Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 56 Fahrzeughersteller : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 28 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum WSX WSX ohne 66,6 790 2364 07/19 WSX WSX ohne 66,6 815 2300 10/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad § 22 52957 Zubehör : B450L28517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : B8 erhöhtes Anzugsmoment; B81 erhöhtes Anzugsmoment; F2 erhöhtes Anzugsmoment; 4G erhöhtes Anzugsmoment; 4G1 erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : F8 erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/40R18 91 51J erhöhtes Anzugsmoment B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R18 94 51J; 54F 140 Nm; AUDI A5 100 - 245 245/40R18 93 11A; 21P Sportback bis MJ2016; 255/40R18 95 11A; 21P; 54F 4-türig; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 77E Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 56 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 22H; erhöhtes 24C; 24D; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 22H; MJ2015; Limousine; 24C; 24D; 51J; 54F Frontantrieb; 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D 12A; 51A; 6AZ; 71K; 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 729; 73C; 24C; 24D; 54F 74A; 740; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/40R18 91 51J erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 94 51J; 54F 140 Nm; AUDI S5 Coupé 125 - 260 245/40R18 93 11A; 22I; 22M (8T) bis MJ2016; AUDI 255/40R18 95 11A; 22I; 22M; 54F A5 Coupe (8T) bis MJ2016; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 235/40R18 91 51J erhöhtes Anzugsmoment § 22 52957 235/45R18 94 51J; 54F 140 Nm; AUDI A5 Coupe 245/40R18 93 11A; 22I; 22M (8T) bis MJ2016; 255/40R18 95 11A; 22I; 22M; 54F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/40R18 95 51J erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 94 51J; 54F 140 Nm; AUDI A5 105 - 245 245/40R18 93 11A; 21P Cabrio (8T) bis 255/40R18 95 11A; 21P; 54F MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 22H; erhöhtes B81 e13*2007/46*1084*.. 24C; 24D; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 22H; MJ2015; Kombi; 24C; 24D; 51J; 54F Frontantrieb; 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D 12A; 51A; 6AZ; 71K; 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 729; 73C; 24C; 24D; 54F 74A; 740; 76O; 77E Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 56 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 22H; erhöhtes 24C; 24D; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 22H; MJ2015; AUDI S4 bis 24C; 24D; 51J; 54F MJ2016; Limousine; 100 - 245 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22F; Allradantrieb; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 573; 6AZ; 24C; 24D; 54F 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 235/45R18 94 51J erhöhtes Anzugsmoment B81 e13*2007/46*1084*.. 245/45R18 96 140 Nm; Nur A4 255/40R18 95 11A; 245; 248 Allroad Quattro bis 255/45R18 99 11A; 245; 248 MJ2015; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 95 YBF; YBI erhöhtes Anzugsmoment § 22 52957 B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R18 95 YAS; YBH 140 Nm; A5 Coupé (B9) 100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG ab MJ2016; A5 255/40R18 95 YAS; YBE; 11A; 248; Sportback (B9) ab 27P MJ2016; S5 Sportback 265/35R18 93Y YBI; 11A; 245; 248; (B9) ab MJ2016; A5 26P; 27P Cabrio (B9) ab MJ2016; 265/40R18 97 YBH; 11A; 245; 248; S5 Cabrio (B9) ab 26P; 27P MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 22H; erhöhtes B81 e13*2007/46*1084*.. 24C; 24D; 5GG; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 22H; MJ2015; Nicht A4 24C; 24D; 51J; 54F Allroad Quattro; AUDI 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22F; S4 bis MJ2016; Kombi; 24C; 24D Allradantrieb; 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 54F 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 77E Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 56 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes B81 e13*2007/46*1084*.. 27B Anzugsmoment 140 Nm; Nicht A4 235/45R18 94 11A; 245; 248; 26B; Allroad Quattro; AUDI 26N; 27B A4 (B9) ab MJ2016; 90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 24J; 24M; 26B; AUDI S4 (B9) ab 26N; 27B; 27H MJ2016; Kombi; 255/40R18 95 11A; 241; 244; 246; Limousine; 247; 26B; 26N; 27B; Allradantrieb; 27H 260 225/40R18 M+S 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb; 27B; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 M+S 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 26N; 27B; 52J 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26P; erhöhtes 4G1 e13*2007/46*1147*.. 27B Anzugsmoment 140 Nm; Nur A6 255/50R18 102 11A; 24C; 244; 26B; allroad quattro; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 52957 265/45R18 101 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 573; 6AZ; 27B; 27H 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; DEÄ 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 11A; 245; 26P; 57E; erhöhtes 4G1 e13*2007/46*1147*.. 67G Anzugsmoment 140 Nm; A6; nicht A6 235/45R18 94 11A; 245; 248; 26P; allroad quattro; 270; 5HI; 52J Kombi; Stufenheck; 100 - 245 235/45R18 98 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb; 270; 52J Frontantrieb; 235/45R18 98 11A; 245; 26P; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 67G 12A; 51A; 573; 6AZ; 235/50R18 97W 11A; 24J; 248; 26B; 71K; 721; 725; 73C; 260; 271; 56G 74A; 740; 76O; DEÄ 245/45R18 96Y 11A; 245; 248; 26P; 271 255/40R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; 260; 271 255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B; 260; 271; 68H 265/40R18 97W 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 260; 272; 67G Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 56 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J erhöhtes Anzugsmoment 4G1 e13*2007/46*1147*.. 245/45R18 96 11A; 26P; 270 140 Nm; A7 Sportback; 255/40R18 95 11A; 26P; 270 Coupe; 4-türig; 255/45R18 99 11A; 26P; 270 Allradantrieb; 265/40R18 97 11A; 26B; 270 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76O; DEÄ Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 255/55R18 105 11A; 24C; 24D erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID § 22 52957 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 255/55R18 105 11A; 24C; 24D erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 255/55R18 105 11A; 24C; 24D erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 255/50R18 102 11A; 248; 26B; 26N erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm; A7 Sportback; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 56 Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/50R18 102 11A; 248; 26B; 27I erhöhtes Anzugsmoment 265/45R18 101 11A; 26B 180 Nm; 275/45R18 103 11A; 248; 26B; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G8C; G4Z; F1H; G8C Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, § 22 52957 für Typ : G5K; G5L; G3L; G3K; G3L; G3K; G5L; G5K Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW 1er-Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1H e1*2007/46*2018*.. 85 - 140 225/40R18 91 11A; 24C; 24D; 26B; Schräghecklimousine; 26J; 27F Allradantrieb; 235/35R18 90 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb; 26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 26J; 27F 721; 725; 73C; 74D; 76O Verkaufsbezeichnung: Z Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G4Z e1*2007/46*1949*.. 120 - 190 235/45R18 94 YAS; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 95 GBD; GBE; 57E 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76A; 76O G4Z e1*2007/46*1949*.. 120 - 190 255/40R18 95 GA3; 57F; 6CM 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R18 97 YBH; 57F 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 76O Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 56 Verkaufsbezeichnung: 3-er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3K e1*2007/46*2017*.. 120 - 195 255/40R18 99 GA3; 11A; 244; 57F Allradantrieb; 265/35R18 97 TBE; 11A; 244; 247; Heckantrieb; 27H; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R18 97 YAR; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 27H; 57F 721; 725; 73C; 74D; 76B; 76O; 83Z G3K e1*2007/46*2017*.. 120 - 195 235/40R18 95 11A; 248; 5HR Allradantrieb; 245/40R18 97 11A; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O; 83Z Verkaufsbezeichnung: 3er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3L e1*2007/46*1947*.. 100 - 275 235/40R18 95 11A; 248 Allradantrieb; 245/40R18 97 11A; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O; 83Z G3L e1*2007/46*1947*.. 100 - 275 255/40R18 95 GA3; 11A; 244; 57F Allradantrieb; § 22 52957 265/35R18 97 TBE; 11A; 244; 247; Heckantrieb; 27H; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R18 97 YAR; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 27H; 57F 721; 725; 73C; 74D; 76B; 76O; 83Z Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 275/40R18 99 GA9; 11A; 244; 247; Kombilimousine; 27H; 57F Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 76O; 97H G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 235/45R18 97Y 11A; 26P Kombilimousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 275/40R18 99 GA9; 11A; 244; 247; Limousine; 27H; 57F Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 76O; 97H Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 56 Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 235/45R18 97Y 11A; 