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							             Gutachten 19-00353-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52960
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: MK8070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 10.10.2019
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             Fahrzeughersteller                      : BMW AG
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 43
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
             I5BX                I5BX                    ohne                        72,6                   815     2300     07/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
§ 22 52960




             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 187
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 182; 1C; 346L; 346X; 346R; 560X; 346K; Z85
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 346R; 346L; 346K; 346C
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : X-N1; X3; (Nur BMW X3, BMWX4)
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
             Gutachten 19-00353-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52960
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: MK8070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 10.10.2019
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             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 1C
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : X83
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                       Typ : X53
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
§ 22 52960




             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                                       120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 560X
                                                       120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                                       140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X53; X83; 1C
                                                       140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
                                                       140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
             Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
             X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17              51G; 56G                10B; 11G; 11H; 12T;
                                              100 - 200 215/60R17              51G; 52J; 56G           51A; 71K; 721; 73C;
                                                        235/55R17              51G                     74D; 76S
                                                        245/50R17 99           11A; 24J; 24M

             Verkaufsbezeichnung:     BMW X5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
             X53          e1*2001/116*0153*.., 135 - 235 235/65R17             Sportpaket; 51G; 52J    nicht für gepanzerte
                          e1*98/14*0153*..               235/65R17             nicht Sportpaket; 51G   Fz;
                                                         255/60R17 106         nicht Sportpaket        10B; 10S; 11A; 11B;
                                                         265/60R17 108         nicht Sportpaket        11G; 11H; 12A; 34M;
                                                                                                       51A; 71K; 721; 729;
                                                                                                       73C; 74D; 75I; 76S;
                                                                                                       77E; TC1
             Gutachten 19-00353-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52960
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MK8070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.10.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
             346C         e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90         11A; 22B; 24J; 24M       Kompakt; Cabrio;
                          e1*98/14*0112*..     77 - 170 205/50R17 93         65H                      Coupe; Limousine;
             346K         e1*2001/116*0167*..,           225/45R17 91                                 Stufenheck 4-türig;
                          e1*98/14*0167*..               245/40R17-91        11A; 22B; 24M; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
             346L         e1*97/27*0097*..,                                  687                      12A; 51A; 51J; 71K;
                          e1*98/14*0097*..     120 - 170 235/40R17-90W       11A; 22B; 24J; 24M       721; 729; 73C; 74D;
             346R         e1*2001/116*0146*..,                                                        744
                            e1*98/14*0146*..
             346L           e1*97/27*0097*..,     85 - 110 235/40R17 90      11A; 21B; 22L; 5GA       Touring;
                            e1*98/14*0097*..      85 - 170 205/50R17 93      65H                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/45R17 91                               12A; 51A; 51J; 71K;
                                                           245/40R17 91  11A; 22B; 22L; 57F;          721; 729; 73C; 74D;
                                                                         687                          744
                                                           255/40R17 94  11A; 22B; 22L; 24M;
                                                                         57F; 66T; 68E
                                                 120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 22L; 5GA
                                                 141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 22L; 5GA
             346X           e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93  65H                          10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*98/14*0144*..               215/45R17 91                               12A; 51A; 51J; 71K;
                                                           225/45R17 91                               721; 729; 73C; 74D
                                                           245/40R17     10N; 51G; 57F; 687
§ 22 52960




             Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/45R17 93Y                                 nur Limousine
                                                        245/45R17     51G                             Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 76S
             560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 225/50R17        51G                      nur Kombi
                                                            235/45R17 94                              Allradantrieb;
                                                            245/45R17        51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 76S

             Verkaufsbezeichnung:     MINI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             UKL-N1       e24*2007/46*0023*..     66 - 160 205/55R17 91      11A; 24J; 244; 270;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             56G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                           215/50R17 91      11A; 24C; 244; 270;      73C; 74D; 76S
                                                                             56G
                                                           215/55R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                             271; 56G
                                                           225/45R17 91      11A; 24J; 244
                                                           225/50R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                             271
                                                           235/45R17 94      11A; 24C; 244; 270
             Gutachten 19-00353-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52960
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MK8070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.10.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 205/55R17 91          11A; 24J; 244; 270;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             56G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                           215/50R17 91      11A; 24C; 244; 270;      73C; 74D; 76S
                                                                             56G
                                                           215/55R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                             271; 56G
                                                           225/45R17 91      11A; 24J; 244
                                                           225/50R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                             271
                                                           235/45R17 94      11A; 24C; 244; 270

             Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 205/55R17 91          11A; 24J; 244; 270;      ab
                                                                             56G                      e1*2007/46*0563*01;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/50R17 91      11A; 24C; 244; 270;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                             56G                      73C; 74D; 76S
                                                           215/55R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                             271; 56G
                                                           225/45R17 91      11A; 24J; 244
                                                           225/50R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
§ 22 52960




                                                                             271
                                                           235/45R17 94      11A; 24C; 244; 270

             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 205/65R17 96          122; 52J; 56G            BMW X3; BMW X4;
                                                       225/60R17 99          12R                      Allradantrieb;
                                                       235/55R17 99          12A                      Heckantrieb;
                                                       235/60R17 102         12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       245/55R17             12A; 51G                 51A; 71K; 721; 73C;
                                                       245/55R17 102         11A; 12A; 248            74D; 76S; 77E
             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 205/65R17 96          52J; 56G                 BMW X3; BMW X4;
                                                       225/60R17 99                                   Allradantrieb;
                                                       235/55R17 99                                   Heckantrieb;
                                                       235/60R17 102                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       245/55R17             51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                       245/55R17 102         11A; 248                 73C; 74D; 76S; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 205/65R17 96          122; 52J; 56G            BMW X3; BMW X4;
                                                       225/60R17 99          12R                      Allradantrieb;
                                                       235/55R17 99          12A                      Heckantrieb;
                                                       235/60R17 102         12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       245/55R17             12A; 51G                 51A; 71K; 721; 73C;
                                                       245/55R17 102         11A; 12A; 248            74D; 76S; 77E
             Gutachten 19-00353-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52960
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MK8070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.10.2019
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                                                                                                                  Seite: 5 von 13
             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 205/65R17 96          52J; 56G                 BMW X3; BMW X4;
                                                       225/60R17 99                                   Allradantrieb;
                                                       235/55R17 99                                   Heckantrieb;
                                                       235/60R17 102                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       245/55R17             51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                       245/55R17 102         11A; 248                 73C; 74D; 76S; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/45R17            51G                      Cabrio; Coupe;
                                                        235/40R17 90                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        235/45R17 93         11A; 21L; 54A            12A; 51A; 71K; 721;
                                                        245/40R17            51G; 57F; 687            73C; 74D
             Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/45R17            51G                      Cabrio; Coupe;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12M; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 205/50R17 93W          11A; 248; 26P; 56G       BMW 1er (F20 2011);
             1K4          e1*2007/46*0283*..          215/45R17 91           51J                      BMW 1er (F21 2012);
§ 22 52960




                                                      245/40R17 91           11A; 248; 27H; 57F;      Ab
                                                                             687                      e1*2007/46*0283*04;
                                                                                                      Ab
                                                                                                      e1*2007/46*0273*04;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74D; 76S
             1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 125 215/45R17 87W    5ET                      1ER REIHE; bis
             182            e1*2001/116*0352*..   100 - 160 205/50R17        51G; 65H                 e1*2007/46*0277*07;
                                                            215/45R17 91                              Cabrio; Coupe;
                                                  100 - 240 215/45R17 91     52J                      Heckantrieb;
                                                            M+S
                                                            225/45R17        11A; 24M; 51G; 575       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 744;
                                                                                                      76B; 76R; 76S
             187            e1*2001/116*0287*..   85 - 120 215/45R17 87                               Nur bis
                                                  85 - 130 215/45R17 87W                              e1*2001/116*0287*09;
                                                  85 - 195 215/45R17 91                               4-türig;
                                                           225/45R17     51G; 57F; 575                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/40R17 90  11A; 24M; 57F; 684           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 744;
                                                                                                      76S
             Gutachten 19-00353-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52960
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MK8070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.10.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 13
             Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1K2          e1*2007/46*0273*..  66 - 120     215/45R17 87      11A; 24J                 Nur bis
             1K4          e1*2007/46*0283*..  66 - 130     215/45R17 87W     11A; 24J                 e1*2007/46*0283*03;
             187          e1*2001/116*0287*.. 66 - 195     215/45R17 91      11A; 24J                 Nur bis
                                                           225/45R17         51G; 57F; 575            e1*2007/46*0273*03;
                                                           235/40R17 90      11A; 24M; 57F; 684       Ab
                                                                                                      e1*2001/116*0287*10;
                                                                                                      Schrägheck 2-türig;
                                                                                                      Schrägheck 4-türig;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 744;
                                                                                                      76S

