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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                            DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                           National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                            Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                        Sonderräder für Pkw 11 J x 19 EH2+

                   issued by:

                                            Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 53044




                                  special wheels for passenger cars 11 J x 19 EH2+


             Genehmigungsnummer: 53044                      Erweiterung: --
             Approval number:                               Extension:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   Entfällt
                   Not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   MZ1190
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Genehmigungsnummer: 53044                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 53044




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   On the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                   DE-80686 München

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   04.05.2020

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   20-00025-CX-GBM-00
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Genehmigungsnummer: 53044                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-2

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 53044




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   Siehe Prüfbericht
                   See test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval is granted
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                       4

             Genehmigungsnummer: 53044                       Erweiterung: --
             Approval number:                                Extension:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   Entfällt
                   Not applicable

             14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:       20.05.2020
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 53044




                   Anlagen:
                   Enclosures:
                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                   According to index
             Gutachten 20-00025-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53044
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MZ1190
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.05.2020
             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 1 von 7

             Fahrzeughersteller                     : PORSCHE
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm           : 11 J X 19 EH2+            Einpreßtiefe (mm)     : 50
             Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 130/5                     Zentrierart           : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                              och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                    Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
             KY3                 KY3                    ohne                        71,6                   650     2200    11/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : PORSCHE
             Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm,
                                                      für Typ : 991; (Kugelbund lose)
             Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D
§ 22 53044




             Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                      Typ : 997; 991
             Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


             Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 130 Nm für Typ : 997
                                                      160 Nm für Typ : 991
             Verkaufsbezeichnung:     911
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
             997          e13*2001/116*0137*.. 239 - 283 295/30R19         10N; 11A; 22B; 24D;        Heckantrieb;
                                                                           51G; 57F; 575              10B; 11G; 11H; 12A;
                                                             295/30R19 M+S 11A; 22B; 24D; 51G;        51A; 6AZ; 71K; 723;
                                                                           52J; 57F; 575              73C; 74D; 76B; PDC

             Verkaufsbezeichnung:     911 CARRERA, ..S, ...4, ...4S, 911 TARGA 4, ...4S
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
             991          e13*2007/46*1187*.. 272       285/35R19 99     YBU; 57F                     ab
                                              272 - 309 295/35R19 100 YBV; 11A; 248; 57F              e13*2007/46*1187*12;
                                                        305/35R19 102 YBT; 11A; 248; 27I;             nur mit
                                                                         57F                          Fahrzeugbreite
                                                                                                      1852mm;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      723; 73C; 74D; 76B
             Gutachten 20-00025-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53044
             zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: MZ1190
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 04.05.2020
             _______________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     911 CARRERA,.S,.4,.4S.,.GTS,.4 GTS,.GT3, 911 TARGA 4,*)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
             991          e13*2007/46*1187*.. 257 - 316 285/35R19     11A; 244; 247; 27I; ab
                                                                      51G; 57F            e13*2007/46*1187*01;
                                                        295/35R19     11A; 244; 247; 27B; nur mit Fzg.breite
                                                                      51G; 57F            1808 mm; bis
                                                                                          e13*2007/46*1187*11;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 575; 6AZ;
                                                                                          71K; 723; 73C; 74D;
                                                                                          76B; PDC
             991          e13*2007/46*1187*.. 257 - 316 285/35R19     51G; 57F            ab
                                                        295/35R19     51G; 57F            e13*2007/46*1187*01;
                                                                                          nur mit Fzg.breite
                                                                                          1852 mm; bis
                                                                                          e13*2007/46*1187*11;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 575; 6AZ;
                                                                                          71K; 723; 73C; 74D;
                                                                                          76B; PDC
§ 22 53044




             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                  Abrollumfanges.
             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Reifenfabrikate verwendet werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             Gutachten 20-00025-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53044
             zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: MZ1190
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 04.05.2020
             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                Seite: 3 von 7
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 53044




             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             Gutachten 20-00025-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53044
             zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: MZ1190
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 04.05.2020
             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                Seite: 4 von 7
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                  (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
§ 22 53044




             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             PDC) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben müssen vor dem Anbau der Sonderräder
                  entfernt werden.
             YBT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/40R19
                                 Hinterachse:                          305/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R19
                                 Hinterachse:                          285/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        235/40R19
                                 Hinterachse:                        295/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
             Gutachten 20-00025-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53044
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MZ1190
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.05.2020
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                                                                                                                 Seite: 5 von 7
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 53044
             Gutachten 20-00025-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53044
             zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: MZ1190
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 04.05.2020
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     PORSCHE
                    Fahrzeugtyp:    991
                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1187*..
                    Handelsbez.:    911 CARRERA,.S,.4,.4S.,.GTS,.4 GTS,.GT3, 911 TARGA 4,*)

                    Variante(n):    ab e13*2007/46*1187*01, Allradantrieb, Heckantrieb, nur mit Fzg.breite 1808 mm

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                 von [mm]            bis [mm]
                          27I                     x = 255            y = 355                   HA
                          27B                     x = 300            y = 400                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                               von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                          27F                   x = 300       y = 400           18                HA
§ 22 53044




                          27H                   x = 300       y = 400            8                HA
             Gutachten 20-00025-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53044
             zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: MZ1190
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 04.05.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     PORSCHE
                    Fahrzeugtyp:    991
                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1187*..
                    Handelsbez.:    911 CARRERA, ..S, ...4, ...4S, 911 TARGA 4, ...4S

                    Variante(n):    ab e13*2007/46*1187*12, nur mit Fahrzeugbreite 1852mm

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                 von [mm]            bis [mm]
                          27B                     x = 255            y = 355                   HA
                          27I                     x = 300            y = 400                   HA
§ 22 53044