Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 30 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 28 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum I2BX I2BX ohne 72,5 815 2300 10/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : M85; 560L Zubehör : B250L27517 § 22 52957 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X1; X1-N1; (Nur BMW X1) Zubehör : B250L27517 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 390X; 392C; 3L; 560X; 3K-N1; 3C; 390L Zubehör : B250L27517 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X-N1; (Nur BMW X1) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3K; 3C; ZR; Z89 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : K-N1; 701; 3-V; HY; 6C; 7L; GT Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : M3; (Kegelbund) Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 30 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X3; X-N1; (Nur BMW X3, BMWX4) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 5K; K-N1; 5L; 3-V; GT; 3C; 1C Zubehör : Serie, s. Auflage 74D § 22 52957 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M85; ZR; Z89; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560L; 560X 120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1 140 Nm für Typ : GT; HY; K-N1; M3; 1C; 3C; 3-V; 5K; 5L; 6C; 7L; 701 140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3K; 3K-N1; 3L Verkaufsbezeichnung: ActiveHybrid 5er, 7er, X6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen HY e1*2007/46*0323*.. 235 - 330 275/45R18 103 11A; 22P; 248; 270; Nur ActiveHybrid 7, 57F; 680 7L; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 744; 76B; 970 Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 30 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 235/40R18 91Y 11A; 22M; 22P; 24J; BMW 3er (F31) ab 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 244; 247; 26P; 27B; 2012; 27H; 5GG Ab e24*2007/46*0022*03; 235/40R18 95 11A; 22M; 22P; 24J; Ab 244; 247; 26P; 27B; e1*2007/46*0315*06; 27H Allradantrieb; 245/40R18 93Y 11A; 22L; 22Q; 24C; Heckantrieb; 244; 247; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27F 12A; 51A; 512; 6AA; 255/40R18 95 GA3; 11A; 22L; 22Q; 6AZ; 71K; 721; 725; 24D; 27B; 27F; 57F 73C; 74D; 76O 265/35R18 93Y 11A; 22L; 22Q; 24D; 27B; 27F; 57F; 689 275/35R18 95 11A; 22L; 22Q; 24D; 27B; 27F; 57F; 688 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 265 235/40R18 92W 11A; 22M; 22P; 24J; BMW 3er (F30) ab 244; 247; 26P; 27B; 2012; 27H Ab e1*2007/46*0314*05; 245/40R18 93 11A; 22M; 22Q; 24C; inkl. 330e 244; 247; 26B; 26N; iPerformance; 27B; 27F Limousine; Stufenheck; § 22 52957 255/40R18 95 11A; 22L; 22Q; 244; Allradantrieb; 247; 27B; 27F; 57F; Heckantrieb; 6AA 265/35R18 93 11A; 22L; 22Q; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27F; 57F; 6AA; 12A; 51A; 573; 6AZ; 689 275/35R18 95 11A; 22L; 22Q; 24D; 71K; 721; 725; 73C; 27B; 27F; 57F; 6AA; 74D; 76O 688 3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 265 245/45R18 96 XFE; 11A; 248; 27I; ab 57F e1*2007/46*0559*01; Allradantrieb; 255/45R18 99 GA7; 11A; 244; 247; Heckantrieb; 27I; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R18 97 11A; 244; 247; 27H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 27I; 57F; 67G 71K; 721; 725; 73C; 265/45R18 101 XFG; 11A; 244; 247; 74D; 76B; 76O 27H; 27I; 57F 3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 265 235/45R18 97 11A; 24J; 248; 26P; ab 67G e1*2007/46*0559*01; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 30 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T Nur bis 85 - 190 245/35R18 92 Nicht 330D; 57F; 68T e1*2001/116*0308*08; 85 - 225 225/40R18 11A; 24J; 51G; 57E; Limousine; 68B; 68T Heckantrieb; 235/40R18 91 11A; 21P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R18 11A; 22I; 24M; 51G; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 57F; 68B 721; 725; 729; 73C; 265/35R18 93 11A; 22I; 24M; 57F; 74A 689 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 225 225/40R18 11A; 21P; 24J; 51G; Nur bis 390L e1*2001/116*0308*.. 57E; 68B e1*2007/46*0314*04; 235/40R18 91 11A; 21P; 24J; 24M Facelift ab September 255/35R18 11A; 22I; 24D; 51G; 2008; Ab 57F; 68B e1*2001/116*0308*09; 265/35R18 93 11A; 22B; 24D; 57F; Limousine; 689 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 245/35R18 92Y Nicht 330D; 57F; 68T Nur bis 265/35R18 93 11A; 22I; 24M; 57F; e1*2001/116*0308*08; § 22 52957 689 Touring; Heckantrieb; 89 - 225 225/40R18 88Y 11A; 24J; 57E; 68B; 10B; 11B; 11G; 11H; 68T 12A; 51A; 6AZ; 71K; 235/40R18 91Y 11A; 21P; 24J 721; 725; 729; 73C; 255/35R18 11A; 22I; 24M; 51G; 74A 57F; 68B 265/35R18 93Y 11A; 22I; 24M; 57F; 689 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 235/40R18 91 11A; 21P; 24J; 24M Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 265/35R18 93 11A; 22B; 24D; 57F; e1*2007/46*0315*05; 390L e1*2001/116*0308*.. 