             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 215/45R17 M+S         52J                      2ER REIHE; ab
                                                       245/40R17 91          GA1; 11A; 248; 57F       e1*2007/46*0277*08;
                                                       245/45R17 95          11A; 248; 27H; 57F;      Cabrio; Coupe;
                                                                             6A6                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 71K;
§ 22 52960




                                                                                                      721; 73C; 74D; 76S
             1C             e1*2007/46*0277*..   100 - 180 215/45R17 91W                              2ER REIHE; ab
                                                           225/45R17 91W GA1; 11A; 245; 248           e1*2007/46*0277*08;
                                                           235/45R17 94  11A; 245; 248; 26P;          Cabrio; Coupe;
                                                                         6A8                          Allradantrieb;
                                                           245/40R17 91W GA1; 11A; 248; 57F           Heckantrieb;
                                                           245/45R17 95  11A; 248; 27F; 54A;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         57F; 6A6                     12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74D; 76S

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Reifenfabrikate verwendet werden.
             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
             Gutachten 19-00353-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52960
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MK8070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.10.2019
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                   den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                   bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                   der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
§ 22 52960




             12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             Gutachten 19-00353-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52960
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MK8070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.10.2019
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             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
§ 22 52960




             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             34M) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 3 mm zwischen
                  Sonderrad und Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen vorhanden ist.
             Gutachten 19-00353-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52960
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MK8070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.10.2019
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             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
§ 22 52960




                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1090kg.
             5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1200kg.
             65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                  Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                  mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             66T) Sofern Reifen der Größe 255/40 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                  Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                  mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          215/45R17
                                 Hinterachse:                          235/40R17
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             Gutachten 19-00353-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52960
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MK8070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.10.2019
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             687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/45R17
                                 Hinterachse:                          245/40R17
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/45R17
                                 Hinterachse:                          255/40R17
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 52960




             6A6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        225/50R17
                                 Hinterachse:                        245/45R17
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6A8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        235/45R17
                                 Hinterachse:                        255/40R17
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             Gutachten 19-00353-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52960
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MK8070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.10.2019
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             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                  entnehmen.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
                  unterschritten wird.
             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§ 22 52960




             GA1) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 225/45R17
                  Hinterachse: 245/40R17
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             TC1) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an
                  der Vorderachse nicht zulässig.
             Gutachten 19-00353-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52960
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MK8070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.10.2019
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    1K4
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0283*..
                    Handelsbez.:    1ER REIHE

                    Variante(n):     Heckantrieb, Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27B                      x = 220             y = 270                   HA
                          27I                      x = 170             y = 240                   HA
                          26B                      x = 190             y = 220                   VA
                          26P                      x = 140             y = 170                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 52960




                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27H                   x = 220       y = 270             8                 HA
                          26J                   x = 190       y = 220            25                 VA
                          26N                   x = 190       y = 220             8                 VA
                          27F                   x = 220       y = 270            30                 HA
             Gutachten 19-00353-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52960
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MK8070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.10.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    1C
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0277*..
                    Handelsbez.:    2ER REIHE

                    Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                          26P                      x = 200             y = 200                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27F                   x = 280       y = 370            30                 HA
                          27H                   x = 280       y = 370             8                 HA
                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
§ 22 52960