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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                              National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 8,5 J x 21 H2

                   issued by:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 52301




                                      special wheels for passenger cars 8,5 J x 21 H2


             Genehmigungsnummer: 52301                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   Entfällt
                   Not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   ND8521
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Genehmigungsnummer: 52301                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 52301




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   On the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                   DE-80686 München

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   19.10.2018

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0324-18-MURD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Genehmigungsnummer: 52301                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-3

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 52301




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   Siehe Prüfbericht
                   See test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                       4

             Genehmigungsnummer: 52301                       Erweiterung: --
             Approval number:                                Extension:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   Entfällt
                   Not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        29.10.2018
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 52301




             17.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                   Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                   erhältlich ist.
                   Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                   competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.

                   Anlagen:
                   Enclosures:
                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                   According to index
             Gutachten 366-0324-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52301
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: ND8521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
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             Fahrzeughersteller                      : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                                       LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO CAR
                                                       CORPORATION
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 21 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 42
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
             GD2Y                GD2Y                    ohne                        63,4                  1000     2450     09/18
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                                       LIMITED (GB)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 52301




                                                       für Typ : NNA
             Zubehör                                 : N250519-C
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : LC; (SERIE Kegelbund lose)
             Zubehör                                 : Serie s. Aufl. 74D
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LY; DF; DC
             Zubehör                                 : Serie s. Aufl. 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm für Typ : DC
                                                       133 Nm für Typ : DF; LC
                                                       140 Nm für Typ : LY
                                                       160 Nm für Typ : NNA erhöhtes Anzugsmoment
             Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY SPORT
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             LC           e11*2007/46*1659*.. 110 - 213 245/40R21 100                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74H

             Verkaufsbezeichnung:     Jaguar E-PACE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
             DF           e11*2007/46*4161*.. 110 - 221 245/40R21 100                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/45R21 104Y                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74H
             Gutachten 366-0324-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52301
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: ND8521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             DC           e11*2007/46*3324*.. 120 - 280 265/45R21 104                                 Allradantrieb;
                                                        275/45R21 110                                 Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74D; 74H; 771

             Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XJ
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             NNA          e11*2007/46*0089*.. 177 - 250 245/35R21 96         11A; 26N; 26P; 57E;      erhöhtes
                                                                             58D                      Anzugsmoment
                                                                                                      160 Nm; Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb; nicht
                                                                                                      für gepanzerte Fz;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                                      723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                      740; 76A; 978

             Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Velar
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             LY           e11*2007/46*3954*.. 132 - 280 265/45R21 104                                 Allradantrieb;
                                                        275/45R21 110                                 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52301




                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74D; 74H

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : LAND ROVER (GB)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : Serie s. Aufl. 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 133 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER EVOQUE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             LV           e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 245/35R21 96                                  Cabrio; Kombi; Coupe;
                                                        245/40R21 100                                 2-türig; 4-türig;
                                                        255/40R21 102                                 Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      74H

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Gutachten 366-0324-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52301
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: ND8521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
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             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : Serie s. Aufl. 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     S90, V90, V90 Cross Country
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
             P            e4*2007/46*1067*..  140 - 235 245/35R21 96     11A; 245                     V90 Cross Country;
                                                        245/40R21 100    11A; 245                     Allradantrieb;
                                                        255/35R21 98     11A; 245; 248; 26P;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         27H                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                           255/40R21 102 11A; 245; 248; 26P;          73C; 74D; 74H; 77E
                                                                         27H
             P              e4*2007/46*1067*..   110 - 235 245/35R21 96  11A; 26P                     nicht Cross Country;
                                                                                                      Kombi; Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74D; 74H; 77E
§ 22 52301




             Verkaufsbezeichnung:     V60
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             Z            e4*2007/46*1315*..     110 - 240 245/30R21 91      11A; 245; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74D; 74H; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     XC40
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
             X            e9*2007/46*3146*..     110 - 184 245/40R21 100 11A; 245; 26P                XC40;
                                                           255/40R21 102 11A; 24J; 248; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74D; 74H; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     XC60, XC60 T8 Twin Engine
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             U            e4*2007/46*1220*.. 235     245/40R21 100                                    XC60 T8 Twin Engine;
                                                     255/40R21 102 11A; 245                           Niveauregulierung;
                                                                                                      Luftfederung;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74D; 74H; 77E
             U              e4*2007/46*1220*..   110 - 235 245/40R21 100                              XC60; nicht Hybrid;
                                                           255/40R21 102 11A; 245                     Niveauregulierung;
                                                                                                      Luftfederung;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74D; 74H; 77E
             Gutachten 366-0324-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52301
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: ND8521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
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             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
§ 22 52301




                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             Gutachten 366-0324-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52301
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: ND8521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
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             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
§ 22 52301




             58D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                 Vorderachse:                         245/35R21
                                 Hinterachse:                         275/30R21
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             Gutachten 366-0324-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52301
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: ND8521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
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             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  zu überprüfen.
                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  nochmals zu überprüfen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
             771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
                  Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
§ 22 52301




             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             978) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig. Die Maulweite des
                  Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                  Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer/gleich der des
                  Sonderrades der Hinterachse sein muß.
             Gutachten 366-0324-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52301
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: ND8521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     JAGUAR
                    Fahrzeugtyp:    NNA
                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0089*..
                    Handelsbez.:    JAGUAR XJ

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 180             y = 250                   VA
                          26B                      x = 230             y = 300                   VA
                          27I                      x = 230             y = 230                   HA
                          27B                      x = 280             y = 280                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 52301




                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 230       y = 300             8                 VA
                          26J                   x = 230       y = 300            27                 VA
                          27H                   x = 280       y = 280             8                 HA
                          27F                   x = 280       y = 280            16                 HA
             Gutachten 366-0324-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52301
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: ND8521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     VOLVO
                    Fahrzeugtyp:    P
                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1067*..
                    Handelsbez.:    S90, V90, V90 Cross Country

                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 240             y = 280                   VA
                          26P                      x = 190             y = 230                   VA
                          27P                      x = 190             y = 220                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 240       y = 280             8                 VA
                          26J                   x = 240       y = 280            27                 VA
                          27H                   x = 240       y = 270             8                 HA
§ 22 52301




                          27F                   x = 240       y = 270            13                 HA
             Gutachten 366-0324-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52301
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: ND8521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     VOLVO
                    Fahrzeugtyp:    X
                    Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3146*..
                    Handelsbez.:    XC40

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27I                      x = 200             y = 200                   HA
                          26P                      x = 150             y = 200                   VA
                          26B                      x = 200             y = 250                   VA
                          27B                      x = 250             y = 250                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 200       y = 250             8                 VA
                          26J                   x = 200       y = 250            25                 VA
§ 22 52301




                          27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
                          27F                   x = 250       y = 250            15                 HA
             Gutachten 366-0324-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52301
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: ND8521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     VOLVO
                    Fahrzeugtyp:    Z
                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1315*..
                    Handelsbez.:    V60

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                          27I                      x = 200             y = 250                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
§ 22 52301




                          27F                   x = 250       y = 300            30                 HA
                          27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
             Gutachten 366-0324-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52301
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: ND8521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     VOLVO
                    Fahrzeugtyp:    P
                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1067*..
                    Handelsbez.:    S90, V90, V90 Cross Country

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          21B                      x = 270             y = 270                   VA
                          22I                      x = 190             y = 350                   HA
                          21P                      x = 220             y = 220                   VA
                          22B                      x = 240             y = 400                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          21N                   x = 270       y = 270             8                 VA
                          21J                   x = 270       y = 270            10                 VA
§ 22 52301




                          22H                   x = 240       y = 400             8                 HA
                          22F                   x = 240       y = 400            20                 HA