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							Gutachten 366-0375-19-MURD
zur Erteilung der ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 10                                                 Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 11.10.2019
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Fahrzeughersteller                      : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 105/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
DF 56,6             DF                      ohne                        56,6                     800     2400    08/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : KL1T
                                          125 Nm für Typ : KL1B
Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
KL1T         e4*2007/46*0270*.. 55 - 103 215/40R18 89                                       Stufenheck;
                                                                                            Schrägheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     TRAX, TRACKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
KL1B         e4*2007/46*0696*.. 85 - 103 215/50R18 92                                     Kombilimousine; MPV;
                                         215/55R18                51G                     Allradantrieb;
                                         225/45R18 91                                     Frontantrieb;
                                96 - 103 225/50R18 95             Allradantrieb; 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74D

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Gutachten 366-0375-19-MURD
zur Erteilung der ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 10                                                Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 11.10.2019
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Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm für Typ : J-A
                                          140 Nm für Typ : B-K
Verkaufsbezeichnung:     Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
B-K          e4*2007/46*0996*..  66 - 147 205/40R18 86W                                  Astra K;
                                          205/45R18 86W                                  Kombilimousine;
                                          215/40R18 85W 11A; 26P                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     MOKKA or TRAX or TRACKER or MOKKA X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
J-A          e4*2007/46*0537*.. 81 - 112 215/50R18 92                                    MOKKA; MOKKA-X;
                                         215/55R18    51G                                TRAX/TRACKER;
                                         225/45R18 91                                    Kombilimousine; MPV;
                                96 - 112 225/50R18 95 Allradantrieb; 11A; 26P            Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74D

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten 366-0375-19-MURD
zur Erteilung der ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.10.2019
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      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
Gutachten 366-0375-19-MURD
zur Erteilung der ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.10.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     GM KOREA
       Fahrzeugtyp:    KL1B
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0696*..
       Handelsbez.:    TRAX, TRACKER

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 360             y = 400                   VA
             26P                      x = 310             y = 355                   VA
             27B                      x = 310             y = 300                   HA
             27I                      x = 260             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 360       y = 400            13                 VA
             26N                   x = 360       y = 400             8                 VA
             27H                   x = 310       y = 300             7                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 10                                                Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 11.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    J-A
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0537*..
       Handelsbez.:    MOKKA or TRAX or TRACKER or MOKKA X

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
             26B                        x = 360             y = 400                 VA
             26P                        x = 310             y = 355                 VA
             27B                        x = 310             y = 300                 HA
             27I                        x = 260             y = 250                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 360       y = 400            13                 VA
             26N                   x = 360       y = 400             8                 VA
             27H                   x = 310       y = 300             7                 HA
Gutachten 366-0375-19-MURD
zur Erteilung der ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    B-K
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0996*..
       Handelsbez.:    Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+

       Variante(n):    Astra K, Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 270             y = 240                   VA
             26P                      x = 220             y = 190                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 270       y = 240             8                 VA
             26J                   x = 270       y = 240            32                 VA
             27F                   x = 270       y = 280            30                 HA
             27H                   x = 270       y = 280             8                 HA