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							             Gutachten 19-00352-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52956
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: MK7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 09.10.2019
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             Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 43
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
             I5BX                I5BX                    ohne                        72,6                   815     2300     07/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
§ 22 52956




             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 187
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 346X; Z85; 3 C; 3 B; 1C; 560X; 346C; 346K; 346L; 346R; 182
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : M346; 346R; 346L; 3/C; 3/CG; 346C
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 3/B
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
             Gutachten 19-00352-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52956
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                   Radtyp: MK7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 09.10.2019
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             Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                        : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                        für Typ : UKL-N1; UKL/X; UKL-C/X
             Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                        : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                        für Typ : 1C
             Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D


             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                                        110 Nm für Typ : M346; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
                                                        120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 560X
                                                        120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                                        140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; 1C
                                                        140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
             Verkaufsbezeichnung:     BMW M3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen              Auflagen zu Reifen    Auflagen
             M346         e1*2001/116*0150*.., 252          225/45R17           51G                   10B; 11G; 11H; 51A;
                            e1*98/14*0150*..                                                          71K; 721; 729; 73C;
§ 22 52956




                                                                                                      74D; 76A; 76Z

             Verkaufsbezeichnung:    BMW 3ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen    Auflagen
             3B           F920             75 - 110 235/40R17-90                11A; 22B; 57F; 66A;   Pkw geschlossen;
                                                                                684                   Cabrio;
                                                            245/40R17-91        11A; 22B; 57F; 66B;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                681; 687              12A; 51A; 71K; 721;
                                                 141        235/40R17           11A; 22B; 57F; 631;   73C; 74D
                                                                                66A; 684
                                                            245/40R17           11A; 22B; 57F; 631;
                                                                                66B; 681; 687
             3C             F547                 73 - 110 235/40R17-90          11A; 22B; 57F; 66A;   Stufenheck; 4-türig;
                                                                                684                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/40R17-91        11A; 22B; 57F; 66B;   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                681; 687              73C; 74D
                                                 141        235/40R17           11A; 22B; 57F; 631;
                                                                                66A; 684
                                                            245/40R17           11A; 22B; 57F; 631;
                                                                                66B; 681; 687
             3C             F547                 75         235/40R17-90        11A; 22B; 24M; 57F;   Schrägheck 2-türig;
                                                                                66A; 684              Compact;
                                                            245/40R17-91        11A; 22B; 24M; 57F;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                66B; 681; 687         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             3/B            e1*93/81*0016*..     75 - 142 235/40R17             10N; 11A; 22B; 51G;   Pkw geschlossen;
                                                                                57F; 66A; 684         Cabrio;
                                                            235/40R17 90        11A; 22B; 57F; 66A;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                684                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                            245/40R17 91        11A; 22B; 57F; 66B;   73C; 74D
                                                                                681; 687
             Gutachten 19-00352-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52956
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.10.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             3/C          e1*93/81*0015*..  66 - 142 235/40R17-90            11A; 22B; 57F; 66A;      Limousine; Stufenheck;
                                                                             684                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/40R17-91      11A; 22B; 57F; 66B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                             681; 687                 73C; 74D
             3/CG           e1*93/81*0017*..,      66 - 125 235/40R17-90     11A; 22B; 24M; 57F;      Compact;
                            e1*98/14*0017*..                                 66A; 684                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/40R17-91      11A; 22B; 24M; 57F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                             66B; 681; 687            73C; 74D
             346C           e1*2001/116*0112*..,   77 - 110 235/40R17-90     11A; 22B; 24J; 24M;      Kompakt; Cabrio;
                            e1*98/14*0112*..                                 66A                      Coupe; Limousine;
             346K           e1*2001/116*0167*..,   77 - 170 205/50R17 93                              Stufenheck 4-türig;
                            e1*98/14*0167*..                225/45R17 91                              10B; 11B; 11G; 11H;
             346L           e1*97/27*0097*..,               245/40R17-91 11A; 22B; 24M; 57F;          12A; 51A; 51J; 71K;
                            e1*98/14*0097*..                             66B; 687                     721; 729; 73C; 74D;
             346R           e1*2001/116*0146*.., 120 - 170 235/40R17-90W 11A; 22B; 24J; 24M;          744
                            e1*98/14*0146*..                             66A
             346L           e1*97/27*0097*..,    85 - 110 235/40R17 90   11A; 21B; 22L; 5GA;          Touring;
                            e1*98/14*0097*..                             66A                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 85 - 170 205/50R17 93                                12A; 51A; 51J; 71K;
                                                           225/45R17 91                               721; 729; 73C; 74D;
                                                           245/40R17 91  11A; 22B; 22L; 24M;          744
                                                                         57F; 66B; 687
§ 22 52956




                                                 120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 22L; 5GA;
                                                                         66A
                                                 141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 22L; 5GA;
                                                                         66A
             346X           e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93                               10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*98/14*0144*..               215/45R17 91                               12A; 51A; 51J; 71K;
                                                           225/45R17 91                               721; 729; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17            51G                      nur Kombi
                                                        235/45R17 94                                  Allradantrieb;
                                                        245/45R17            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 76S
             560X           e1*2001/116*0322*..    145 - 200 225/50R17     51G                        nur Limousine
                                                             235/45R17 93Y                            Allradantrieb;
                                                             245/45R17     51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 76S

