Gutachten 19-00352-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 20 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 34 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum IBX IBX ohne 72,6 815 2300 07/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D §22 52956*02 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X 110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG 120 Nm für Typ : X1-N1; Z85; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560X 120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1 120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187 140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X53; X83; 1C; 3C 140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1 140 Nm ( Nur BMW X3 ) für Typ : X-N1; X3 140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X3 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1; 3L Verkaufsbezeichnung: BMW M3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3B G191 210 - 217 215/45R17 11A; 21B; 22B; 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 66A 51A; 71K; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/50R17 51G Nur BMW X1; 235/45R17 94 Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 744; 76S; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00352-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 20 Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 100 - 150 225/50R17 94H 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 225/50R17 94V 51G 51A; 71K; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE (X1) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/50R17 51G Nur BMW X1; 235/45R17 94 Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 744; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 205/65R17 96 12T; 52J BMW X3; BMW X4; 225/60R17 99 12T Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 12A; 248 Heckantrieb; 235/60R17 102 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76S; 77E §22 52956*02 X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/50R17 51G Nur BMW X1; 235/45R17 94 Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 744; 76S; 77E X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 190 205/65R17 12T; 51G; 52J BMW X3; Allradantrieb; 225/60R17 12T; 51G Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE (X3, X4) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 190 205/65R17 12T; 51G; 52J BMW X3; Allradantrieb; 225/60R17 12T; 51G Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76S; 77E X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 205/65R17 96 12T; 52J BMW X3; BMW X4; 225/60R17 99 12T Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 12A; 248 Heckantrieb; 235/60R17 102 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76S; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00352-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 20 Verkaufsbezeichnung: BMW X3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R17 97 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 100 - 200 215/60R17 51G; 52J 73C; 74D; 76R; 76S 225/55R17 97 11A; 24J; 24M; 52J Verkaufsbezeichnung: BMW X5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X53 e1*98/14*0153*.. 135 - 210 235/65R17 nicht Sportpaket; nicht für gepanzerte 12H; 51G Fz; 235/65R17 Sportpaket; 12H; 10B; 10S; 11B; 11G; 51G; 52J 11H; 51A; 71K; 721; 255/60R17 106 nicht Sportpaket; 12A 729; 73C; 74D; 76S; 265/60R17 108 nicht Sportpaket; 12A TC1 X53 e1*98/14*0153*.. 135 - 210 235/65R17 Sportpaket; 51G; 52J nicht für gepanzerte 235/65R17 nicht Sportpaket; 51G Fz; 255/60R17 106 nicht Sportpaket 10B; 10S; 11B; 11G; 265/60R17 108 nicht Sportpaket 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76S; TC1 Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 §22 52956*02 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis 51G e1*93/81*0029*07; 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 66A 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 73C; 74D 57F; 66B; 687 R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis 24M e1*93/81*0029*07; 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24D; 73C; 74D 24J; 66A; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B; 681; 687 R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 170 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*93/81*0029*08; e1*98/14*0029*.. 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 24M; 66A 73C; 74D 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 66B; 687 Verkaufsbezeichnung: BMW Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17 91 11A; 24J Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76T Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00352-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 20 Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 205/50R17 93W 11A; 245; 248; 26B; BMW 1er (F20 2011); 1K4 e1*2007/46*0283*.. 26N; 27H BMW 1er (F21 2012); 215/45R17 91 11A; 245; 248; 26P; Ab 51J e1*2007/46*0283*04; Ab e1*2007/46*0273*04; 225/45R17 91 11A; 245; 248; 26B; Kombilimousine; 26N; 27H Allradantrieb; 235/45R17 94 11A; 24J; 244; 247; Heckantrieb; 26B; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 721; 73C; 74D; 76S 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 125 215/45R17 87W 11A; 21P; 24J; 24M; 1ER REIHE; bis 182 e1*2001/116*0352*.. 5ET e1*2007/46*0277*07; 100 - 160 205/50R17 11A; 21P; 22I; 24C; Cabrio; Coupe; 24M; 51G Heckantrieb; 215/45R17 91 11A; 21P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 240 205/50R17 89 11A; 21P; 24C; 57E; 12A; 51A; 71K; 721; 575 729; 73C; 74D; 744; 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24C; 76R; 76S M+S 24M; 52J 215/45R17 87 11A; 21P; 24J; 57E; §22 52956*02 681; 684 215/45R17 91 11A; 21P; 24J; 24M; M+S 52J 225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24C; 24M; 575 235/45R17 94 11A; 21B; 22I; 24C; 24M 1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 120 215/45R17 87 11A; 22M; 24J; 24M; Nur bis 1K4 e1*2007/46*0283*.. 27I e1*2007/46*0283*03; 187 e1*2001/116*0287*.. 66 - 130 215/45R17 87W 11A; 22M; 24J; 24M; Nur bis 27I e1*2007/46*0273*03; 66 - 195 205/50R17 89 11A; 22M; 24C; 24M; Ab 26P; 27I e1*2001/116*0287*10; 215/45R17 91 11A; 22M; 24J; 24M; Schrägheck 2-türig; 27I Schrägheck 4-türig; 225/45R17 90 11A; 22M; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 235/45R17 93 11A; 22M; 24C; 24M; 729; 73C; 74D; 744; 26P; 27I 76S 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 11A; 24J; 24M Nur bis 85 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0287*09; 85 - 195 205/50R17 89 11A; 22I; 22M; 24J; 4-türig; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 90 11A; 22I; 22M; 24J; 729; 73C; 74D; 744; 24M 76S 235/45R17 93 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 24M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00352-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 20 Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 205/50R17 M+S 11A; 245; 248; 26P; 2ER REIHE; ab 52J e1*2007/46*0277*08; 205/55R17 M+S 11A; 245; 248; 26B; Cabrio; Coupe; 26N; 27H; 52J Allradantrieb; 215/45R17 M+S 11A; 245; 248; 26P; Heckantrieb; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 M+S 11A; 244; 245; 26B; 12A; 51A; 6AA; 71K; 26N; 27H; 52J 721; 73C; 74D; 76S 225/45R17 M+S 11A; 245; 248; 26P; 52J 225/45R17 91 GA1; 11A; 245; 26P; 57E 225/50R17 94 11A; 241; 246; 26B; 26J; 57E; 6A6 235/45R17 M+S 11A; 244; 245; 26B; 26N; 52J 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 185 205/50R17 89Y 11A; 245; 248; 26P 2ER REIHE; ab 205/55R17 91W 11A; 245; 248; 26B; e1*2007/46*0277*08; 26N; 27H; 54A Cabrio; Coupe; 215/45R17 91W 11A; 245; 248; 26P Allradantrieb; 215/50R17 91W 11A; 241; 244; 246; Heckantrieb; 26B; 26N; 27H; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; §22 52956*02 225/45R17 91W GA1; 11A; 245; 248; 12A; 51A; 6AA; 71K; 26P 721; 73C; 74D; 76S 225/50R17 94 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F; 54A; 6A6 235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; 26B; 26N Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3B F920 75 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen; 24M; 681 Cabrio; 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 66B; 681 12A; 51A; 71K; 721; 75 - 141 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; 73C; 74D 24C; 24D; 631; 687 235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 631; 66A; 684 141 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 631; 681; 684 245/40R17 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 631; 66B; 681; 687 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00352-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 20 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C F547 73 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Stufenheck; 4-türig; 24M; 681 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721; 57F; 66B; 681 73C; 74D 73 - 141 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; 24C; 24D; 631; 687 235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 631; 66A; 684 141 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 631; 681; 684 245/40R17 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 631; 66B; 681; 687 3C F547 75 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; Schrägheck 2-türig; 24M Compact; 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 73C; 74D 24D 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 66A; 684 §22 52956*02 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 66B; 681; 687 3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen; 24M Cabrio; 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R17 BD5; 10N; 11A; 21B; 73C; 74D 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 51G; 66A; 684 235/40R17 90 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 66A; 684 245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 66B; 681; 687 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 85 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Touring; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 24M 73C; 74D 235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 66A; 684 66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 66B; 681; 687 103 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 57E; 681; 684 110 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 235/40R17 90W BD5; 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 66A; 684 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00352-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 20 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; Limousine; Stufenheck; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 24M 73C; 74D 66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 66A; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 66B; 681; 687 110 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 631 3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; Compact; e1*98/14*0017*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 24M 73C; 74D 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 66A; 684 §22 52956*02 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 66B; 681; 687 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 205/55R17 91W 5GG; 51J BMW 3er (F31) ab 2012; 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 215/50R17 91W 5GG; 51J Ab 85 - 265 225/50R17 94 11A; 248 e24*2007/46*0022*03; 235/45R17 94 Ab e1*2007/46*0315*06; 245/45R17 95 11A; 248 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 512; 6AA; 71K; 721; 73C; 74D; 76S 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 147 205/55R17 95 51J BMW 3er (F30) ab 2012; 215/50R17 92 51J Ab e1*2007/46*0314*05; 85 - 265 225/50R17 94 11A; 248 inkl. 330e 235/45R17 94 iPerformance; 245/45R17 95 11A; 248 Limousine; Stufenheck; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74D; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00352-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 20 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; Kompakt; Cabrio; e1*98/14*0112*.. 