Gutachten 366-0321-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50713 ANLAGE: 1 Radtyp: 4M6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller : CITROEN, FIAT, FORD, PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 98/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 98430581/AAX 4M6560/AAX PCD98 ohne 58,1 575 2040 07/15 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm Verkaufsbezeichnung: CITROEN NEMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e3*2001/116*0273*.., 50 - 55 195/50R16 84 11A; 24C; 24D Pkw geschlossen; Lkw e3*2007/46*0013*.. 195/55R16 87 11A; 24C; 24D geschl.Kasten (Serie); 225L N130 205/45R16 83 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 205/50R16 87 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 744 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 167; ALFA ROMEO 930; FA; LANCIA 836; 159; 167; 175; 178; 182; 185; 186; 225; 225L; 312; 839; 843; 930 100 Nm für Typ : 169; 183; 192; 198; 312; 323; 350 Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 145/146 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ALFA G731 66 - 95 205/45R16-83 11A; 22B; 22F; 24C; 3-türig; 5-türig; ROMEO 24D; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 930 12A; 51A; 71K; 721; 930 e3*96/27*0029*.. 725; 73C; 74A; 74H; FF0 ALFA G731 103 - 114 195/50R16 11A; 22B; 22F; 24D; 3-türig; 5-türig; ROMEO 24J; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 930 195/50R16-84 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721; 930 e3*96/27*0029*.. 24J 725; 73C; 74A; 74H; 205/45R16 11A; 22B; 22F; 24D; FF0 24J; 631 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50713 ANLAGE: 1 Radtyp: 4M6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 155 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ALFA F737/1 137 205/45R16 11A; 21B; 21L; 22B; Allradantrieb; bis ROMEO 22G; 24J; 63H Nachtrag 3; 167 205/45R16 87W nur bis 1030 kg zul. 10B; 11B; 11G; 11H; Achslast; 11A; 21B; 12A; 51A; 71K; 721; 21L; 22B; 22G; 24J; 725; 73C; 74A; 74H; 5ET FES ALFA F737/1 66 - 93 205/45R16-83 NICHT für 2.5 TD Frontantrieb; bis ROMEO (92kW); 11A; 21B; 22B; Nachtrag 3; 167 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 92 205/45R16-87 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; Reinf 24M 725; 73C; 74A; 74H; 104 205/45R16 11A; 21B; 22B; 24J; FES 24M; 631 120 - 121 205/45R16 FFN; 11A; 21B; 22B; 24J; 24M ALFA F737 77 - 95 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; ROMEO 24M 12A; 51A; 71K; 721; 167 106 205/45R16 11A; 21B; 22B; 24J; 725; 73C; 74A; 74H; 167 F737 24M; 631 FES 121 205/45R16 FFN; 11A; 21B; 22B; 24J; 24M ALFA F737 140 205/45R16 FFN; 11A; 21B; 21L; Einzelbereifung; ROMEO 22B; 22G; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 167 12A; 51A; 71K; 721; 167 F737 725; 73C; 74A; 74H; FES ALFA F737/1 66 205/45R16-83 11A; 21B; 22B Frontantrieb; ab ROMEO 85 - 120 205/45R16 11A; 21B; 22B; 51G Nachtrag 4 der F737/1; 167 10B; 11B; 11G; 11H; 167 e3*95/54*0011*.. 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; FFM Verkaufsbezeichnung: FIAT BARCHETTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 183 e3*95/54*0005*.., 96 205/45R16-83 10B; 11B; 11G; 11H; G954 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; FFM Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVA, BRAVO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 182 e3*96/27*0019*.., 55 - 83 205/45R16-83 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; G983 22G; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50713 ANLAGE: 1 Radtyp: 4M6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 198 e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 205/55R16 91 Schrägheck; 215/55R16 93 Frontantrieb; 225/50R16 92 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 76T; 76U Verkaufsbezeichnung: FIAT COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FA e3*92/53*0002*.. 102 205/50R16-86 11A; 21L 10B; 11B; 11G; 11H; 140 205/50R16 51G 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; FES 175 e3*93/81*0001*.., 96 - 108 205/50R16-87 11A; 21L 10B; 11B; 11G; 11H; e3*95/54*0008*.., 140 - 162 205/50R16 51G 12A; 51A; 71K; 721; G730 725; 73C; 74A; 74H; FES Verkaufsbezeichnung: FIAT FIORINO, QUBO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 225 e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 195/50R16 84 11A; 24C; 24D Pkw geschlossen; Lkw e3*2007/46*0011*.. 