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							                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                                 Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                      Seite: 1 von 7

                             Fahrzeughersteller                      : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
                                                                       VAUXHALL
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 105/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
                             DF 56,6             DF                      ohne                        56,6                     800     2400    08/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
§ 22 52296, Erweiterung 02




                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : KL1T
                                                                       125 Nm für Typ : KL1B
                                                                       140 Nm für Typ : CHIR; KL1J
                             Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             CHIR         e50*2007/46*0007*.. 74 - 104 225/45R18 91                                      Kombi; Stufenheck;
                             KL1J         e4*2001/116*0140*..                                                            Schrägheck;
                                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                         729; 73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             KL1T         e4*2007/46*0270*.. 55 - 103 215/40R18 89                                       Stufenheck;
                                                                                                                         Schrägheck;
                                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                         729; 73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     TRAX, TRACKER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             KL1B         e4*2007/46*0696*.. 85 - 103 215/50R18 92                                     Kombilimousine; MPV;
                                                                      215/55R18                51G                     Allradantrieb;
                                                                      225/45R18 91                                     Frontantrieb;
                                                             96 - 103 225/50R18 95             Allradantrieb; 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                       721; 73C; 74D
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                                 Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 7


                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm für Typ : J-A; P-J; P-J/SW; P-J/V
                                                                       140 Nm für Typ : B-K
                             Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
                             P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 64 - 103 225/45R18 91                    Stufenheck;
                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                      Frontantrieb;
§ 22 52296, Erweiterung 02




                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 76O

                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
                             P-J          e1*2007/46*0141*.. 64 - 103 225/45R18 91                                    Stufenheck;
                                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74D; 76O

                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
                             P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 64 - 103 225/45R18 91                                    Stufenheck;
                                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74D; 76O

                             Verkaufsbezeichnung:     Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             B-K          e4*2007/46*0996*..  66 - 147 205/40R18 86W                                  Astra K;
                                                                       205/45R18 86W                                  Kombilimousine;
                                                                       215/40R18 85W 11A; 26P                         Schrägheck;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74D
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 7
                             Verkaufsbezeichnung:     MOKKA or TRAX or TRACKER or MOKKA X
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             J-A          e4*2007/46*0537*.. 81 - 112 215/50R18 92                                    MOKKA; MOKKA-X;
                                                                      215/55R18    51G                                TRAX/TRACKER;
                                                                      225/45R18 91                                    Kombilimousine; MPV;
                                                             96 - 112 225/50R18 95 Allradantrieb; 11A; 26P            Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74D

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
§ 22 52296, Erweiterung 02




                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
§ 22 52296, Erweiterung 02




                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     GM KOREA
                                    Fahrzeugtyp:    KL1B
                                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0696*..
                                    Handelsbez.:    TRAX, TRACKER

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 360             y = 400                   VA
                                          26P                      x = 310             y = 355                   VA
                                          27B                      x = 310             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 260             y = 250                   HA
§ 22 52296, Erweiterung 02




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 360       y = 400            13                 VA
                                          26N                   x = 360       y = 400             8                 VA
                                          27H                   x = 310       y = 300             7                 HA
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                                Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 7

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     OPEL
                                    Fahrzeugtyp:    J-A
                                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0537*..
                                    Handelsbez.:    MOKKA or TRAX or TRACKER or MOKKA X

                                    Variante(n):    Allradantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                                    von [mm]             bis [mm]
                                          26B                        x = 360             y = 400                 VA
                                          26P                        x = 310             y = 355                 VA
                                          27B                        x = 310             y = 300                 HA
                                          27I                        x = 260             y = 250                 HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 52296, Erweiterung 02




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 360       y = 400            13                 VA
                                          26N                   x = 360       y = 400             8                 VA
                                          27H                   x = 310       y = 300             7                 HA
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 7

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     OPEL
                                    Fahrzeugtyp:    B-K
                                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0996*..
                                    Handelsbez.:    Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+

                                    Variante(n):    Astra K, Frontantrieb, Schrägheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 270             y = 240                   VA
                                          26P                      x = 220             y = 190                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 270       y = 240             8                 VA
§ 22 52296, Erweiterung 02




                                          26J                   x = 270       y = 240            32                 VA
                                          27H                   x = 270       y = 280             8                 HA
                                          27F                   x = 270       y = 280            30                 HA