Gutachten 19-00307-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52959 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 24 Fahrzeughersteller : BMW AG, DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 7.5J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum WS6X WS6X ohne 66,6 710 2200 10/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D § 22 52959 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW 1er-Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1H e1*2007/46*2018*.. 85 - 140 205/45R18 90 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R18 93 12A; 51A; 6AZ; 71K; 225/40R18 91 11A; 248 721; 725; 73C; 74D; 76O Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FMCA e1*2007/46*1679*.. 75 - 155 205/40R18 82 11A; 24J; 244; 27Q; COOPER (F57); ONE 5DK (F57); Cabrio; 205/40R18 86 11A; 24J; 244; 27Q Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 83L FMCA e1*2007/46*1679*.. 170 205/40R18 86W 11A; 244; 246; 27Q JOHN COOPER WORKS (F57); Cabrio; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 83L Gutachten 19-00307-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52959 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 24 Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 155 205/40R18 M+S 52J MINI CLUBMAN F54; 205/40R18 86 Allradantrieb; 205/45R18 M+S 52J Frontantrieb; 205/45R18 86 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R18 89 12A; 51A; 6AZ; 71K; 215/45R18 M+S 52J 721; 725; 73C; 74D; 215/45R18 89 76O; 83L 225/40R18 88W 11A; 248 FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 110 205/40R18 86 CLUBMAN JOHN COOPER 75 - 225 205/45R18 90 WORKS (F54); MINI 215/40R18 89 CLUBMAN F54; 215/45R18 89 Allradantrieb; 225/40R18 88W 11A; 248 Frontantrieb; 170 - 225 205/45R18 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O; 83L FML2 e1*2007/46*1678*.. 170 205/40R18 86W 11A; 244; 246; 27Q JOHN COOPER WORKS (F56); Schräghecklimousine; § 22 52959 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 83L FMX e1*2007/46*1682*.. 75 - 225 205/55R18 91W 11A; 248 Allradantrieb; 215/50R18 92 11A; 248 Frontantrieb; 215/55R18 95 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91V 11A; 248 12A; 51A; 6AZ; 71K; 225/50R18 95 11A; 248 721; 725; 73C; 74D; 235/45R18 94 11A; 248 76O; 83L 245/45R18 96 11A; 248 FMX e1*2007/46*1682*.. 75 - 155 205/55R18 91W 11A; 248 Allradantrieb; 215/50R18 92 11A; 248 Frontantrieb; 215/55R18 95 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91V 11A; 248 12A; 51A; 6AZ; 71K; 225/50R18 95 11A; 248 721; 725; 73C; 74D; 235/45R18 94 11A; 248 76O; 83L 245/45R18 96 11A; 248 Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 215/50R18 M+S 11A; 12N; 248; 52J BMW X1 (F48); 215/55R18 M+S 11A; 12N; 248; 52J Allradantrieb; 225/50R18 95 11A; 12A; 248 Frontantrieb; 235/45R18 94 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R18 97 11A; 12A; 248; 27I 51A; 6AZ; 71K; 721; 245/45R18 96 11A; 12A; 248 725; 73C; 74D; 76O; 83L Gutachten 19-00307-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52959 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 24 Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 205/40R18 82 11A; 24J; 244; 27Q; Mini F55/F56/F57; ab 5DK e1*2007/46*0371*10; 205/40R18 86 11A; 24J; 244; 27Q Cabrio; Schräghecklimousine; 3-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 83L UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 225/40R18 92W 11A; 248 BMW Active Tourer F45; 225/45R18 91W 11A; 248; 26N BMW Gran Tourer F46; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O; 83L UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 155 205/40R18 M+S 52J MINI CLUBMAN F54; 205/40R18 86 Allradantrieb; 205/45R18 M+S 52J Frontantrieb; 205/45R18 86 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R18 89 12A; 51A; 6AZ; 71K; § 22 52959 215/45R18 M+S 52J 721; 725; 73C; 74D; 215/45R18 89 76O; 83L 225/40R18 88W 11A; 248 UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 110 205/40R18 86 CLUBMAN JOHN COOPER 75 - 225 205/45R18 90 WORKS (F54); MINI 215/40R18 89 CLUBMAN F54; 215/45R18 89 Allradantrieb; 225/40R18 88W 11A; 248 Frontantrieb; 170 - 225 205/45R18 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O; 83L UKL-L e1*2007/46*0371*.. 170 205/40R18 86W 11A; 244; 246; 27Q ab e1*2007/46*0371*10; MINI F56/F57 John Cooper Works MJ 2014; Cabrio; Schräghecklimousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 83L Gutachten 19-00307-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52959 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 24 Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 215/50R18 M+S 11A; 12N; 248; 52J BMW X1 (F48); 215/55R18 M+S 11A; 12N; 248; 52J Allradantrieb; 225/50R18 95 11A; 12A; 248 Frontantrieb; 235/45R18 94 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R18 97 11A; 12A; 248; 27I 51A; 6AZ; 71K; 721; 245/45R18 96 11A; 12A; 248 725; 73C; 74D; 76O; 83L F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 215/50R18 92 11A; 248 BMW X2 (F39); 215/55R18 95 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R18 95 11A; 248 12A; 51A; 6AZ; 71K; 235/50R18 97 11A; 244; 26P 721; 725; 73C; 74D; 245/45R18 96 11A; 248 76O Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R18 92W 11A; 248 BMW Active Tourer F45; F2GT e1*2007/46*1677*.. 