689 Facelift ab September 85 - 225 225/40R18 11A; 21P; 24J; 51G; 2008; Nur bis 57E; 68B e24*2007/46*0022*02; 235/40R18 91Y 11A; 21P; 24J; 24M Ab 255/35R18 11A; 22I; 24D; 51G; e1*2001/116*0308*09; 57F; 68B Touring; Heckantrieb; 265/35R18 93Y 11A; 22B; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 689 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 30 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/40R18 88 11A; 21P; 245; 5FE; Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 57E; 575 e1*2007/46*0314*04; 3L e1*2007/46*0314*.. 225/40R18 92 11A; 21P; 245; 248 Nur bis 390X e1*2001/116*0344*.. 160 - 240 235/40R18 91 11A; 21P; 245; 248; e1*2007/46*0315*05; 5GG Nur bis 255/35R18 94 11A; 22I; 244; 57F; 575 e24*2007/46*0022*02; Ab 265/35R18 93 11A; 22B; 244; 57F; e1*2001/116*0344*06; 99B Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O 390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 190 265/35R18 93 11A; 22I; 24D; 57F; Nur bis 99B e1*2001/116*0344*05; 155 - 225 225/40R18 11A; 24J; 51G; 57E; Touring; Limousine; 575 Allradantrieb; 255/35R18 11A; 22I; 24M; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 575 12A; 51A; 6AZ; 71K; 265/35R18 93Y 11A; 22I; 24D; 57F; 721; 725; 729; 73C; 99B 74A 3C 120 - 225 225/40R18 11A; 24J; 51G; 57E; bis § 22 52957 e1*2007/46*0316*.. 390X e1*2001/116*0344*.. 575 e1*2007/46*0316*07; 255/35R18 11A; 22I; 24M; 51G; Coupe; Allradantrieb; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R18 93 11A; 22I; 24D; 57F; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 99B 721; 725; 729; 73C; 74A 3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 235/40R18 91 11A; 21P; 24J bis 392C e1*2001/116*0346*.. 245/35R18 92 57F; 68T e1*2007/46*0316*07; 90 - 225 225/40R18 11A; 24J; 51G; 57E; Coupe; Heckantrieb; 68B 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 21P; 24J; 57E; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 689 721; 725; 729; 73C; 255/35R18 11A; 22I; 24M; 51G; 74A 57F; 68B 265/35R18 93 11A; 22I; 24M; 57F; 689 3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 160 265/35R18 93W 11A; 22I; 24M; 57F; bis 392C e1*2001/116*0346*.. 689 e1*2007/46*0316*07; 105 - 200 235/40R18 91Y 11A; 21P; 24J Cabrio; Heckantrieb; 245/35R18 92Y 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 105 - 225 225/40R18 11A; 24J; 51G; 57E; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 68B 721; 725; 729; 73C; 235/40R18 91 11A; 21P; 24J; 57E; 74A 689 255/35R18 11A; 22I; 24M; 51G; 57F; 68B 265/35R18 93Y 11A; 22I; 24M; 57F; 689 Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 30 Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 235/40R18 95 11A; 24J; 244; 26P; 4er Gran Coupe (F36); 27B; 27H; 689 ab e1*2007/46*0316*10; 245/40R18 93W 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 247; 26B; 26N; 27B; Heckantrieb; 27F; 688 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 95 GA3; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 6AA; 6AZ; 27B; 27F; 57F 71K; 721; 725; 73C; 265/35R18 93W 11A; 244; 247; 27B; 74D; 76O; 77E 27F; 57F; 689 275/35R18 95 11A; 24D; 27B; 27F; 57F; 688 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 235/40R18 95 11A; 24J; 244; 26P; ab 27B; 27H; 689 e1*2007/46*0316*09; 4er Cabrio (F33); 245/40R18 93Y 11A; 241; 244; 246; Cabrio; Allradantrieb; 247; 26B; 26N; 27B; Heckantrieb; 27F; 688 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 95 GA3; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 6AA; 6AZ; 27B; 27F; 57F 71K; 721; 725; 73C; 265/35R18 93Y 11A; 244; 247; 27B; 74D; 76O; 77E 27F; 57F; 689 275/35R18 95 11A; 24D; 27B; 27F; § 22 52957 57F; 688 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 235/40R18 91 11A; 24J; 244; 26P; ab 27B; 27H; 689 e1*2007/46*0316*08; 4er Coupe (F32); 245/40R18 93 11A; 241; 244; 246; Coupe; Allradantrieb; 247; 26B; 26N; 27B; Heckantrieb; 27F; 688 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 95 GA3; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 573; 6AZ; 27B; 27F; 57F 71K; 721; 725; 73C; 265/35R18 93 11A; 244; 247; 27B; 74D; 76O; 77E 27F; 57F; 689 275/35R18 95 11A; 24D; 27B; 27F; 57F; 688 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 560L e1*2001/116*0230*.. 