Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 31 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum I2BX I2BX ohne 72,6 815 2300 07/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D § 22 52960 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 187 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 346K; M3B; 1C; 392C; 346X; 390X; 560X; 3 C; 390L; 182; 3C; 346L; R/C; 346R; 3 B Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X1; X-N1; X1-N1; (Nur BMW X1) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 346R; Z89; 346C; 346K; 3/C; 346L; R/C; 3/CG; ZR Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3K-N1; 3/B Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 31 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L; 3K; 390L; 3K-N1 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X3; X-N1; (Nur BMW X3, BMWX4) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04) § 22 52960 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UKL-C/X; UKL/X; 6C; UKL-N1; HY Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3-V; K-N1; 5L; 7L; 1C; 5K; 3C; 701 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X83 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X 110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG 120 Nm für Typ : ZR; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560X 120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1 120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187 140 Nm für Typ : HY; K-N1; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C; 3C; Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 31 3-V; 5K; 5L; 6C; 7L; 701 140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1; 3L Verkaufsbezeichnung: ActiveHybrid 5er, 7er, X6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen HY e1*2007/46*0323*.. 225 225/55R17 51G Nur ActiveHybrid 5; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 744; 76S Verkaufsbezeichnung: BMW M3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3B G191 210 - 217 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11G; 11H; 12A; 22F; 24J; 24M 51A; 71K; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: BMW X3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17 51G; 56G 10B; 11G; 11H; 12A; 100 - 200 215/60R17 51G; 52J; 56G 51A; 71K; 721; 73C; 235/55R17 11A; 24J; 24M; 51G 74D; 76S 245/50R17 99 11A; 24C; 24D § 22 52960 Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis 24M e1*93/81*0029*07; 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24D; 73C; 74D 24J; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 681; 687 R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*93/81*0029*08; e1*98/14*0029*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 170 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 51G 73C; 74D 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 687 R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis 51G e1*93/81*0029*07; 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 73C; 74D 57F; 687 Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 31 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3B F920 75 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen; 24M; 681 Cabrio; 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 681 12A; 51A; 71K; 721; 75 - 141 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; 73C; 74D 22F; 24C; 24D; 631; 687 235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 631; 684 141 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 631; 681; 684 245/40R17 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 631; 681; 687 3C F547 73 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Stufenheck; 4-türig; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721; 57F; 681; 687 73C; 74D 73 - 141 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 631 235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; § 22 52960 631; 684 141 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 631 245/40R17 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 631; 681; 687 3C F547 75 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Schrägheck 2-türig; 24M Compact; 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 73C; 74D 24C; 24D; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 681; 687 3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen; 24M Cabrio; 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R17 BD5; 10N; 11A; 21B; 73C; 74D 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 51G; 684 235/40R17 90 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 684 245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 681; 687 Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 31 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Limousine; Stufenheck; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71K; 721; 22F; 24C; 24D 73C; 74D 235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 681; 687 110 - 142 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 85 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Touring; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 110 235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 22B; 12A; 51A; 71K; 721; 22F; 24C; 24D; 684 73C; 74D 66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 681; 687 103 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 57E; 681; 684 110 - 142 235/40R17 90W BD5; 11A; 21B; 22B; § 22 52960 22F; 24C; 24D; 684 