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							Gutachten 19-00359-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 5                                                    Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.06.2021
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Fahrzeughersteller                          : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                  Einpreßtiefe (mm)     : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                        Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung      in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                            Zentrierring                                in kg     in mm     datum
P3 56,1             P3                             Ø56,1-I-Ø72              56,1    Kunststoff     600      2181    08/18
P3 56,1             P3                             Ø56,1-I-Ø72              56,1    Kunststoff     610      2150    08/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                           : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : I4


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                              100 Nm für Typ : G3; G4
                                              120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; G5; SJ; ZC
 Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
 SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 225/45R18 91                                     Kombi; Allradantrieb;
 SHS          e1*2001/116*0485*..            225/50R18 95                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/50R18 97           11A; 22I; 24J             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 74P
 SJ            e13*2007/46*1305*..       108 - 177 225/50R18 95                               Kombi; Allradantrieb;
                                                   225/55R18 98                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   235/50R18 97     11A; 24J                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                   235/55R18 100    11A; 24J                  721; 73C; 74A; 74P
                                                   245/50R18 100    11A; 24J
                                         110       215/50R18 92
                                                   215/55R18 95
                                                   215/60R18 98

 Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
 G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/45R18 89              52J                       Subaru XV;
                                          215/50R18 92              52J                       Allradantrieb;
                                          225/45R18 91                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R18 95              11A; 27I                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              721; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 23.06.2021
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Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 225/45R18 91                                  nur Outback;
               e1*2001/116*0256*..                                                        Allradantrieb;
BL/BPS         e1*2001/116*0256*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P
BL/BP          e1*2001/116*0228*.., 101 - 121 215/40R18 89                                nicht Outback; Kombi;
               e1*2001/116*0256*.. 101 - 180 215/40R18 89W 5FE                            Stufenheck;
BL/BPS         e1*2001/116*0256*.. 180        215/45R18    51G                            Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P
BM/BR          e1*2007/46*0079*..    110 - 191 215/55R18 95                               nur Outback; Kombi;
BM/BRS         e13*2007/46*1074*..             225/45R18 91                               Allradantrieb;
                                               225/50R18 95                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R18 98                               12A; 51A; 573; 71K;
                                               235/50R18 97                               721; 729; 73C; 74A;
                                               245/50R18 100     11A; 22I                 74P; 76T

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 225/45R18 95                                  ab e13*98/14*0087*03;
               e13*98/14*0087*..                                                          ab
                                                                                          e1*2001/116*0209*07;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P
SG             e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 225/45R18 95                                 nur bis
               e13*98/14*0087*..                                                          e13*98/14*0087*02;
                                                                                          nur bis
                                                                                          e1*2001/116*0209*06;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU G, IMPREZA, XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
G5           e13*2007/46*1648*.. 115   225/55R18 98              11A; 24J; 248            XV; inkl. Hybrid;
                                       235/50R18 97              11A; 24J; 248; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                       235/55R18 100             11A; 24J; 248; 26P       12A; 51A; 71K; 721;
                                       245/50R18 100             11A; 24C; 24M; 26P       73C; 74A; 74P
                                       255/50R18 102             11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26B; 26N; 27I

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
G3           e1*2001/116*0438*.. 79 - 110 215/40R18 85           5EG                      Schrägheck;
                                 79 - 169 215/40R18 89                                    Allradantrieb;
                                          215/45R18 89                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 5                                                    Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.06.2021
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Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   215/35R18 84W                                         Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R18 85                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             84T

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  215/35R18 84W                                         Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R18 85                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             84T

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : I4


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   215/35R18 84W                                         Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R18 85                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             84T

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 5                                                  Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 23.06.2021
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                                                                                                     Seite: 4 von 8
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 23.06.2021
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 23.06.2021
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
84T) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
     Bremsscheibendurchmesser 326mm an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 23.06.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:    G4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0597*..
       Handelsbez.:    IMPREZA, SUBARU XV

       Variante(n):    Allradantrieb, Subaru XV

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 290            y = 280                     VA
             26P                      x = 240            y = 230                     VA
             27B                      x = 290            y = 430                     HA
             27I                      x = 240            y = 380                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 290       y = 280              5                VA
             27H                   x = 290       y = 430              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 23.06.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:    G5
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1648*..
       Handelsbez.:    SUBARU G, IMPREZA, XV

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 150            y = 200                     VA
             26B                      x = 200            y = 250                     VA
             27I                      x = 200            y = 200                     HA
             27B                      x = 250            y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 250       y = 250              8                HA
             27F                   x = 250       y = 250             15                HA
             26N                   x = 200       y = 250              8                VA
             26J                   x = 200       y = 250             20                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.