110 - 190 265/35R18 93 57F; 689 Limousine; 110 - 270 265/35R18 93Y 5HA; 57F; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 275/35R18 95 57F; 688 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 744; 76B; 97H 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95 11A; 24J; 24M nur Kombi 245/40R18 93Y 11A; 22I; 24C; 24M Allradantrieb; 255/40R18 95 11A; 21P; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 6AZ; 71K; 265/35R18 93Y 11A; 22I; 24D; 57F; 721; 725; 729; 73C; 99B 74A 275/35R18 95 11A; 22B; 24D; 57F; 99C Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 30 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y 11A; 22I; 24C; 24D nur Limousine 245/40R18 93Y 11A; 22I; 24C; 24D Allradantrieb; 255/40R18 95 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 6AZ; 71K; 265/35R18 93Y 11A; 22B; 24D; 57F; 721; 725; 729; 73C; 99B 74A 275/35R18 95 11A; 22B; 24D; 57F; 575 Verkaufsbezeichnung: M ROADSTER,M COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M85 e1*2001/116*0364*.. 252 255/40R18 11A; 24M; 51G; 57F; M Roadster (Cabrio); 575 M Coupe; 265/35R18 93 11A; 24M; 57F; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 533; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76B; 97K Verkaufsbezeichnung: M2, M3, M4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3 e1*2007/46*0377*.. 272 235/40R18 M+S 52J M2; Coupe; 245/40R18 M+S 11A; 26P; 52J Heckantrieb; § 22 52957 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O; DEÄ; PDI Verkaufsbezeichnung: X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 244; 245 Nur BMW X1; Allradantrieb; 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 241; Heckantrieb; 244 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 95 GA3; 11A; 22B; 244; 12A; 51A; 573; 6AZ; 57F 71K; 721; 725; 729; 265/35R18 93 11A; 22B; 244; 57F; 73C; 74A; 744; 76O; 99B 77E Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 244; 245 Nur BMW X1; Allradantrieb; 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 241; Heckantrieb; 244 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 95 GA3; 11A; 22B; 244; 12A; 51A; 573; 6AZ; 57F 71K; 721; 725; 729; 265/35R18 93 11A; 22B; 244; 57F; 73C; 74A; 744; 76O; 99B 77E Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 30 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 244; 245 Nur BMW X1; Allradantrieb; 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 241; Heckantrieb; 244 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 95 GA3; 11A; 22B; 244; 12A; 51A; 573; 6AZ; 57F 71K; 721; 725; 729; 265/35R18 93 11A; 22B; 244; 57F; 73C; 74A; 744; 76O; 99B 77E X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; BMW X3; BMW X4; 27I; 56G; 99L Allradantrieb; 255/45R18 99 11A; 24J; 244; 991 Heckantrieb; 275/45R18 103 11A; 244; 247; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 99L 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; BMW X3; BMW X4; 27I; 56G; 99L Allradantrieb; 255/45R18 99 11A; 24J; 244; 991 Heckantrieb; 275/45R18 103 11A; 244; 247; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 52957 57F; 99L 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 190 225/40R18 92 11A; 22I; 24J; 248 Cabrio; Heckantrieb; Z89 e1*2001/116*0499*.. 115 - 225 235/40R18 91 11A; 21N; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 115 - 250 225/40R18 88 11A; 24J; 57E; 68B 721; 725; 729; 73C; 235/40R18 91 11A; 21N; 24J; 57E; 74D; 76O; 97K 689 255/35R18 90 11A; 22B; 22H; 244; 57F; 68B 265/35R18 93 11A; 22B; 22H; 244; 57F; 689 Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 225/40R18 92 GA2; 11A; 241; 246; 2ER REIHE; ab 26B; 26J; 57E e1*2007/46*0277*08; 235/35R18 M+S 11A; 24C; 24D; 26B; Cabrio; Coupe; 26J; 27F; 52J Allradantrieb; 235/40R18 91 11A; 24C; 26B; 26J; Heckantrieb; 57E; 6AB 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92 GA2; 11A; 24D; 27F; 12A; 51A; 6AA; 6AZ; 57F 71K; 721; 725; 73C; 245/40R18 93 11A; 24D; 27F; 57F; 74D; 76O 6A9 255/35R18 90Y 11A; 24D; 27F; 57F; 6AB Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 30 Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 225/40R18 92 GA2; 11A; 24C; 24D; 2ER REIHE; ab 26B; 26J; 27H e1*2007/46*0277*08; 235/35R18 90W 11A; 24C; 24D; 26B; Cabrio; Coupe; 26J; 27F Allradantrieb; 235/40R18 91W 11A; 24C; 24D; 26B; Heckantrieb; 26J; 27F; 6AB 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92 GA2; 11A; 24D; 27F; 12A; 51A; 6AA; 6AZ; 57F 71K; 721; 725; 73C; 245/40R18 93 11A; 24D; 27F; 54A; 74D; 76O 57F; 6A9 255/35R18 90W 11A; 24D; 27F; 57F; 6AB Verkaufsbezeichnung: 5er Gran Turismo Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GT e1*2007/46*0215*.. 120 - 330 275/40R18 99 11A; 248; 57F; 571 Nur BMW 5er Gran 275/45R18 103 11A; 248; 57F; 680 Turismo; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 52957 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 744; 75I; 76B; 76O GT e1*2007/46*0215*.. 120 - 330 245/45R18 96 57E; 571 Nur BMW 5er Gran 255/45R18 99 11A; 248 Turismo; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 744; 75I; 76O Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 245/45R18 96 11A; 21P; 245 Nur BMW 5er Touring; 275/40R18 99 11A; 24M; 271; 57F; Heckantrieb; 571 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O; BEN 5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 245/45R18 100 11A; 21P; 245; 52J Nur BMW 5er Touring; 245/45R18 96 11A; 21P; 245; 5IE Allradantrieb; 245/45R18 96Y 11A; 21P; 245; 5IE 10B; 11B; 11G; 11H; 275/40R18 99 11A; 24M; 271; 57F; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 571 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O; BEN Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 30 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 330 245/45R18 96Y 11A; 21P; 245 Stufenheck; 275/40R18 99 GA9; 11A; 24M; 271; Heckantrieb; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O; BEN 5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 330 245/45R18 96Y 11A; 21P; 245 Stufenheck; 275/40R18 99 GA9; 11A; 24M; 271; Allradantrieb; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O; BEN Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 245/45R18 96 11A; 21P; 245 Nur BMW 5er Touring; 275/40R18 99 11A; 24M; 271; 57F; Heckantrieb; 571 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O; BEN K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 245/45R18 100 11A; 21P; 245; 52J Nur BMW 5er Touring; 245/45R18 96 11A; 21P; 245; 5IE Allradantrieb; § 22 52957 245/45R18 96Y 11A; 21P; 245; 5IE 10B; 11B; 11G; 11H; 275/40R18 99 11A; 24M; 271; 57F; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 571 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O; BEN K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 245/45R18 96 57E; 571 Nur BMW 5er Gran 255/45R18 99 11A; 248 Turismo; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 744; 75I; 76O K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 275/40R18 99 11A; 248; 57F; 571 Nur BMW 5er Gran 275/45R18 103 11A; 248; 57F; 680 Turismo; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 744; 75I; 76B; 76O Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 30 Verkaufsbezeichnung: 6ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/45R18 94 Lim (Gran Coupe 4- 245/45R18 96 11A; 248 türig); Allradantrieb; 255/40R18 95 11A; 248; 27I Heckantrieb; 255/45R18 99 11A; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R18 97 11A; 248; 27H; 27I; 12A; 51A; 573; 6AZ; 57F; 67G 71K; 721; 725; 729; 275/40R18 99 GA9; 11A; 244; 247; 73C; 74D; 76B; 76O 27B; 27H; 57F 6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/45R18 94 5HI Nicht Lim (Gran Coupe 245/45R18 96 4-türig); 255/40R18 95W 11A; 248; 27I; 5HR Allradantrieb; 255/40R18 95Y 11A; 248; 27I Heckantrieb; Cabrio; 255/45R18 99 11A; 248; 27I Coupe; 265/40R18 97 11A; 248; 27H; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 67G 12A; 51A; 573; 6AZ; 275/40R18 99 GA9; 11A; 248; 27B; 71K; 721; 725; 729; 27H; 57F 73C; 74D; 76B; 76O Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 300 275/45R18 103 11A; 22H; 22P; 248; Nicht 701 e1*2001/116*0490*.. 57F; 680 beschussgeschütztes § 22 52957 Fz.; bis e1*2007/46*0276*09; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 744; 76B; 970 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 30 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache § 22 52957 Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 30 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, § 22 52957 dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 30 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. § 22 52957 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 30 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nicht zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. § 22 52957 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 30 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 680) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R18 Hinterachse: 275/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist § 22 52957 eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 30 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: § 22 52957 Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 30 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse. 97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der § 22 52957 Vorderachse. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 991) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R18 Hinterachse: 285/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 30 99C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R18 Hinterachse: 275/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. § 22 52957 BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm an der Vorderachse nicht zulässig. GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA7) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/50R18 Hinterachse: 255/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 30 GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an der Vorderachse nicht zulässig. XFE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50R18 Hinterachse: 245/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: § 22 52957 Vorderachse: 235/50R18 Hinterachse: 265/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 30 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: 3-V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0559*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0559*01 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 52957 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 30 Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: M3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0377*.. Handelsbez.: M2, M3, M4 Variante(n): M2 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 220 VA 26P x = 230 y = 170 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 280 y = 220 8 VA 26J x = 280 y = 220 26 VA 27H x = 260 y = 350 8 HA 27F x = 260 y = 350 30 HA § 22 52957 Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 30 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10, Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 225 y = 320 VA 26P x = 175 y = 270 VA 27B x = 220 y = 310 HA 27I x = 170 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 12 VA § 22 52957 26N x = 225 y = 320 8 VA 27F x = 220 y = 310 33 HA 27H x = 220 y = 310 8 HA Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 30 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 23 VA § 22 52957 26N x = 225 y = 320 8 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 30 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*.. Handelsbez.: 2ER REIHE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 280 y = 370 30 HA 27H x = 280 y = 370 8 HA § 22 52957 Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 30 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 6C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0562*.. Handelsbez.: 6ER REIHE Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, HA, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 280 HA 27B x = 300 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 330 8 HA 27F x = 300 y = 330 28 HA § 22 52957 Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 30 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3K Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 225 y = 320 8 VA 26J x = 225 y = 320 25 VA § 22 52957 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 30 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 6C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0562*.. Handelsbez.: 6ER REIHE Variante(n): Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 500 VA 26P x = 290 y = 450 VA 27B x = 300 y = 330 HA 27I x = 250 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 500 10 VA 26N x = 300 y = 500 8 VA § 22 52957 27F x = 300 y = 330 28 HA 27H x = 300 y = 330 8 HA Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 30 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: X3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0512*.. Handelsbez.: X-REIHE (X3, X4) Variante(n): BMW X3, BMW X4 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 370 VA 26P x = 300 y = 320 VA 27B x = 330 y = 460 HA 27I x = 280 y = 410 HA § 22 52957 Gutachten 19-00309-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52957 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 30 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: X-N1 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0454*.. Handelsbez.: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6) Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 370 VA 26P x = 300 y = 320 VA 27B x = 330 y = 460 HA 27I x = 280 y = 410 HA § 22 52957