Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 28
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
I2BX I2BX ohne 72,5 815 2300 10/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M85; 560L
Zubehör : B250L27517
§ 22 52957
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X1; X1-N1; (Nur BMW X1)
Zubehör : B250L27517
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 390X; 392C; 3L; 560X; 3K-N1; 3C; 390L
Zubehör : B250L27517
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X-N1; (Nur BMW X1)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3K; 3C; ZR; Z89
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : K-N1; 701; 3-V; HY; 6C; 7L; GT
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M3; (Kegelbund)
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X3; X-N1; (Nur BMW X3, BMWX4)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 5K; K-N1; 5L; 3-V; GT; 3C; 1C
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
§ 22 52957
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M85; ZR; Z89; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X;
392C; 560L; 560X
120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
140 Nm für Typ : GT; HY; K-N1; M3; 1C; 3C; 3-V; 5K; 5L; 6C; 7L; 701
140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3K; 3K-N1; 3L
Verkaufsbezeichnung: ActiveHybrid 5er, 7er, X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
HY e1*2007/46*0323*.. 235 - 330 275/45R18 103 11A; 22P; 248; 270; Nur ActiveHybrid 7,
57F; 680 7L; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
744; 76B; 970
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 235/40R18 91Y 11A; 22M; 22P; 24J; BMW 3er (F31) ab
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 244; 247; 26P; 27B; 2012;
27H; 5GG Ab
e24*2007/46*0022*03;
235/40R18 95 11A; 22M; 22P; 24J; Ab
244; 247; 26P; 27B; e1*2007/46*0315*06;
27H Allradantrieb;
245/40R18 93Y 11A; 22L; 22Q; 24C; Heckantrieb;
244; 247; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27F 12A; 51A; 512; 6AA;
255/40R18 95 GA3; 11A; 22L; 22Q; 6AZ; 71K; 721; 725;
24D; 27B; 27F; 57F 73C; 74D; 76O
265/35R18 93Y 11A; 22L; 22Q; 24D;
27B; 27F; 57F; 689
275/35R18 95 11A; 22L; 22Q; 24D;
27B; 27F; 57F; 688
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 265 235/40R18 92W 11A; 22M; 22P; 24J; BMW 3er (F30) ab
244; 247; 26P; 27B; 2012;
27H Ab
e1*2007/46*0314*05;
245/40R18 93 11A; 22M; 22Q; 24C; inkl. 330e
244; 247; 26B; 26N; iPerformance;
27B; 27F Limousine; Stufenheck;
§ 22 52957
255/40R18 95 11A; 22L; 22Q; 244; Allradantrieb;
247; 27B; 27F; 57F; Heckantrieb;
6AA
265/35R18 93 11A; 22L; 22Q; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27F; 57F; 6AA; 12A; 51A; 573; 6AZ;
689
275/35R18 95 11A; 22L; 22Q; 24D; 71K; 721; 725; 73C;
27B; 27F; 57F; 6AA; 74D; 76O
688
3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 265 245/45R18 96 XFE; 11A; 248; 27I; ab
57F e1*2007/46*0559*01;
Allradantrieb;
255/45R18 99 GA7; 11A; 244; 247; Heckantrieb;
27I; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R18 97 11A; 244; 247; 27H; 12A; 51A; 573; 6AZ;
27I; 57F; 67G 71K; 721; 725; 73C;
265/45R18 101 XFG; 11A; 244; 247; 74D; 76B; 76O
27H; 27I; 57F
3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 265 235/45R18 97 11A; 24J; 248; 26P; ab
67G e1*2007/46*0559*01;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76O
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T Nur bis
85 - 190 245/35R18 92 Nicht 330D; 57F; 68T e1*2001/116*0308*08;
85 - 225 225/40R18 11A; 24J; 51G; 57E; Limousine;
68B; 68T Heckantrieb;
235/40R18 91 11A; 21P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R18 11A; 22I; 24M; 51G; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
57F; 68B 721; 725; 729; 73C;
265/35R18 93 11A; 22I; 24M; 57F; 74A
689
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 225 225/40R18 11A; 21P; 24J; 51G; Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. 57E; 68B e1*2007/46*0314*04;
235/40R18 91 11A; 21P; 24J; 24M Facelift ab September
255/35R18 11A; 22I; 24D; 51G; 2008; Ab
57F; 68B e1*2001/116*0308*09;
265/35R18 93 11A; 22B; 24D; 57F; Limousine;
689 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76O
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 245/35R18 92Y Nicht 330D; 57F; 68T Nur bis
265/35R18 93 11A; 22I; 24M; 57F; e1*2001/116*0308*08;
§ 22 52957
689 Touring; Heckantrieb;
