Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							                             Gutachten 366-0375-19-MURD
                             zur Erteilung der ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 4

                             Fahrzeughersteller                      : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                                                       EUROPE NV/SA
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 43
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
                             P3 54,1             P3                      Ø54,1-M-Ø72                 54,1    Kunststoff     610     2150    08/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
§ 22 52296, Erweiterung 01




                                                                       EUROPE NV/SA
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : M13


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm für Typ : T25
                                                                       135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes
                                                                       Anzugsmoment; XW5(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                                                       XW5(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XW5P(EU,M) erhöhtes
                                                                       Anzugsmoment
                              Verkaufsbezeichnung:     LEXUS CT200H
                              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
                              A10(a)       e11*2007/46*0150*.., 73  215/40R18 89                                        erhöhtes
                                                                                                                        Anzugsmoment
                                            e6*2007/46*0334*..                                                          135 Nm; Schrägheck;
                                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                        740

                              Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
                              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
                              T25          e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/45R18 89                                   ab
                                                                                                                        e11*2001/116*0196*05;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                        73C; 74A; 74P
                              T25           e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/40R18 85W 5EG                             nur bis
                                                                             215/40R18 89                               e11*2001/116*0196*04;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                        73C; 74A; 74P
                             Gutachten 366-0375-19-MURD
                             zur Erteilung der ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 4

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             XW5(EU,      e11*2007/46*2971*.., 72  215/40R18 89                                       erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                             M)             e6*2007/46*0339*..                                                        135 Nm;
                             XW5(EU,        e13*2007/46*1931*..                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                             M)-TMG                                                                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PHV
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             XW5P(EU,     e11*2007/46*3704*.. 72    215/40R18 89                                      erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                             M)                                                                                       135 Nm;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PLUS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             XW5P(EU,     e6*2007/46*0340*.. 72     215/40R18 89                                      erhöhtes
§ 22 52296, Erweiterung 01




                                                                                                                      Anzugsmoment
                             M)                                                                                       135 Nm;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    205/40R18 86   51J                               erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           215/40R18 85      11A; 21P; 22I; 5EG       135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 740

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             Gutachten 366-0375-19-MURD
                             zur Erteilung der ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 4
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                    der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
§ 22 52296, Erweiterung 01




                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                             Gutachten 366-0375-19-MURD
                             zur Erteilung der ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 4
                                   4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                   zu überprüfen.
                                   5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                   nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
§ 22 52296, Erweiterung 01