195/55R16 87 11A; 24C; 24D geschl.Kasten (Serie); 225L N157 205/45R16 83 11A; 24J; 24M; 5DW Frontantrieb; 205/50R16 87 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 744; 76Q Verkaufsbezeichnung: FIAT IDEA, MUSA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 350 e3*2001/116*0153*.. 51 - 70 205/45R16 83 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 51 - 74 195/50R16 84 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 205/45R16 87 11A; 24M 725; 73C; 74A; 74H 205/50R16 87 11A; 24M Verkaufsbezeichnung: FIAT LINEA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 323 e3*2001/116*0260*.. 57 - 94 195/50R16 84 11A; 24J; 24M; 5EA Stufenheck; 195/55R16 87 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 205/50R16 87 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 76U Verkaufsbezeichnung: FIAT MAREA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 185 e3*93/81*0003*.., 55 - 83 205/45R16-87 11A; 22B; 24C; 24D Pkw geschlossen; e3*95/54*0003*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50713 ANLAGE: 1 Radtyp: 4M6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 Verkaufsbezeichnung: FIAT MULTIPLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 186 e3*96/79*0042*.. 76 - 77 195/55R16 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 76U Verkaufsbezeichnung: FIAT PALIO WEEKEND Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 178 e3*96/27*0033*.. 51 - 74 195/45R16 84 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 195/50R16 84 11A; 22B; 22F; 24C; 725; 73C; 74A; 74H 24D; 367; 54A 205/45R16 83 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 367 Verkaufsbezeichnung: FIAT PANDA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 169 e3*2001/116*0151*.. 73 - 74 195/40R16 76 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H 169 e3*2001/116*0151*.. 44 - 55 195/45R16 80 Nicht FIAT Panda 4x4 Cross; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H 169 e3*2001/116*0151*.. 38 - 55 195/40R16 76 FGR; 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 51 - 55 195/40R16 76 Dieselmotor; 11A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: FIAT STILO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 192 e3*98/14*0089*.. 59 - 125 205/55R16 11A; 21B; 22B; 22L; Kombi; Limousine; 24J; 24M; 51G Schrägheck 2-türig; 215/55R16 93 11A; 21B; 22B; 22K; Schrägheck 4-türig; 22L; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: FIAT TEMPRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 159 F449, F449/1 55 - 83 205/45R16-83 11A; 21J; 21L; 22G Pkw geschlossen; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; FES Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50713 ANLAGE: 1 Radtyp: 4M6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 312 e3*2007/46*0064*.. 44 - 77 195/45R16 80 11A; 24D Fiat 500; Fiat 500 C 205/45R16 83 11A; 24D (Cabrio); Nicht 72 - 77 195/45R16 51G LANCIA Ypsilon; 2- türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 916; FE0 312 e3*2007/46*0064*.. 99 - 118 195/45R16 80 500 Abarth; 2-türig; 205/45R16 83 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 76U 312 e3*2007/46*0064*.. 44 - 70 185/50R16 81 11A; 248; 27I Nur Fiat Panda 195/40R16 80 11A; 248; 27I (Kombi); nicht Panda 195/45R16 80 11A; 248; 27I Cross; Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H 312 e3*2007/46*0064*.. 51 - 70 185/50R16 81 Nur LANCIA Ypsilon; 195/40R16 80 Schrägheck 4-türig; 195/45R16 80 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / 500 ABARTH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 312 e3*2001/116*0261*.. 99 - 118 195/45R16 80 500 Abarth; 2-türig; 205/45R16 83 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 76U 312 e3*2001/116*0261*.. 44 - 77 195/45R16 80 11A; 24D Fiat 500; Fiat 500 C 205/45R16 83 11A; 24D (Cabrio); Nicht 72 - 77 195/45R16 51G LANCIA Ypsilon; 2- türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 916; FE0 Verkaufsbezeichnung: LANCIA DELTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 205/45R16-83 nur Ausf. mit Fz- 836 G489 66 - 96 205/45R16 FFN Breite 1759mm; 102 205/45R16-83 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50713 ANLAGE: 1 Radtyp: 4M6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 Verkaufsbezeichnung: LANCIA DELTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 - 102 205/45R16-83 Ottomotor; 11A; 21B; nur Ausf. mit Fz- 836 G489 22B; 22G; 24J; 24M; Breite 1703mm; 5DK 66 205/45R16 Dieselmotor; FFN; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H; 21B; 22B; 22G; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 24M 725; 73C; 74A; 74H LANCIA e3*96/27*0021*.., 137 - 142 205/45R16 11A; 22B; 22G; 24J; nur Ausf. mit Fz- 836 G489 63H Breite 1759mm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; FES Verkaufsbezeichnung: LANCIA LYBRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 839 e3*98/14*0047*.. 76 - 113 205/50R16-87 11A; 21P; 22I; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 205/55R16 11A; 21P; 22I; 22M; 725; 73C; 74A; 74H 24J; 51G Verkaufsbezeichnung: LANCIA YPSILON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 843 e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H; 44 - 77 195/50R16 84 11A; 22P; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 205/45R16 83 11A; 24M 725; 73C; 74A; 74H Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: KA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RU8 e3*2001/116*0280*.. 51 - 55 195/45R16 80 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 24M 725; 73C; 74A; 74H Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50713 ANLAGE: 1 Radtyp: 4M6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT BIPPER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e3*2007/46*0012*.. 50 - 55 195/50R16 84 11A; 24C; 24D Pkw geschlossen; Lkw A***** e3*2001/116*0272*.. 195/55R16 87 11A; 24C; 24D geschl.Kasten (Serie); 225L N127 205/45R16 83 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 205/50R16 87 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 744 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50713 ANLAGE: 1 Radtyp: 4M6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50713 ANLAGE: 1 Radtyp: 4M6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 63H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50713 ANLAGE: 1 Radtyp: 4M6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen. FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind. FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. FFM) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben dürfen beim Anbau der Sonderräder nicht entfernt werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des Fahrzeugherstellers angebaut werden. FFN) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. FGR) Die Verwendung von Distanzscheiben Dicke 3mm an der Hinterachse in Verbindung mit den Sonderrädern ist erforderlich um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Für die Distanzscheiben muss ein Gutachten vorliegen oder sind originale Ersatzteile des Fahrzeugherstellers. Es müssen mindestens 6 Umdrehungen bei der Radbefestigung eingehalten werden und die Mittenzentrierung der Sonderräder mit der Distanzscheibe gewährleistet sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50713 ANLAGE: 1 Radtyp: 4M6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FIAT Fahrzeugtyp: 312 Genehm.Nr.: e3*2007/46*0064*.. Handelsbez.: FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA Variante(n): Frontantrieb, Nur Fiat Panda (Kombi) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 270 VA 26P x = 195 y = 220 VA 27B x = 270 y = 230 HA 27I x = 220 y = 180 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 270 8 VA 26J x = 245 y = 270 8 VA 27H x = 270 y = 230 8 HA 27F x = 270 y = 230 18 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 50713 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 6,5 J x 16 H2 Typ: 4M6560 Inhaber der ABE MAK S.p.A. und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS) Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 50713 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 50713 Die ABE-Nr. 50713 erstreckt sich auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ 4M6560, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0321-15-WIRD vom 02.10.2015 beschrieben. Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 17 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, der Typ und die Ausführung des Sonderrades, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen. Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und Außendurchmesser zu kennzeichnen. Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 02.10.2015 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 21.10.2015 Im Auftrag Frederik Maß Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Gutachten Nr. 366-0321-15-WIRD, zur Genehmigung vorgelegt am: 07.10.2015 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 50713 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.