26P Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O Verkaufsbezeichnung: 8er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 250 245/45R18 M+S 11A; 248; 26P; 52J Gran Coupe; Cabrio; 255/45R18 M+S 11A; 248; 26P; 52J Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 77E; 84F; DEM G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 250 275/40R18 99 11A; 244; 57F; 58N Gran Coupe; Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 76O; 77E; 84F § 22 52957 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 204; R1ECLS; 221 Zubehör : B450L28517 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212 (Baureihe W212) Zubehör : B450L28517 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R1EC; R1ES (Baureihe W213) Zubehör : B450L28517 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F2CLA (Kugelbund) Zubehör : B450L28517 Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 56 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 172; 211K; 222; 219; F2B; 221; 212; 230; 245G; 218; 231; 211; 245G AMG; 204 K; 204; 207 Zubehör : B450L28517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2B; F2CLA; 172; 204 K; 207; 211; 211K; 218; 219; 230; 231 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 150 Nm für Typ : R1ECLS 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1ES 155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : 245G AMG erhöhtes Anzugsmoment; 245G erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : R1EC erhöhtes Anzugsmoment; 212 erhöhtes Anzugsmoment; 221 erhöhtes Anzugsmoment; 222 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 247; erhöhtes 26B; 26J; 27B; 27F Anzugsmoment 160 Nm; Sportfahrwerk; 255/45R18 99 11A; 242; 244; 245; GLA; nicht Offroad- § 22 52957 247; 26B; 26J; 27B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 27F Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 242; 244; 245; erhöhtes 247; 26P; 27B; 27H Anzugsmoment 160 Nm; nicht 255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247; Sportfahrwerk; GLA; 26P; 27B; 27H nicht Fahrdynamik Paket; Offroad- Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 56 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 242; 244; 245; erhöhtes 247; 26B; 26J; 27B; Anzugsmoment 27F 160 Nm; nicht 255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247; Sportfahrwerk; GLA; 26B; 26J; 27B; 27F nicht Fahrdynamik Paket; nicht Offroad- Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2B e1*2007/46*1909*.. 70 - 165 235/40R18 91 11A; 24C; 24D; 26B; B-Klasse; 26J; 27B; 27F Kombilimousine; 235/45R18 94 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; Mehrlenkerhinterachse; § 22 52957 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 247; erhöhtes 26B; 26J; 27B; 27F Anzugsmoment 160 Nm; Sportfahrwerk; 255/45R18 99 11A; 242; 244; 245; GLA; nicht Offroad- 247; 26B; 26J; 27B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 27F Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 56 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 242; 244; 245; erhöhtes 247; 26P; 27B; 27H Anzugsmoment 160 Nm; nicht 255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247; Sportfahrwerk; GLA; 26P; 27B; 27H nicht Fahrdynamik Paket; Offroad- Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 242; 244; 245; erhöhtes 247; 26B; 26J; 27B; Anzugsmoment 27F 160 Nm; nicht 255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247; Sportfahrwerk; GLA; 26B; 26J; 27B; 27F nicht Fahrdynamik Paket; nicht Offroad- Fahrwerk; Komfortfahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; § 22 52957 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 245/40R18 97Y 11A; 244; 247; 27B; erhöhtes 27F; 57F; 575 Anzugsmoment 155 Nm; Nur Baureihe 255/35R18 94Y 11A; 24D; 27B; 27F; 205; neue C-Klasse; 5HI; 57F Kombilimousine; 255/40R18 99 11A; 24D; 27B; 27F; Limousine; 57F Heckantrieb; nur 265/35R18 97Y 11A; 24D; 27B; 27F; Hybrid; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R18 97Y 11A; 24D; 27B; 27F; 12A; 51A; 576; 6AZ; 57F 71K; 721; 725; 73C; 275/35R18 95Y 11A; 24D; 27B; 27F; 74A; 740; 76B; 76O; 57F 831 204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 245/40R18 93Y 11A; 244; 247; 27B; erhöhtes 27F; 57F; 67O Anzugsmoment 155 Nm; Nur Baureihe 255/40R18 95 11A; 24D; 27B; 27F; 205; neue C-Klasse; 57F; 68W nur Fzg.