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							Gutachten 19-00359-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 21                                                     Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 23.06.2021
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Fahrzeughersteller                          : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company,
                                              HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA, KIA
                                              MOTORS (SK), MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 48,5
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung                Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                          Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
FO4X                FO4X                         ohne                      67,1                      650      2400    04/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company,
                                              HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE
Befestigungsteile                           : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm für Typ : FD; FDH; TL; TLE; TLE-HME
                                              107 Nm für Typ : FS; GDH; GDH-HME; MD; YN
                                              110 Nm für Typ : JC; JC-HME
                                              127 Nm für Typ : OS; OSE
Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97           215/35R18 84        5EA                       Stufenheck;
                                                  215/40R18 89                                  Frontantrieb;
                                       97         215/40R18 85                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                729; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW         Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,       57 - 94    205/40R18 86                                  Schrägheck 4-türig;
               e4*2007/46*0223*..                 205/45R18 86                                  Frontantrieb;
JC-HME         e13*2007/46*1605*..                215/40R18 89                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                729; 73C; 74D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 21                                                Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 23.06.2021
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Verkaufsbezeichnung:     i30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 215/40R18 89                                   Kombi; Schrägheck; 3-
               e11*2007/46*0338*..                                                        türig; 5-türig;
GDH-HME        e13*2007/46*1604*..                                                        Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     i30, i30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86          5EM; 51J                 i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..          205/45R18 90          51J                      Frontantrieb;
                                           215/40R18 89                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D
FD             e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86        5EM; 51J                 Nicht i 30CW (Kombi);
FDH            e11*2001/116*0343*..          215/40R18 89                                 Frontantrieb;
                                      77 - 105 215/40R18 85      5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
OS           e4*2007/46*1259*.. 77 - 146 225/45R18 91                                     KONA; nicht KONA EV;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D
OS             e4*2007/46*1259*..     26 - 28   225/45R18 91                              KONA EV; Frontantrieb;
OSE            e4*2007/46*1522*..                                                         Höchste Dreißig-
                                                                                          Minuten-Leistung;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     TUCSON, IX35
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
TL           e11*2007/46*2711*.., 85 - 136 225/55R18 98                                   10B; 11B; 11G; 11H;
               e5*2007/46*1084*..                                                         12A; 51A; 71K; 721;
TLE            e11*2007/46*2724*..,                                                       73C; 74D
               e5*2007/46*1076*..
TLE-HME        e13*2007/46*1612*..

Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/35R18 84                                    Schrägheck;
                                          215/40R18 85                                    Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74D




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 21                                                    Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 23.06.2021
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Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94           215/40R18 89                              Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..                                                            Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*2007/46*0262*..                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             729; 73C; 74D

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : AM
                                             107 Nm für Typ : SK3
                                             120 Nm für Typ : QL
Verkaufsbezeichnung:     SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
AM           e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 215/40R18 89              51J                     Frontantrieb;
             e4*2007/46*0133*..            215/45R18 89              51J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/45R18                 51G                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             729; 73C; 74D
SK3            e4*2007/46*1365*..      27 - 29     215/45R18 89      12Q                     Frontantrieb;
                                                   215/50R18 92      12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   225/45R18 91      12A                     51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                             74D

Verkaufsbezeichnung:     Sportage
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
QL           e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 215/55R18 95                                       Allradantrieb;
                                          215/60R18 98                                       Frontantrieb;
                                          225/55R18 98                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74D

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 107 Nm für Typ : YNS
                                             108 Nm für Typ : ED
                                             120 Nm für Typ : QLE




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 21                                                    Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 23.06.2021
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Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
ED           e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 205/45R18 86               5EM; 51J                Pro Cee'd (2-türig
                                          205/45R18 90               51J                     Schrägheck);
                                          215/40R18 85               5EG                     Frontantrieb;
                                          215/40R18 89                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74D
ED             e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 205/45R18 86            5EM; 51J                Sporty wagon (Kombi);
               e4*2007/46*0132*..            215/40R18 89                                    Cee'd (4-türig
                                       77 - 106 215/40R18 85         5EG                     Schrägheck);
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     KIA SPORTAGE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
QLE          e11*2007/46*3144*.., 85 - 136 215/55R18 95                                      Allradantrieb;
             e5*2007/46*1081*..            215/60R18 98                                      Frontantrieb;
                                           225/55R18 98                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94         215/40R18 89                                Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..                                                            Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*2007/46*0262*..                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             729; 73C; 74D

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : GG/GY; GG1; GH; GHE; NC1; NC1E
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; GH; GJ
                                             140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R18 80              11A; 24J; 24M           MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/40R18 85              11A; 24J; 24M           "Roadster Coupe";
                                                                                             Cabrio;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 21                                                Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 23.06.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 191          215/45R18 89                                Mazda 3 MPS;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74D
BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/45R18 90        12N                      ab Mj.2013; ab
                                              215/45R18 89       12N                      e11*2001/116*0262*10;
                                              225/45R18 91       11A; 12A; 26P            (Typ BM/BN);
                                                                                          Limousine; Schrägheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74D
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W 51J                            bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*..                                                        Stufenheck;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74D; 76T

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     122         215/45R18          51G                      Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                                                         Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74D
GG1            e11*2001/116*0203*.. 191       215/45R18          51G                      Nur Mazda MPS;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91                                    ab
GHE          e13*2007/46*1075*.. 88 - 132 215/45R18 93  51J                               e13*2007/46*1075*02;
                                          225/45R18 91W                                   ab
                                                                                          e1*2001/116*0448*06;
                                                                                          bis Mj.2012;
                                                                                          Stufenheck;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb; nur
                                                                                          Mazda 6;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74D; 76T




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 21                                                Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 23.06.2021
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                                                                                                    Seite: 6 von 9
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/45R18 91W                                  ab Mj.2012; inkl.
GJ           e1*2007/46*1001*..            225/50R18 95                                   Mj.2015; Kombi;
                                           235/50R18 97                                   Stufenheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb; nur
                                                                                          Mazda 6;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 76O
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 215/45R18 89W 5FM; 51J                      nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..            225/45R18 91                                e13*2007/46*1075*01;
                                     88 - 136 215/45R18 93  51J                           nur bis
                                              225/45R18 91W                               e1*2001/116*0448*05;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb; nur
                                                                                          Mazda 6;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74D; 76T
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 125 215/45R18 89W 5FM; 51J                      bis Mj.2012; Kombi;
GHE            e13*2007/46*1075*..   83 - 136 215/45R18 93  51J                           Frontantrieb; nur
                                              225/45R18 91                                Mazda 6;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74D; 76T
GJ             e1*2007/46*1001*..    107 - 141 225/45R18 91                               Kombi; Stufenheck;
                                               225/50R18 95                               Frontantrieb;
                                               235/50R18 97                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 76O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 21                                                Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 23.06.2021
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                                                                                                    Seite: 7 von 9
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 21                                                Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 23.06.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 9
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00359-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
zu V.1. ANLAGE: 21                                                Radtyp: MM7080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 23.06.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BL
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:    MAZDA 3

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 370            y = 400                     VA
             27I                      x = 300            y = 370                     HA
             27B                      x = 350            y = 400                     HA
             26P                      x = 320            y = 375                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 350       y = 400              8                HA
             27F                   x = 350       y = 400             15                HA
             26N                   x = 370       y = 400              8                VA
             26J                   x = 370       y = 400             30                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.