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							Gutachten 19-00359-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 01.11.2021
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Fahrzeughersteller                         : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                             EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
P3 54,1             P3                         Ø54,1-M-Ø72                 54,1     Kunststoff      610      2150    08/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                             EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : M13


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : T25
                                             110 Nm für Typ : XPA1F(EU,M); XPA1F(EU,M)TGRE
                                             135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes
                                             Anzugsmoment; XW5(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                             XW5(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XW5P(EU,M) erhöhtes
                                             Anzugsmoment
 Verkaufsbezeichnung:     LEXUS CT200H
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                      Auflagen zu Reifen         Auflagen
 A10(a)       e11*2007/46*0150*.., 73  215/40R18 89                                           erhöhtes
                                                                                              Anzugsmoment
               e6*2007/46*0334*..                                                             135 Nm; Schrägheck;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              740

 Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
 T25          e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/45R18 89                                      ab
                                                                                              e11*2001/116*0196*05;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.11.2021
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/40R18 85W 5EG                             nur bis
                                           215/40R18 89                                  e11*2001/116*0196*04;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
XW5(EU,      e11*2007/46*2971*.., 72  205/45R18 86                                       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
M)            e6*2007/46*0339*..             215/40R18 85                                135 Nm;
XW5(EU,       e13*2007/46*1931*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG                                                                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
XW5(EU,       e11*2007/46*2971*.., 72        215/40R18 89                                erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
M)            e6*2007/46*0339*..                                                         135 Nm;
XW5(EU,       e13*2007/46*1931*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG                                                                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PHV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
XW5P(EU,     e11*2007/46*3704*.. 72   205/45R18 86                                       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
M)                                           215/40R18 85                                135 Nm;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
XW5P(EU,      e11*2007/46*3704*.. 72         215/40R18 89                                erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
M)                                                                                       135 Nm;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
XW5P(EU,     e6*2007/46*0340*.. 72    205/45R18 86                                       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
M)                                           215/40R18 85                                135 Nm;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
XW5P(EU,      e6*2007/46*0340*..    72       215/40R18 89                                erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
M)                                                                                       135 Nm;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 01.11.2021
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    205/40R18 86   51J                                erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              215/40R18 85      11A; 21P; 22I; 5EG        135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
XPA1F(EU,M e6*2007/46*0437*.. 53 - 92 205/40R18 82                                        inkl. Hybrid;
)
XPA1F(EU,M e13*2007/46*2342*..        215/35R18 80              11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
)TGRE
                                      215/40R18 85              11A; 26P                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 01.11.2021
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.11.2021
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.11.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     XPA1F(EU,M)TGRE
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2342*..
       Handelsbez.:     TOYOTA YARIS

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 340              y = 255                  VA
             26P                     x = 290              y = 205                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 290        y = 205            30                VA
             26N                  x = 290        y = 205             8                VA
             27F                  x = 330        y = 300            30                HA
             27H                  x = 330        y = 300             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.11.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     XPA1F(EU,M)
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0437*..
       Handelsbez.:     TOYOTA YARIS

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 340              y = 255                  VA
             26P                     x = 290              y = 205                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 290        y = 205            30                VA
             26N                  x = 290        y = 205             8                VA
             27F                  x = 330        y = 300            30                HA
             27H                  x = 330        y = 300             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.