-Breite 265/35R18 93Y 11A; 24D; 27B; 27F; 1839mm; Allradantrieb; 57F; 689 nicht Hybrid; 265/40R18 97 YAR; 11A; 24D; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F; 57F 12A; 51A; 6AZ; 71K; 275/35R18 95 11A; 24D; 27B; 27F; 721; 725; 73C; 74A; 57F; 688 740; 76B; 76O; 831 Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 56 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes 204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27B; 27H Anzugsmoment 155 Nm; Nur Baureihe 235/45R18 94Y 11A; 24C; 244; 247; 205; neue C-Klasse; 26B; 26J; 27B; 27H; Kombilimousine; 5HI 245/40R18 97Y 11A; 24C; 244; 247; Limousine; 26B; 26J; 27B; 27F Heckantrieb; nur 255/35R18 94Y 11A; 24C; 24D; 26B; Hybrid; 26J; 27B; 27F; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 99 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 26J; 27B; 27F 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 831; DEL 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21B; 22B; 22H; Nur 4-MATIC; bis 22L; 24C; 24D e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22F; Kombi; 22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 11A; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 24D; 51G; 57F; 575 721; 725; 729; 73C; 255/35R18 94 11A; 22B; 22F; 22L; 74A; 831 24D; 57F; 575 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21B; 22B; 22H; bis 22L; 24C; 24D e1*2001/116*0457*24; § 22 52957 235/40R18 91Y 11A; 21B; 22B; 22F; Kombi; Heckantrieb; 22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92Y 11A; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 24D; 57F; 68T 721; 725; 73C; 74A; 255/35R18 94Y 11A; 22B; 22F; 22L; 831 24D; 57F; 68B 265/35R18 93Y 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; 57F; 689 Verkaufsbezeichnung: CLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 225/40R18 92 11A; 24C; 244; 247; Limousine; 26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; 235/40R18 95 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 26J; 27B; 27F 721; 725; 73C; 74A; 245/40R18 93 11A; 24C; 24D; 26B; 76O 26J; 27B; 27F 255/40R18 95 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 265/35R18 93 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 265/40R18 97 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 275/35R18 95 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 56 Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 180 - 270 275/40R18 99 GA9; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76B; 76O 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/40R18 93 11A; 21P; 51J nicht AMG Sportpaket; 120 - 300 255/35R18 94 11A; 21B; 22I; 260 Coupe; 4-türig; 255/40R18 95 11A; 21B; 22I; 260 Allradantrieb; 265/35R18 93Y 11A; 21B; 22I; 245; Heckantrieb; 260; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 275/35R18 95 11A; 22B; 248; 270; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 57F; 688 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/40R18 93Y 11A; 26P; 5HA; 51J nicht AMG Sportpaket; 245/40R18 97 11A; 26P; 51J Kombilimousine; 120 - 300 255/35R18 94Y 11A; 245; 26B; 26N; Allradantrieb; 27I Heckantrieb; 255/40R18 95Y 11A; 245; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27I 12A; 51A; 6AZ; 71K; 265/35R18 93Y 11A; 24J; 26B; 26N; 721; 725; 729; 73C; 27H; 27I; 5HA 74A; 76O 265/35R18 97 11A; 24J; 26B; 26N; 27H; 27I § 22 52957 275/35R18 95Y 11A; 248; 27B; 27H; 57F; 688 219 e1*2001/116*0295*.. 155 - 285 245/40R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 95 11A; 21P; 24J 12A; 51A; 530; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 56 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 97 ohne erhöhtes Radhausverbreiterung Anzugsmoment (Flap) Serie; YAR; 11A; 170 Nm; Coupé; Cabrio; 24J; 248; 26B; 26J; Allradantrieb; 27H; 27P Heckantrieb; 235/45R18 97 mit 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterung 12A; 51A; 6AZ; 71K; (Flap) Serie; YAR; 11A; 721; 725; 73C; 74A; 24J; 26B; 26J; 27H; 740; 76O 27P 245/45R18 100 mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; GA9; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P 245/45R18 100 ohne Radhausverbreiterung (Flap) Serie; GA9; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H; 27P 255/40R18 99 11A; 22Q; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H 265/40R18 97 YAR; 11A; 22Q; 24C; § 22 52957 244; 247; 26B; 26J; 27F 275/40R18 99 GA9; 11A; 22Q; 244; 247; 27F; 57F Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 56 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 235/45R18 97 ohne Baureihe W213; nicht Radhausverbreiterung All Terrain; nicht (Flap) Serie; YAR; 11A; E300de; Allradantrieb; 24J; 248; 26B; 26J; Heckantrieb; 27H; 27P; 5IM 235/45R18 97 mit 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterung 12A; 51A; 6AZ; 71K; (Flap) Serie; YAR; 11A; 721; 725; 73C; 74A; 24J; 26B; 26J; 27H; 76O 27P; 5IM 245/45R18 100Y mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; GA9; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P; 5KA 245/45R18 100Y ohne Radhausverbreiterung (Flap) Serie; GA9; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H; 27P; 5KA 255/40R18 99Y 11A; 22Q; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H; 5JK § 22 52957 265/40R18 97Y YAR; 11A; 