        Frontantrieb; inkl.
               M)-TMG                                                                                   Hybrid;
               XA5P(EU,      e6*2007/46*0429*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
               M)                                                                                       51A; 71K; 721; 73C;
               XA5P(EU,      e13*2007/46*2356*..                                                        74A; 74P; 740; 76O
§22 52296*06




               M)-TGRE

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AR2          e11*2001/116*0350*.. 82 - 130 225/45R18 95                                  erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                                        135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        740; MAO

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS       CROSS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68          215/50R18 92       11A; 24J; 248             Allradantrieb; inkl.
               )-TGRE       .
               XPB1F(M)     e6*2018/858*00013*..            225/45R18 95      11A; 246; 248             Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P
               XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68           215/50R18 92      11A; 12A; 24J             Frontantrieb; inkl.
               )-TGRE     .
               XPB1F(M)   e6*2018/858*00013*..              225/45R18 95      12I                       Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                        74A; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00359-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
               zu V.1. ANLAGE: 25                                                Radtyp: MM7080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 02.03.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 52296*06




               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00359-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
               zu V.1. ANLAGE: 25                                                Radtyp: MM7080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 02.03.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 52296*06




               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00359-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
               zu V.1. ANLAGE: 25                                                Radtyp: MM7080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 02.03.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                    Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                    30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebs maßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§22 52296*06




                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläs sigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00359-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
               zu V.1. ANLAGE: 25                                                Radtyp: MM7080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 02.03.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 52296*06




               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00359-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
               zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: MM7080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.03.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BYD
                      Fahrzeugtyp:     SC2E
                      Genehm.Nr.:      e9*2018/858*11147*..
                      Handelsbez.:     ATTO 3

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 360                  HA
                            27I                     x = 250              y = 310                  HA
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52296*06




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 360            10                HA
                            27H                  x = 300        y = 360             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 300            10                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00359-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
               zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: MM7080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.03.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:     AZ
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1205*..
                      Handelsbez.:     SWIFT

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 150              y = 250                  HA
                            27B                     x = 200              y = 300                  HA
                            26P                     x = 150              y = 150                  VA
                            26B                     x = 200              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52296*06




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 200        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 200        y = 300            15                HA
                            26N                  x = 200        y = 200             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 200            15                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00359-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
               zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: MM7080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.03.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:    JY
                      Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
                      Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS

                      Variante(n):    Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 300            24                HA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 300            26                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
§22 52296*06




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 7 J x 18 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 52296*06




                                        special wheels for passenger cars 7 J x 18 H2


               Genehmigungsnummer: 52296*06
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     MM7080
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 52296*06
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 52296*06




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     02.03.2023

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     19-00359-CX-GBM-06
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 52296*06
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 31

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 52296*06




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 52296*06
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

               14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:        24.03.2023
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 52296*06




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 52296*06
               Approval No.


               Ausgabedatum:        06.03.2019                 letztes Änderungsdatum: 24.03.2023
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     55810318 (1. Ausfertigung)                                        24.01.2019
                     366-0375-19-MURD                                                  11.10.2019
                     19-00359-CX-GBM-01                                                12.12.2019
                     19-00359-CX-GBM-02                                                01.04.2020
                     19-00359-CX-GBM-04                                                23.06.2021
§22 52296*06




                     19-00359-CX-GBM-05                                                01.11.2021
                     19-00359-CX-GBM-06                                                02.03.2023

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
                     MM7080                                                            24.09.2018
                     MM7080                                                            13.02.2023

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes
                     See point V.5. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 52296*06

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 52296

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 52296*06




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 52296*06

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 52296*06




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.