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							               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                    Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 03.02.2022
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               Fahrzeughersteller                         : BMW, BMW AG
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 28
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               I2BX                I2BX                       ohne                        72,5                     815      2300    10/19
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW, BMW AG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : M85; 560L
§22 52957*01




               Zubehör                                    : B250L27517


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : X1; X1-N1; (Nur BMW X1)
               Zubehör                                    : B250L27517


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 3K-N1; 392C; 390X; 3L; 390L; 3C; 560X
               Zubehör                                    : B250L27517


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : X-N1; (Nur BMW X1)
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : Z89; ZR; 3K; 3C
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : K-N1; 6C; 7L; 3-V; GT; HY; 701
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                     Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 03.02.2022
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               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : M3; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : X3; X-N1; (Nur BMW X3, BMWX4)
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : 5L; GT; 5K; 3-V; 3C; K-N1; 1C
§22 52957*01




               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : M85; ZR; Z89; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X;
                                                            392C; 560L; 560X
                                                            120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                                            140 Nm für Typ : GT; HY; K-N1; M3; 1C; 3C; 3-V; 5K; 5L; 6C; 7L; 701
                                                            140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
                                                            140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3K; 3K-N1; 3L
               Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 5er, 7er, X6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               HY           e1*2007/46*0323*.. 235 - 330 275/45R18 103              11A; 22P; 248; 270;     Nur ActiveHybrid 7,
                                                                                    57F; 680                7L; nicht
                                                                                                            Hinterachslenkung;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                            744; 76B; 970

               Verkaufsbezeichnung:     BMW M ROADSTER,M COUPE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen                          Auflagen zu Reifen      Auflagen
               M85          e1*2001/116*0364*.. 252 255/40R18                       11A; 24M; 51G; 57F;     M Roadster (Cabrio);
                                                                                    575                     M Coupe;
                                                                265/35R18 93        11A; 24M; 57F; 689      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 533; 6AZ;
                                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                            74A; 76B; 97K




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW M2, M2 Competition, M2 CS, M3, M4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               M3           e1*2007/46*0377*.. 272 - 302 235/40R18 M+S 52J                              M2; M2 Competition;
                                                         245/40R18 M+S 11A; 26P; 52J                    Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76O; DEÄ; PDI

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 244; 245 Nur BMW X1;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                         245/40R18 93  11A; 21B; 22B; 241;     Heckantrieb;
                                                                       244                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/40R18 95  GA3; 11A; 22B; 244;     12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                       57F                     71K; 721; 725; 729;
                                                         265/35R18 93  11A; 22B; 244; 57F;     73C; 74A; 744; 76O;
                                                                       99B                     77E

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 244; 245 Nur BMW X1;
                                                                                              Allradantrieb;
§22 52957*01




                                                        245/40R18 93  11A; 21B; 22B; 241;     Heckantrieb;
                                                                      244                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        255/40R18 95  GA3; 11A; 22B; 244;     12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                      57F                     71K; 721; 725; 729;
                                                        265/35R18 93  11A; 22B; 244; 57F;     73C; 74A; 744; 76O;
                                                                      99B                     77E

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
               X-N1         e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 244; 245 Nur BMW X1;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                         245/40R18 93   11A; 21B; 22B; 241;   Heckantrieb;
                                                                        244                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/40R18 95   GA3; 11A; 22B; 244;   12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                        57F                   71K; 721; 725; 729;
                                                         265/35R18 93   11A; 22B; 244; 57F;   73C; 74A; 744; 76O;
                                                                        99B                   77E
               X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247;    BMW X3; BMW X4;
                                                                        27I; 56G; 99L         Allradantrieb;
                                                         255/45R18 99   11A; 24J; 244; 991    Heckantrieb;
                                                         275/45R18 103 11A; 244; 247; 27I;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        57F; 99L              12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                              76O; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 31
               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X3, X4)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/50R18 100        11A; 24C; 244; 247;       BMW X3; BMW X4;
                                                                              27I; 56G; 99L             Allradantrieb;
                                                            255/45R18 99      11A; 24J; 244; 991        Heckantrieb;
                                                            275/45R18 103     11A; 244; 247; 27I;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              57F; 99L                  12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     BMW Z4/Z REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZR           e1*2007/46*0373*..  115 - 190 225/40R18 92        11A; 22I; 24J; 248      Cabrio; Heckantrieb;
               Z89          e1*2001/116*0499*.. 115 - 225 235/40R18 91        11A; 21N; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                  115 - 250 225/40R18 88      11A; 24J; 57E; 68B      721; 725; 729; 73C;
                                                            235/40R18 91      11A; 21N; 24J; 57E;     74D; 76O; 97K
                                                                              689
                                                            255/35R18 90      11A; 22B; 22H; 244;
                                                                              57F; 68B
                                                            265/35R18 93      11A; 22B; 22H; 244;
                                                                              57F; 689

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
§22 52957*01




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 225/40R18 92         GA2; 11A; 241; 246;       2ER REIHE; ab
                                                                              26B; 26J; 57E             e1*2007/46*0277*08;
                                                            235/35R18 M+S     11A; 24C; 24D; 26B;       Cabrio; Coupe;
                                                                              26J; 27F; 52J             Allradantrieb;
                                                            235/40R18 91      11A; 24C; 26B; 26J;       Heckantrieb;
                                                                              57E; 6AB                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/35R18 92      GA2; 11A; 24D; 27F;       12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                              57F                       71K; 721; 725; 73C;
                                                            245/40R18 93      11A; 24D; 27F; 57F;       74D; 76O
                                                                              6A9
                                                            255/35R18 90Y     11A; 24D; 27F; 57F;
                                                                              6AB
               1C            e1*2007/46*0277*..   100 - 185 225/40R18 92      GA2; 11A; 24C; 24D;       2ER REIHE; ab
                                                                              26B; 26J; 27H             e1*2007/46*0277*08;
                                                            235/35R18 90W     11A; 24C; 24D; 26B;       Cabrio; Coupe;
                                                                              26J; 27F                  Allradantrieb;
                                                            235/40R18 91W     11A; 24C; 24D; 26B;       Heckantrieb;
                                                                              26J; 27F; 6AB             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/35R18 92      GA2; 11A; 24D; 27F;       12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                              57F                       71K; 721; 725; 73C;
                                                            245/40R18 93      11A; 24D; 27F; 54A;       74D; 76O
                                                                              57F; 6A9
                                                            255/35R18 90W     11A; 24D; 27F; 57F;
                                                                              6AB




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 31
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 265 235/40R18 91Y        11A; 22M; 22P; 24J;       BMW 3er (F31) ab
               3K-N1        e24*2007/46*0022*..                               244; 247; 26P; 27B;       2012;
                                                                              27H; 5GG                  Ab
                                                                                                        e24*2007/46*0022*03;
                                                            235/40R18 95    11A; 22M; 22P; 24J;         Ab
                                                                            244; 247; 26P; 27B;         e1*2007/46*0315*06;
                                                                            27H                         Allradantrieb;
                                                            245/40R18   93Y 11A; 22L; 22Q; 24C;         Heckantrieb;
                                                                            244; 247; 26B; 26N;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            27B; 27F                    12A; 51A; 512; 6AA;
                                                            255/40R18   95  GA3; 11A; 22L; 22Q;         6AZ; 71K; 721; 725;
                                                                            24D; 27B; 27F; 57F          73C; 74D; 76O
                                                            265/35R18   93Y 11A; 22L; 22Q; 24D;
                                                                            27B; 27F; 57F; 689
                                                            275/35R18   95  11A; 22L; 22Q; 24D;
                                                                            27B; 27F; 57F; 688
               3L            e1*2007/46*0314*..   85 - 265 235/40R18    92W 11A; 22M; 22P; 24J;         BMW 3er (F30) ab
                                                                            244; 247; 26P; 27B;         2012;
                                                                            27H                         Ab
                                                                                                        e1*2007/46*0314*05;
                                                            245/40R18 93      11A; 22M; 22Q; 24C;       inkl. 330e
                                                                              244; 247; 26B; 26N;       iPerformance;
§22 52957*01




                                                                              27B; 27F                  Limousine; Stufenheck;
                                                            255/40R18 95      11A; 22L; 22Q; 244;       Allradantrieb;
                                                                              247; 27B; 27F; 57F;       Heckantrieb;
                                                                              6AA
                                                            265/35R18 93      11A; 22L; 22Q; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              27B; 27F; 57F; 6AA;       12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                              689
                                                            275/35R18 95      11A; 22L; 22Q; 24D;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                              27B; 27F; 57F; 6AA;       74D; 76O
                                                                              688
               3-V           e1*2007/46*0559*..   100 - 265 235/45R18 97      11A; 24J; 248; 26P;       ab
                                                                              67G                       e1*2007/46*0559*01;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 76O
               3-V           e1*2007/46*0559*..   100 - 265 245/45R18 96      XFE; 11A; 248; 27I;       ab
                                                                              57F                       e1*2007/46*0559*01;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                            255/45R18 99      GA7; 11A; 244; 247;       Heckantrieb;
                                                                              27I; 57F                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/40R18 97      11A; 244; 247; 27H;       12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                              27I; 57F; 67G             71K; 721; 725; 73C;
                                                            265/45R18 101     XFG; 11A; 244; 247;       74D; 76B; 76O
                                                                              27H; 27I; 57F




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 31
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               3L           e1*2007/46*0314*..  85 - 225 225/40R18            11A; 21P; 24J; 51G;       Nur bis
               390L         e1*2001/116*0308*..                               57E; 68B                  e1*2007/46*0314*04;
                                                         235/40R18 91         11A; 21P; 24J; 24M        Facelift ab September
                                                         255/35R18            11A; 22I; 24D; 51G;       2008; Ab
                                                                              57F; 68B                  e1*2001/116*0308*09;
                                                            265/35R18 93      11A; 22B; 24D; 57F;       Limousine;
                                                                              689                       Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 76O
               390L          e1*2001/116*0308*.. 89 - 190   245/35R18 92Y     Nicht 330D; 57F; 68T      Nur bis
                                                            265/35R18 93      11A; 22I; 24M; 57F;       e1*2001/116*0308*08;
                                                                              689                       Touring; Heckantrieb;
                                                  89 - 225 225/40R18 88Y      11A; 24J; 57E; 68B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              68T                       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                            235/40R18 91Y     11A; 21P; 24J             721; 725; 729; 73C;
                                                            255/35R18         11A; 22I; 24M; 51G;       74A
                                                                              57F; 68B
                                                            265/35R18 93Y     11A; 22I; 24M; 57F;
                                                                              689
               3K            e1*2007/46*0315*..  85 - 160   235/40R18 91      11A; 21P; 24J; 24M        Nur bis
§22 52957*01




               3K-N1         e24*2007/46*0022*..            265/35R18 93      11A; 22B; 24D; 57F;       e1*2007/46*0315*05;
               390L          e1*2001/116*0308*..                              689                       Facelift ab September
                                                  85 - 225 225/40R18          11A; 21P; 24J; 51G;       2008; Nur bis
                                                                              57E; 68B                  e24*2007/46*0022*02;
                                                            235/40R18 91Y     11A; 21P; 24J; 24M        Ab
                                                            255/35R18         11A; 22I; 24D; 51G;       e1*2001/116*0308*09;
                                                                              57F; 68B                  Touring; Heckantrieb;
                                                            265/35R18 93Y     11A; 22B; 24D; 57F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              689                       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 76O
               390L          e1*2001/116*0308*.. 85 - 127  245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T                  Nur bis
                                                  85 - 190 245/35R18 92  Nicht 330D; 57F; 68T           e1*2001/116*0308*08;
                                                  85 - 225 225/40R18     11A; 24J; 51G; 57E;            Limousine;
                                                                         68B; 68T                       Heckantrieb;
                                                           235/40R18 91  11A; 21P; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/35R18     11A; 22I; 24M; 51G;            12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                         57F; 68B                       721; 725; 729; 73C;
                                                           265/35R18 93  11A; 22I; 24M; 57F;            74A
                                                                         689




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 31
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               3K           e1*2007/46*0315*..  120 - 240 225/40R18 88        GB6; 11A; 21P; 245;       Nur bis
               3K-N1        e24*2007/46*0022*..                               5FE; 57E                  e1*2007/46*0314*04;
               3L           e1*2007/46*0314*..            225/40R18 92        11A; 21P; 245; 248        Nur bis
               390X         e1*2001/116*0344*.. 160 - 240 235/40R18 91        11A; 21P; 245; 248;       e1*2007/46*0315*05;
                                                                              5GG                       Nur bis
                                                            255/35R18 94      GB6; 11A; 22I; 244;       e24*2007/46*0022*02;
                                                                              57F                       Ab
                                                            265/35R18 93      11A; 22B; 244; 57F;       e1*2001/116*0344*06;
                                                                              99B                       Touring; Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 76O
               3C            e1*2007/46*0316*..  120 - 225 225/40R18          GB6; 11A; 24J; 51G;       bis
               390X          e1*2001/116*0344*..                              57E                       e1*2007/46*0316*07;
                                                            255/35R18         GB6; 11A; 22I; 24M;       Coupe; Allradantrieb;
                                                                              51G; 57F                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/35R18 93      11A; 22I; 24D; 57F;       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                              99B                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A
               390X          e1*2001/116*0344*.. 155 - 190 265/35R18 93  11A; 22I; 24D; 57F;            Nur bis
§22 52957*01




                                                                         99B                            e1*2001/116*0344*05;
                                                 155 - 225 225/40R18     GB6; 11A; 24J; 51G;            Touring; Limousine;
                                                                         57E                            Allradantrieb;
                                                           255/35R18     GB6; 11A; 22I; 24M;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         51G; 57F                       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                           265/35R18 93Y 11A; 22I; 24D; 57F;            721; 725; 729; 73C;
                                                                         99B                            74A
               3C            e1*2007/46*0316*..  90 - 200 235/40R18 91   11A; 21P; 24J                  bis
               392C          e1*2001/116*0346*..           245/35R18 92  57F; 68T                       e1*2007/46*0316*07;
                                                 90 - 225 225/40R18      11A; 24J; 51G; 57E;            Coupe; Heckantrieb;
                                                                         68B                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/40R18 91  11A; 21P; 24J; 57E;            12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                         689                            721; 725; 729; 73C;
                                                           255/35R18     11A; 22I; 24M; 51G;            74A
                                                                         57F; 68B
                                                           265/35R18 93  11A; 22I; 24M; 57F;
                                                                         689
               3C            e1*2007/46*0316*..  105 - 160 265/35R18 93W 11A; 22I; 24M; 57F;            bis
               392C          e1*2001/116*0346*..                         689                            e1*2007/46*0316*07;
                                                 105 - 200 235/40R18 91Y 11A; 21P; 24J                  Cabrio; Heckantrieb;
                                                           245/35R18 92Y 57F; 68T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 105 - 225 225/40R18     11A; 24J; 51G; 57E;            12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                         68B                            721; 725; 729; 73C;
                                                           235/40R18 91  11A; 21P; 24J; 57E;            74A
                                                                         689
                                                           255/35R18     11A; 22I; 24M; 51G;
                                                                         57F; 68B
                                                           265/35R18 93Y 11A; 22I; 24M; 57F;
                                                                         689



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 31

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 235/40R18 91         11A; 24J; 244; 26P;       ab
                                                                              27B; 27H; 689             e1*2007/46*0316*08;
                                                                                                        4er Coupe (F32);
                                                            245/40R18 93      11A; 241; 244; 246;       Coupe; Allradantrieb;
                                                                              247; 26B; 26N; 27B;       Heckantrieb;
                                                                              27F; 688                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/40R18 95      GA3; 11A; 244; 247;       12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                              27B; 27F; 57F             71K; 721; 725; 73C;
                                                            265/35R18 93      11A; 244; 247; 27B;       74D; 76O; 77E
                                                                              27F; 57F; 689
                                                            275/35R18 95      11A; 24D; 27B; 27F;
                                                                              57F; 688
               3C            e1*2007/46*0316*..   120 - 265 235/40R18 95      11A; 24J; 244; 26P;       ab
                                                                              27B; 27H; 689             e1*2007/46*0316*09;
                                                                                                        4er Cabrio (F33);
                                                            245/40R18 93Y     11A; 241; 244; 246;       Cabrio; Allradantrieb;
                                                                              247; 26B; 26N; 27B;       Heckantrieb;
                                                                              27F; 688                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/40R18 95      GA3; 11A; 244; 247;       12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                              27B; 27F; 57F             71K; 721; 725; 73C;
                                                            265/35R18 93Y     11A; 244; 247; 27B;       74D; 76O; 77E
§22 52957*01




                                                                              27F; 57F; 689
                                                            275/35R18 95      11A; 24D; 27B; 27F;
                                                                              57F; 688
               3C            e1*2007/46*0316*..   100 - 265 235/40R18 95      11A; 24J; 244; 26P;       4er Gran Coupe (F36);
                                                                              27B; 27H; 689             ab
                                                                                                        e1*2007/46*0316*10;
                                                            245/40R18 93W 11A; 241; 244; 246;           Allradantrieb;
                                                                          247; 26B; 26N; 27B;           Heckantrieb;
                                                                          27F; 688                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/40R18 95  GA3; 11A; 244; 247;           12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                          27B; 27F; 57F                 71K; 721; 725; 73C;
                                                            265/35R18 93W 11A; 244; 247; 27B;           74D; 76O; 77E
                                                                          27F; 57F; 689
                                                            275/35R18 95  11A; 24D; 27B; 27F;
                                                                          57F; 688

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER GRAN TURISMO REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
               GT           e1*2007/46*0215*.. 120 - 330 245/45R18 96 57E; 571                          Nur BMW 5er Gran
                                                         255/45R18 99 11A; 248                          Turismo;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; nicht
                                                                                                        Hinterachslenkung;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 744; 75I; 76O




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 31
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER GRAN TURISMO REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               GT           e1*2007/46*0215*.. 120 - 330 275/40R18 99  11A; 248; 57F; 571               Nur BMW 5er Gran
                                                         275/45R18 103 11A; 248; 57F; 680               Turismo;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; nicht
                                                                                                        Hinterachslenkung;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 744; 75I; 76B;
                                                                                                        76O

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               5K           e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 245/45R18 96         11A; 21P; 245             Nur BMW 5er Touring;
                                                         275/40R18 99         11A; 24M; 271; 57F;       Heckantrieb;
                                                                              571                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 76O; BEN
               5K            e1*2007/46*0455*..   120 - 280 245/45R18   100   11A;   21P; 245; 52J      Nur BMW 5er Touring;
§22 52957*01




                                                            245/45R18   96    11A;   21P; 245; 5IE      Allradantrieb;
                                                            245/45R18   96Y   11A;   21P; 245; 5IE      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            275/40R18   99    11A;   24M; 271; 57F;     12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                              571                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 76O; BEN
               5L            e1*2007/46*0363*..   100 - 330 245/45R18 96Y     11A; 21P; 245             Stufenheck;
                                                            275/40R18 99      GA9; 11A; 24M; 271;       Heckantrieb;
                                                                              57F                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 76O; BEN
               5L            e1*2007/46*0363*..   120 - 330 245/45R18 96Y     11A; 21P; 245             Stufenheck;
                                                            275/40R18 99      GA9; 11A; 24M; 271;       Allradantrieb;
                                                                              57F                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 76O; BEN
               560L          e1*2001/116*0230*.. 110 - 190 265/35R18 93       57F; 689                  Limousine;
                                                  110 - 270 265/35R18 93Y     5HA; 57F; 689             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            275/35R18 95      57F; 688                  12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                                        73C; 74A; 744; 76B;
                                                                                                        97H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y       11A; 22I; 24C; 24D        nur Limousine
                                                          245/40R18 93Y       11A; 22I; 24C; 24D        Allradantrieb;
                                                          255/40R18 95        11A; 21P; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24D                       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                            265/35R18 93Y     11A; 22B; 24D; 57F;       721; 725; 729; 73C;
                                                                              99B                       74A
                                                            275/35R18 95      11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                              575
               560X          e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95       11A; 24J; 24M             nur Kombi
                                                            245/40R18 93Y     11A; 22I; 24C; 24M        Allradantrieb;
                                                            255/40R18 95      11A; 21P; 22I; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24D                       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                            265/35R18 93Y     11A; 22I; 24D; 57F;       721; 725; 729; 73C;
                                                                              99B                       74A
                                                            275/35R18 95      11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                              99C

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 245/45R18 100 11A; 21P; 245; 52J               Nur BMW 5er Touring;
                                                         245/45R18 96  11A; 21P; 245; 5IE               Allradantrieb;
§22 52957*01




                                                         245/45R18 96Y 11A; 21P; 245; 5IE               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         275/40R18 99  11A; 24M; 271; 57F;              12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                       571                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 76O; BEN
               K-N1          e1*2007/46*0508*..   120 - 330 245/45R18 96      57E; 571                  Nur BMW 5er Gran
                                                            255/45R18 99      11A; 248                  Turismo;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; nicht
                                                                                                        Hinterachslenkung;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 744; 75I; 76O
               K-N1          e1*2007/46*0508*..   120 - 330 275/40R18 99      11A; 248; 57F; 571        Nur BMW 5er Gran
                                                            275/45R18 103     11A; 248; 57F; 680        Turismo;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; nicht
                                                                                                        Hinterachslenkung;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 744; 75I; 76B;
                                                                                                        76O




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 31
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
               K-N1         e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 245/45R18 96 11A; 21P; 245                     Nur BMW 5er Touring;
                                                         275/40R18 99 11A; 24M; 271; 57F;               Heckantrieb;
                                                                      571                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 76O; BEN

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 6ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/45R18      94    5HI                       Nicht Lim (Gran Coupe
                                                         245/45R18      96                              4-türig);
                                                         255/40R18      95W   11A; 248; 27I; 5HR        Allradantrieb;
                                                         255/40R18      95Y   11A; 248; 27I             Heckantrieb; Cabrio;
                                                         255/45R18      99    11A; 248; 27I             Coupe;
                                                         265/40R18      97    11A; 248; 27H; 27I;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              57F; 67G                  12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                            275/40R18 99      GA9; 11A; 248; 27B;       71K; 721; 725; 729;
                                                                              27H; 57F                  73C; 74D; 76B; 76O
               6C            e1*2007/46*0562*..   230 - 330 235/45R18   94                              Lim (Gran Coupe 4-
                                                            245/45R18   96    11A; 248                  türig); Allradantrieb;
                                                            255/40R18   95    11A; 248; 27I             Heckantrieb;
§22 52957*01




                                                            255/45R18   99    11A; 248; 27I             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/40R18   97    11A; 248; 27H; 27I;       12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                              57F; 67G                  71K; 721; 725; 729;
                                                            275/40R18 99      GA9; 11A; 244; 247;       73C; 74D; 76B; 76O
                                                                              27B; 27H; 57F

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 7er Reihe
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               701          e1*2001/116*0490*.. 155 - 300 275/45R18 103       11A; 22H; 22P; 248;       Nicht
                                                                              57F; 680                  beschussgeschütztes
                                                                                                        Fz.; nicht
                                                                                                        Hinterachslenkung;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        744; 76B; 970

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 7ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               7L           e1*2007/46*0276*.. 155 - 300 275/45R18 103        11A; 22H; 22P; 248;       Nicht
                                                                              57F; 680                  beschussgeschütztes
                                                                                                        Fz.; bis
                                                                                                        e1*2007/46*0276*09;
                                                                                                        nicht
                                                                                                        Hinterachslenkung;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        744; 76B; 970




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
§22 52957*01




                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreit e nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.02.2022
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                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/ Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
§22 52957*01




                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beac htung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.02.2022
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                      Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotfl ügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§22 52957*01




                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die F reigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbrei te nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 15 von 31
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
                    16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
§22 52957*01




                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
                    250 km/h nicht zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/45R18
                                    Hinterachse:                        275/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 16 von 31
               575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässi gen
                    Achslast von 1120kg.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
§22 52957*01




               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1420kg.
               67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/45R18
                                    Hinterachse:                        265/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               680) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/50R18
                                    Hinterachse:                        275/45R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es wird
                      empfohlen, eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleic hen Reifentyp sein.
               688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           245/40R18
                                  Hinterachse:                           275/35R18



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 17 von 31
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/40R18
                                   Hinterachse:                          265/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/40R18
§22 52957*01




                                   Hinterachse:                          255/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/40R18
                                   Hinterachse:                          245/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        225/45R18
                                   Hinterachse:                        245/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 18 von 31
               6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                    deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                    Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                    einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/40R18
                                    Hinterachse:                        255/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                    (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
§22 52957*01




                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 19 von 31
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
                    Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
                    Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
               97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               991) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         255/45R18
                                   Hinterachse:                         285/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise z u beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
§22 52957*01




                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         235/40R18
                                   Hinterachse:                         265/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               99C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/40R18
                                   Hinterachse:                          275/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               99L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                 Vorderachse:                            245/50R18


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 20 von 31
                                   Hinterachse:                          275/45R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gl eich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleic hen Reifentyp sein.
               BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
                    (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
               DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R18
                    Hinterachse: 245/35R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
§22 52957*01




                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/45R18
                    Hinterachse: 255/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GA7) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/50R18
                    Hinterachse: 255/45R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/45R18
                    Hinterachse: 275/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GB6) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R18
                    Hinterachse: 255/35R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 21 von 31
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.
               XFE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/50R18
                                   Hinterachse:                          245/45R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschl upfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XFG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/50R18
                                   Hinterachse:                          265/45R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 52957*01




                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 22 von 31


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     M3
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0377*..
                      Handelsbez.:     BMW M2, M2 Competition, M2 CS, M3, M4

                      Variante(n):     M2

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 280              y = 220                  VA
                            26P                     x = 230              y = 170                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 52957*01




                            27H                  x = 260        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 260        y = 350            30                HA
                            26N                  x = 280        y = 220             8                VA
                            26J                  x = 280        y = 220            26                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 23 von 31

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     3-V
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0559*..
                      Handelsbez.:     BMW 3ER REIHE

                      Variante(n):     ab e1*2007/46*0559*01

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 170              y = 260                  HA
                            27B                     x = 220              y = 310                  HA
                            26P                     x = 175              y = 270                  VA
                            26B                     x = 225              y = 320                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52957*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 220        y = 310             8                HA
                            27F                  x = 220        y = 310            25                HA
                            26J                  x = 225        y = 320            23                VA
                            26N                  x = 225        y = 320             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 24 von 31

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     3K
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0315*..
                      Handelsbez.:     BMW 3ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 170              y = 260                  HA
                            27B                     x = 220              y = 310                  HA
                            26P                     x = 175              y = 270                  VA
                            26B                     x = 225              y = 320                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52957*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 220        y = 310             8                HA
                            27F                  x = 220        y = 310            25                HA
                            26N                  x = 225        y = 320             8                VA
                            26J                  x = 225        y = 320            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 25 von 31

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     1C
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0277*..
                      Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE

                      Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 280        y = 370            30                HA
§22 52957*01




                            27H                  x = 280        y = 370             8                HA
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
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                                                                                                                  Seite: 26 von 31

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     X3
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0512*..
                      Handelsbez.:     BMW X-REIHE (X3, X4)

                      Variante(n):     BMW X3, BMW X4

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 330              y = 460                  HA
                            27I                     x = 280              y = 410                  HA
                            26B                     x = 350              y = 370                  VA
                            26P                     x = 300              y = 320                  VA
§22 52957*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     3C
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0316*..
                      Handelsbez.:     BMW 4ER REIHE

                       Variante(n):     ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
               Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 220              y = 310                  HA
                            27I                     x = 170              y = 260                  HA
                            26B                     x = 225              y = 320                  VA
                            26P                     x = 175              y = 270                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52957*01




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 220        y = 310            33                HA
                            27H                  x = 220        y = 310             8                HA
                            26J                  x = 225        y = 320            12                VA
                            26N                  x = 225        y = 320             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 28 von 31

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     X-N1
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0454*..
                      Handelsbez.:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 330              y = 460                  HA
                            27I                     x = 280              y = 410                  HA
                            26B                     x = 350              y = 370                  VA
                            26P                     x = 300              y = 320                  VA
§22 52957*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 29 von 31

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     3L
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0314*..
                      Handelsbez.:     BMW 3ER REIHE

                      Variante(n):     Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
               Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27I                      x = 170              y = 260                  HA
                            27B                      x = 220              y = 310                  HA
                            26P                      x = 175              y = 270                  VA
                            26B                      x = 225              y = 320                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52957*01




                                  Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                   x = 220        y = 310             8                HA
                            27F                   x = 220        y = 310            25                HA
                            26J                   x = 225        y = 320            23                VA
                            26N                   x = 225        y = 320             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 30 von 31

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     6C
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0562*..
                      Handelsbez.:     BMW 6ER REIHE

                      Variante(n):     Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig)

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 330                  HA
                            27I                     x = 250              y = 280                  HA
                            26B                     x = 300              y = 500                  VA
                            26P                     x = 290              y = 450                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52957*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 330            28                HA
                            27H                  x = 300        y = 330             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 500            10                VA
                            26N                  x = 300        y = 500             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 31 von 31

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     6C
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0562*..
                      Handelsbez.:     BMW 6ER REIHE

                      Variante(n):     Allradantrieb, Cabrio, Coupe, HA, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 250              y = 280                  HA
                            27B                     x = 300              y = 330                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 330             8                HA
§22 52957*01




                            27F                  x = 300        y = 330            28                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 9 J x 18 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 52957*01




                                        special wheels for passenger cars 9 J x 18 H2


               Genehmigungsnummer: 52957*01
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     MK9080
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 52957*01
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 52957*01




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     03.02.2022

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     19-00309-CX-GBM-01
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 52957*01
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1-5

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 52957*01




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 52957*01
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       21.02.2022
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 52957*01




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 52957*01
               Approval No.


               Ausgabedatum:        15.11.2019                 letztes Änderungsdatum: 21.02.2022
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     19-00309-CX-GBM-00                                                07.11.2019
                     19-00309-CX-GBM-01                                                03.02.2022

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
§22 52957*01




                     MK9080                                                            11.09.2019
                     MK9080                                                            20.01.2022

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes
                     See item V.5. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 52957*01

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 52957

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 52957*01




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 52957*01

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 52957*01




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.