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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 6 J x 15 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 50712*01




                                         special wheels for passenger cars 6 J x 15 H2


                Nummer der Genehmigung: 50712                    Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                     Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      4M6050
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 50712                     Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 50712*01




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
                      DE-67245 Lambsheim

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      18.12.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      55809015 (2. Ausfertigung)
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 50712                    Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 20                                                 2. Ausfertigung
                      21 - 24                                                1. Ausfertigung

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 50712*01




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                       Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                       The indications given in the above mentioned test report including its
                       annexes shall apply.

                       Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                       2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                       von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                       wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                       The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                       2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                       are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                       essential systems - are met.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 50712                      Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                       Extension No.:

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      weitere Ausführungen kommen hinzu
                      further versions are added

                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        05.01.2018
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 50712*01




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50712 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55809015 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0J x 15H2 Typ 4M6050
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                         Seite 1 von 4

                Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                Via C. Colombo
                                                I-25013 Carpenedolo (BS)
                                                QM-Nr.: 01 06 007

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
                Modell                          MILANO
                Typ                             4M6050
                Radgröße                        6,0J x 15H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
                CH2Y         4M6050/CH2Y / ohne Ring              4/100/60,1          38         500    2100

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      50712
                Herstellerzeichen               MAK
                Radtyp und Ausführung           4M6050...(s.o)
                Radgröße                        6,0J x 15H2
§ 22 50712*01




                Einpresstiefe                   ET...(sw.o)
                Herkunftsmerkmal                Made in Italy
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.    Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                       Befestigungsmittel
                S02    Serienschraube          Kegel 60°   105                       24                 O.E
                       M12x1,5

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Renault
                                                Smart / Daimler

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50712 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55809015 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0J x 15H2 Typ 4M6050
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                       Seite 2 von 4


                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Renault Twingo (III)   51, 52, 66    185/60R15     R03                                   A12 A14 A18
                AH                     51, 52, 66    195/55R15     R03                                   TV5 Vn2 Y85
                e2*2007/46*0457*..                                                                       HA2 S02
                Smart forfour          45, 52, 66    185/55R15     R03                                   A12 A14 A18
                451                    45, 52, 66    185/60R15     R03                                   TV5 Vn2 Y85
                e1*2001/116*           45, 52, 66    195/55R15     A01 K2b R03                           HA2 S02
                0413*23-..             45, 52, 66    195/55R15     K2h R03
                (FIN: WME453...)       45, 52, 66    205/50R15     A01 K2b K6g K6j R03
                                       45, 52, 66    205/55R15     A01 K2b K6g K6j R03
                Smart fortwo           45, 52, 66    185/55R15     A01 K2b R03                           A12 A14 A18
                451                    45, 52, 66    185/55R15     K2h R03                               Cbo Cpe TV5
                e1*2001/116*           45, 52, 66    185/60R15     A01 K2b R03                           Vn2 HA2 S02
                0413*22-..             45, 52, 66    185/60R15     K2h R03
                (FIN: WME453...)       45, 52, 66    195/55R15     A01 K2b R03
                                       45, 52, 66    195/55R15     K2h R03
                                       45, 52, 66    205/50R15     A01 K2b R03
                                       45, 52, 66    205/55R15     A01 K2b R03
§ 22 50712*01




                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50712 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55809015 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0J x 15H2 Typ 4M6050
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 3 von 4

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§ 22 50712*01




                Cabrio-Limousine, Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Coupé.

                HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
                zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 18, Gutachten Nummer 55808915, Ausfertigung 1
                (RADTYP 4M5550) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
                Auflagen und Hinweise.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
                Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

                K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
                umzulegen.

                R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50712 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55809015 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0J x 15H2 Typ 4M6050
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                          Seite 4 von 4

                TV5    Folgende Reifenkombinationen an Vorder- und Hinterachse sind, sofern die Reifengrößen in
                der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                          Vorderachse   Hinterachse

                Nr.   1   165/60R15     185/55R15
                Nr.   2   165/65R15     185/60R15, 195/55R15
                Nr.   3   175/60R15     195/55R15, 205/50R15
                Nr.   4   185/55R15     205/50R15
                Nr.   5   185/60R15     205/55R15

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
                die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

                Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
                Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

                Prüfort und Prüfdatum
§ 22 50712*01




                Die Verwendungsprüfung fand am 21. November 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2017.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 21. November 2017




                Schmidt                                                                        00283384.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim