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							Gutachten 19-00359-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 8                                                    Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 01.11.2021
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Fahrzeughersteller                         : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
P3 57,1             P3                         Ø57,1-EX-Ø72                57,1      Kunststoff      610      2150    08/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : EX3


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     A1 Sportback , City Carver
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
 GB           e1*2007/46*1892*.. 70 - 152 215/40R18 85             11A; 245; 248; 26P          A1 Sportback;
                                                                                               Schrägheck;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                                               82R


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : EX3


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KJ; NH
                                             140 Nm für Typ : KJ
 Verkaufsbezeichnung:     IBIZA, ARONA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
 KJ           e9*2007/46*3134*..  48 - 110 205/40R18         86                                IBIZA;
                                           215/35R18         84    11A; 248                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/40R18         85    11A; 248; 26P               12A; 51A; 71K; 721;
                                           215/45R18         89    11A; 248; 26P               73C; 74A; 74P; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 8                                                    Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 01.11.2021
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Verkaufsbezeichnung:     IBIZA, ARONA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
KJ           e9*2007/46*3134*..  66 - 110 205/45R18          86                              ARONA; Frontantrieb;
                                          215/40R18          85                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/45R18          89                              12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/45R18          91                              73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
NH           e11*2007/46*0251*.., 55 - 92          205/40R18 82    11A; 26P                  ab
               e8*2007/46*0321*..                                                            e11*2007/46*0251*01;
                                                                                             Limousine;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 77E


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : EX3


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
NH           e11*2007/46*0250*.., 55 - 92          205/40R18 82    11A; 26P                  RAPID SPACEBACK;
               e8*2007/46*0320*..                                                            Limousine;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 77E


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : EX3


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 6R
                                             130 Nm für Typ : AW
Verkaufsbezeichnung:     Polo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
AW           e1*2007/46*1783*..        48 - 152 205/40R18 86                                 Polo GTI; Polo;
                                                215/35R18 84       11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/40R18 85       11A; 26P                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 01.11.2021
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Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*.. 51 - 81      215/35R18 84      11A; 21P                  Nur CrossPolo;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P
6R            e1*2001/116*0510*.., 44 - 162   215/35R18 84      11A; 21P                  Nicht Cross Polo;
              e1*2007/46*0486*..                                                          Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 01.11.2021
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      unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
      Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmit te herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur z ulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
82R) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 312mm (Dicke
     25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.11.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     GB
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1892*..
       Handelsbez.:     A1 Sportback , City Carver

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 275                  VA
             26P                     x = 250              y = 225                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 275             8                VA
             26N                  x = 300        y = 275            25                VA
             27F                  x = 275        y = 260             8                HA
             27H                   x275          y = 260            20                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.11.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SEAT
       Fahrzeugtyp:     KJ
       Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3134*..
       Handelsbez.:     IBIZA, ARONA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 150              y = 250                  VA
             26B                     x = 200              y = 300                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 200        y = 300             8                VA
             26J                  x = 200        y = 300            15                VA
             27H                  x = 250        y = 250             8                HA
             27F                  x = 250        y = 250            20                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.11.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SEAT
       Fahrzeugtyp:     NH
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0251*..
       Handelsbez.:     TOLEDO

       Variante(n):     Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 385              y = 400                  VA
             26P                     x = 335              y = 370                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 290        y = 285             8                HA
             27F                  x = 290        y = 285            30                HA
             26N                  x = 385        y = 400             8                VA
             26J                  x = 385        y = 400            30                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.11.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      VW
       Fahrzeugtyp:     AW
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1783*..
       Handelsbez.:     Polo

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 250              y = 200                  VA
             26P                     x = 200              y = 150                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 250        y = 200            25                VA
             26N                  x = 250        y = 200             8                VA
             27F                  x = 250        y = 300            30                HA
             27H                  x = 250        y = 300             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.