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							                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 01.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 8

                             Fahrzeughersteller                     : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 7 J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 43
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
                             P3 57,1             P3                      Ø57,1-EX-Ø72               57,1     Kunststoff     610     2150    08/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : AUDI
§ 22 52296, Erweiterung 03




                             Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                : EX3


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 120 Nm
                              Verkaufsbezeichnung:     A1 Sportback , City Carver
                              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
                              GB           e1*2007/46*1892*.. 70 - 147 215/40R18 85         11A; 245; 248; 26P          A1 Sportpack;
                                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                        73C; 74A; 74P

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : SEAT, SEAT, S.A.
                             Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                : EX3


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 120 Nm für Typ : KJ; NH
                                                                      140 Nm für Typ : KJ
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 01.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     IBIZA, ARONA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             KJ           e9*2007/46*3134*..  66 - 110 205/45R18 86                                  ARONA; Frontantrieb;
                                                                       215/40R18 85                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       215/45R18 89                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                       225/45R18 91                                  73C; 74A; 74P; 77E
                             KJ           e9*2007/46*3134*..  48 - 110 205/40R18 86W                                 IBIZA;
                                                                       215/35R18 84W 11A; 248                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       215/40R18 85  11A; 248; 26P                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                     73C; 74A; 74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             NH           e11*2007/46*0251*.., 55 - 92      205/40R18 82    11A; 26P                 ab
                                            e8*2007/46*0321*..                                                       e11*2007/46*0251*01;
                                                                                                                     Limousine;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                     73C; 74A; 74P; 77E

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§ 22 52296, Erweiterung 03




                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : SKODA
                             Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                : EX3


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 120 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     RAPID
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             NH           e11*2007/46*0250*.., 55 - 92      205/40R18 82    11A; 26P                 RAPID SPACEBACK;
                                            e8*2007/46*0320*..                                                       Limousine;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                     73C; 74A; 74P; 77E

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : VOLKSWAGEN
                             Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                : EX3
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 6R
                                                                       130 Nm für Typ : AW
                             Verkaufsbezeichnung:     Polo
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             AW           e1*2007/46*1783*..     48 - 147 205/40R18 82                               Polo GTI; Polo;
                                                                          215/35R18 84       11A; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          215/40R18 85       11A; 26P                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                     73C; 74A; 74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     POLO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             6R           e1*2001/116*0510*..    51 - 81   215/35R18 84      11A; 21P                Nur CrossPolo;
                                                                                                                     Schrägheck;
                                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                     73C; 74A; 74P
                             6R             e1*2001/116*0510*.., 44 - 162 215/35R18 84       11A; 21P                Nicht Cross Polo;
                                            e1*2007/46*0486*..                                                       Schrägheck;
                                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52296, Erweiterung 03




                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                     73C; 74A; 74P

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 01.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 8
                                   Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                   nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
§ 22 52296, Erweiterung 03




                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 01.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    GB
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1892*..
                                    Handelsbez.:    A1 Sportback , City Carver

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                 von [mm]            bis [mm]
                                          26B                     x = 300            y = 275                   VA
                                          26P                     x = 250            y = 225                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 52296, Erweiterung 03




                                              Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 275            8                VA
                                          26N                   x = 300       y = 275           25                VA
                                          27F                   x = 275       y = 260            8                HA
                                          27H                    x275         y = 260           20                HA
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 01.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 6 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     SEAT
                                    Fahrzeugtyp:    KJ
                                    Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3134*..
                                    Handelsbez.:    IBIZA, ARONA

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                 von [mm]            bis [mm]
                                          26P                     x = 150            y = 250                   VA
                                          26B                     x = 200            y = 300                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                                          26N                   x = 200       y = 300            8                VA
§ 22 52296, Erweiterung 03




                                          26J                   x = 200       y = 300           15                VA
                                          27H                   x = 250       y = 250            8                HA
                                          27F                   x = 250       y = 250           20                HA
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 01.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 7 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     SEAT
                                    Fahrzeugtyp:    NH
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0251*..
                                    Handelsbez.:    TOLEDO

                                    Variante(n):    Limousine

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26B                      x = 385            y = 400                  VA
                                          26P                      x = 335            y = 370                  VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                                          27H                    x = 290       y = 285           8                HA
§ 22 52296, Erweiterung 03




                                          27F                    x = 290       y = 285          30                HA
                                          26N                    x = 385       y = 400           8                VA
                                          26J                    x = 385       y = 400          30                VA
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 01.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 8 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     VW
                                    Fahrzeugtyp:    AW
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1783*..
                                    Handelsbez.:    Polo

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                 von [mm]            bis [mm]
                                          26B                     x = 250            y = 200                   VA
                                          26P                     x = 200            y = 150                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 200           25                VA
§ 22 52296, Erweiterung 03




                                          26N                   x = 250       y = 200            8                VA
                                          27F                   x = 250       y = 300           30                HA
                                          27H                   x = 250       y = 300            8                HA