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							Gutachten 18-00375-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52301
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: ND8521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.06.2020
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Fahrzeughersteller                     : FORD, JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND
                                         ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO CAR
                                         CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 21 H2            Einpreßtiefe (mm)       : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung          Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                    Zentrierring                                     (kg)     (mm)      datum
GD2Y                GD2Y                   ohne                        63,4                   1000     2450     09/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : FORD
Befestigungsteile                      : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 135 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FORD KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
DFK          e13*2007/46*2188*.. 88 - 140 245/40R21 100          11A; 27I                  Allradantrieb;
                                          255/40R21 102          11A; 248; 27I             Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74D; 74H

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                         LIMITED (GB)
Befestigungsteile                      : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : NNA
Zubehör                                : N250519-C


Befestigungsteile                      : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : LZ (Kegelbund lose)
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D
Gutachten 18-00375-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52301
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: ND8521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.06.2020
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Befestigungsteile                      : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : LC (SERIE Kegelbund lose)
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                      : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : DF; LY; DC; DH
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 125 Nm für Typ : DC; DH
                                         133 Nm für Typ : DF; LC; LZ
                                         140 Nm für Typ : LY
                                         160 Nm für Typ : NNA erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
LC           e11*2007/46*1659*.., 110 - 213 245/40R21 100                               10B; 11B; 11G; 11H;
               e5*2007/46*1058*..                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:     Jaguar E-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen           Auflagen
DF           e11*2007/46*4161*.., 110 - 221 245/40R21 100                               10B; 11B; 11G; 11H;
             e5*2007/46*1050*..             245/45R21 104Y                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
DC           e11*2007/46*3324*.., 120 - 280 265/45R21 104                               Allradantrieb;
             e5*2007/46*1047*..             275/45R21 110                               Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 74H; 771

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR I-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
DH           e11*2007/46*4311*.., 172  255/40R21 102                                    Allradantrieb;
             e5*2007/46*1052*..        265/45R21 104                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XJ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
NNA          e11*2007/46*0089*.., 177 - 250 245/35R21 96         11A; 26N; 26P; 57E;    erhöhtes
               e5*2007/46*1005*..                                58D                    Anzugsmoment
                                                                                        160 Nm; Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb; nicht
                                                                                        für gepanzerte Fz;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                        71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                        74H; 740; 76A; 978
Gutachten 18-00375-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52301
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: ND8521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Evoque
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
LZ           e5*2007/46*0076*.. 110 - 221 245/45R21                                     Range Rover Evoque;
                                          104W
                                          255/35R21 98                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/40R21 102                                 12A; 51A; 71K; 723;
                                          255/45R21 102                                 73C; 74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Velar
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
LY           e11*2007/46*3954*.., 132 - 405 265/45R21 104                               Allradantrieb;
             e5*2007/46*1057*..             275/45R21 110                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 74H

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile                      : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 133 Nm
Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
LV           e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 245/35R21 96                                 Cabrio; Kombi; Coupe;
                                           245/40R21 100                                2-türig; 4-türig;
                                           255/40R21 102                                Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                        74H

Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER EVOQUE VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
LV-A         e3*2007/46*0221*.. 110 - 213 245/35R21 96                                  Cabrio; Kombi; Coupe;
                                          245/40R21 100                                 2-türig; 4-türig;
                                          255/40R21 102                                 Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                        74H

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 18-00375-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52301
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: ND8521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.06.2020
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Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : Z (Kegelbund lose)
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : U; Z; X; P
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     S60, V60, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
Z            e4*2007/46*1315*..  110 - 240 245/30R21 91          11A; 245; 26P          V60;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 74H; 77E;
                                                                                        863
Z              e4*2007/46*1315*..   110 - 186 245/35R21 96       11A; 241; 246; 248;    V60 CROSS
                                                                 26J; 27H               COUNTRY;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/30R21 93        11A; 24C; 244; 247;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 26J; 27H               73C; 74D; 74H; 77E

Verkaufsbezeichnung:     S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
P            e4*2007/46*1067*..  120 - 240 245/35R21 96   11A; 245               V90 Cross Country;
                                           245/40R21 100 11A; 245                Allradantrieb;
                                           255/35R21 98   11A; 245; 248; 26P;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          27H                    12A; 51A; 71K; 723;
                                           255/40R21 102 11A; 245; 248; 26P;     73C; 74D; 74H; 77E
                                                          27H
P            e4*2007/46*1067*..  110 - 240 245/35R21 96   11A; 26P               nicht Cross Country;
                                                                                 Kombi; Limousine;
                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                 73C; 74D; 74H; 77E

Verkaufsbezeichnung:     XC40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
X            e9*2007/46*3146*..     95 - 184 245/40R21 100       11A; 245; 26P          XC40; nicht Hybrid;
                                             255/40R21 102       11A; 24J; 248; 26P     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 74H; 77E
Gutachten 18-00375-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52301
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: ND8521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     XC60, XC60 T8 Twin Engine
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
U            e4*2007/46*1220*.. 223 - 235 245/40R21 100                                 XC60 T8 Twin Engine;
                                          255/40R21 102        11A; 245                 Niveauregulierung;
                                                                                        Luftfederung;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 74H; 77E
U              e4*2007/46*1220*..   110 - 240 245/40R21 100                             XC60; nicht Hybrid;
                                              255/40R21 102    11A; 245                 Niveauregulierung;
                                                                                        Luftfederung;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 74H; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 18-00375-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52301
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: ND8521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 18-00375-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52301
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: ND8521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.06.2020
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
58D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         245/35R21
                     Hinterachse:                         275/30R21
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
Gutachten 18-00375-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52301
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: ND8521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
     Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
863) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsanlagen des Herstellers
     "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig.
978) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
     Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer/gleich der des
     Sonderrades der Hinterachse sein muß.
Gutachten 18-00375-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52301
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: ND8521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    DFK
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*2188*..
       Handelsbez.:    FORD KUGA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 350            y = 270                   VA
             26B                     x = 400            y = 320                   VA
             27I                     x = 350            y = 380                   HA
             27B                     x = 400            y = 430                   HA
Gutachten 18-00375-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52301
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: ND8521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    NNA
       Genehm.Nr.:     e5*2007/46*1005*..
       Handelsbez.:    JAGUAR XJ

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 180            y = 250                   VA
             26B                     x = 230            y = 300                   VA
             27I                     x = 230            y = 230                   HA
             27B                     x = 280            y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 230       y = 300            8                VA
             26J                   x = 230       y = 300           27                VA
             27H                   x = 280       y = 280            8                HA
             27F                   x = 280       y = 280           16                HA
Gutachten 18-00375-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52301
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: ND8521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    NNA
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0089*..
       Handelsbez.:    JAGUAR XJ

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 180            y = 250                   VA
             26B                     x = 230            y = 300                   VA
             27I                     x = 230            y = 230                   HA
             27B                     x = 280            y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 230       y = 300            8                VA
             26J                   x = 230       y = 300           27                VA
             27H                   x = 280       y = 280            8                HA
             27F                   x = 280       y = 280           16                HA
Gutachten 18-00375-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52301
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: ND8521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    X
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3146*..
       Handelsbez.:    XC40

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27I                     x = 200            y = 200                   HA
             26P                     x = 150            y = 200                   VA
             26B                     x = 200            y = 250                   VA
             27B                     x = 250            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 200       y = 250            8                VA
             26J                   x = 200       y = 250           25                VA
             27H                   x = 250       y = 250            8                HA
             27F                   x = 250       y = 250           15                HA
Gutachten 18-00375-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52301
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: ND8521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    P
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1067*..
       Handelsbez.:    S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             21B                     x = 270            y = 270                   VA
             22I                     x = 190            y = 350                   HA
             21P                     x = 220            y = 220                   VA
             22B                     x = 240            y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             21N                   x = 270       y = 270            8                VA
             21J                   x = 270       y = 270           10                VA
             22H                   x = 240       y = 400            8                HA
             22F                   x = 240       y = 400           20                HA
Gutachten 18-00375-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52301
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: ND8521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    P
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1067*..
       Handelsbez.:    S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 240            y = 280                   VA
             26P                     x = 190            y = 230                   VA
             27P                     x = 190            y = 220                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 240       y = 280            8                VA
             26J                   x = 240       y = 280           27                VA
             27H                   x = 240       y = 270            8                HA
             27F                   x = 240       y = 270           13                HA
Gutachten 18-00375-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52301
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: ND8521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    Z
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1315*..
       Handelsbez.:    S60, V60, V60 Cross Country

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 335            y = 270                   VA
             27B                     x = 330            y = 320                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 335       y = 270            8                VA
             26J                   x = 335       y = 270           30                VA
             27H                   x = 330       y = 320            8                HA
             27F                   x = 330       y = 320           30                HA
Gutachten 18-00375-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52301
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: ND8521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    Z
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1315*..
       Handelsbez.:    S60, V60, V60 Cross Country

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             26P                     x = 200            y = 200                   VA
             27B                     x = 250            y = 300                   HA
             27I                     x = 200            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           30                VA
             26N                   x = 250       y = 250            8                VA
             27F                   x = 250       y = 300           30                HA
             27H                   x = 250       y = 250            8                HA