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							             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 07.11.2019
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             Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 9 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 44
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
             I6BX                I6BX                    ohne                        72,5                   815     2300     10/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 346C; 346R; 346X; 346K; 560X; 346L; Z85
             Zubehör                                 : B250L27517
§ 22 52957




             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : X-N1; X3; (nur BMW X3, BMW X4)
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : K-N1; 3C; HY; 5L; 6C; 5K
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                       Typ : X53; X83
             Zubehör                                 : B450L28517


             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                                       120 Nm für Typ : Z85; 560X
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 07.11.2019
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                                                        140 Nm   für Typ : K-N1; X83; 3C; 5K; 5L; 6C
                                                        140 Nm   ( nur BMW X3, BMW X4 ) für Typ : X-N1; X3
                                                        140 Nm   ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3K; 3K-N1; 3L
                                                        175 Nm   für Typ : X53 erhöhtes Anzugsmoment
             Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 5er, 7er, X6
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
             HY           e1*2007/46*0323*.. 225       275/40R18              51G; 57F; 575           Nur ActiveHybrid 5;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 6AZ; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 744;
                                                                                                      76B; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
             X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 245/45R18 96          57E; 992                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        255/45R18 99          11A; 24M; 57F; 575      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                        255/45R18 99          11A; 24J; 24M           721; 725; 73C; 74A
                                                        275/40R18 99          11A; 24M; 57F; 992

             Verkaufsbezeichnung:     BMW X5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
             X53          e1*2001/116*0153*.., 135 - 235 255/55R18            51G                     erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                            e1*98/14*0153*..      255      255/55R18          51G; 52J                175 Nm; nicht für
§ 22 52957




                                                                                                      gepanzerte Fz;
                                                                                                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                      11H; 12A; 51A; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                                      73C; 74A; 740; 75I
             X53            e1*98/14*0153*..      135 - 210 255/55R18         51G                     erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                      175 Nm; nicht für
                                                                                                      gepanzerte Fz;
                                                                                                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                      11H; 12A; 51A; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                                      73C; 74A; 740

             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen Auflagen
             3K           e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 255/40R18 95            GA3; 11A; 248; 57F BMW 3er (F31) ab
                                                                                                 2012;
             3K-N1          e24*2007/46*0022*..            265/35R18 93Y 11A; 248; 27I; 57F; 689 Ab
                                                                                                 e24*2007/46*0022*03;
                                                                                                 Ab
                                                                                                 e1*2007/46*0315*06;
                                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                                 Heckantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 74D; 76B; 76O
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 13
             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             3L           e1*2007/46*0314*.. 85 - 265 255/40R18 95           11A; 248; 27I; 57F;      BMW 3er (F30) ab
                                                                             6AA                      2012;
                                                                                                      Ab
                                                                                                      e1*2007/46*0314*05;
                                                           265/35R18 93      11A; 248; 27I; 57F;      inkl. 330e
                                                                             6AA; 689                 iPerformance;
                                                                                                      Limousine; Stufenheck;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                      74D; 76B; 76O
             346C           e1*2001/116*0112*.., 77 - 170 255/35R18          10N; 11A; 22B; 22L;      Kompakt; Cabrio;
                            e1*98/14*0112*..                                 24M; 51G; 57F; 68B       Coupe; Limousine;
             346K           e1*2001/116*0167*..,                                                      Stufenheck 4-türig;
                            e1*98/14*0167*..                                                          Touring;
             346L           e1*97/27*0097*..,                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*98/14*0097*..                                                          12A; 51A; 6AZ; 71K;
             346R           e1*2001/116*0146*..,                                                      721; 725; 729; 73C;
                            e1*98/14*0146*..                                                          74A; 744; 76B
             346X           e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 255/35R18         10N; 11A; 22B; 22L;      10B; 11G; 11H; 12A;
                            e1*98/14*0144*..                                 24M; 51G; 57F; 68B       51A; 6AZ; 71K; 721;
§ 22 52957




                                                                                                      725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      76B

             Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 255/40R18 95          GA3; 11A; 248; 27I;      4er Gran Coupe (F36);
                                                                             57F                      ab
                                                                                                      e1*2007/46*0316*10;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                      74D; 76B; 76O; 77E
             3C             e1*2007/46*0316*..   100 - 265 255/40R18 95      GA3; 11A; 248; 27I;      ab
                                                                             57F                      e1*2007/46*0316*08;
                                                                                                      4er Coupe (F32);
                                                                                                      Coupe; Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                      74D; 76B; 76O; 77E
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 13
             Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 255/40R18 95          GA3; 11A; 248; 27I;      ab
                                                                             57F                      e1*2007/46*0316*09;
                                                                                                      4er Cabrio (F33);
                                                                                                      Cabrio; Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                      74D; 76B; 76O; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 265/35R18 93Y 11A; 24M; 57F; 99B              nur Limousine
                                                        275/35R18 95  11A; 24M; 57F; 575              Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 255/45R18 99                                   BMW X3; BMW X4;
                                                       275/45R18 103 11A; 248; 57F; 99L               Allradantrieb;
§ 22 52957




                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76B; 76O; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 255/45R18 99                                   BMW X3; BMW X4;
                                                       275/45R18 103 11A; 248; 57F; 99L               Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76B; 76O; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 245/35R18 88         57F; 68T                 Cabrio; Coupe;
                                                        255/35R18 90         11A; 24M; 57F; 68B       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      76B
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 275/40R18 99          57F; 571                 Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 76B; 76O
             5K             e1*2007/46*0455*..   100 - 330 275/40R18         GA9; 51G; 57F            Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 76B; 76O
             5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 330 275/40R18         GA9; 51G; 57F            Stufenheck;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 76B; 76O
             5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 275/40R18         GA9; 51G; 57F            Stufenheck;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
§ 22 52957




                                                                                                      74D; 76B; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             K-N1         e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 275/40R18             GA9; 51G; 57F            Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 76B; 76O
             K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 280 275/40R18 99      57F; 571                 Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 76B; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 275/40R18             GA9; 51G; 57F            Nicht Lim (Gran Coupe
                                                                                                      4-türig);
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb; Cabrio;
                                                                                                      Coupe;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                                      73C; 74D; 76B; 76O
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 275/40R18             GA9; 51G; 57F            Lim (Gran Coupe 4-
                                                                                                      türig); Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                                      73C; 74D; 76B; 76O

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Reifenfabrikate verwendet werden.
             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
§ 22 52957




                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§ 22 52957




                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        245/45R18
                                  Hinterachse:                        275/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          265/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
§ 22 52957




                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                 Hinterachse:                          255/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                 Hinterachse:                          245/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                  (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 07.11.2019
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                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
§ 22 52957




                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  zu überprüfen.
                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  nochmals zu überprüfen.
             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                  entnehmen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             992) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        245/45R18
                                  Hinterachse:                        275/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          265/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             99L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/50R18
                                 Hinterachse:                          275/45R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§ 22 52957




                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 225/45R18
                  Hinterachse: 255/40R18
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/45R18
                  Hinterachse: 275/40R18
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    3C
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0316*..
                    Handelsbez.:    BMW 4ER REIHE

                     Variante(n):    ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
             Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 225             y = 320                   VA
                          26P                      x = 175             y = 270                   VA
                          27B                      x = 220             y = 310                   HA
                          27I                      x = 170             y = 260                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 52957




                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 225       y = 320            12                 VA
                          26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
                          27F                   x = 220       y = 310            33                 HA
                          27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    3K
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0315*..
                    Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 175             y = 270                   VA
                          26B                      x = 225             y = 320                   VA
                          27I                      x = 170             y = 260                   HA
                          27B                      x = 220             y = 310                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
                          26J                   x = 225       y = 320            25                 VA
§ 22 52957




                          27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
                          27F                   x = 220       y = 310            25                 HA
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    3L
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0314*..
                    Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

                    Variante(n):    Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
             Stufenheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 175             y = 270                   VA
                          26B                      x = 225             y = 320                   VA
                          27I                      x = 170             y = 260                   HA
                          27B                      x = 220             y = 310                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 225       y = 320            23                 VA
§ 22 52957




                          26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
                          27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
                          27F                   x = 220       y = 310            25                 HA