Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 43 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum I5BX I5BX ohne 72,6 815 2300 07/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D § 22 52956 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 187 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 346X; Z85; 3 C; 3 B; 1C; 560X; 346C; 346K; 346L; 346R; 182 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : M346; 346R; 346L; 3/C; 3/CG; 346C Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3/B Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04) Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UKL-N1; UKL/X; UKL-C/X Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1C Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X 110 Nm für Typ : M346; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG 120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 560X 120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187 140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; 1C 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4 Verkaufsbezeichnung: BMW M3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M346 e1*2001/116*0150*.., 252 225/45R17 51G 10B; 11G; 11H; 51A; e1*98/14*0150*.. 71K; 721; 729; 73C; § 22 52956 74D; 76A; 76Z Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3B F920 75 - 110 235/40R17-90 11A; 22B; 57F; 66A; Pkw geschlossen; 684 Cabrio; 245/40R17-91 11A; 22B; 57F; 66B; 10B; 11B; 11G; 11H; 681; 687 12A; 51A; 71K; 721; 141 235/40R17 11A; 22B; 57F; 631; 73C; 74D 66A; 684 245/40R17 11A; 22B; 57F; 631; 66B; 681; 687 3C F547 73 - 110 235/40R17-90 11A; 22B; 57F; 66A; Stufenheck; 4-türig; 684 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R17-91 11A; 22B; 57F; 66B; 12A; 51A; 71K; 721; 681; 687 73C; 74D 141 235/40R17 11A; 22B; 57F; 631; 66A; 684 245/40R17 11A; 22B; 57F; 631; 66B; 681; 687 3C F547 75 235/40R17-90 11A; 22B; 24M; 57F; Schrägheck 2-türig; 66A; 684 Compact; 245/40R17-91 11A; 22B; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 66B; 681; 687 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D 3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 235/40R17 10N; 11A; 22B; 51G; Pkw geschlossen; 57F; 66A; 684 Cabrio; 235/40R17 90 11A; 22B; 57F; 66A; 10B; 11B; 11G; 11H; 684 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R17 91 11A; 22B; 57F; 66B; 73C; 74D 681; 687 Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 235/40R17-90 11A; 22B; 57F; 66A; Limousine; Stufenheck; 684 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R17-91 11A; 22B; 57F; 66B; 12A; 51A; 71K; 721; 681; 687 73C; 74D 3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 235/40R17-90 11A; 22B; 24M; 57F; Compact; e1*98/14*0017*.. 66A; 684 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R17-91 11A; 22B; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 721; 66B; 681; 687 73C; 74D 346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90 11A; 22B; 24J; 24M; Kompakt; Cabrio; e1*98/14*0112*.. 66A Coupe; Limousine; 346K e1*2001/116*0167*.., 77 - 170 205/50R17 93 Stufenheck 4-türig; e1*98/14*0167*.. 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 346L e1*97/27*0097*.., 245/40R17-91 11A; 22B; 24M; 57F; 12A; 51A; 51J; 71K; e1*98/14*0097*.. 66B; 687 721; 729; 73C; 74D; 346R e1*2001/116*0146*.., 120 - 170 235/40R17-90W 11A; 22B; 24J; 24M; 744 e1*98/14*0146*.. 66A 346L e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90 11A; 21B; 22L; 5GA; Touring; e1*98/14*0097*.. 66A 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 170 205/50R17 93 12A; 51A; 51J; 71K; 225/45R17 91 721; 729; 73C; 74D; 245/40R17 91 11A; 22B; 22L; 24M; 744 57F; 66B; 687 § 22 52956 120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 22L; 5GA; 66A 141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 22L; 5GA; 66A 346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0144*.. 