22Q; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F; 5IM 275/40R18 103 GA9; 11A; 22Q; 244; 247; 27F; 57F 211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 285 245/40R18 93Y 11A; 21P; 24J; 24M Nur 4-MATIC; 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 285 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 24M Nur 4-MATIC; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 56 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97 mit erhöhtes Radhausverbreiterung Anzugsmoment (Flap) Serie; YAR; 11A; 170 Nm; Baureihe 24J; 26B; 26J; 27H; W213; 27P nicht E300e/E350e; nicht E300de; 235/45R18 97 ohne Allradantrieb; Radhausverbreiterung Heckantrieb; (Flap) Serie; YAR; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 248; 26B; 26J; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 27H; 27P 245/45R18 100 mit 721; 725; 73C; 74A; Radhausverbreiterung 740; 76O; 843; 854 (Flap) Serie; GA9; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P 245/45R18 100 ohne Radhausverbreiterung (Flap) Serie; GA9; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H; 27P 255/40R18 99 11A; 22Q; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H § 22 52957 265/40R18 97 YAR; 11A; 22Q; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 275/40R18 99 GA9; 11A; 22Q; 244; 247; 27F; 57F 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21B; 22I; 24C; Baureihe W212; nicht 244; 247 AMG-Paket; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 843; 854 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21B; 22I; 24C; Baureihe W212; nicht 244; 247; 51J AMG-Paket; Stufenheck; 100 - 215 275/35R18 95W 11A; 22B; 24D; 57F; Heckantrieb; 688 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 245 235/40R18 91Y 11A; 21B; 24C; 57E; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 689 721; 725; 729; 73C; 245/40R18 97 11A; 21B; 22I; 24C; 74A; 843; 854 244; 247 265/35R18 97 11A; 22B; 24D; 57F; 575; 689 225 - 245 275/35R18 95Y 11A; 22B; 24D; 57F; 688 Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 56 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 11A; 22B; 22H; 24D; Coupe; Heckantrieb; 57F; 575; 68B 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 245 235/40R18 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 24J; 244; 247; 51G; 721; 725; 729; 73C; 575 245/40R18 97 11A; 21B; 21J; 22B; 74A 22H; 24C; 244; 247 265/35R18 97 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 689 125 - 215 245/40R18 93Y 11A; 21B; 21J; 22B; 22H; 24C; 244; 247; 5HA 265/35R18 93Y 11A; 22B; 22F; 24D; 5HA; 57F; 689 225 - 245 255/35R18 94 11A; 22B; 22H; 24D; 57F; 575 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 275/45R18 103 11A; 24Q; 27I; 27U; erhöhtes 57F; 575 Anzugsmoment 170 Nm; ab Mj.2014 § 22 52957 285/45R18 103 XFP; 11A; 24Q; 27B; (Baureihe 217); 27H; 27V; 57F Cabrio; Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76B; 76O; 97M 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/50R18 102 XFP; 11A; 22L; 24C; erhöhtes 222 e1*2007/46*0960*.. 26B; 26J Anzugsmoment 170 Nm; ab Mj.2013 (Baureihe 222); nicht AMG Sport-Paket; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 83A; DEL 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y 11A; 21P; 24J; 56G erhöhtes Anzugsmoment 245/50R18 11A; 21P; 24C; 24M; 170 Nm; bis Mj.2013 100W 56G (Baureihe 221); 150 - 380 255/40R18 95Y 11A; 21P; 24J; 5HR Allradantrieb; 255/45R18 99Y 11A; 21P; 24J Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 83A; DEL Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 56 Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 11A; 22M; 24J; 26B; Cabrio; Heckantrieb; 260; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R18 90 11A; 22M; 24J; 26B; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 261; 270 721; 725; 729; 73C; 235/40R18 91 11A; 22M; 24J; 26B; 74A 261; 270 245/35R18 88 11A; 22L; 271; 57F; 575 255/35R18 90 11A; 22L; 248; 271; 57F; 68B 265/35R18 93 11A; 22L; 24M; 272; 57F; 689 Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 225 245/40R18 93 11A; 26P ab e1*98/14*0169*19; 231 e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/35R18 90 11A; 26P Cabrio; Heckantrieb; 255/40R18 95 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 275/35R18 95 11A; 248; 27I; 57F; 688 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O § 22 52957 230 e1*98/14*0169*.. 350 - 368 255/40R18 95 11A; 22B; 24J; 52J SL 55 AMG; nur bis 255/40R18 95 11A; 24J; 57E; 575 e1*98/14*0169*06; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A 230 e1*98/14*0169*.. 368 255/40R18 95 11A; 22B; 24J SL 600; nur bis e1*98/14*0169*06; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A 230 e1*98/14*0169*.. 