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							                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 8

                             Fahrzeughersteller                      : HONDA, ROVER
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
                             FF 64,1             FF                      Ø64,1-R-Ø76                 64,1    Kunststoff     800     2400    08/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HONDA
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§ 22 52296, Erweiterung 02




                             Zubehör                                 : R4


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : FD3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; RE5; RE6;
                                                                       RE7; RU
                                                                       110 Nm für Typ : EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1;
                                                                       ZF1
                              Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
                              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
                              FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   205/45R18 86            11A; 21P                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     215/40R18 85            11A; 21P                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                        73C; 74A; 74P; SC4

                              Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
                              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
                              FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89        11A; 26P                   ab
                              FK2          e11*2001/116*0256*..                                                         e11*2001/116*0255*07;
                              FK3          e11*2001/116*0257*..                                                         ab
                                                                                                                        e11*2001/116*0256*07;
                                                                                                                        ab
                                                                                                                        e11*2001/116*0257*06;
                                                                                                                        CIVIC TOURER;
                                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                        77E
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W 5EG; 51J                        nur bis
                             FK2          e11*2001/116*0256*..          215/40R18 89  51J                             e11*2001/116*0255*06;
                             FK3          e11*2001/116*0257*..                                                        nur bis
                                                                                                                      e11*2001/116*0256*06;
                                                                                                                      nur bis
                                                                                                                      e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      76T; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             ZF1          e11*2007/46*0100*..    84 - 89   205/40R18 82      11A; 21P                 2-türig; Frontantrieb;
                                                                           215/35R18 80      11A; 21P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           215/40R18 85      11A; 21P                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
§ 22 52296, Erweiterung 02




                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118 215/35R18 84         11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                             EP2          e11*98/14*0174*..             215/40R18 85         11A; 21P; 22I            12A; 51A; 71K; 721;
                             EP4          e11*98/14*0188*..                                                           73C; 74A; 74P
                             EU5          e11*98/14*0158*..
                             EU6          e11*98/14*0159*..
                             EU7          e11*98/14*0160*..
                             EU8          e11*98/14*0161*..
                             EU9          e11*98/14*0189*..
                             EV1          e11*2001/116*0198*..

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen               Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18 85W        11A; 21P; 22I; 24M;          10B; 11B; 11G; 11H;
                             FN3          e11*2001/116*0298*..                           5EG; 51J                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    215/40R18 89         11A; 21P; 22I; 24M;          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         51J                          76T
                             FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24M;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51J                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      76O; 76T

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             RE5          e11*2001/116*0301*.. 103 - 122   225/60R18 100                              bis
                             RE6          e11*2001/116*0302*..             235/50R18 97      11A; 24J                 e11*2001/116*0301*05;
                             RE7          e11*2001/116*0322*..             235/55R18 100     11A; 24J                 bis
                                                                           245/50R18 100     11A; 24J                 e11*2001/116*0302*05;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 76O
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 8
                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             RE5          e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/60R18 100                                 ab
                             RE6          e11*2001/116*0302*..          235/50R18 97         11A; 24J                 e11*2001/116*0301*06;
                                                                        235/55R18 100        11A; 24J                 ab
                                                                        245/50R18 100        11A; 24J                 e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 76O

                             Verkaufsbezeichnung:     HR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             RU           e6*2007/46*0158*..     88 - 134 215/50R18 92       11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb;
                                                                                             26N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            225/45R18 91     11A; 24J; 248; 26P       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 52296, Erweiterung 02




                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : ROVER
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : R4


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             LN           e11*96/79*0082*.. 72 - 130 235/50R18               11A; 24J; 24M; 51G       ab e11*96/79*0082*11;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 8
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§ 22 52296, Erweiterung 02




                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 8
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
§ 22 52296, Erweiterung 02




                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                                  Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                                  3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 8
                                   eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                                   B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
§ 22 52296, Erweiterung 02
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     HONDA
                                    Fahrzeugtyp:    FK1
                                    Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
                                    Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                                    Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
                             Frontantrieb, Schrägheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 195             y = 320                   VA
                                          26B                      x = 245             y = 370                   VA
                                          27I                      x = 245             y = 360                   HA
                                          27B                      x = 295             y = 410                   HA
§ 22 52296, Erweiterung 02




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 245       y = 370             8                 VA
                                          26J                   x = 245       y = 370            27                 VA
                                          27H                   x = 295       y = 410             8                 HA
                                          27F                   x = 295       y = 410            30                 HA
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 8 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     HONDA
                                    Fahrzeugtyp:    RU
                                    Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0158*..
                                    Handelsbez.:    HR-V

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 300                   VA
                                          27I                      x = 225             y = 250                   HA
                                          27B                      x = 275             y = 300                   HA
                                          26P                      x = 250             y = 250                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 52296, Erweiterung 02




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                                          26J                   x = 300       y = 300            25                 VA
                                          27H                   x = 275       y = 300             8                 HA
                                          27F                   x = 275       y = 300            15                 HA