             Verkaufsbezeichnung:     MINI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             UKL-N1       e24*2007/46*0023*..      66 - 160 205/55R17 91     11A; 24J; 248; 270       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/50R17 91     11A; 24J; 244; 270       12A; 51A; 71K; 721;
                                                            215/55R17 94     11A; 24J; 244; 270       73C; 74D; 76S
                                                            225/45R17 91     11A; 24J; 248
                                                            225/50R17 94     11A; 24C; 244; 271
                                                            235/45R17 94     11A; 24J; 244; 270
                                                            245/45R17 95     11A; 24C; 244; 270
             Gutachten 19-00352-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52956
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.10.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 205/55R17 91          11A; 24J; 248; 270       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       215/50R17 91          11A; 24J; 244; 270       12A; 51A; 71K; 721;
                                                       215/55R17 94          11A; 24J; 244; 270       73C; 74D; 76S
                                                       225/45R17 91          11A; 24J; 248
                                                       225/50R17 94          11A; 24C; 244; 271
                                                       235/45R17 94          11A; 24J; 244; 270
                                                       245/45R17 95          11A; 24C; 244; 270

             Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 205/55R17 91          11A; 24J; 248; 270       ab
                                                                                                      e1*2007/46*0563*01;
                                                           215/50R17 91      11A; 24J; 244; 270       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/55R17 94      11A; 24J; 244; 270       12A; 51A; 71K; 721;
                                                           225/45R17 91      11A; 24J; 248            73C; 74D; 76S
                                                           225/50R17 94      11A; 24C; 244; 271
                                                           235/45R17 94      11A; 24J; 244; 270
                                                           245/45R17 95      11A; 24C; 244; 270

             Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17 91                                  Cabrio;
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                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76T
             Z85            e1*2001/116*0219*..   110 - 160 225/45R17        51G                      Cabrio;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12M; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76T

             Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 205/50R17 93W          12T                      BMW 1er (F20 2011);
             1K4          e1*2007/46*0283*..          215/45R17 91           12Q; 51J                 BMW 1er (F21 2012);
                                                      225/45R17 91           12T                      Ab
                                                                                                      e1*2007/46*0283*04;
                                                                                                      Ab
                                                                                                      e1*2007/46*0273*04;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 6AA; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76S
             Gutachten 19-00352-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52956
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.10.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1C           e1*2007/46*0277*..  100 - 125 215/45R17 87W        5ET                      1ER REIHE; bis
             182          e1*2001/116*0352*.. 100 - 160 205/50R17            11A; 24J; 51G            e1*2007/46*0277*07;
                                                        215/45R17 91                                  Cabrio; Coupe;
                                              100 - 240 205/50R17 89         11A; 24J; 57E; 575       Heckantrieb;
                                                        205/50R17 89         11A; 24J; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        M+S
                                                        215/45R17 87         57E; 681; 684            12A; 51A; 71K; 721;
                                                        215/45R17 91         52J                      729; 73C; 74D; 744;
                                                        M+S
                                                        225/45R17            51G; 57F; 575            76R; 76S
             187          e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87                                   Nur bis
                                              85 - 130 215/45R17 87W                                  e1*2001/116*0287*09;
                                              85 - 195 205/50R17             51G                      4-türig;
                                                        215/45R17 91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/45R17 90                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 744;
                                                                                                      76S
             1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 120 215/45R17 87  11A; 24J                     Nur bis
             1K4            e1*2007/46*0283*..    66 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J                     e1*2007/46*0283*03;
             187            e1*2001/116*0287*..   66 - 195 205/50R17     11A; 24J; 51G                Nur bis
                                                           215/45R17 91  11A; 24J                     e1*2007/46*0273*03;
                                                           225/45R17 90  11A; 24J                     Ab
§ 22 52956




                                                                                                      e1*2001/116*0287*10;
                                                                                                      Schrägheck 2-türig;
                                                                                                      Schrägheck 4-türig;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 744;
                                                                                                      76S

             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
             1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 205/50R17 89Y     12O                          2ER REIHE; ab
                                                       205/55R17 91W     11A; 12A; 26P; 54A           e1*2007/46*0277*08;
                                                       215/50R17 91W     11A; 12A; 245; 248;          Cabrio; Coupe;
                                                                         26P; 54A                     Allradantrieb;
                                                           225/45R17 91W GA1; 12O                     Heckantrieb;
                                                           235/45R17 94  11A; 12A; 245; 248;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         26P                          51A; 6AA; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76S
             1C             e1*2007/46*0277*..    240 - 250 205/50R17 M+S    12O; 52J                 2ER REIHE; ab
                                                            205/55R17 M+S    11A; 12A; 26P; 52J       e1*2007/46*0277*08;
                                                            225/45R17 M+S    12O; 52J                 Cabrio; Coupe;
                                                            225/45R17 91     GA1; 12A; 57E            Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 6AA; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76S

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
             Gutachten 19-00352-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52956
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.10.2019
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                   entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                   zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                   zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Reifenfabrikate verwendet werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
§ 22 52956




                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
             12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             Gutachten 19-00352-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52956
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.10.2019
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             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 52956




                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             Gutachten 19-00352-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52956
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.10.2019
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             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 52956




             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1090kg.
             5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1200kg.
             631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                  Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                  Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                  Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                  mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                  Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                  mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          215/45R17
                                 Hinterachse:                          245/40R17
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
             Gutachten 19-00352-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52956
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.10.2019
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                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          215/45R17
                                 Hinterachse:                          235/40R17
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/45R17
                                 Hinterachse:                          245/40R17
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 52956




                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                  entnehmen.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
             76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
                  unterschritten wird.
             Gutachten 19-00352-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52956
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.10.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 10 von 11
             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
             GA1) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 225/45R17
                  Hinterachse: 245/40R17
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 52956
             Gutachten 19-00352-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52956
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.10.2019
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    1C
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0277*..
                    Handelsbez.:    2ER REIHE

                    Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                          26P                      x = 200             y = 200                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
§ 22 52956




                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                          27F                   x = 280       y = 370            30                 HA
                          27H                   x = 280       y = 370             8                 HA