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							             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 07.11.2019
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             Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 9 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 28
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
             I2BX                I2BX                    ohne                        72,5                   815     2300     10/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : M85; 560L
             Zubehör                                 : B250L27517
§ 22 52957




             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : X1; X1-N1; (Nur BMW X1)
             Zubehör                                 : B250L27517


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 390X; 392C; 3L; 560X; 3K-N1; 3C; 390L
             Zubehör                                 : B250L27517


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : X-N1; (Nur BMW X1)
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 3K; 3C; ZR; Z89
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : K-N1; 701; 3-V; HY; 6C; 7L; GT
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : M3; (Kegelbund)
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 07.11.2019
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             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : X3; X-N1; (Nur BMW X3, BMWX4)
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 5K; K-N1; 5L; 3-V; GT; 3C; 1C
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
§ 22 52957




             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : M85; ZR; Z89; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X;
                                                       392C; 560L; 560X
                                                       120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                                       140 Nm für Typ : GT; HY; K-N1; M3; 1C; 3C; 3-V; 5K; 5L; 6C; 7L; 701
                                                       140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
                                                       140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3K; 3K-N1; 3L
             Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 5er, 7er, X6
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             HY           e1*2007/46*0323*.. 235 - 330 275/45R18 103 11A; 22P; 248; 270;              Nur ActiveHybrid 7,
                                                                     57F; 680                         7L; nicht
                                                                                                      Hinterachslenkung;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      744; 76B; 970
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 265 235/40R18 91Y 11A; 22M; 22P; 24J;              BMW 3er (F31) ab
             3K-N1        e24*2007/46*0022*..                        244; 247; 26P; 27B;              2012;
                                                                     27H; 5GG                         Ab
                                                                                                      e24*2007/46*0022*03;
                                                           235/40R18 95 11A; 22M; 22P; 24J;           Ab
                                                                        244; 247; 26P; 27B;           e1*2007/46*0315*06;
                                                                        27H                           Allradantrieb;
                                                          245/40R18 93Y 11A; 22L; 22Q; 24C;           Heckantrieb;
                                                                        244; 247; 26B; 26N;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        27B; 27F                      12A; 51A; 512; 6AA;
                                                          255/40R18 95  GA3; 11A; 22L; 22Q;           6AZ; 71K; 721; 725;
                                                                        24D; 27B; 27F; 57F            73C; 74D; 76O
                                                          265/35R18 93Y 11A; 22L; 22Q; 24D;
                                                                        27B; 27F; 57F; 689
                                                          275/35R18 95  11A; 22L; 22Q; 24D;
                                                                        27B; 27F; 57F; 688
             3L             e1*2007/46*0314*..   85 - 265 235/40R18 92W 11A; 22M; 22P; 24J;           BMW 3er (F30) ab
                                                                        244; 247; 26P; 27B;           2012;
                                                                        27H                           Ab
                                                                                                      e1*2007/46*0314*05;
                                                           245/40R18 93      11A; 22M; 22Q; 24C;      inkl. 330e
                                                                             244; 247; 26B; 26N;      iPerformance;
                                                                             27B; 27F                 Limousine; Stufenheck;
§ 22 52957




                                                           255/40R18 95      11A; 22L; 22Q; 244;      Allradantrieb;
                                                                             247; 27B; 27F; 57F;      Heckantrieb;
                                                                             6AA
                                                           265/35R18 93      11A; 22L; 22Q; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             27B; 27F; 57F; 6AA;      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                             689
                                                           275/35R18 95      11A; 22L; 22Q; 24D;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                             27B; 27F; 57F; 6AA;      74D; 76O
                                                                             688
             3-V            e1*2007/46*0559*..   100 - 265 245/45R18 96      XFE; 11A; 248; 27I;      ab
                                                                             57F                      e1*2007/46*0559*01;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                           255/45R18 99  GA7; 11A; 244; 247;          Heckantrieb;
                                                                         27I; 57F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           265/40R18 97  11A; 244; 247; 27H;          12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                         27I; 57F; 67G                71K; 721; 725; 73C;
                                                           265/45R18 101 XFG; 11A; 244; 247;          74D; 76B; 76O
                                                                         27H; 27I; 57F
             3-V            e1*2007/46*0559*..   100 - 265 235/45R18 97  11A; 24J; 248; 26P;          ab
                                                                         67G                          e1*2007/46*0559*01;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                      74D; 76O
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             390L         e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 245/35R18 88W         5FE; 57F; 68T            Nur bis
                                              85 - 190 245/35R18 92          Nicht 330D; 57F; 68T     e1*2001/116*0308*08;
                                              85 - 225 225/40R18             11A; 24J; 51G; 57E;      Limousine;
                                                                             68B; 68T                 Heckantrieb;
                                                           235/40R18 91      11A; 21P; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/35R18         11A; 22I; 24M; 51G;      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                             57F; 68B                 721; 725; 729; 73C;
                                                           265/35R18 93      11A; 22I; 24M; 57F;      74A
                                                                             689
             3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 225 225/40R18         11A; 21P; 24J; 51G;      Nur bis
             390L           e1*2001/116*0308*..                              57E; 68B                 e1*2007/46*0314*04;
                                                           235/40R18 91      11A; 21P; 24J; 24M       Facelift ab September
                                                           255/35R18         11A; 22I; 24D; 51G;      2008; Ab
                                                                             57F; 68B                 e1*2001/116*0308*09;
                                                           265/35R18 93      11A; 22B; 24D; 57F;      Limousine;
                                                                             689                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A; 76O
             390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 190 245/35R18 92Y Nicht 330D; 57F; 68T         Nur bis
                                                           265/35R18 93  11A; 22I; 24M; 57F;          e1*2001/116*0308*08;
§ 22 52957




                                                                         689                          Touring; Heckantrieb;
                                                  89 - 225 225/40R18 88Y 11A; 24J; 57E; 68B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         68T                          12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                           235/40R18 91Y 11A; 21P; 24J                721; 725; 729; 73C;
                                                           255/35R18     11A; 22I; 24M; 51G;          74A
                                                                         57F; 68B
                                                           265/35R18 93Y 11A; 22I; 24M; 57F;
                                                                         689
             3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 160 235/40R18 91  11A; 21P; 24J; 24M           Nur bis
             3K-N1          e24*2007/46*0022*..            265/35R18 93  11A; 22B; 24D; 57F;          e1*2007/46*0315*05;
             390L           e1*2001/116*0308*..                          689                          Facelift ab September
                                                  85 - 225 225/40R18     11A; 21P; 24J; 51G;          2008; Nur bis
                                                                         57E; 68B                     e24*2007/46*0022*02;
                                                           235/40R18 91Y 11A; 21P; 24J; 24M           Ab
                                                           255/35R18     11A; 22I; 24D; 51G;          e1*2001/116*0308*09;
                                                                         57F; 68B                     Touring; Heckantrieb;
                                                           265/35R18 93Y 11A; 22B; 24D; 57F;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         689                          12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A; 76O
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 30
             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
             3K           e1*2007/46*0315*..  120 - 240 225/40R18 88         11A; 21P; 245; 5FE;       Nur bis
             3K-N1        e24*2007/46*0022*..                                57E; 575                  e1*2007/46*0314*04;
             3L           e1*2007/46*0314*..            225/40R18 92         11A; 21P; 245; 248        Nur bis
             390X         e1*2001/116*0344*.. 160 - 240 235/40R18 91         11A; 21P; 245; 248;       e1*2007/46*0315*05;
                                                                             5GG                       Nur bis
                                                           255/35R18 94      11A; 22I; 244; 57F; 575   e24*2007/46*0022*02;
                                                                                                       Ab
                                                           265/35R18 93      11A; 22B; 244; 57F;       e1*2001/116*0344*06;
                                                                             99B                       Touring; Limousine;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74A; 76O
             390X           e1*2001/116*0344*..   155 - 190 265/35R18 93  11A; 22I; 24D; 57F;          Nur bis
                                                                          99B                          e1*2001/116*0344*05;
                                                  155 - 225 225/40R18     11A; 24J; 51G; 57E;          Touring; Limousine;
                                                                          575                          Allradantrieb;
                                                            255/35R18     11A; 22I; 24M; 51G;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          57F; 575                     12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                            265/35R18 93Y 11A; 22I; 24D; 57F;          721; 725; 729; 73C;
                                                                          99B                          74A
             3C                                   120 - 225 225/40R18     11A; 24J; 51G; 57E;          bis
§ 22 52957




