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							                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 01.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeughersteller                       : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 7 J X 18 H2                  Einpreßtiefe (mm)     : 43
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                        Zentrierart           : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung               Kennzeichnung      (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                         Zentrierring                                (kg)      (mm)     datum
                             P3 56,1             P3                          Ø56,1-I-Ø72              56,1    Kunststoff     600     2181    08/18
                             P3 56,1             P3                          Ø56,1-I-Ø72              56,1    Kunststoff     610     2150    08/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FUJI HEAVY IND.(J)
§ 22 52296, Erweiterung 03




                             Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                  : I4


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                                                        100 Nm für Typ : G3; G4
                                                                        120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; G5; SJ; ZC
                              Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
                              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
                              SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 225/45R18 91                                  Kombi; Allradantrieb;
                              SHS          e1*2001/116*0485*..            225/50R18 95                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          235/50R18 97        11A; 22I; 24J             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                        73C; 74A; 74P
                              SJ            e13*2007/46*1305*..    108 - 177 225/50R18 95                               Kombi; Allradantrieb;
                                                                             225/55R18 98                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             235/50R18 97     11A; 24J                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                                             235/55R18 100    11A; 24J                  721; 73C; 74A; 74P
                                                                             245/50R18 100    11A; 24J
                                                                   110       215/50R18 92
                                                                             215/55R18 95
                                                                             215/60R18 98

                              Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
                              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                              G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/45R18 89           52J                       Subaru XV;
                                                                       215/50R18 92           52J                       Allradantrieb;
                                                                       225/45R18 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       225/50R18 95           11A; 27I                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                        74P
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 01.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
                             BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 101 - 121   215/40R18 89                              nicht Outback; Kombi;
                                          e1*2001/116*0256*.. 101 - 180    215/40R18 89W 5FE                         Stufenheck;
                             BL/BPS       e1*2001/116*0256*.. 180          215/45R18     51G                         Allradantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                     73C; 74A; 74P
                             BL/BP          e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 225/45R18 91                              nur Outback;
                                            e1*2001/116*0256*..                                                      Allradantrieb;
                             BL/BPS         e1*2001/116*0256*..                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                     73C; 74A; 74P
                             BM/BR          e1*2007/46*0079*..    110 - 191 215/55R18 95                             nur Outback; Kombi;
                             BM/BRS         e13*2007/46*1074*..             225/45R18 91                             Allradantrieb;
                                                                            225/50R18 95                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            225/55R18 98                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                            235/50R18 97                             721; 729; 73C; 74A;
                                                                            245/50R18 100   11A; 22I                 74P; 76T

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
§ 22 52296, Erweiterung 03




                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 225/45R18 95                                ab e13*98/14*0087*03;
                                            e13*98/14*0087*..                                                        ab
                                                                                                                     e1*2001/116*0209*07;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                     73C; 74A; 74P
                             SG             e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 225/45R18 95                               nur bis
                                            e13*98/14*0087*..                                                        e13*98/14*0087*02;
                                                                                                                     nur bis
                                                                                                                     e1*2001/116*0209*06;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                     73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU G, IMPREZA, XV
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             G5           e13*2007/46*1648*.. 115   225/55R18 98            11A; 24J; 248            XV;
                                                                    235/50R18 97            11A; 24J; 248; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    235/55R18 100           11A; 24J; 248; 26P       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    245/50R18 100           11A; 24C; 24M; 26P       73C; 74A; 74P
                                                                    255/50R18 102           11A; 24C; 244; 247;
                                                                                            26B; 26N; 27I

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             G3           e1*2001/116*0438*.. 79 - 110 215/40R18 85         5EG                      Schrägheck;
                                                              79 - 169 215/40R18 89                                  Allradantrieb;
                                                                       215/45R18 89                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                     721; 73C; 74A; 74P
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 01.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 3 von 8
                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   215/35R18 84W                                    Coupe; Heckantrieb;
                                                                    215/40R18 85                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                     729; 73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  215/35R18 84W                                    Coupe; Heckantrieb;
                                                                    215/40R18 85                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                     729; 73C; 74A; 74P

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52296, Erweiterung 03




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : TOYOTA
                             Befestigungsteile                      : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                : I4


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 120 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   215/35R18 84W                                    Coupe; Heckantrieb;
                                                                    215/40R18 85                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                     729; 73C; 74A; 74P

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 4 von 8
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                    der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
§ 22 52296, Erweiterung 03




                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 01.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 5 von 8
                                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                    abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 52296, Erweiterung 03




                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 01.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 6 von 8
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
§ 22 52296, Erweiterung 03
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 01.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     FUJI HEAVY
                                    Fahrzeugtyp:    G5
                                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1648*..
                                    Handelsbez.:    SUBARU G, IMPREZA, XV

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                 von [mm]            bis [mm]
                                          26P                     x = 150            y = 200                   VA
                                          26B                     x = 200            y = 250                   VA
                                          27I                     x = 200            y = 200                   HA
                                          27B                     x = 250            y = 250                   HA
§ 22 52296, Erweiterung 03




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                                          26N                   x = 200       y = 250            8                VA
                                          26J                   x = 200       y = 250           20                VA
                                          27H                   x = 250       y = 250            8                HA
                                          27F                   x = 250       y = 250           15                HA
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 01.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 8 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     FUJI HEAVY
                                    Fahrzeugtyp:    G4
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0597*..
                                    Handelsbez.:    IMPREZA, SUBARU XV

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Subaru XV

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                 von [mm]            bis [mm]
                                          26B                     x = 290            y = 280                   VA
                                          26P                     x = 240            y = 230                   VA
                                          27B                     x = 290            y = 430                   HA
                                          27I                     x = 240            y = 380                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
§ 22 52296, Erweiterung 03




                                                               von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                                          26N                   x = 290       y = 280            5                VA
                                          27H                   x = 290       y = 430            8                HA