3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Compact; e1*98/14*0017*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 721; 24D 73C; 74D 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 681; 687 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 225/50R17 94 11A; 22M; 22P; 24J; BMW 3er (F31) ab 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 24M; 26P; 27H; 27I 2012; Ab 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 27I e24*2007/46*0022*03; 245/45R17 95 11A; 22M; 22P; 24J; Ab 24M; 26P; 27H; 27I e1*2007/46*0315*06; Allradantrieb; 255/45R17 98 GA6; 11A; 22M; 22P; Heckantrieb; 244; 247; 27B; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F 12A; 51A; 512; 6AA; 71K; 721; 73C; 74D; 76S Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 31 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 265 225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 248; BMW 3er (F30) ab 26P; 27H; 27I 2012; Ab e1*2007/46*0314*05; 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 27I inkl. 330e 245/45R17 95 11A; 22P; 24J; 248; iPerformance; 26P; 27H; 27I Limousine; Stufenheck; 255/45R17 98 11A; 22M; 22P; 244; Allradantrieb; 247; 27B; 27H; 57F; Heckantrieb; 6AA 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74D; 76S 3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 265 225/55R17 97 XFH; 124 ab e1*2007/46*0559*01; 235/50R17 96 11A; 12A; 24J; 248; Allradantrieb; 26P Heckantrieb; 235/55R17 99 XFI; 11A; 12A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 26P 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74D; 76S; BEZ 346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; Kompakt; Cabrio; e1*98/14*0112*.. 24C; 24M Coupe; Limousine; § 22 52960 346K e1*2001/116*0167*.., 77 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 22F; Stufenheck 4-türig; e1*98/14*0167*.. 24C; 24M; 65H 10B; 11B; 11G; 11H; 346L e1*97/27*0097*.., 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 51J; 71K; e1*98/14*0097*.. 24C; 24M 721; 729; 73C; 74D; 346R e1*2001/116*0146*.., 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 744 e1*98/14*0146*.. 57F; 687 255/40R17-94 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 66T; 68E 120 - 170 235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24M 346L e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22B; Touring; e1*98/14*0097*.. 22F; 22L; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5GA 85 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 51J; 71K; 22L; 24J; 24M; 65H 721; 729; 73C; 74D; 225/45R17 91 11A; 21B; 21J; 22B; 744 22L; 24J; 24M 245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; 57F; 687 255/40R17 94 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; 57F; 66T; 68E 120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 22L; 24C; 24M; 5GA 141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 22L; 24C; 24M; 5GA Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 31 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93 11A; 24J; 24M; 65H 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0144*.. 215/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 51J; 71K; 225/45R17 91 11A; 22L; 24J; 24M 721; 729; 73C; 74D 245/40R17 91 10N; 11A; 22B; 22L; 24D; 57F; 687 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 200 235/40R17 90 Nur bis 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/45R17 91 e1*2007/46*0314*04; 235/40R17 90Y Facelift ab September 235/45R17 94 2008; Ab 245/40R17 91 57F; 687 e1*2001/116*0308*09; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76S 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 225 225/45R17 51G Nur bis 235/40R17 90Y 11A; 24J e1*2001/116*0308*08; 235/45R17 94 11A; 24J Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 235/40R17 90W 5GA Nur bis § 22 52960 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 85 - 160 245/40R17 91 57F; 687 e1*2007/46*0315*05; 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/45R17 51G Facelift ab September 235/40R17 90Y 5GA 2008; Nur bis 235/45R17 94 e24*2007/46*0022*02; 245/40R17 91Y 57F; 687 Ab e1*2001/116*0308*09; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76S 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 190 235/40R17 90 11A; 24J Nur bis 85 - 225 225/45R17 51G e1*2001/116*0308*08; 235/40R17 90Y 11A; 24J Limousine; 235/45R17 93 11A; 24J Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/45R17 51G bis 390X e1*2001/116*0344*.. 235/40R17 90Y 11A; 24J e1*2007/46*0316*07; 235/45R17 94 11A; 24J Coupe; Allradantrieb; 120 - 225 225/45R17 51G; 57E; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 721; 235/45R17 94 11A; 24J; 57E; 99A 729; 73C; 74D; BEZ Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 31 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/45R17 91 5GG Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/45R17 94 e1*2007/46*0314*04; 3L e1*2007/46*0314*.. 235/40R17 94 Nur bis 390X e1*2001/116*0344*.. 235/45R17 94 e1*2007/46*0315*05; Nur bis e24*2007/46*0022*02; Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74D; 76S 390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/45R17 51G Nur bis 235/40R17 90Y 11A; 24J e1*2001/116*0344*05; 235/45R17 94 11A; 24J Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D 3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/45R17 51G bis 392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90 11A; 24J e1*2007/46*0316*07; § 22 52960 235/45R17 94 11A; 24J Coupe; Heckantrieb; 90 - 225 225/45R17 51G; 57E; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 721; 235/45R17 94 11A; 24J; 57E; 57W 729; 73C; 74D; BEZ 3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/45R17 51G bis 392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90Y 11A; 24J e1*2007/46*0316*07; 235/45R17 94 11A; 24J Cabrio; Heckantrieb; 105 - 225 225/45R17 51G; 57E; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 721; 235/45R17 94 11A; 24J; 57E; 57W 729; 73C; 74D; BEZ Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P; ab 27H; 27I; 67D e1*2007/46*0316*08; 4er Coupe (F32); 235/45R17 94 11A; 245; 248; 27I; Coupe; Allradantrieb; 57W Heckantrieb; 245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 27I; 68F 12A; 51A; 573; 71K; 255/45R17 98 11A; 244; 27B; 27H; 721; 73C; 74D; 76S; 57F; 67D 77E; BEZ 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P; ab 27H; 27I; 67D e1*2007/46*0316*09; 4er Cabrio (F33); 235/45R17 94 11A; 245; 248; 27I; Cabrio; Allradantrieb; 57W Heckantrieb; 245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 27I; 68F 12A; 51A; 6AA; 71K; 255/45R17 98 11A; 244; 27B; 27H; 721; 73C; 74D; 76S; 57F; 67D 77E; BEZ Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 31 Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P; 4er Gran Coupe (F36); 27H; 27I; 67D ab e1*2007/46*0316*10; 235/45R17 94 11A; 245; 248; 27I; Allradantrieb; 57W Heckantrieb; 245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 27I; 68F 12A; 51A; 6AA; 71K; 255/45R17 98 11A; 244; 27B; 27H; 721; 73C; 74D; 76S; 57F; 67D 77E; BEZ Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 11A; 24J; 24M; 51G nur Limousine 235/45R17 93Y 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76S 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 94 11A; 24J nur Kombi 235/45R17 94 11A; 24J Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76S § 22 52960 Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 272; 56G 12A; 51A; 71K; 721; 215/50R17 91 11A; 21B; 24C; 244; 73C; 74D; 76S 247; 272; 56G 225/45R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 247; 270 235/45R17 94 11A; 21B; 24C; 244; 247; 272 Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 272; 56G 12A; 51A; 71K; 721; 215/50R17 91 11A; 21B; 24C; 244; 73C; 74D; 76S 247; 272; 56G 225/45R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 247; 270 235/45R17 94 11A; 21B; 24C; 244; 247; 272 Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 31 Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; ab 247; 272; 56G e1*2007/46*0563*01; 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 21B; 24C; 244; 12A; 51A; 71K; 721; 247; 272; 56G 73C; 74D; 76S 225/45R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 247; 270 235/45R17 94 11A; 21B; 24C; 244; 247; 272 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 21P; 245; 248 Nur BMW X1; 235/45R17 94 11A; 245; 248 Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 21P; 245; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 744; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen § 22 52960 X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 21P; 245; 248 Nur BMW X1; 235/45R17 94 11A; 245; 248 Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 21P; 245; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 744; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 205/65R17 96 52J; 56G BMW X3; BMW X4; 225/60R17 99 11A; 245; 248 Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 244; 245 Heckantrieb; 235/60R17 102 11A; 244; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R17 102 11A; 24J; 244 12A; 51A; 71K; 721; 255/55R17 104 11A; 241; 244; 246; 27I 73C; 74D; 76S; 77E X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 21P; 245; 248 Nur BMW X1; 235/45R17 94 11A; 245; 248 Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 21P; 245; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 744; 76S; 77E Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 31 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 205/65R17 96 52J; 56G BMW X3; BMW X4; 225/60R17 99 11A; 245; 248 Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 244; 245 Heckantrieb; 235/60R17 102 11A; 244; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R17 102 11A; 24J; 244 12A; 51A; 71K; 721; 255/55R17 104 11A; 241; 244; 246; 27I 73C; 74D; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 190 225/45R17 91 Cabrio; Heckantrieb; Z89 e1*2001/116*0499*.. 115 - 225 235/40R17 90 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 245; 248 12K; 51A; 71K; 721; 245/40R17 91 11A; 22I; 248; 57F; 687 729; 73C; 74D; 76S; 97K 115 - 250 225/45R17 91 57E; 68E 225/45R17 91 M+S 235/45R17 94 11A; 245; 57E; 57W Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 205/50R17 93W 11A; 241; 244; 246; BMW 1er (F20 2011); § 22 52960 1K4 e1*2007/46*0283*.. 247; 26B; 26N; 27H; BMW 1er (F21 2012); 56G 215/45R17 91 11A; 24J; 244; 247; Ab 26N; 27B; 27H; 51J e1*2007/46*0283*04; Ab e1*2007/46*0273*04; 225/45R17 91 11A; 22M; 241; 244; Kombilimousine; 246; 247; 26N; 27B; Allradantrieb; 27F 235/40R17 90W 11A; 22M; 241; 244; Heckantrieb; 246; 247; 26B; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 235/45R17 94 11A; 22M; 241; 244; 12A; 51A; 6AA; 71K; 246; 247; 26B; 26J; 721; 73C; 74D; 76S 27F 245/40R17 91 11A; 22M; 24D; 27F; 57F; 687 Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 31 Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 125 215/45R17 87W 11A; 21P; 22I; 24C; 1ER REIHE; bis 182 e1*2001/116*0352*.. 