                            e1*2007/46*0316*..
             390X           e1*2001/116*0344*..                           575                          e1*2007/46*0316*07;
                                                            255/35R18     11A; 22I; 24M; 51G;          Coupe; Allradantrieb;
                                                                          57F; 575                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/35R18 93  11A; 22I; 24D; 57F;          12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                          99B                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A
             3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 200 235/40R18 91      11A; 21P; 24J             bis
             392C           e1*2001/116*0346*..            245/35R18 92      57F; 68T                  e1*2007/46*0316*07;
                                                  90 - 225 225/40R18         11A; 24J; 51G; 57E;       Coupe; Heckantrieb;
                                                                             68B                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/40R18 91      11A; 21P; 24J; 57E;       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                             689                       721; 725; 729; 73C;
                                                           255/35R18         11A; 22I; 24M; 51G;       74A
                                                                             57F; 68B
                                                           265/35R18 93      11A; 22I; 24M; 57F;
                                                                             689
             3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 160 265/35R18 93W    11A; 22I; 24M; 57F;       bis
             392C           e1*2001/116*0346*..                              689                       e1*2007/46*0316*07;
                                                  105 - 200 235/40R18 91Y    11A; 21P; 24J             Cabrio; Heckantrieb;
                                                            245/35R18 92Y    57F; 68T                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  105 - 225 225/40R18        11A; 24J; 51G; 57E;       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                             68B                       721; 725; 729; 73C;
                                                           235/40R18 91      11A; 21P; 24J; 57E;       74A
                                                                             689
                                                           255/35R18         11A; 22I; 24M; 51G;
                                                                             57F; 68B
                                                           265/35R18 93Y     11A; 22I; 24M; 57F;
                                                                             689
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 30
             Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 235/40R18 95          11A; 24J; 244; 26P;      4er Gran Coupe (F36);
                                                                             27B; 27H; 689            ab
                                                                                                      e1*2007/46*0316*10;
                                                            245/40R18 93W 11A; 241; 244; 246;         Allradantrieb;
                                                                          247; 26B; 26N; 27B;         Heckantrieb;
                                                                          27F; 688                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/40R18 95  GA3; 11A; 244; 247;         12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                          27B; 27F; 57F               71K; 721; 725; 73C;
                                                            265/35R18 93W 11A; 244; 247; 27B;         74D; 76O; 77E
                                                                          27F; 57F; 689
                                                            275/35R18 95  11A; 24D; 27B; 27F;
                                                                          57F; 688
             3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 265 235/40R18 95  11A; 24J; 244; 26P;         ab
                                                                          27B; 27H; 689               e1*2007/46*0316*09;
                                                                                                      4er Cabrio (F33);
                                                            245/40R18 93Y 11A; 241; 244; 246;         Cabrio; Allradantrieb;
                                                                          247; 26B; 26N; 27B;         Heckantrieb;
                                                                          27F; 688                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/40R18 95  GA3; 11A; 244; 247;         12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                          27B; 27F; 57F               71K; 721; 725; 73C;
                                                            265/35R18 93Y 11A; 244; 247; 27B;         74D; 76O; 77E
                                                                          27F; 57F; 689
                                                            275/35R18 95  11A; 24D; 27B; 27F;
§ 22 52957




                                                                          57F; 688
             3C             e1*2007/46*0316*..    100 - 265 235/40R18 91  11A; 24J; 244; 26P;         ab
                                                                          27B; 27H; 689               e1*2007/46*0316*08;
                                                                                                      4er Coupe (F32);
                                                           245/40R18 93      11A; 241; 244; 246;      Coupe; Allradantrieb;
                                                                             247; 26B; 26N; 27B;      Heckantrieb;
                                                                             27F; 688                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/40R18 95      GA3; 11A; 244; 247;      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                             27B; 27F; 57F            71K; 721; 725; 73C;
                                                           265/35R18 93      11A; 244; 247; 27B;      74D; 76O; 77E
                                                                             27F; 57F; 689
                                                           275/35R18 95      11A; 24D; 27B; 27F;
                                                                             57F; 688

             Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             560L         e1*2001/116*0230*.. 110 - 190 265/35R18 93         57F; 689                 Limousine;
                                              110 - 270 265/35R18 93Y        5HA; 57F; 689            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        275/35R18 95         57F; 688                 12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                                      73C; 74A; 744; 76B;
                                                                                                      97H
             560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 235/40R18 95  11A; 24J; 24M               nur Kombi
                                                            245/40R18 93Y 11A; 22I; 24C; 24M          Allradantrieb;
                                                            255/40R18 95  11A; 21P; 22I; 24C;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          24D                         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                            265/35R18 93Y 11A; 22I; 24D; 57F;         721; 725; 729; 73C;
                                                                          99B                         74A
                                                            275/35R18 95  11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                          99C
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
             560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y    11A; 22I; 24C; 24D           nur Limousine
                                                        245/40R18 93Y    11A; 22I; 24C; 24D           Allradantrieb;
                                                        255/40R18 95     11A; 21P; 22B; 24C;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         24D                          12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                           265/35R18 93Y 11A; 22B; 24D; 57F;          721; 725; 729; 73C;
                                                                         99B                          74A
                                                           275/35R18 95  11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                         575

             Verkaufsbezeichnung:     M ROADSTER,M COUPE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             M85          e1*2001/116*0364*.. 252  255/40R18                 11A; 24M; 51G; 57F;      M Roadster (Cabrio);
                                                                             575                      M Coupe;
                                                           265/35R18 93      11A; 24M; 57F; 689       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 533; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                      74A; 76B; 97K

             Verkaufsbezeichnung:     M2, M3, M4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
             M3           e1*2007/46*0377*..  272          235/40R18 M+S 52J                          M2; Coupe;
                                                           245/40R18 M+S 11A; 26P; 52J                Heckantrieb;
§ 22 52957




                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76O; DEÄ; PDI

             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
             X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 244; 245 Nur BMW X1;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                       245/40R18 93  11A; 21B; 22B; 241;     Heckantrieb;
                                                                     244                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       255/40R18 95  GA3; 11A; 22B; 244;     12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                     57F                     71K; 721; 725; 729;
                                                       265/35R18 93  11A; 22B; 244; 57F;     73C; 74A; 744; 76O;
                                                                     99B                     77E

             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
             X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 244; 245 Nur BMW X1;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                      245/40R18 93  11A; 21B; 22B; 241;     Heckantrieb;
                                                                    244                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      255/40R18 95  GA3; 11A; 22B; 244;     12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                    57F                     71K; 721; 725; 729;
                                                      265/35R18 93  11A; 22B; 244; 57F;     73C; 74A; 744; 76O;
                                                                    99B                     77E
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 244; 245 Nur BMW X1;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                       245/40R18 93  11A; 21B; 22B; 241;    Heckantrieb;
                                                                     244                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       255/40R18 95  GA3; 11A; 22B; 244;    12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                     57F                    71K; 721; 725; 729;
                                                       265/35R18 93  11A; 22B; 244; 57F;    73C; 74A; 744; 76O;
                                                                     99B                    77E
             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247;    BMW X3; BMW X4;
                                                                     27I; 56G; 99L          Allradantrieb;
                                                       255/45R18 99  11A; 24J; 244; 991     Heckantrieb;
                                                       275/45R18 103 11A; 244; 247; 27I;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     57F; 99L               12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                            76O; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247;              BMW X3; BMW X4;
                                                                     27I; 56G; 99L                    Allradantrieb;
                                                       255/45R18 99  11A; 24J; 244; 991               Heckantrieb;
                                                       275/45R18 103 11A; 244; 247; 27I;              10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52957




                                                                     57F; 99L                         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76O; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
             ZR           e1*2007/46*0373*..  115 - 190 225/40R18 92         11A; 22I; 24J; 248      Cabrio; Heckantrieb;
             Z89          e1*2001/116*0499*.. 115 - 225 235/40R18 91         11A; 21N; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                 115 - 250 225/40R18 88      11A; 24J; 57E; 68B      721; 725; 729; 73C;
                                                           235/40R18 91      11A; 21N; 24J; 57E;     74D; 76O; 97K
                                                                             689
                                                           255/35R18 90      11A; 22B; 22H; 244;
                                                                             57F; 68B
                                                           265/35R18 93      11A; 22B; 22H; 244;
                                                                             57F; 689

             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
             1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 225/40R18 92      GA2; 11A; 241; 246;          2ER REIHE; ab
                                                                         26B; 26J; 57E                e1*2007/46*0277*08;
                                                           235/35R18 M+S 11A; 24C; 24D; 26B;          Cabrio; Coupe;
                                                                         26J; 27F; 52J                Allradantrieb;
                                                           235/40R18 91  11A; 24C; 26B; 26J;          Heckantrieb;
                                                                         57E; 6AB                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/35R18 92  GA2; 11A; 24D; 27F;          12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                         57F                          71K; 721; 725; 73C;
                                                           245/40R18 93  11A; 24D; 27F; 57F;          74D; 76O
                                                                         6A9
                                                           255/35R18 90Y 11A; 24D; 27F; 57F;
                                                                         6AB
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
             1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 225/40R18 92      GA2; 11A; 24C; 24D;          2ER REIHE; ab
                                                                         26B; 26J; 27H                e1*2007/46*0277*08;
                                                           235/35R18 90W 11A; 24C; 24D; 26B;          Cabrio; Coupe;
                                                                         26J; 27F                     Allradantrieb;
                                                           235/40R18 91W 11A; 24C; 24D; 26B;          Heckantrieb;
                                                                         26J; 27F; 6AB                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/35R18 92  GA2; 11A; 24D; 27F;          12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                         57F                          71K; 721; 725; 73C;
                                                           245/40R18 93  11A; 24D; 27F; 54A;          74D; 76O
                                                                         57F; 6A9
                                                           255/35R18 90W 11A; 24D; 27F; 57F;
                                                                         6AB

             Verkaufsbezeichnung:     5er Gran Turismo Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             GT           e1*2007/46*0215*..  120 - 330 275/40R18 99  11A; 248; 57F; 571              Nur BMW 5er Gran
                                                        275/45R18 103 11A; 248; 57F; 680              Turismo;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb; nicht
                                                                                                      Hinterachslenkung;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52957




                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 744; 75I; 76B;
                                                                                                      76O
             GT             e1*2007/46*0215*..   120 - 330 245/45R18 96      57E; 571                 Nur BMW 5er Gran
                                                           255/45R18 99      11A; 248                 Turismo;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb; nicht
                                                                                                      Hinterachslenkung;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 744; 75I; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             5K           e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 245/45R18 96          11A; 21P; 245            Nur BMW 5er Touring;
                                                       275/40R18 99          11A; 24M; 271; 57F;      Heckantrieb;
                                                                             571                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 76O; BEN
             5K             e1*2007/46*0455*..   120 - 280 245/45R18 100     11A; 21P; 245; 52J       Nur BMW 5er Touring;
                                                           245/45R18 96      11A; 21P; 245; 5IE       Allradantrieb;
                                                           245/45R18 96Y     11A; 21P; 245; 5IE       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           275/40R18 99      11A; 24M; 271; 57F;      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                             571                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 76O; BEN
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 10 von 30
             Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             5L           e1*2007/46*0363*.. 100 - 330 245/45R18 96Y 11A; 21P; 245                    Stufenheck;
                                                       275/40R18 99  GA9; 11A; 24M; 271;              Heckantrieb;
                                                                     57F                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 76O; BEN
             5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 330 245/45R18 96Y 11A; 21P; 245                Stufenheck;
                                                           275/40R18 99  GA9; 11A; 24M; 271;          Allradantrieb;
                                                                         57F                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 76O; BEN

             Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             K-N1         e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 245/45R18 96          11A; 21P; 245            Nur BMW 5er Touring;
                                                       275/40R18 99          11A; 24M; 271; 57F;      Heckantrieb;
                                                                             571                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 76O; BEN
             K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 280 245/45R18 100     11A; 21P; 245; 52J       Nur BMW 5er Touring;
                                                           245/45R18 96      11A; 21P; 245; 5IE       Allradantrieb;
§ 22 52957




                                                           245/45R18 96Y     11A; 21P; 245; 5IE       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           275/40R18 99      11A; 24M; 271; 57F;      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                             571                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 76O; BEN
             K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 330 245/45R18 96      57E; 571                 Nur BMW 5er Gran
                                                           255/45R18 99      11A; 248                 Turismo;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb; nicht
                                                                                                      Hinterachslenkung;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 744; 75I; 76O
             K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 330 275/40R18 99  11A; 248; 57F; 571           Nur BMW 5er Gran
                                                           275/45R18 103 11A; 248; 57F; 680           Turismo;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb; nicht
                                                                                                      Hinterachslenkung;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 744; 75I; 76B;
                                                                                                      76O
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/45R18 94                                   Lim (Gran Coupe 4-
                                                       245/45R18 96          11A; 248                 türig); Allradantrieb;
                                                       255/40R18 95          11A; 248; 27I            Heckantrieb;
                                                       255/45R18 99          11A; 248; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       265/40R18 97          11A; 248; 27H; 27I;      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                             57F; 67G                 71K; 721; 725; 729;
                                                           275/40R18 99      GA9; 11A; 244; 247;      73C; 74D; 76B; 76O
                                                                             27B; 27H; 57F
             6C             e1*2007/46*0562*..   230 - 330 235/45R18 94      5HI                      Nicht Lim (Gran Coupe
                                                           245/45R18 96                               4-türig);
                                                           255/40R18 95W     11A; 248; 27I; 5HR       Allradantrieb;
                                                           255/40R18 95Y     11A; 248; 27I            Heckantrieb; Cabrio;
                                                           255/45R18 99      11A; 248; 27I            Coupe;
                                                           265/40R18 97      11A; 248; 27H; 27I;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             57F; 67G                 12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                           275/40R18 99      GA9; 11A; 248; 27B;      71K; 721; 725; 729;
                                                                             27H; 57F                 73C; 74D; 76B; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 300 275/45R18 103 11A; 22H; 22P; 248;             Nicht
             701          e1*2001/116*0490*..                         57F; 680                        beschussgeschütztes
§ 22 52957




                                                                                                      Fz.; bis
                                                                                                      e1*2007/46*0276*09;
                                                                                                      nicht
                                                                                                      Hinterachslenkung;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      744; 76B; 970

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
§ 22 52957




                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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                   gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                   abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
§ 22 52957




                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
§ 22 52957




             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
                  16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
                  250 km/h nicht zulässig.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        245/45R18
                                 Hinterachse:                        275/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 52957




             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1120kg.
             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1230kg.
             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1300kg.
             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1420kg.
             67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        235/45R18
                                 Hinterachse:                        265/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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                                                                                                                 Seite: 16 von 30
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             680) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/50R18
                                 Hinterachse:                          275/45R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/40R18
                                 Hinterachse:                          275/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
§ 22 52957




                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          265/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                 Hinterachse:                          255/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                Vorderachse:                           225/40R18
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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                                 Hinterachse:                          245/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        225/45R18
                                 Hinterachse:                        245/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
§ 22 52957




                                 Vorderachse:                        235/40R18
                                 Hinterachse:                        255/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                  (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                  entnehmen.
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                  Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
                  Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
                  Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
             97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
§ 22 52957




                  Vorderachse.
             97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                  Vorderachse.
             991) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          255/45R18
                                  Hinterachse:                          285/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                    Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          235/40R18
                                  Hinterachse:                          265/35R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                    Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             99C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/40R18
                                 Hinterachse:                          275/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             99L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/50R18
                                 Hinterachse:                          275/45R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 52957




             BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
                  (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
             DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
                  an der Vorderachse nicht zulässig.
             GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 225/40R18
                  Hinterachse: 245/35R18
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 225/45R18
                  Hinterachse: 255/40R18
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GA7) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 225/50R18
                  Hinterachse: 255/45R18
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/45R18
                  Hinterachse: 275/40R18
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
                  der Vorderachse nicht zulässig.
             XFE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/50R18
                                 Hinterachse:                          245/45R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             XFG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
§ 22 52957




                                 Vorderachse:                          235/50R18
                                 Hinterachse:                          265/45R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW
                    Fahrzeugtyp:    3-V
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0559*..
                    Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

                    Variante(n):    ab e1*2007/46*0559*01

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 175             y = 270                   VA
                          26B                      x = 225             y = 320                   VA
                          27I                      x = 170             y = 260                   HA
                          27B                      x = 220             y = 310                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 52957




                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 225       y = 320            23                 VA
                          26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
                          27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
                          27F                   x = 220       y = 310            25                 HA
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW
                    Fahrzeugtyp:    M3
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0377*..
                    Handelsbez.:    M2, M3, M4

                    Variante(n):    M2

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 220                   VA
                          26P                      x = 230             y = 170                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 280       y = 220             8                 VA
                          26J                   x = 280       y = 220            26                 VA
                          27H                   x = 260       y = 350             8                 HA
                          27F                   x = 260       y = 350            30                 HA
§ 22 52957
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 23 von 30

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    3C
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0316*..
                    Handelsbez.:    BMW 4ER REIHE

                     Variante(n):    ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
             Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 225             y = 320                   VA
                          26P                      x = 175             y = 270                   VA
                          27B                      x = 220             y = 310                   HA
                          27I                      x = 170             y = 260                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 225       y = 320            12                 VA
§ 22 52957




                          26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
                          27F                   x = 220       y = 310            33                 HA
                          27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    3L
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0314*..
                    Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

                    Variante(n):    Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
             Stufenheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 175             y = 270                   VA
                          26B                      x = 225             y = 320                   VA
                          27I                      x = 170             y = 260                   HA
                          27B                      x = 220             y = 310                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 225       y = 320            23                 VA
§ 22 52957




                          26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
                          27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
                          27F                   x = 220       y = 310            25                 HA
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    1C
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0277*..
                    Handelsbez.:    2ER REIHE

                    Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                          26P                      x = 200             y = 200                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                          27F                   x = 280       y = 370            30                 HA
                          27H                   x = 280       y = 370             8                 HA
§ 22 52957
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    6C
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
                    Handelsbez.:    6ER REIHE

                    Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, HA, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27I                      x = 250             y = 280                   HA
                          27B                      x = 300             y = 330                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27H                   x = 300       y = 330             8                 HA
                          27F                   x = 300       y = 330            28                 HA
§ 22 52957
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    3K
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0315*..
                    Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 175             y = 270                   VA
                          26B                      x = 225             y = 320                   VA
                          27I                      x = 170             y = 260                   HA
                          27B                      x = 220             y = 310                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
                          26J                   x = 225       y = 320            25                 VA
§ 22 52957




                          27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
                          27F                   x = 220       y = 310            25                 HA
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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                                                                                                                 Seite: 28 von 30

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    6C
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
                    Handelsbez.:    6ER REIHE

                    Variante(n):    Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig)

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 500                   VA
                          26P                      x = 290             y = 450                   VA
                          27B                      x = 300             y = 330                   HA
                          27I                      x = 250             y = 280                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 500            10                 VA
                          26N                   x = 300       y = 500             8                 VA
§ 22 52957




                          27F                   x = 300       y = 330            28                 HA
                          27H                   x = 300       y = 330             8                 HA
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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                                                                                                                 Seite: 29 von 30

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    X3
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0512*..
                    Handelsbez.:    X-REIHE (X3, X4)

                    Variante(n):    BMW X3, BMW X4

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 370                   VA
                          26P                      x = 300             y = 320                   VA
                          27B                      x = 330             y = 460                   HA
                          27I                      x = 280             y = 410                   HA
§ 22 52957
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    X-N1
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0454*..
                    Handelsbez.:    X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 370                   VA
                          26P                      x = 300             y = 320                   VA
                          27B                      x = 330             y = 460                   HA
                          27I                      x = 280             y = 410                   HA
§ 22 52957