24C; 24M; 66A Coupe; Limousine; 346K e1*2001/116*0167*.., 77 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 22F; Stufenheck 4-türig; e1*98/14*0167*.. 24C; 24M; 65H 10B; 11B; 11G; 11H; 346L e1*97/27*0097*.., 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 51J; 71K; e1*98/14*0097*.. 24C; 24M 721; 729; 73C; 74D; 346R e1*2001/116*0146*.., 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 744 e1*98/14*0146*.. 57F; 66B; 687 120 - 170 235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24M; 66A 346L e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22B; Touring; e1*98/14*0097*.. 22F; 22L; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5GA; 66A 12A; 51A; 51J; 71K; 85 - 170 205/50R17 11A; 21B; 21J; 22B; 721; 729; 73C; 74D; 22L; 24J; 24M; 51G 744 225/45R17 91 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24J; 24M 245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; 57F; 66B; 687 120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 22L; 24C; 24M; 5GA; 66A §22 52956*02 141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 22L; 24C; 24M; 66A 346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0144*.. 215/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 51J; 71K; 225/45R17 91 11A; 22L; 24J; 24M 721; 729; 73C; 74D 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 160 225/45R17 12M; 51G Nur bis e1*2001/116*0308*08; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76T; 76U 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 160 225/45R17 91 Nur bis 390L e1*2001/116*0308*.. 235/45R17 94 e1*2007/46*0314*04; Facelift ab September 2008; Ab e1*2001/116*0308*09; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76T; 76U 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 225/45R17 12M; 51G Nur bis e1*2001/116*0308*08; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76T; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00352-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 20 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 225/45R17 91 Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/45R17 94 e1*2007/46*0315*05; 390L e1*2001/116*0308*.. Facelift ab September 2008; Nur bis e24*2007/46*0022*02; Ab e1*2001/116*0308*09; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76T; 76U 3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 160 225/45R17 91 5GG Nur bis 3L e1*2007/46*0314*.. 225/45R17 94 e1*2007/46*0314*04; 390X e1*2001/116*0344*.. 235/45R17 94 Nur bis e1*2007/46*0315*05; Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; §22 52956*02 721; 73C; 74D; 76R; 76U 390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 160 225/45R17 91 Ab e1*2001/116*0344*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76U 390X e1*2001/116*0344*.. 160 225/45R17 91 12M Nur bis e1*2001/116*0344*05; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74D 3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 140 205/50R17 12T; 51G; 52J bis 392C e1*2001/116*0346*.. 225/45R17 12T; 51G; 52J e1*2007/46*0316*07; Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76R; 76Z; BEZ 3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 140 205/50R17 12T; 51G; 52J bis 392C e1*2001/116*0346*.. 225/45R17 12T; 51G; 52J e1*2007/46*0316*07; Coupe; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76R; 76Z; BEZ Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00352-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 20 Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/50R17 94 11A; 248 ab e1*2007/46*0316*08; 235/45R17 94 4er Coupe (F32); 245/45R17 95 11A; 248 Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74D; 76S; 77E; BEZ 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/50R17 94 11A; 248 ab e1*2007/46*0316*09; 235/45R17 94 4er Cabrio (F33); 245/45R17 95 11A; 248 Cabrio; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 721; 73C; 74D; 76S; 77E; BEZ 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/50R17 94 11A; 248 4er Gran Coupe (F36); 235/45R17 94 ab e1*2007/46*0316*10; 245/45R17 95 11A; 248 Allradantrieb; §22 52956*02 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 721; 73C; 74D; 76S; 77E; BEZ Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 94 nur Kombi 235/45R17 94 Allradantrieb; 245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76S 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 51G nur Limousine 235/45R17 93Y Allradantrieb; 245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00352-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 20 Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 271 12A; 51A; 71K; 721; 215/50R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 73C; 74D; 76S 247; 271 215/55R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272 225/45R17 91 11A; 24C; 244; 270 225/50R17 94 11A; 21B; 24C; 244; 247; 273 235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 271 245/45R17 95 11A; 21B; 24C; 244; 247; 272 Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 271 12A; 51A; 71K; 721; 215/50R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 73C; 74D; 76S 247; 271 215/55R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272 §22 52956*02 225/45R17 91 11A; 24C; 244; 270 225/50R17 94 11A; 21B; 24C; 244; 247; 273 235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 271 245/45R17 95 11A; 21B; 24C; 244; 247; 272 Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; ab 271 e1*2007/46*0563*01; 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 12A; 51A; 71K; 721; 247; 271 73C; 74D; 76S 215/55R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272 225/45R17 91 11A; 24C; 244; 270 225/50R17 94 11A; 21B; 24C; 244; 247; 273 235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 271 245/45R17 95 11A; 21B; 24C; 244; 247; 272 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00352-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 20 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisatio n oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheini gen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung §22 52956*02 der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. W ird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Hinterachse möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00352-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 20 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter §22 52956*02 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00352-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 20 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radm itte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die §22 52956*02 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00352-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 20 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit §22 52956*02 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Ausz ug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00352-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 20 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren §22 52956*02 mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00352-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 20 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6A6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50R17 Hinterachse: 245/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße §22 52956*02 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00352-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 20 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWE RK zulässig. BEZ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig. GA1) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers §22 52956*02 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. TC1) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00352-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1K4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*.. Handelsbez.: BMW 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA 27B x = 220 y = 270 HA 27I x = 170 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 52956*02 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA 27H x = 220 y = 270 8 HA 26J x = 190 y = 220 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00352-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*.. Handelsbez.: BMW 2ER REIHE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA §22 52956*02 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 280 y = 370 30 HA 27H x = 280 y = 370 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 7½ J x 17 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object §22 52956*02 special wheels for passenger cars 7½ J x 17 H2 Genehmigungsnummer: 52956*02 Approval number: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: MK7570 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 52956*02 Approval number: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification §22 52956*02 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: An der Innen- bzw. Außenseite des Rades On the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV SÜD Auto Service GmbH DE-80686 München 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 23.08.2022 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 19-00352-CX-GBM-02 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 52956*02 Approval number: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1-5 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. §22 52956*02 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: Siehe Prüfbericht See test report 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval is extended Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 52956*02 Approval number: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Aktualisierung des Verwendungsbereiches Update of the range of application Aktualisierung der Ausführungen Update of the remarks 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 01.09.2022 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: §22 52956*02 Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package Nummer der Genehmigung: 52956*02 Approval No. Ausgabedatum: 24.10.2019 letztes Änderungsdatum: 01.09.2022 Date of issue: last date of amendment: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal Prüfbericht(e) Nr.: Datum: Test report(s) No.: Date 19-00352-CX-GBM-00 09.10.2019 19-00352-CX-GBM-01 03.02.2022 19-00352-CX-GBM-02 23.08.2022 Beschreibungsbogen Nr.: Datum: §22 52956*02 Information document No.: Date MK7570 18.07.2019 MK7570 08.08.2022 Liste der Änderungen: Datum: List of modifications: Date Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes See point V.5. of the test report Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 52956*02 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vorschrift zu kennzeichnen. Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt: KBA 52956 Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs- unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. §22 52956*02 Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Approval No.: 52956*02 - Attachment - Collateral clauses and instruction on right to appeal Collateral clauses All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the applied regulation. The approval identification is as follows: - see German version - The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of the Kraftfahrt-Bundesamt. Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt. Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally prosecuted. §22 52956*02 The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not comply with the requirements of traffic safety or environmental protection. The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhindered access to the production and storage facilities. The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade mark rights of third parties are not affected with this approval. Instruction on right to appeal This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg.