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							               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 1 von 15

               Fahrzeughersteller                     : BMW, BMW AG
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 9 J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 44
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                Kennzeichnung              Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                                Rad                        Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
               I6BX             I6BX                       ohne                       72,5                     815      2300    10/19
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: MK8080 KBA: 52958 Lochkreis: 5x120 ET: 34 oder
               Radtyp: MK8080 KBA: 52958 Lochkreis: 5x120 ET: 30 oder
               Radtyp: MK8080 KBA: 52958 Lochkreis: 5x120 ET: 43
§22 52957*01




               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAT6, KAT7, KAT8




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                    Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 03.02.2022
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW, BMW AG


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu m ontieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: MK8080 KBA: 52958 Lochkreis: 5x120 ET: 34 oder
               Radtyp: MK8080 KBA: 52958 Lochkreis: 5x120 ET: 30 oder
               Radtyp: MK8080 KBA: 52958 Lochkreis: 5x120 ET: 43

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAT6, KAT7, KAT8
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 560X; 346R; 346L; 346K; Z85; 346X; 346C
               Zubehör                                    : B250L27517


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : X3; X-N1; (nur BMW X3, BMW X4)
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D
§22 52957*01




               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 5L; HY; K-N1; 5K; 6C; 3C
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : X53; X83
               Zubehör                                    : B450L28517


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm   für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                                            120 Nm   für Typ : Z85; 560X
                                                            140 Nm   für Typ : K-N1; X83; 3C; 5K; 5L; 6C
                                                            140 Nm   ( nur BMW X3, BMW X4 ) für Typ : X-N1; X3
                                                            140 Nm   ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3K; 3K-N1; 3L
                                                            175 Nm   für Typ : X53 erhöhtes Anzugsmoment




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 5er, 7er, X6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               HY           e1*2007/46*0323*.. 225       275/40R18            GA9; 57F; KAT6            Nur ActiveHybrid 5;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 6AZ; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 744;
                                                                                                        76B; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
               X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 255/45R18 99                                   BMW X3; BMW X4;
                                                         275/45R18 103 11A; 248; 57F; 99L;              Allradantrieb;
                                                                        KAT6; KAT7; KAT8                Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76B; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X3, X4)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 255/45R18 99                                   BMW X3; BMW X4;
                                                         275/45R18 103        11A; 248; 57F; 99L;       Allradantrieb;
                                                                              KAT6; KAT7; KAT8          Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 52957*01




                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76B; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 245/45R18     96    57E; 992                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/45R18     99    11A; 24M; 57F; 588        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                          255/45R18     99    11A; 24J; 24M; 588        721; 725; 73C; 74A
                                                          275/40R18     99    11A; 24M; 57F; 992

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               X53          e1*2001/116*0153*.., 135 - 235 255/55R18          51G                       erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                             e1*98/14*0153*..     255       255/55R18         51G; 52J                  175 Nm; nicht für
                                                                                                        gepanzerte Fz;
                                                                                                        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                        11H; 12A; 51A; 6AZ;
                                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                                        73C; 74A; 740; 75I
               X53           e1*98/14*0153*..     135 - 210 255/55R18         51G                       erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                                        175 Nm; nicht für
                                                                                                        gepanzerte Fz;
                                                                                                        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                        11H; 12A; 51A; 6AZ;
                                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                                        73C; 74A; 740




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 15
               Verkaufsbezeichnung:     BMW Z4/Z REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen   Auflagen
               Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 245/35R18 88        57F; 68T; KAT7; KAT8 Cabrio; Coupe;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/35R18 90      11A; 24M; 57F; 68B;  12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                              KAT7; KAT8           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                   76B

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 265 255/40R18 95         GA3; 11A; 248; 57F;       BMW 3er (F31) ab
               3K-N1        e24*2007/46*0022*..                               KAT7                      2012;
                                                                                                        Ab
                                                            265/35R18 93Y     11A; 248; 27I; 57F;       e24*2007/46*0022*03;
                                                                              689; KAT7                 Ab
                                                                                                        e1*2007/46*0315*06;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 76O
               3L            e1*2007/46*0314*..   85 - 265 255/40R18 95       11A; 248; 27I; 57F;       BMW 3er (F30) ab
                                                                              6AA                       2012;
§22 52957*01




                                                                                                        Ab
                                                                                                        e1*2007/46*0314*05;
                                                            265/35R18 93      11A; 248; 27I; 57F;       inkl. 330e
                                                                              6AA; 689; KAT7            iPerformance;
                                                                                                        Limousine; Stufenheck;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 76O
               346C          e1*2001/116*0112*.., 77 - 170 255/35R18          10N; 11A; 22B; 22L;       Kompakt; Cabrio;
               346K          e1*98/14*0112*..                                 24M; 51G; 57F; 68B;       Coupe; Limousine;
                             e1*2001/116*0167*..,                             KAT8                      Stufenheck 4-türig;
                             e1*98/14*0167*..                                                           Touring;
               346L          e1*97/27*0097*..,                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*98/14*0097*..                                                           12A; 51A; 6AZ; 71K;
               346R          e1*2001/116*0146*..,                                                       721; 725; 729; 73C;
                             e1*98/14*0146*..                                                           74A; 744; 76B
               346X          e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 255/35R18         10N; 11A; 22B; 22L;       10B; 11G; 11H; 12A;
                             e1*98/14*0144*..                                 24M; 51G; 57F; 68B;       51A; 6AZ; 71K; 721;
                                                                              KAT6; KAT7; KAT8          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        76B




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 15
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 255/40R18 95         GA3; 11A; 248; 27I;       4er Gran Coupe (F36);
                                                                              57F; KAT7                 ab
                                                                                                        e1*2007/46*0316*10;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 76O; 77E
               3C            e1*2007/46*0316*..   120 - 265 255/40R18 95      GA3; 11A; 248; 27I;       ab
                                                                              57F; KAT7                 e1*2007/46*0316*09;
                                                                                                        4er Cabrio (F33);
                                                                                                        Cabrio; Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 76O; 77E
               3C            e1*2007/46*0316*..   100 - 265 255/40R18 95      GA3; 11A; 248; 27I;       ab
                                                                              57F; KAT7                 e1*2007/46*0316*08;
                                                                                                        4er Coupe (F32);
                                                                                                        Coupe; Allradantrieb;
§22 52957*01




                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               5K           e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 275/40R18            GA9; 51G; 57F; KAT6       Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 76O
               5K            e1*2007/46*0455*..   120 - 280 275/40R18 99      57F; 571; KAT6            Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 76O
               5L            e1*2007/46*0363*..   120 - 330 275/40R18         GA9; 51G; 57F; KAT6       Stufenheck;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 76O




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 15
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               5L           e1*2007/46*0363*.. 100 - 330 275/40R18            GA9; 51G; 57F; KAT6       Stufenheck;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 76O
               560X          e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 265/35R18 93Y      11A; 24M; 57F; 99B;       nur Limousine
                                                                              KAT6; KAT7; KAT8          Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            275/35R18 95      11A; 24M; 57F; 575        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 76B

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
               K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 275/40R18 99 57F; 571; KAT6                    Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 76O
               K-N1          e1*2007/46*0508*..   100 - 330 275/40R18         GA9; 51G; 57F; KAT6       Nur BMW 5er Touring;
§22 52957*01




                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 6ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 275/40R18            GA9; 51G; 57F; KAT6       Lim (Gran Coupe 4-
                                                                                                        türig); Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                                        73C; 74D; 76B; 76O
               6C            e1*2007/46*0562*..   230 - 330 275/40R18         GA9; 51G; 57F; KAT6       Nicht Lim (Gran Coupe
                                                                                                        4-türig);
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Cabrio;
                                                                                                        Coupe;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                                        73C; 74D; 76B; 76O


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 15
                      nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                      der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                      Abrollumfanges.
               10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                    Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Reifenfabrikate verwendet werden.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
§22 52957*01




                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, d aß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kot flügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 15
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferl egung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens ), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maxim al möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
§22 52957*01




                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/45R18
                                    Hinterachse:                        275/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 15
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               588) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         255/45R18
                                   Hinterachse:                         285/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/40R18
                                   Hinterachse:                          265/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§22 52957*01




                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         225/40R18
                                   Hinterachse:                         255/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise z u beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         225/40R18
                                   Hinterachse:                         245/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 15
               6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                    deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                    Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                    einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                    (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) ent sprechen.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsys tem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
§22 52957*01




                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               992) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/45R18
                                   Hinterachse:                          275/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         235/40R18
                                   Hinterachse:                         265/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§22 52957*01




                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               99L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/50R18
                                   Hinterachse:                          275/45R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/45R18
                    Hinterachse: 255/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/45R18



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 15
                     Hinterachse: 275/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               KAT6) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse MK8080 KBA: 52958 Lochkreis 5x120 ET: 30
               KAT7) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse MK8080 KBA: 52958 Lochkreis 5x120 ET: 34
               KAT8) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse MK8080 KBA: 52958 Lochkreis 5x120 ET: 43
§22 52957*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 15


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     3K
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0315*..
                      Handelsbez.:     BMW 3ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 170              y = 260                  HA
                            27B                     x = 220              y = 310                  HA
                            26P                     x = 175              y = 270                  VA
                            26B                     x = 225              y = 320                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52957*01




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 220        y = 310             8                HA
                            27F                  x = 220        y = 310            25                HA
                            26N                  x = 225        y = 320             8                VA
                            26J                  x = 225        y = 320            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 14 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     3L
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0314*..
                      Handelsbez.:     BMW 3ER REIHE

                      Variante(n):     Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
               Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27I                      x = 170              y = 260                  HA
                            27B                      x = 220              y = 310                  HA
                            26P                      x = 175              y = 270                  VA
                            26B                      x = 225              y = 320                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52957*01




                                  Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                   x = 220        y = 310             8                HA
                            27F                   x = 220        y = 310            25                HA
                            26J                   x = 225        y = 320            23                VA
                            26N                   x = 225        y = 320             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 15 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     3C
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0316*..
                      Handelsbez.:     BMW 4ER REIHE

                       Variante(n):     ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
               Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 220              y = 310                  HA
                            27I                     x = 170              y = 260                  HA
                            26B                     x = 225              y = 320                  VA
                            26P                     x = 175              y = 270                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52957*01




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 220        y = 310            33                HA
                            27H                  x = 220        y = 310             8                HA
                            26J                  x = 225        y = 320            12                VA
                            26N                  x = 225        y = 320             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 9 J x 18 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 52957*01




                                        special wheels for passenger cars 9 J x 18 H2


               Genehmigungsnummer: 52957*01
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     MK9080
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 52957*01
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 52957*01




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     03.02.2022

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     19-00309-CX-GBM-01
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 52957*01
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1-5

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 52957*01




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 52957*01
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       21.02.2022
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 52957*01




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 52957*01
               Approval No.


               Ausgabedatum:        15.11.2019                 letztes Änderungsdatum: 21.02.2022
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     19-00309-CX-GBM-00                                                07.11.2019
                     19-00309-CX-GBM-01                                                03.02.2022

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
§22 52957*01




                     MK9080                                                            11.09.2019
                     MK9080                                                            20.01.2022

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes
                     See item V.5. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 52957*01

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 52957

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 52957*01




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 52957*01

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 52957*01




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.