Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 21 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 34 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum IBX IBX ohne 72,6 815 2300 07/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D § 22 52956 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 187 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : Z85; M3B; 3 B; 346X; 1C; 392C; 390X; 182; 3C; 560X; 3 C; 346R; R/C; 390L; 346L; 346K Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X-N1; X1; X1-N1; (Nur BMW X1) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3/C; R/C; 3/CG; 346L; 346R; 346C Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3/B; X1-N1 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 21 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L; 3K-N1; 3K; 390L Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X-N1; X3; (Nur BMW X3) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X3; X-N1; (Nur BMW X3, BMWX4) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012) § 22 52956 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UKL-N1; UKL/X; UKL-C/X Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3C; 1C Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X83 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 21 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X53 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X 110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG 120 Nm für Typ : X1-N1; Z85; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560X 120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1 120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187 140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X53; X83; 1C; 3C 140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1 140 Nm ( Nur BMW X3 ) für Typ : X-N1; X3 140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X3 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1; 3L Verkaufsbezeichnung: BMW M3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3B G191 210 - 217 215/45R17 11A; 21B; 22B; 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 66A 51A; 71K; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: BMW X3 § 22 52956 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R17 97 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 100 - 200 215/60R17 51G; 52J 73C; 74D; 76R; 76S 225/55R17 97 11A; 24J; 24M; 52J Verkaufsbezeichnung: BMW X5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X53 e1*98/14*0153*.. 135 - 210 235/65R17 Sportpaket; 51G; 52J nicht für gepanzerte 235/65R17 nicht Sportpaket; 51G Fz; 255/60R17 106 nicht Sportpaket 10B; 10S; 11B; 11G; 265/60R17 108 nicht Sportpaket 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76S; TC1 X53 e1*98/14*0153*.. 135 - 210 235/65R17 nicht Sportpaket; 12H; nicht für gepanzerte 51G Fz; 235/65R17 Sportpaket; 12H; 51G; 10B; 10S; 11B; 11G; 52J 11H; 51A; 71K; 721; 255/60R17 106 nicht Sportpaket; 12A 729; 73C; 74D; 76S; 265/60R17 108 nicht Sportpaket; 12A TC1 Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis 51G e1*93/81*0029*07; 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 66A 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 73C; 74D 57F; 66B; 687 Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 21 Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 170 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*93/81*0029*08; e1*98/14*0029*.. 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 24M; 66A 73C; 74D 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 66B; 687 R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis 24M e1*93/81*0029*07; 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24D; 73C; 74D 24J; 66A; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B; 681; 687 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3B F920 75 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen; 24M; 681 Cabrio; 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 66B; 681 12A; 51A; 71K; 721; 75 - 141 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; 73C; 74D § 22 52956 24C; 24D; 631; 687 235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 631; 66A; 684 141 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 631; 681; 684 245/40R17 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 631; 66B; 681; 687 3C F547 73 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Stufenheck; 4-türig; 24M; 681 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721; 57F; 66B; 681 73C; 74D 73 - 141 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; 24C; 24D; 631; 687 235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 631; 66A; 684 141 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 631; 681; 684 245/40R17 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 631; 66B; 681; 687 Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 21 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C F547 75 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; Schrägheck 2-türig; 24M Compact; 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 73C; 74D 24D 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 66A; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 66B; 681; 687 3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen; 24M Cabrio; 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R17 BD5; 10N; 11A; 21B; 73C; 74D 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 51G; 66A; 684 235/40R17 90 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 66A; 684 245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 66B; 681; 687 § 22 52956 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; Limousine; Stufenheck; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 24M 73C; 74D 66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 66A; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 66B; 681; 687 110 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 631 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 85 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Touring; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 24M 73C; 74D 235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 66A; 684 66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 66B; 681; 687 103 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 57E; 681; 684 110 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 235/40R17 90W BD5; 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 66A; 684 Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 21 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; Compact; e1*98/14*0017*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 24M 73C; 74D 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 66A; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 66B; 681; 687 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 205/55R17 91W 5GG; 51J BMW 3er (F31) ab 2012; 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 215/50R17 91W 5GG; 51J Ab 85 - 265 225/50R17 94 11A; 248 e24*2007/46*0022*03; 235/45R17 94 Ab e1*2007/46*0315*06; 245/45R17 95 11A; 248 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 512; 6AA; 71K; 721; 73C; 74D; 76S § 22 52956 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 147 205/55R17 95 51J BMW 3er (F30) ab 2012; 215/50R17 92 51J Ab e1*2007/46*0314*05; 85 - 265 225/50R17 94 11A; 248 inkl. 330e 235/45R17 94 iPerformance; 245/45R17 95 11A; 248 Limousine; Stufenheck; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74D; 76S 346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; Kompakt; Cabrio; e1*98/14*0112*.. 24C; 24M; 66A Coupe; Limousine; 346K e1*2001/116*0167*.., 77 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 22F; Stufenheck 4-türig; e1*98/14*0167*.. 24C; 24M; 65H 10B; 11B; 11G; 11H; 346L e1*97/27*0097*.., 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 51J; 71K; e1*98/14*0097*.. 24C; 24M 721; 729; 73C; 74D; 346R e1*2001/116*0146*.., 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 744 e1*98/14*0146*.. 57F; 66B; 687 120 - 170 235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24M; 66A Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 21 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 346L e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22B; Touring; e1*98/14*0097*.. 22F; 22L; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5GA; 66A 12A; 51A; 51J; 71K; 85 - 170 205/50R17 11A; 21B; 21J; 22B; 721; 729; 73C; 74D; 22L; 24J; 24M; 51G 744 225/45R17 91 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24J; 24M 245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; 57F; 66B; 687 120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 22L; 24C; 24M; 5GA; 66A 141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 22L; 24C; 24M; 66A 346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0144*.. 215/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 51J; 71K; 225/45R17 91 11A; 22L; 24J; 24M 721; 729; 73C; 74D 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 225/45R17 12M; 51G Nur bis e1*2001/116*0308*08; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 52956 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76T; 76U 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 225/45R17 91 Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/45R17 94 e1*2007/46*0315*05; 390L e1*2001/116*0308*.. Facelift ab September 2008; Nur bis e24*2007/46*0022*02; Ab e1*2001/116*0308*09; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76T; 76U 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 160 225/45R17 91 Nur bis 390L e1*2001/116*0308*.. 235/45R17 94 e1*2007/46*0314*04; Facelift ab September 2008; Ab e1*2001/116*0308*09; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76T; 76U 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 160 225/45R17 12M; 51G Nur bis e1*2001/116*0308*08; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76T; 76U Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 21 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 390X e1*2001/116*0344*.. 160 225/45R17 91 12M Nur bis e1*2001/116*0344*05; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74D 3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 160 225/45R17 91 5GG Nur bis 3L e1*2007/46*0314*.. 225/45R17 94 e1*2007/46*0314*04; 390X e1*2001/116*0344*.. 235/45R17 94 Nur bis e1*2007/46*0315*05; Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74D; 76R; 76U 390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 160 225/45R17 91 Ab e1*2001/116*0344*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; § 22 52956 73C; 74D; 76U 3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 140 205/50R17 12T; 51G; 52J bis 392C e1*2001/116*0346*.. 225/45R17 12T; 51G; 52J e1*2007/46*0316*07; Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76R; 76Z; BEZ 3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 140 205/50R17 12T; 51G; 52J bis 392C e1*2001/116*0346*.. 225/45R17 12T; 51G; 52J e1*2007/46*0316*07; Coupe; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76R; 76Z; BEZ Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/50R17 94 11A; 248 ab e1*2007/46*0316*09; 235/45R17 94 4er Cabrio (F33); 245/45R17 95 11A; 248 Cabrio; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 721; 73C; 74D; 76S; 77E; BEZ Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 21 Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/50R17 94 11A; 248 ab e1*2007/46*0316*08; 235/45R17 94 4er Coupe (F32); 245/45R17 95 11A; 248 Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74D; 76S; 77E; BEZ 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/50R17 94 11A; 248 4er Gran Coupe (F36); 235/45R17 94 ab e1*2007/46*0316*10; 245/45R17 95 11A; 248 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 721; 73C; 74D; 76S; 77E; BEZ Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 94 nur Kombi 235/45R17 94 Allradantrieb; § 22 52956 245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76S 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 51G nur Limousine 235/45R17 93Y Allradantrieb; 245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76S Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 271 12A; 51A; 71K; 721; 215/50R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 73C; 74D; 76S 247; 271 215/55R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272 225/45R17 91 11A; 24C; 244; 270 225/50R17 94 11A; 21B; 24C; 244; 247; 273 235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 271 245/45R17 95 11A; 21B; 24C; 244; 247; 272 Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 21 Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 271 12A; 51A; 71K; 721; 215/50R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 73C; 74D; 76S 247; 271 215/55R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272 225/45R17 91 11A; 24C; 244; 270 225/50R17 94 11A; 21B; 24C; 244; 247; 273 235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 271 245/45R17 95 11A; 21B; 24C; 244; 247; 272 Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; ab 271 e1*2007/46*0563*01; 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 12A; 51A; 71K; 721; 247; 271 73C; 74D; 76S 215/55R17 94 11A; 21P; 24C; 244; § 22 52956 247; 272 225/45R17 91 11A; 24C; 244; 270 225/50R17 94 11A; 21B; 24C; 244; 247; 273 235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 271 245/45R17 95 