170 - 285 255/40R18 95 11A; 22B; 24J bis e1*98/14*0169*18; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B450L28517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 56 Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 250 255/60R18 108 erhöhtes Anzugsmoment 265/55R18 108 180 Nm; 265/60R18 110 10B; 11B; 11G; 11H; 285/50R18 109 11A; 245; 248; 27H 12A; 51A; 6AZ; 71K; 285/55R18 113 11A; 245; 248; 27H 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. § 22 52957 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 56 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der § 22 52957 Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 56 des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad § 22 52957 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 56 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die § 22 52957 gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 56 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen § 22 52957 Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 56 58N) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. § 22 52957 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 56 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung § 22 52957 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R18 Hinterachse: 255/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 56 Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R18 § 22 52957 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 56 zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 831) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 4-Kolben-Bremssätteln ausgerüstet sind, nicht zulässig. 83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der Vorderachse nicht zulässig. § 22 52957 83Z) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 18"-Sportbremse ausgerüstet sind, nicht zulässig. 843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm an der Vorderachse nicht zulässig. 84F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 398 mm an der Hinterachse nicht zulässig. 854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm an der Vorderachse nicht zulässig. 97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß. DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 390mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEM) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm an der Vorderachse nicht zulässig. GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 56 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: § 22 52957 Reifengröße: Vorderachse: 255/40R18 Hinterachse: 285/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. TBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. XFP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R18 Hinterachse: 285/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 56 YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: § 22 52957 Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 56 Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. § 22 52957 Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA § 22 52957 Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 56 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 310 VA 26P x = 230 y = 260 VA 27P x = 240 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 240 y = 300 19 HA 27H x = 240 y = 300 8 HA 26J x = 280 y = 310 11 VA § 22 52957 26N x = 280 y = 310 8 VA Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 56 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA § 22 52957 Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 56 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B81 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1084*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 310 VA 26P x = 230 y = 260 VA 27P x = 240 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 310 11 VA 26N x = 280 y = 310 8 VA 27F x = 240 y = 300 19 HA § 22 52957 27H x = 240 y = 300 8 HA Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 56 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA 26N x = 230 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA § 22 52957 Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 56 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA § 22 52957 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 56 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA § 22 52957 Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 56 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA § 22 52957 27F x = 325 y = 390 18 HA Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 56 Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G3L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1947*.. Handelsbez.: 3er Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 305 VA 26P x = 240 y = 255 VA 27B x = 290 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 305 20 VA 26N x = 290 y = 305 8 VA 27F x = 290 y = 300 30 HA § 22 52957 27H x = 290 y = 300 8 HA Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 56 Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G8C Genehm.Nr.: e1*2007/46*1906*.. Handelsbez.: 8er Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 250 VA 26B x = 200 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 300 8 VA 26J x = 200 y = 300 20 VA 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 20 HA § 22 52957 Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 56 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*.. Handelsbez.: 5er Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA § 22 52957 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 56 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5K Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*.. Handelsbez.: 5er Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA § 22 52957 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 56 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F1H Genehm.Nr.: e1*2007/46*2018*.. Handelsbez.: BMW 1er-Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 270 VA 26P x = 195 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x245 y = 270 18 VA 26N x = 245 y = 270 8 VA 27F x = 280 y = 330 25 HA § 22 52957 27H x280 y = 330 8 HA Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 56 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA § 22 52957 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 56 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA § 22 52957 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 56 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA § 22 52957 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 56 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA § 22 52957 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 56 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 218 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*.. Handelsbez.: CLS-KLASSE Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 330 VA 26P x = 200 y = 280 VA 27B x = 280 y = 310 HA 27I x = 230 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 330 20 VA 26N x = 250 y = 330 8 VA § 22 52957 27F x = 250 y = 330 25 HA 27H x = 250 y = 330 8 HA Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 56 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): Allradantrieb, Coupe Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA 27B x = 300 y = 400 HA 27I x = 260 y = 350 HA 27U x = 240 y = 400 HA 27V x = 240 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] § 22 52957 26J x = 300 y = 350 19 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 400 28 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 56 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA § 22 52957 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 56 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 350 VA 26P x = 270 y = 300 VA 27B x = 150 y = 380 HA 27I x = 100 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 350 18 VA 26N x = 320 y = 350 18 VA § 22 52957 27F x = 150 y = 380 12 HA 27H x = 150 y = 380 9 HA Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 52 von 56 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 310 VA 26P x = 260 y = 260 VA 27B x = 270 y = 290 HA 27I x = 220 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 310 30 VA 26N x = 310 y = 310 8 VA § 22 52957 27F x = 270 y = 290 30 HA 27H x = 270 y = 290 8 HA Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 53 von 56 Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 330 VA 26P x = 240 y = 270 VA 27B x = 280 y = 285 HA 27I x = 230 y = 235 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 330 30 VA 26N x = 290 y = 330 8 VA § 22 52957 27F x = 280 y = 285 25 HA 27H x = 280 y = 285 8 HA Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 54 von 56 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 231 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*.. Handelsbez.: SL-Klasse Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 380 y = 360 VA 27I x = 300 y = 330 HA 27B x = 350 y = 380 HA 26P x = 330 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 380 y = 360 8 VA 26J x = 380 y = 360 13,5 VA § 22 52957 27H x = 350 y = 380 8 HA 27F x = 350 y = 380 23,5 HA Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 55 von 56 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA § 22 52957 Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 56 von 56 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: CR Genehm.Nr.: e1*2007/46*1827*.. Handelsbez.: TOUAREG Variante(n): Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 300 20 VA 26N x = 200 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 200 y = 200 8 HA § 22 52957