89 - 225 225/40R18 88Y 11A; 24J; 57E; 68B; 10B; 11B; 11G; 11H;
68T 12A; 51A; 6AZ; 71K;
235/40R18 91Y 11A; 21P; 24J 721; 725; 729; 73C;
255/35R18 11A; 22I; 24M; 51G; 74A
57F; 68B
265/35R18 93Y 11A; 22I; 24M; 57F;
689
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 235/40R18 91 11A; 21P; 24J; 24M Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 265/35R18 93 11A; 22B; 24D; 57F; e1*2007/46*0315*05;
390L e1*2001/116*0308*.. 689 Facelift ab September
85 - 225 225/40R18 11A; 21P; 24J; 51G; 2008; Nur bis
57E; 68B e24*2007/46*0022*02;
235/40R18 91Y 11A; 21P; 24J; 24M Ab
255/35R18 11A; 22I; 24D; 51G; e1*2001/116*0308*09;
57F; 68B Touring; Heckantrieb;
265/35R18 93Y 11A; 22B; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
689 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76O
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 5 von 30
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/40R18 88 11A; 21P; 245; 5FE; Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 57E; 575 e1*2007/46*0314*04;
3L e1*2007/46*0314*.. 225/40R18 92 11A; 21P; 245; 248 Nur bis
390X e1*2001/116*0344*.. 160 - 240 235/40R18 91 11A; 21P; 245; 248; e1*2007/46*0315*05;
5GG Nur bis
255/35R18 94 11A; 22I; 244; 57F; 575 e24*2007/46*0022*02;
Ab
265/35R18 93 11A; 22B; 244; 57F; e1*2001/116*0344*06;
99B Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76O
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 190 265/35R18 93 11A; 22I; 24D; 57F; Nur bis
99B e1*2001/116*0344*05;
155 - 225 225/40R18 11A; 24J; 51G; 57E; Touring; Limousine;
575 Allradantrieb;
255/35R18 11A; 22I; 24M; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 575 12A; 51A; 6AZ; 71K;
265/35R18 93Y 11A; 22I; 24D; 57F; 721; 725; 729; 73C;
99B 74A
3C 120 - 225 225/40R18 11A; 24J; 51G; 57E; bis
§ 22 52957
e1*2007/46*0316*..
390X e1*2001/116*0344*.. 575 e1*2007/46*0316*07;
255/35R18 11A; 22I; 24M; 51G; Coupe; Allradantrieb;
57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R18 93 11A; 22I; 24D; 57F; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
99B 721; 725; 729; 73C;
74A
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 235/40R18 91 11A; 21P; 24J bis
392C e1*2001/116*0346*.. 245/35R18 92 57F; 68T e1*2007/46*0316*07;
90 - 225 225/40R18 11A; 24J; 51G; 57E; Coupe; Heckantrieb;
68B 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21P; 24J; 57E; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
689 721; 725; 729; 73C;
255/35R18 11A; 22I; 24M; 51G; 74A
57F; 68B
265/35R18 93 11A; 22I; 24M; 57F;
689
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 160 265/35R18 93W 11A; 22I; 24M; 57F; bis
392C e1*2001/116*0346*.. 689 e1*2007/46*0316*07;
105 - 200 235/40R18 91Y 11A; 21P; 24J Cabrio; Heckantrieb;
245/35R18 92Y 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
105 - 225 225/40R18 11A; 24J; 51G; 57E; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
68B 721; 725; 729; 73C;
235/40R18 91 11A; 21P; 24J; 57E; 74A
689
255/35R18 11A; 22I; 24M; 51G;
57F; 68B
265/35R18 93Y 11A; 22I; 24M; 57F;
689
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 6 von 30
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 235/40R18 95 11A; 24J; 244; 26P; 4er Gran Coupe (F36);
27B; 27H; 689 ab
e1*2007/46*0316*10;
245/40R18 93W 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26B; 26N; 27B; Heckantrieb;
27F; 688 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R18 95 GA3; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 6AA; 6AZ;
27B; 27F; 57F 71K; 721; 725; 73C;
265/35R18 93W 11A; 244; 247; 27B; 74D; 76O; 77E
27F; 57F; 689
275/35R18 95 11A; 24D; 27B; 27F;
57F; 688
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 235/40R18 95 11A; 24J; 244; 26P; ab
27B; 27H; 689 e1*2007/46*0316*09;
4er Cabrio (F33);
245/40R18 93Y 11A; 241; 244; 246; Cabrio; Allradantrieb;
247; 26B; 26N; 27B; Heckantrieb;
27F; 688 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R18 95 GA3; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 6AA; 6AZ;
27B; 27F; 57F 71K; 721; 725; 73C;
265/35R18 93Y 11A; 244; 247; 27B; 74D; 76O; 77E
27F; 57F; 689
275/35R18 95 11A; 24D; 27B; 27F;
§ 22 52957
57F; 688
3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 235/40R18 91 11A; 24J; 244; 26P; ab
27B; 27H; 689 e1*2007/46*0316*08;
4er Coupe (F32);
245/40R18 93 11A; 241; 244; 246; Coupe; Allradantrieb;
247; 26B; 26N; 27B; Heckantrieb;
27F; 688 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R18 95 GA3; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 573; 6AZ;
27B; 27F; 57F 71K; 721; 725; 73C;
265/35R18 93 11A; 244; 247; 27B; 74D; 76O; 77E
27F; 57F; 689
275/35R18 95 11A; 24D; 27B; 27F;
57F; 688
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560L e1*2001/116*0230*.. 110 - 190 265/35R18 93 57F; 689 Limousine;
110 - 270 265/35R18 93Y 5HA; 57F; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
275/35R18 95 57F; 688 12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 744; 76B;
97H
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95 11A; 24J; 24M nur Kombi
245/40R18 93Y 11A; 22I; 24C; 24M Allradantrieb;
255/40R18 95 11A; 21P; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 6AZ; 71K;
265/35R18 93Y 11A; 22I; 24D; 57F; 721; 725; 729; 73C;
99B 74A
275/35R18 95 11A; 22B; 24D; 57F;
99C
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y 11A; 22I; 24C; 24D nur Limousine
245/40R18 93Y 11A; 22I; 24C; 24D Allradantrieb;
255/40R18 95 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 6AZ; 71K;
265/35R18 93Y 11A; 22B; 24D; 57F; 721; 725; 729; 73C;
99B 74A
275/35R18 95 11A; 22B; 24D; 57F;
575
Verkaufsbezeichnung: M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M85 e1*2001/116*0364*.. 252 255/40R18 11A; 24M; 51G; 57F; M Roadster (Cabrio);
575 M Coupe;
265/35R18 93 11A; 24M; 57F; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 533; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76B; 97K
Verkaufsbezeichnung: M2, M3, M4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3 e1*2007/46*0377*.. 272 235/40R18 M+S 52J M2; Coupe;
245/40R18 M+S 11A; 26P; 52J Heckantrieb;
§ 22 52957
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O; DEÄ; PDI
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 244; 245 Nur BMW X1;
Allradantrieb;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 241; Heckantrieb;
244 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R18 95 GA3; 11A; 22B; 244; 12A; 51A; 573; 6AZ;
57F 71K; 721; 725; 729;
265/35R18 93 11A; 22B; 244; 57F; 73C; 74A; 744; 76O;
99B 77E
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 244; 245 Nur BMW X1;
Allradantrieb;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 241; Heckantrieb;
244 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R18 95 GA3; 11A; 22B; 244; 12A; 51A; 573; 6AZ;
57F 71K; 721; 725; 729;
265/35R18 93 11A; 22B; 244; 57F; 73C; 74A; 744; 76O;
99B 77E
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 244; 245 Nur BMW X1;
Allradantrieb;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 241; Heckantrieb;
244 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R18 95 GA3; 11A; 22B; 244; 12A; 51A; 573; 6AZ;
57F 71K; 721; 725; 729;
265/35R18 93 11A; 22B; 244; 57F; 73C; 74A; 744; 76O;
99B 77E
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; BMW X3; BMW X4;
27I; 56G; 99L Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 991 Heckantrieb;
275/45R18 103 11A; 244; 247; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 99L 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; BMW X3; BMW X4;
27I; 56G; 99L Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 991 Heckantrieb;
275/45R18 103 11A; 244; 247; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52957
57F; 99L 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 190 225/40R18 92 11A; 22I; 24J; 248 Cabrio; Heckantrieb;
Z89 e1*2001/116*0499*.. 115 - 225 235/40R18 91 11A; 21N; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
115 - 250 225/40R18 88 11A; 24J; 57E; 68B 721; 725; 729; 73C;
235/40R18 91 11A; 21N; 24J; 57E; 74D; 76O; 97K
689
255/35R18 90 11A; 22B; 22H; 244;
57F; 68B
265/35R18 93 11A; 22B; 22H; 244;
57F; 689
Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 225/40R18 92 GA2; 11A; 241; 246; 2ER REIHE; ab
26B; 26J; 57E e1*2007/46*0277*08;
235/35R18 M+S 11A; 24C; 24D; 26B; Cabrio; Coupe;
26J; 27F; 52J Allradantrieb;
235/40R18 91 11A; 24C; 26B; 26J; Heckantrieb;
57E; 6AB 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92 GA2; 11A; 24D; 27F; 12A; 51A; 6AA; 6AZ;
57F 71K; 721; 725; 73C;
245/40R18 93 11A; 24D; 27F; 57F; 74D; 76O
6A9
255/35R18 90Y 11A; 24D; 27F; 57F;
6AB
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 225/40R18 92 GA2; 11A; 24C; 24D; 2ER REIHE; ab
26B; 26J; 27H e1*2007/46*0277*08;
235/35R18 90W 11A; 24C; 24D; 26B; Cabrio; Coupe;
26J; 27F Allradantrieb;
235/40R18 91W 11A; 24C; 24D; 26B; Heckantrieb;
26J; 27F; 6AB 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92 GA2; 11A; 24D; 27F; 12A; 51A; 6AA; 6AZ;
57F 71K; 721; 725; 73C;
245/40R18 93 11A; 24D; 27F; 54A; 74D; 76O
57F; 6A9
255/35R18 90W 11A; 24D; 27F; 57F;
6AB
Verkaufsbezeichnung: 5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GT e1*2007/46*0215*.. 120 - 330 275/40R18 99 11A; 248; 57F; 571 Nur BMW 5er Gran
275/45R18 103 11A; 248; 57F; 680 Turismo;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52957
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 744; 75I; 76B;
76O
GT e1*2007/46*0215*.. 120 - 330 245/45R18 96 57E; 571 Nur BMW 5er Gran
255/45R18 99 11A; 248 Turismo;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 744; 75I; 76O
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 245/45R18 96 11A; 21P; 245 Nur BMW 5er Touring;
275/40R18 99 11A; 24M; 271; 57F; Heckantrieb;
571 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76O; BEN
5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 245/45R18 100 11A; 21P; 245; 52J Nur BMW 5er Touring;
245/45R18 96 11A; 21P; 245; 5IE Allradantrieb;
245/45R18 96Y 11A; 21P; 245; 5IE 10B; 11B; 11G; 11H;
275/40R18 99 11A; 24M; 271; 57F; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
571 721; 725; 729; 73C;
74D; 76O; BEN
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 330 245/45R18 96Y 11A; 21P; 245 Stufenheck;
275/40R18 99 GA9; 11A; 24M; 271; Heckantrieb;
57F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76O; BEN
5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 330 245/45R18 96Y 11A; 21P; 245 Stufenheck;
275/40R18 99 GA9; 11A; 24M; 271; Allradantrieb;
57F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76O; BEN
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 245/45R18 96 11A; 21P; 245 Nur BMW 5er Touring;
275/40R18 99 11A; 24M; 271; 57F; Heckantrieb;
571 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76O; BEN
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 245/45R18 100 11A; 21P; 245; 52J Nur BMW 5er Touring;
245/45R18 96 11A; 21P; 245; 5IE Allradantrieb;
§ 22 52957
245/45R18 96Y 11A; 21P; 245; 5IE 10B; 11B; 11G; 11H;
275/40R18 99 11A; 24M; 271; 57F; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
571 721; 725; 729; 73C;
74D; 76O; BEN
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 245/45R18 96 57E; 571 Nur BMW 5er Gran
255/45R18 99 11A; 248 Turismo;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 744; 75I; 76O
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 275/40R18 99 11A; 248; 57F; 571 Nur BMW 5er Gran
275/45R18 103 11A; 248; 57F; 680 Turismo;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 744; 75I; 76B;
76O
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/45R18 94 Lim (Gran Coupe 4-
245/45R18 96 11A; 248 türig); Allradantrieb;
255/40R18 95 11A; 248; 27I Heckantrieb;
255/45R18 99 11A; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R18 97 11A; 248; 27H; 27I; 12A; 51A; 573; 6AZ;
57F; 67G 71K; 721; 725; 729;
275/40R18 99 GA9; 11A; 244; 247; 73C; 74D; 76B; 76O
27B; 27H; 57F
6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/45R18 94 5HI Nicht Lim (Gran Coupe
245/45R18 96 4-türig);
255/40R18 95W 11A; 248; 27I; 5HR Allradantrieb;
255/40R18 95Y 11A; 248; 27I Heckantrieb; Cabrio;
255/45R18 99 11A; 248; 27I Coupe;
265/40R18 97 11A; 248; 27H; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 67G 12A; 51A; 573; 6AZ;
275/40R18 99 GA9; 11A; 248; 27B; 71K; 721; 725; 729;
27H; 57F 73C; 74D; 76B; 76O
Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 300 275/45R18 103 11A; 22H; 22P; 248; Nicht
701 e1*2001/116*0490*.. 57F; 680 beschussgeschütztes
§ 22 52957
Fz.; bis
e1*2007/46*0276*09;
nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
744; 76B; 970
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
§ 22 52957
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
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gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
§ 22 52957
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
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Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
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271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
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52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 52957
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
680) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/50R18
Hinterachse: 275/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
§ 22 52957
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
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Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
§ 22 52957
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
(Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
§ 22 52957
Vorderachse.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
991) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R18
Hinterachse: 285/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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99C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/50R18
Hinterachse: 275/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 52957
BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
(Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA7) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R18
Hinterachse: 255/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
XFE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R18
Hinterachse: 245/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
§ 22 52957
Vorderachse: 235/50R18
Hinterachse: 265/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: 3-V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0559*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0559*01
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 52957
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: M3
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0377*..
Handelsbez.: M2, M3, M4
Variante(n): M2
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 220 VA
26P x = 230 y = 170 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 220 8 VA
26J x = 280 y = 220 26 VA
27H x = 260 y = 350 8 HA
27F x = 260 y = 350 30 HA
§ 22 52957
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*..
Handelsbez.: BMW 4ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 225 y = 320 VA
26P x = 175 y = 270 VA
27B x = 220 y = 310 HA
27I x = 170 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 12 VA
§ 22 52957
26N x = 225 y = 320 8 VA
27F x = 220 y = 310 33 HA
27H x = 220 y = 310 8 HA
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 23 VA
§ 22 52957
26N x = 225 y = 320 8 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*..
Handelsbez.: 2ER REIHE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 280 y = 370 30 HA
27H x = 280 y = 370 8 HA
§ 22 52957
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 26 von 30
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 6C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0562*..
Handelsbez.: 6ER REIHE
Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, HA, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 280 HA
27B x = 300 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 330 8 HA
27F x = 300 y = 330 28 HA
§ 22 52957
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 27 von 30
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 225 y = 320 8 VA
26J x = 225 y = 320 25 VA
§ 22 52957
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 6C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0562*..
Handelsbez.: 6ER REIHE
Variante(n): Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 500 VA
26P x = 290 y = 450 VA
27B x = 300 y = 330 HA
27I x = 250 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 500 10 VA
26N x = 300 y = 500 8 VA
§ 22 52957
27F x = 300 y = 330 28 HA
27H x = 300 y = 330 8 HA
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 29 von 30
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: X3
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0512*..
Handelsbez.: X-REIHE (X3, X4)
Variante(n): BMW X3, BMW X4
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 370 VA
26P x = 300 y = 320 VA
27B x = 330 y = 460 HA
27I x = 280 y = 410 HA
§ 22 52957
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 30 von 30
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: X-N1
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0454*..
Handelsbez.: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 370 VA
26P x = 300 y = 320 VA
27B x = 330 y = 460 HA
27I x = 280 y = 410 HA
§ 22 52957