11A; 21B; 24C; 244; 247; 272 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 100 - 150 225/50R17 94H 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 225/50R17 94V 51G 51A; 71K; 721; 73C; 74D X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/50R17 51G Nur BMW X1; 235/45R17 94 Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 744; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/50R17 51G Nur BMW X1; 235/45R17 94 Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 744; 76S; 77E Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 21 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/50R17 51G Nur BMW X1; 235/45R17 94 Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 744; 76S; 77E X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 190 205/65R17 12T; 51G; 52J BMW X3; Allradantrieb; 225/60R17 12T; 51G Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76S; 77E X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 205/65R17 96 12T; 52J BMW X3; BMW X4; 225/60R17 99 12T Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 12A; 248 Heckantrieb; 235/60R17 102 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen § 22 52956 X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 190 205/65R17 12T; 51G; 52J BMW X3; Allradantrieb; 225/60R17 12T; 51G Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76S; 77E X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 205/65R17 96 12T; 52J BMW X3; BMW X4; 225/60R17 99 12T Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 12A; 248 Heckantrieb; 235/60R17 102 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17 91 11A; 24J Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76T Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 21 Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 205/50R17 93W 11A; 245; 248; 26B; BMW 1er (F20 2011); 1K4 e1*2007/46*0283*.. 26N; 27H BMW 1er (F21 2012); 215/45R17 91 11A; 245; 248; 26P; Ab 51J e1*2007/46*0283*04; Ab e1*2007/46*0273*04; 225/45R17 91 11A; 245; 248; 26B; Kombilimousine; 26N; 27H Allradantrieb; 235/45R17 94 11A; 24J; 244; 247; Heckantrieb; 26B; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 721; 73C; 74D; 76S 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 125 215/45R17 87W 11A; 21P; 24J; 24M; 1ER REIHE; bis 182 e1*2001/116*0352*.. 5ET e1*2007/46*0277*07; 100 - 160 205/50R17 11A; 21P; 22I; 24C; Cabrio; Coupe; 24M; 51G Heckantrieb; 215/45R17 91 11A; 21P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 240 205/50R17 89 11A; 21P; 24C; 57E; 12A; 51A; 71K; 721; 575 729; 73C; 74D; 744; 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24C; 76R; 76S M+S 24M; 52J 215/45R17 87 11A; 21P; 24J; 57E; 681; 684 § 22 52956 215/45R17 91 11A; 21P; 24J; 24M; M+S 52J 225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24C; 24M; 575 235/45R17 94 11A; 21B; 22I; 24C; 24M 1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 120 215/45R17 87 11A; 22M; 24J; 24M; Nur bis 1K4 e1*2007/46*0283*.. 27I e1*2007/46*0283*03; 187 e1*2001/116*0287*.. 66 - 130 215/45R17 87W 11A; 22M; 24J; 24M; Nur bis 27I e1*2007/46*0273*03; 66 - 195 205/50R17 89 11A; 22M; 24C; 24M; Ab 26P; 27I e1*2001/116*0287*10; 215/45R17 91 11A; 22M; 24J; 24M; Schrägheck 2-türig; 27I Schrägheck 4-türig; 225/45R17 90 11A; 22M; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 235/45R17 93 11A; 22M; 24C; 24M; 729; 73C; 74D; 744; 26P; 27I 76S 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 11A; 24J; 24M Nur bis 85 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0287*09; 85 - 195 205/50R17 89 11A; 22I; 22M; 24J; 4-türig; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 90 11A; 22I; 22M; 24J; 729; 73C; 74D; 744; 24M 76S 235/45R17 93 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 24M Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 21 Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 205/50R17 M+S 11A; 245; 248; 26P; 2ER REIHE; ab 52J e1*2007/46*0277*08; 205/55R17 M+S 11A; 245; 248; 26B; Cabrio; Coupe; 26N; 27H; 52J Allradantrieb; 215/45R17 M+S 11A; 245; 248; 26P; Heckantrieb; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 M+S 11A; 244; 245; 26B; 12A; 51A; 6AA; 71K; 26N; 27H; 52J 721; 73C; 74D; 76S 225/45R17 M+S 11A; 245; 248; 26P; 52J 225/45R17 91 GA1; 11A; 245; 26P; 57E 225/50R17 94 11A; 241; 246; 26B; 26J; 57E; 6A6 235/45R17 M+S 11A; 244; 245; 26B; 26N; 52J 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 205/50R17 89Y 11A; 245; 248; 26P 2ER REIHE; ab 205/55R17 91W 11A; 245; 248; 26B; e1*2007/46*0277*08; 26N; 27H; 54A Cabrio; Coupe; 215/45R17 91W 11A; 245; 248; 26P Allradantrieb; 215/50R17 91W 11A; 241; 244; 246; Heckantrieb; 26B; 26N; 27H; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 52956 225/45R17 91W GA1; 11A; 245; 248; 12A; 51A; 6AA; 71K; 26P 721; 73C; 74D; 76S 225/50R17 94 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F; 54A; 6A6 235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; 26B; 26N Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 21 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Hinterachse möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt § 22 52956 wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 21 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), § 22 52956 im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 21 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. § 22 52956 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 21 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. § 22 52956 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 21 mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird § 22 52956 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6A6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50R17 Hinterachse: 245/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 21 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut § 22 52956 COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK zulässig. BEZ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig. GA1) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. TC1) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*.. Handelsbez.: 2ER REIHE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA § 22 52956 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 280 y = 370 30 HA 27H x = 280 y = 370 8 HA Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 21 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1K4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*.. Handelsbez.: 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA 27B x = 220 y = 270 HA 27I x = 170 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA § 22 52956 27H x = 220 y = 270 8 HA 26J x = 190 y = 220 25 VA