225/45R18 91W 11A; 248; 26N BMW Gran Tourer F46; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; § 22 52959 721; 725; 73C; 74D; 76O; 83L Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B450L28517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; 169; 204; 204 K; 245 155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : 117 erhöhtes Anzugsmoment; 176 erhöhtes Anzugsmoment; 245G erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : 204 X erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 120 225/40R18 88 11A; 26P Kombilimousine; 70 - 165 205/45R18 90 Allradantrieb; 215/45R18 89 Frontantrieb; 225/45R18 91 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O Gutachten 19-00307-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52959 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 24 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18 84 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R18 85 12A; 51A; 6AZ; 71K; 60 - 142 215/35R18 84W 721; 725; 73C; 74A; 215/40R18 85W MBD 225/35R18 87 11A; 22I; 24J; 24M 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 215/40R18 89W erhöhtes Anzugsmoment 66 - 160 225/40R18 92 160 Nm; A-Klasse; 155 - 280 215/40R18 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 77E; 83G; DBW; DE5 176 e1*2007/46*0928*.. 155 - 160 205/45R18 M+S 52J erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm; A-Klasse; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; 83G; DBW; DE5 § 22 52959 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2B e1*2007/46*1909*.. 70 - 165 225/45R18 11A; 26P B-Klasse; Kombilimousine; Allradantrieb; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R18 87 12A; 51A; 6AZ; 71K; 225/40R18 88 721; 725; 73C; 74A; MBD Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 65 205/45R18 90 erhöhtes Anzugsmoment 215/45R18 89 160 Nm; B-Klasse ab Mj. 2011; electric drive; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 77E; DBW; DE5 Gutachten 19-00307-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52959 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 24 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 155 - 160 205/45R18 M+S 52J erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm; A-Klasse; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; 83G; DBW; DE5 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 215/40R18 89 erhöhtes Anzugsmoment 225/40R18 92 160 Nm; B-Klasse ab Mj. 2011; nicht Natural Gas Drive; nicht Electric Drive; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 77E; DBW; DE5 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/40R18 89W erhöhtes § 22 52959 Anzugsmoment 66 - 160 225/40R18 92 160 Nm; A-Klasse; 155 - 280 215/40R18 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 77E; 83G; DBW; DE5 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26N; 26P; 570 erhöhtes Anzugsmoment 225/40R18 92 GA2; 11A; 26B; 26N 160 Nm; CLA; Sportfahrwerk; CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; DBW Gutachten 19-00307-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52959 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 24 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 225/40R18 92 11A; 26B; 26N erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm; CLA; CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; DBW; DE5 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/40R18 92 bis e1*2001/116*0431*36; Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 831; 834; DEG; § 22 52959 FGC 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y Nur Baureihe 204; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 831; 834; DEG; FGC 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/45R18 95Y erhöhtes Anzugsmoment 204 K e1*2001/116*0457*.. 235/45R18 94Y 5HI 155 Nm; Nur Baureihe 205; neue C-Klasse; Kombilimousine; Limousine; Heckantrieb; nur Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 75I; 76O; 831; 834; DEG; FGC Gutachten 19-00307-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52959 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 24 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 67O erhöhtes Anzugsmoment 204 K e1*2001/116*0457*.. 235/45R18 94Y YAR; 6B3 155 Nm; Nur Baureihe 205; neue C-Klasse; Cabrio; Kombilimousine; Coupe; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 831; 834; DEG; FGC 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 Nur Baureihe 204; Nur 4-MATIC; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 831; 834; DEG; FGC 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 12A Nur 4-MATIC; bis § 22 52959 e1*2001/116*0457*24; Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 831; 834; DEG; FGC 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 12A bis e1*2001/116*0457*24; Kombi; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 831; 834; DEG; FGC Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26N; 26P; 570 erhöhtes Anzugsmoment 225/40R18 92 GA2; 11A; 26B; 26N 160 Nm; CLA; Sportfahrwerk; CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; DBW Gutachten 19-00307-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52959 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 24 Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97 erhöhtes Anzugsmoment 235/55R18 100 170 Nm; GLK; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 75I; 76O; 831; 834; DEG; FGC Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem § 22 52959 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Gutachten 19-00307-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52959 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 24 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die § 22 52959 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Gutachten 19-00307-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52959 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 24 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu § 22 52959 10% nach ETRTO zulässig. 67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Gutachten 19-00307-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52959 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 24 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. § 22 52959 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 831) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 4-Kolben-Bremssätteln ausgerüstet sind, nicht zulässig. 834) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 6-Kolben-Bremssätteln ausgerüstet sind, nicht zulässig. 83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig. 83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der Vorderachse nicht zulässig! DBW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Gutachten 19-00307-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52959 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 24 DE5) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig. YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. § 22 52959 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 19-00307-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52959 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA § 22 52959 Gutachten 19-00307-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52959 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 24 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: FML2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1678*.. Handelsbez.: MINI Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA § 22 52959 Gutachten 19-00307-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52959 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 24 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA § 22 52959 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA Gutachten 19-00307-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52959 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 24 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: FMCA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1679*.. Handelsbez.: MINI Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA § 22 52959 Gutachten 19-00307-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52959 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 24 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F1X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1676*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27B x = 210 y = 270 HA 27I x = 160 y = 220 HA § 22 52959 Gutachten 19-00307-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52959 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 24 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27B x = 210 y = 270 HA 27I x = 160 y = 220 HA § 22 52959 Gutachten 19-00307-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52959 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 24 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 280 23 HA 27H x = 270 y = 280 8 HA § 22 52959 Gutachten 19-00307-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52959 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 24 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA § 22 52959 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA Gutachten 19-00307-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52959 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 24 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA § 22 52959 Gutachten 19-00307-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52959 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 24 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA § 22 52959 Gutachten 19-00307-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52959 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 24 Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 330 VA 26P x = 240 y = 270 VA 27B x = 280 y = 285 HA 27I x = 230 y = 235 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 330 30 VA 26N x = 290 y = 330 8 VA § 22 52959 27F x = 280 y = 285 25 HA 27H x = 280 y = 285 8 HA