215/45R17 91 12A; 51A; 51J; 71K; 225/45R17 91 721; 729; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 51G nur Kombi 235/45R17 94 Allradantrieb; 245/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76S 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 51G nur Limousine 235/45R17 93Y Allradantrieb; 245/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76S Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 24J; 248; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 24J; 244; 270 12A; 51A; 71K; 721; 215/55R17 94 11A; 24J; 244; 270 73C; 74D; 76S 225/45R17 91 11A; 24J; 248 225/50R17 94 11A; 24C; 244; 271 235/45R17 94 11A; 24J; 244; 270 245/45R17 95 11A; 24C; 244; 270 Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 24J; 248; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 24J; 244; 270 12A; 51A; 71K; 721; 215/55R17 94 11A; 24J; 244; 270 73C; 74D; 76S 225/45R17 91 11A; 24J; 248 225/50R17 94 11A; 24C; 244; 271 235/45R17 94 11A; 24J; 244; 270 245/45R17 95 11A; 24C; 244; 270 Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 24J; 248; 270 ab e1*2007/46*0563*01; 215/50R17 91 11A; 24J; 244; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R17 94 11A; 24J; 244; 270 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 91 11A; 24J; 248 73C; 74D; 76S 225/50R17 94 11A; 24C; 244; 271 235/45R17 94 11A; 24J; 244; 270 245/45R17 95 11A; 24C; 244; 270 Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17 91 Cabrio; § 22 52956 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76T Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17 51G Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12M; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76T Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 205/50R17 93W 12T BMW 1er (F20 2011); 1K4 e1*2007/46*0283*.. 215/45R17 91 12Q; 51J BMW 1er (F21 2012); 225/45R17 91 12T Ab e1*2007/46*0283*04; Ab e1*2007/46*0273*04; Kombilimousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 6AA; 71K; 721; 73C; 74D; 76S Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 125 215/45R17 87W 5ET 1ER REIHE; bis 182 e1*2001/116*0352*.. 100 - 160 205/50R17 11A; 24J; 51G e1*2007/46*0277*07; 215/45R17 91 Cabrio; Coupe; 100 - 240 205/50R17 89 11A; 24J; 57E; 575 Heckantrieb; 205/50R17 89 11A; 24J; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; M+S 215/45R17 87 57E; 681; 684 12A; 51A; 71K; 721; 215/45R17 91 52J 729; 73C; 74D; 744; M+S 225/45R17 51G; 57F; 575 76R; 76S 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 Nur bis 85 - 130 215/45R17 87W e1*2001/116*0287*09; 85 - 195 205/50R17 51G 4-türig; 215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 744; 76S 1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 120 215/45R17 87 11A; 24J Nur bis 1K4 e1*2007/46*0283*.. 66 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J e1*2007/46*0283*03; 187 e1*2001/116*0287*.. 66 - 195 205/50R17 11A; 24J; 51G Nur bis 215/45R17 91 11A; 24J e1*2007/46*0273*03; 225/45R17 90 11A; 24J Ab § 22 52956 e1*2001/116*0287*10; Schrägheck 2-türig; Schrägheck 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 744; 76S Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 205/50R17 89Y 12O 2ER REIHE; ab 205/55R17 91W 11A; 12A; 26P; 54A e1*2007/46*0277*08; 215/50R17 91W 11A; 12A; 245; 248; Cabrio; Coupe; 26P; 54A Allradantrieb; 225/45R17 91W GA1; 12O Heckantrieb; 235/45R17 94 11A; 12A; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P 51A; 6AA; 71K; 721; 73C; 74D; 76S 1C e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 205/50R17 M+S 12O; 52J 2ER REIHE; ab 205/55R17 M+S 11A; 12A; 26P; 52J e1*2007/46*0277*08; 225/45R17 M+S 12O; 52J Cabrio; Coupe; 225/45R17 91 GA1; 12A; 57E Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 6AA; 71K; 721; 73C; 74D; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird § 22 52956 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch § 22 52956 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. § 22 52956 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird § 22 52956 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. GA1) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. § 22 52956 Gutachten 19-00352-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52956 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 09.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*.. Handelsbez.: 2ER REIHE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA § 22 52956 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 280 y = 370 30 HA 27H x = 280 y = 370 8 HA