24M; 5ET e1*2007/46*0277*07; 100 - 160 205/50R17 11A; 21B; 21N; 22I; Cabrio; Coupe; 24C; 24D; 51G; 65H Heckantrieb; 215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R17 90 11A; 21B; 21N; 22B; 729; 73C; 74D; 744; 24C; 24D; 684 76R; 76S 100 - 240 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 24C; 57E; 575; 65H 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22I; M+S 24C; 24D; 52J; 65H 215/45R17 87 11A; 21P; 24C; 57E; 681; 684 215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24C; M+S 24M; 52J 225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22B; 24C; 24D; 575 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21N; 22B; 24C; 24D; 684 235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 22B; 24C; 24D § 22 52960 245/40R17 91 11A; 21B; 21N; 22B; 24C; 24D; 681; 687 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 11A; 21P; 22I; 22M; Nur bis 24C; 24M e1*2001/116*0287*09; 85 - 130 215/45R17 87W 11A; 21P; 22I; 22M; 4-türig; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 195 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 22M; 12A; 51A; 71K; 721; 24C; 24D; 65H 729; 73C; 74D; 744; 215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; 76S 24C; 24M 225/45R17 90 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 24D 235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 24D; 684 235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 24D 245/40R17 91 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 24D; 681; 687 Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 31 Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 120 215/45R17 87 11A; 22M; 24C; 24M; Nur bis 1K4 e1*2007/46*0283*.. 26P; 27I e1*2007/46*0283*03; 187 e1*2001/116*0287*.. 66 - 130 215/45R17 87W 11A; 22M; 24C; 24M; Nur bis 26P; 27I e1*2007/46*0273*03; 66 - 195 205/50R17 89 11A; 22M; 24C; 24M; Ab 26P; 27I; 65H e1*2001/116*0287*10; 215/45R17 91 11A; 22M; 24C; 24M; Schrägheck 2-türig; 26P; 27I Schrägheck 4-türig; 225/45R17 90 11A; 22M; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R17 90 11A; 22L; 24C; 24D; 729; 73C; 74D; 744; 26B; 27B; 684 76S 235/45R17 93 11A; 22L; 24C; 24D; 26B; 27B 245/40R17 91 11A; 22L; 24C; 24D; 26B; 27B; 681; 687 Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 215/45R17 91W 11A; 241; 244; 246; 2ER REIHE; ab 26P e1*2007/46*0277*08; 225/45R17 91W GA1; 11A; 241; 244; Cabrio; Coupe; § 22 52960 246; 247; 26B; 26N Allradantrieb; 225/50R17 94 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb; 26B; 26J; 27F; 54A; 10B; 11B; 11G; 11H; 6A6 235/40R17 90W 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 6AA; 71K; 247; 26B; 26N; 27H 721; 73C; 74D; 76S 235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27H; 6A8 245/40R17 91W GA1; 11A; 244; 247; 27H; 57F 245/45R17 95 11A; 244; 247; 27F; 54A; 57F; 6A6 1C e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 215/45R17 M+S 11A; 244; 245; 26P; 2ER REIHE; ab 52J e1*2007/46*0277*08; 225/45R17 91 GA1; 11A; 241; 246; Cabrio; Coupe; 26B; 26N; 57E Allradantrieb; 225/50R17 94 11A; 241; 246; 26B; Heckantrieb; 26J; 57E; 6A6 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17 M+S 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 6AA; 71K; 247; 26B; 26N; 27H; 721; 73C; 74D; 76S 52J 235/45R17 94 11A; 241; 246; 26B; 26J; 57E; 6A8 245/40R17 91 GA1; 11A; 244; 247; 27H; 57F 245/45R17 95 11A; 244; 247; 27F; 57F; 6A6 Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 31 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 240 225/55R17 51G Nur BMW 5er Touring; 235/50R17 96 11A; 245 Allradantrieb; 235/50R17 96Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R17 98 11A; 245 12K; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76S 5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 240 225/55R17 51G Nur BMW 5er Touring; 235/50R17 96Y 11A; 245 Heckantrieb; 255/45R17 98 11A; 245; 67D 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76S 5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 240 225/50R17 94Y Stufenheck; 225/55R17 51G Allradantrieb; 235/50R17 96Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R17 98 11A; 245 12K; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76S; 83P; BEK 5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 240 225/50R17 94Y 5HI Stufenheck; 225/55R17 51G Heckantrieb; 235/50R17 96Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R17 98 11A; 245; 67D 12K; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76S; 83P; BEK § 22 52960 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 240 225/55R17 51G Nur BMW 5er Touring; 235/50R17 96Y 11A; 245 Heckantrieb; 255/45R17 98 11A; 245; 67D 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76S K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 240 225/55R17 51G Nur BMW 5er Touring; 235/50R17 96 11A; 245 Allradantrieb; 235/50R17 96Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R17 98 11A; 245 12K; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76S Verkaufsbezeichnung: 6ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 235 225/50R17 94 Nicht Lim (Gran Coupe 225/55R17 51G 4-türig); Allradantrieb; Heckantrieb; Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76S; 861; BEN 6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 235 225/50R17 94 Lim (Gran Coupe 4- 225/55R17 51G türig); Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 76S; 861; BEN Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 31 Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 190 245/55R17 12T; 51G Nicht 701 e1*2001/116*0490*.. beschussgeschütztes Fz.; bis e1*2007/46*0276*09; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 744 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von § 22 52960 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 31 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die § 22 52960 gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 31 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung § 22 52960 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 31 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem § 22 52960 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 31 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R17 Hinterachse: 265/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. § 22 52960 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 66T) Sofern Reifen der Größe 255/40 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50R17 Hinterachse: 255/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 31 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird § 22 52960 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 255/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R17 Hinterachse: 275/40R17 Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 31 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6A6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50R17 Hinterachse: 245/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6A8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R17 Hinterachse: 255/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. § 22 52960 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der Vorderachse nicht zulässig. Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 31 861) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 348mm an der Vorderachse nicht zulässig. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 99A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R17 Hinterachse: 265/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK zulässig. BEK) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 348 mm (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig. BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig. § 22 52960 BEZ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig. GA1) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA6) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/50R17 Hinterachse: 255/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. XFH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/55R17 Hinterachse: 245/50R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 31 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R17 Hinterachse: 255/50R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. § 22 52960 Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: 3-V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0559*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0559*01 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 52960 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 31 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10, Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 220 y = 310 HA 27I x = 170 y = 260 HA 26B x = 225 y = 320 VA 26P x = 175 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 220 y = 310 33 HA § 22 52960 27H x = 220 y = 310 8 HA 26J x = 225 y = 320 12 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 31 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 220 y = 310 8 HA § 22 52960 27F x = 220 y = 310 25 HA 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 31 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*.. Handelsbez.: 2ER REIHE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 370 30 HA 27H x = 280 y = 370 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA § 22 52960 Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 31 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: X-N1 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0454*.. Handelsbez.: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6) Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 330 y = 460 HA 27I x = 280 y = 410 HA 26B x = 350 y = 370 VA 26P x = 300 y = 320 VA § 22 52960 Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 31 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: X3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0512*.. Handelsbez.: X-REIHE (X3, X4) Variante(n): BMW X3, BMW X4 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 330 y = 460 HA 27I x = 280 y = 410 HA 26B x = 350 y = 370 VA 26P x = 300 y = 320 VA § 22 52960 Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 31 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3K Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA § 22 52960 26N x = 225 y = 320 8 VA 26J x = 225 y = 320 25 VA Gutachten 19-00353-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52960 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MK8070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 31 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1K4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*.. Handelsbez.: 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 220 y = 270 HA 27I x = 170 y = 240 HA 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 220 y = 270 8 HA 26J x = 190 y = 220 25 VA § 22 52960 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA